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Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 20:51
von Glock1768
Irwin J. Finster hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 20:47
Wenn es tatsächlich so war das er aus dem Fenster raus einen flüchtenden von Hinten angeschossen hat, halte ich es für uns LWB marginal besser wenn die Waffe illegal war...
ich würde das auch nicht machen ... selbst wenn Juristen der Meinung wären, dass der Angriff tatsächlich noch aktuell wäre.

Mit einer Schusswaffe verteidige ich NUR das Leben meiner Familie, aber sicherlich keine materiellen Güter ... und damit würde ich auch NIE nachschiessen ... natürlich war das gefährlich (Umfeldgefährdung) und unnötig (aus meiner Sicht)

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 20:58
von Alaskan454
Ich glaube halt auch wenn die Versicherung das von der illegalen Kanone weiss das die von vornherein nein sagen werden zwecks Kostenübernahme.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 20:59
von tomobi
Alex87 hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 18:58
Paddy91 hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 11:41
Balistix hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 10:57
Andere Versicherungen (Wüstenrot, Ergo, Roland, usw) sind nicht zu empfehlen, weil?
Wenn ichs bei der Wüstenrot beim KfZ oÄ dabei habe (oder auch der Unfallgegner) und dann mit der Wüstenrot wegen einem KFZ Thema streiten will, schau ich durch die Finger.


Deshalb bleiben nur die reinen Rechtsschutzversicherungen: DAS, Roland, ARAG. Hinsichtlich dem Zahlungsverhalten von Roland gibts einen gewissen Ruf der gerüchtweise den ein oder anderen Rechtsvertreter von einer Geschäftskooperation abhält.
Kostet bei DAS halt nicht 8€ wie beim Öamtc sondern 25 oder so aber da spar ich nicht.
Also mein Rechtsschutz bei der Generali geht auch gegen die Generali vor Gericht. Daher kann ich Generali nur empfehlen.
Bei mir ist genau der Fall eingetreten und meine Ansprüche wurden ohne Verfahren erfüllt. Lag wohl auf der Hand, was billiger für die Versicherung kommt. Das lob ich mir :-D

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 21:10
von burner
Balistix hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 19:28
Musashi hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 19:08
Rechtschutzversicherung ist eigentlich bei vorsätzlicher Handlung draußen, oder? Notwehr = Vorsatz
Vorsatzdelikte sind versicherbar. Alles eine Frage der Polizze.
So eine Aussage kann ich nicht stehen lassen.

Vorsatz per se ist definitiv nicht versicherbar. Nicht einmal bei Lloyds oder irgendeinem anderen Special Risk Underwriter in London.

Das einzige, was in einer Strafrechtschutz versichert sein kann, sind z.B. die Verteidigungskosten eines Vorsatzdeliktes, wenn du dann freigesprochen wurdest. Ergo, der Versicherungsschutz wird bei einem Freispruch, Einstellung des Verfahrens, etc. rückwirkend wirksam.

Kleines Beispiel:
Ich plane das perfekte Verbrechen, nämlich meine Schwiegermutter über den Jordan zu schicken, schließe vorher eine Straf-RS Police ab, für den Fall, dass etwas schief geht. Und der depperte Versicherer zahlts? Die Versicherungsbedingungen möchte ich sehen...

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 21:12
von Balistix
burner hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 21:10
Balistix hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 19:28
Musashi hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 19:08
Rechtschutzversicherung ist eigentlich bei vorsätzlicher Handlung draußen, oder? Notwehr = Vorsatz
Vorsatzdelikte sind versicherbar. Alles eine Frage der Polizze.
So eine Aussage kann ich nicht stehen lassen.

Vorsatz per se ist definitiv nicht versicherbar. Nicht einmal bei Lloyds oder irgendeinem anderen Special Risk Underwriter in London.

Das einzige, was in einer Strafrechtschutz versichert sein kann, sind z.B. die Verteidigungskosten eines Vorsatzdeliktes, wenn du dann freigesprochen wurdest. Ergo, der Versicherungsschutz wird bei einem Freispruch, Einstellung des Verfahrens, etc. rückwirkend wirksam.

Kleines Beispiel:
Ich plane das perfekte Verbrechen, nämlich meine Schwiegermutter über den Jordan zu schicken, schließe vorher eine Straf-RS Police ab, für den Fall, dass etwas schief geht. Und der depperte Versicherer zahlts? Die Versicherungsbedingungen möchte ich sehen...
Die Vertretung des Versicherungsnehmers als Beschuldigtem/Angeklagtem in einem Strafverfahren wegen eines Vorsatzdelikts war gemeint.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 21:21
von GixxsaW
DonPapa hat geschrieben:
Irwin J. Finster hat geschrieben: Ich erkenne natürlich unsere Gesetzeslage an und gedenke mich auch tunlichst daran zu halten, jedoch ist auf meinem moralischen Kompass die "Stand your Ground" doctrine die in manchen US Bundesstaaten gilt die richtige. Das Recht hat vor dem Unrecht nicht zu weichen. Und wer in die Räumlichkeiten von anderen einbricht hat sich alles was ihm da passiert selbst zuzuschreiben. Meine Meinung.
Bin legaler Waffenbesitzer und auch deiner Meinung. In Gi-Land gibt es Bundesstaaten, wo man nicht mal warnen muß.
Wer im eigenen Haus angetroffen wird hat Pech. Ist zwar hart aber dort wird kaum einer auf die Idee kommen einzubrechen. (oder weniger). Verwender meiner Frau lebt in Florida. Der kommt einmal im Jahr zu uns, da hört man so manche Geschichten. Sehr interessant.
Sprichst du vom "Purple Paint Law" (no trespassing) ?

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 21:22
von burner
tomobi hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 20:59
Alex87 hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 18:58
Paddy91 hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 11:41

Wenn ichs bei der Wüstenrot beim KfZ oÄ dabei habe (oder auch der Unfallgegner) und dann mit der Wüstenrot wegen einem KFZ Thema streiten will, schau ich durch die Finger.


Deshalb bleiben nur die reinen Rechtsschutzversicherungen: DAS, Roland, ARAG. Hinsichtlich dem Zahlungsverhalten von Roland gibts einen gewissen Ruf der gerüchtweise den ein oder anderen Rechtsvertreter von einer Geschäftskooperation abhält.
Kostet bei DAS halt nicht 8€ wie beim Öamtc sondern 25 oder so aber da spar ich nicht.
Also mein Rechtsschutz bei der Generali geht auch gegen die Generali vor Gericht. Daher kann ich Generali nur empfehlen.
Bei mir ist genau der Fall eingetreten und meine Ansprüche wurden ohne Verfahren erfüllt. Lag wohl auf der Hand, was billiger für die Versicherung kommt. Das lob ich mir :-D
In jeder einigermaßen akzeptable Rechtschutzversicherung hast freie Anwaltswahl. Beim Versicherungsvertragsrechtschutz bauen dennoch einige spitzbübische Versicherer eine Klausel ein, dass sie nicht gegen sich selbst prozessieren.

Es hat eh schon jemand erwähnt.
Es gibt genau zwei Rechtschutzversicherer, die günstige und brauchbare Deckungen anbieten: ARAG und DAS

Alle anderen machen AUCH Rechtschutz.

ARAG und DAS machen NUR Rechtschutz.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 22:03
von Steppenwolf
Guten Abend,

Finde die Berichte da sehr interessant auch wenn sie anfganglich, unbestritten auch zu recht, langweilig starteten. Erinnert mich etwas an den Thread " welche neu zugelassen HA kommen durch das neue WaffG" wieso also auch nicht bei diesem Thema die Glaskugel auspacken? Aber lass ma des jetzt :D

Was mich persönlich an diesem Thema so interessiert ist raus zu finden a wie hätte ich reagiert und b - hätte ich so reagiert was blüht mir. Letzteres ist aufgrund der zahlreich fehlenden Informationen schwer zu beantworten. Aber eines weiß ich, als Legaler Waffenbesitzer kann auch ich in solch eine Situation kommen und dann hab ich Sekunden Zeit eine Entscheidung zu treffen und diese kann weitreichendere Folgen für, in diesem Fall eines jungen Pesionisten, mich und meiner Familie haben. Und dieser bin ich mir vom ersten Tag an, bewußt.

Diesen Thread habe ich gestern reingestellt, weil wir auf der Bude einer Studentenverbindung diesen Fall mit 9 alten Herren - Anwälten (jedoch keiner davon spezialisiert auf Waffenrecht) diskutierten wo wir die fehlenden Informationen spekulativ, in dem wir es versuchten realistisch nach zu stellen, ergänzten mit einer sehr sachlichen und spannenden Diskussion. An dieser Stelle, Mea Culpa sollte ich ( gerade die ersten 2 Postings betreffend) jemanden gelangweiligt haben 😉

Zurück zum Thema:

Die Aussage eines Anwalt auf der ersten Seite-
Also bitte lieber noch selber informieren oder Bücher kaufen.
Kann ich nur unterstreichen und schon alleine als Selbstschutz vor genau solch einer Situation um auch Bewußtsein zu schaffen was die Judikatur vorsieht, wissend natürlich auch, dass Gesetz und Richter zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen können was wiederum Diskussionen offen läßt und das ist auch gut so.

Auch glaube ich, tut sich der Jungpensionist keinen gefallen, es wirkt auf mich so als ob er dies aus freier Entscheidung ohne juristischer Absprache gemacht hat, am nächsten Tag mit den Medien zu sprechen wo man natürlich auch den Bericht für sich selbst in Frage zu stellen, hat. Möge diese Entscheidung nicht zu seinem Damoklesschwert werden.

https://noe.orf.at/news/stories/2965453/


Gut wiederum finde ich auch die Veröffentlichung dieses Berichtes der als Link ebenfalls erwähnt wird auch wenn auf typisch ORF style pupliziert wurde.

https://noe.orf.at/news/stories/2965466/

Ich werde diesen Fall weiter verfolgen und ggfl. auch Ergänzungen/ neue Erkenntnisse Posten.

@Glock1786- wo genau fangt eigentlich "mit meiner Waffe verteidige ich NUR das leben meiner Familie" an wenn zwei ( gerade bei zwei völlig unbekannten Einbrechern mit völlig unbekannten Ziel deren Aktion du null einschätzen kannst zumahl es um diese Uhrzeit dunkel und kalt ist) Typen auf einmal in deinem Wohnzimmer stehen, kannst du mir erklären wie du da vorgegangen wärst?

In diesem Forum lesen sehr viele Neu- Waffenbesitzer genau so wie viele "alte Hasen" und durchs reden kommen bekanntlich leut zamm :whistle:

Lg

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 22:29
von burner
Balistix hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 21:12
burner hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 21:10
Balistix hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 19:28


Vorsatzdelikte sind versicherbar. Alles eine Frage der Polizze.

Vorsatz per se ist definitiv nicht versicherbar.
Die Vertretung des Versicherungsnehmers als Beschuldigtem/Angeklagtem in einem Strafverfahren wegen eines Vorsatzdelikts war gemeint.
Was meinst du damit?

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 22:44
von brianmcgee
Musashi hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 20:03

Ist sie. Du triffst die Entscheidung zur Gegenwehr bewusst. Eine nicht strafbare Vorsatzhandlung.
Also das mag ich jetzt aber massiv bezweifeln, oder glaubst du das der Militärpolizist, auf dem der Messerangreifer gelegen ist und schon auf ihn eingestochen hat, noch irgendwas von dem was er getan hat "entschieden" hat als er um sein Leben kämpfte? :think:

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 22:55
von Steppenwolf
brianmcgee hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 22:44
Musashi hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 20:03

Ist sie. Du triffst die Entscheidung zur Gegenwehr bewusst. Eine nicht strafbare Vorsatzhandlung.
Also das mag ich jetzt aber massiv bezweifeln, oder glaubst du das der Militärpolizist, auf dem der Messerangreifer gelegen ist und schon auf ihn eingestochen hat, noch irgendwas von dem was er getan hat "entschieden" hat als er um sein Leben kämpfte? :think:
Natürlich triffst du die Entscheidung bewußt, auch, wenn sie unbewusst getroffen wurde.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 02:33
von wolfgangf
haluna hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 09:37
Privatpersonen ist es aber NICHT Verboten auf Flüchtende Diebe/Räuber zu schießen, Solang die Notwehrsituation noch andauert und sonstige Vorraussetzungen stimmen.
Sinngemäß sagt das übrigens auch der Dr. Roul Wagner bei seinen Vorträgen so, zumindest wenn ich richtig zugehört habe.

Blöd nur, wenn ich beim Schießen auf den Einbrecher mein Notebook treffe, das er unterm Arm getragen hat. Zahlt das dann die Versicherung? ;-)

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 06:13
von Alex87
tomobi hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 20:59
Alex87 hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 18:58
Paddy91 hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 11:41

Wenn ichs bei der Wüstenrot beim KfZ oÄ dabei habe (oder auch der Unfallgegner) und dann mit der Wüstenrot wegen einem KFZ Thema streiten will, schau ich durch die Finger.


Deshalb bleiben nur die reinen Rechtsschutzversicherungen: DAS, Roland, ARAG. Hinsichtlich dem Zahlungsverhalten von Roland gibts einen gewissen Ruf der gerüchtweise den ein oder anderen Rechtsvertreter von einer Geschäftskooperation abhält.
Kostet bei DAS halt nicht 8€ wie beim Öamtc sondern 25 oder so aber da spar ich nicht.
Also mein Rechtsschutz bei der Generali geht auch gegen die Generali vor Gericht. Daher kann ich Generali nur empfehlen.
Bei mir ist genau der Fall eingetreten und meine Ansprüche wurden ohne Verfahren erfüllt. Lag wohl auf der Hand, was billiger für die Versicherung kommt. Das lob ich mir :-D
Gratuliere, da zahlt es sich dann wenigstens aus und man bekommt ein paar Prämien wieder reingespült :)

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 08:29
von Hellprayer
Steppenwolf hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 22:55
brianmcgee hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 22:44
Musashi hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 20:03

Ist sie. Du triffst die Entscheidung zur Gegenwehr bewusst. Eine nicht strafbare Vorsatzhandlung.
Also das mag ich jetzt aber massiv bezweifeln, oder glaubst du das der Militärpolizist, auf dem der Messerangreifer gelegen ist und schon auf ihn eingestochen hat, noch irgendwas von dem was er getan hat "entschieden" hat als er um sein Leben kämpfte? :think:
Natürlich triffst du die Entscheidung bewußt, auch, wenn sie unbewusst getroffen wurde.
Sry, aber was solls jetzt werden? Mach ma jetzt an Rattenschwanz aus der Frage weil die Argumente fehlen??

A simple Lektüre für euch:

https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsatz_(Deutschland)
"Die Rechtsprechung spricht vom Wissen und Wollen der Verwirklichung eines Straftatbestands"
(Ist zwar Deutschland aber fürs Argumentieren sollts reichen)

https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(%C3%96sterreich)
"Es ist erlaubt, sich der Verteidigung zu bedienen, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren."

Also erklär mir jetzt bitte wie ich aus einer Notwehrsituation heraus eine Vorsatztat begehen kann wenn die Notwehr an sich (sofern keine Überschreitung) straffrei ist?? :headslap:

Hierfür: Notwehrüberschreitung, die lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, ist nur dann strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Mi 20. Feb 2019, 08:45
von cas81
Die Handlung erfolgt schon vorsätzlich, sonst bräuchte es ja kein subjektives Rechtfertigungselement. Dass der Willen dabei "gebeugt" iSv erzwungen sein kann, nimmt darauf erst mal keinen Einfluss, der positive Willensentschluss liegt vor. Tut er das nicht, ist es THEORETISCH keine Notwehr sondern ein Hoppala iSe Fahrlässigkeitsdeliktes, aber die Rspr ist da praxistauglicher als die Lehre und pfeift witestgehend auf das subjektive Rechtfertigungselement. Steppenwolf hat hierbei recht.