servusLindenwirt hat geschrieben: ↑Fr 15. Feb 2019, 15:49Der Gewo ist hier doch eh dauerpräsent.
Ganz konkret, gibt es SD für Kuzwaffen bei dir lagernd und werden diese ab sofort und ohne Registrierung an Kunden mit Jagdkarte ausgegeben? Gibt es nach deinem Wissenstand Einschränkungen beim Führen eines SD für KW?
wie schon die kollegen vorher geschrieben haben
das BMI "wuenscht" sich dass SDs in ein waffenbuch eingetragen werden
es ist bekannt dass es dafuer keine rechtliche grundlage gibt
zustaendig fuer die waffenbuecherverordnung ist die wirschaftskammer
und die hats verpennt
solange mir also kein kunde laut DSGVO untersagt (das kann er auch nach dem kauf) seine daten fuer deren speicherung ich kein ordentliche rechtliche grundlage habe unverzueglich zu loeschen bleiben sie bei mir in der warenwirtschaft erhalten.
ist aber nur ein nebenthema
um die aufzeichnungen ging es ja garned
SD koennen an jede person mit gueltiger jagdkarte abgegeben werden
egal ob fuer lang oder kurzwaffe
egal welches kaliber
eine eintragung ins ZWR ist nicht vorgesehen (ausser ausnahmebewilligung nach §17 oder dienstgeberregelung fuer berufsjaeger, denn die gehoeren ins ZWR
wenn der kaeufer weiterverkauft:
weiterverkauf an berechtigte formlos
keine meldung erforderlich
wahrscheinlich ist es gscheit sich die daten des kaeufers zu notieren
so wie kat C halt
steht nicht im gesetz aber wenn man die nicht hat kann es zu aerger fuehren