haluna hat geschrieben: ↑Di 19. Feb 2019, 09:37
So jz gebe ich nochmal mein Halbwissen dazu. Nach kürzlich abgelegter Strafrechtprüfung auf der Uni.
Interessanter Fakt: Polizisten dürfen nicht auf Flüchtende Diebe/Räuber schießen, sie dürfen lediglich ihre Waffe zum Schutz von Leib und Leben verwenden, nicht aber für den Schutz von Eigentum.
Privatpersonen ist es aber NICHT Verboten auf Flüchtende Diebe/Räuber zu schießen, Solang die Notwehrsituation noch andauert und sonstige Vorraussetzungen stimmen.
Waffengebrauchsgesetz 1969 §7
Der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Waffe gegen Menschen ist nur zulässig:
1.
im Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen;
2.
zur Unterdrückung eines Aufstandes oder Aufruhrs;
3.
zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, überwiesen oder dringend verdächtig ist, das für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten bei der Festnahme oder Entweichung sie als einen für die Sicherheit des Staates, der Person oder des Eigentums allgemein gefährlichen Menschen kennzeichnet;
Strafdrohung Diebstahl durch Einbruch
3 jahre. Bei Waffe im Spiel 5 jahre
Strafdrohung Raub:
1-10 jahre. Bei minderschweren Fällen 6 Monate - 5 Jahre.
usw.