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von haluna » Di 19. Feb 2019, 09:37
So jz gebe ich nochmal mein Halbwissen dazu. Nach kürzlich abgelegter Strafrechtprüfung auf der Uni.
Was das Gericht auf jeden Fall Prüfen wird:
Notwehrsituation, unmittelbarer drohender, gegenwertiger Angriff, objektiv nach ex Ante betrachtet auf ein Notwehrfähiges geschütztes Rechtsgut, hier körperliche Unversehrtheit/Leben.... Dann kann man schon die Nächste Hypothese reinhauen, was ist wenn der Angreifer eine Spielzeugwaffe hatte? Ja dann liegt kein objektiver Angriff auf Leib und Leben vor, Sprich die Notwehr würde eigentlich schon Wegfallen, Hier zu prüfen dann auf Putativnotwehr und falls vorhanden Verurteilung aufgrund des Fahrlässigkeit Delikts.
Notwehr Handlung Das eingesetzte Mittel muss den Angriff auf jeden Fall abwehren mit möglichster Schonung des Angreifers, Das einzige zur Verfügung stehende Mittel ist IMMER das schonendste und ja es macht sehr wohl einen unterschied aus, ob ein 1,50 großer oder ein 2 Meter Großer Mensch eine Waffe gegen einen Einbrecher Benutzt. Bei Handlungen mit Waffen sollen immer vorher, falls noch möglichst Warnschüsse oder sonstige "Warnungen" dem Aggressor überbracht werden.
Subjektives Rechtfertigungselement Hier muss der Hausbesitzer sich einfach bewusst gewesen sein das er in einer Notwehrsituation war und dementsprechend gehandelt hat. Das wird hier natürlich zu vermuten sein.
Interessanter Fakt: Polizisten dürfen nicht auf Flüchtende Diebe/Räuber schießen, sie dürfen lediglich ihre Waffe zum Schutz von Leib und Leben verwenden, nicht aber für den Schutz von Eigentum.
Privatpersonen ist es aber NICHT Verboten auf Flüchtende Diebe/Räuber zu schießen, Solang die Notwehrsituation noch andauert und sonstige Vorraussetzungen stimmen.
So zum Abschluss, das hier ist sehr sehr sehhhrrr oberflächlich und es gibt so viele ausgelassene Sachen z.b Asthenische Effekte.... Was sind die genauen Definitionen.... Bsp: Frau schmeist dir eine Kaffetasse, weil sie wütend ist an den Kopf, ist das ein gegenwärtiger oder unmittelbar drohender Angriff?.....Denken......Denken....Hier Kommt die Antwort..... Es ist kein unmittelbar drohender oder gegenwertiger Angriff mehr. Mit dem Wurf der Tasse ist der Angriff abgeschlossen, es braucht hier keine Notwehrhandlung mehr! Haut ihr zurück kann sie gegebenfals Notwehr ausüben an euch und ihr macht euch strafbar.
Also bitte lieber noch selber informieren oder Bücher kaufen, des Weiteren gibt es oft unterschiede was im Gesetz steht und was am Schluss wirklich vom Gericht entschieden wird #RichterRecht. Daher bitte NICHT auf den flüchtenden Einbrecher schießen der einen DVD Player geklaut hat und wegläuft.
Meines Erachtens sollte sich jeder Waffenbesitzer ein „Lehrbuch“ für Strafrecht/ Notwehr kaufen, hier meine ich nicht diese stark vereinfachten schmierblätter oder zwei stündige Notwehrkurse die darauf abzielen Leuten die keine Ahnung von Notwehr haben auf ein Niveau zu bringen wo sie glauben sie wissen alles und dann erst recht fett in Knast fahren, Weil sie glauben sie sind nach 2 Stunden Chuck Norris Star Anwalt.... sondern wirklich die Sachen die man braucht um die Prüfungen auf der Uni zum Anwalt zu schaffen, hier bezogen nur auf das Thema Notwehr. Sitzt man halt seine Woche daran und lernt das auswendig, lieber eine Woche lernen als 20 Jahre in den Knast gehen. Ein Anwalt kann dann nur mehr Schadensbegrenzung machen...