Seite 1 von 7

Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Mo 18. Feb 2019, 23:12
von Steppenwolf
Dem aktuellen Bericht zufolge:
Ennsdorf/Linz (APA) - Ein Duo ist Montagabend bei einem Einbruch in St. Valentin (Bezirk Amstetten) vom Hausbesitzer überrascht worden. Einer der beiden Männer wurde am Oberschenkel angeschossen, berichtete Polizeisprecher Raimund Schwaigerlehner. Die Einbrecher flüchteten mit einem Pkw, in Ennsdorf ließ der Lenker den Verletzten aussteigen. Der 47-Jährige wurde dort blutend entdeckt und in ein Linzer Spital gebracht.
Quelle - https://www.tt.com/ticker/15344035/mann ... geschossen

Würde mich interessieren, ob der ( ich gehe mal davon aus-) legale Waffenbesitzer jetzt mit juristischen Konsequenzen rechnen muss weil der Hausbesitzer von der Schusswaffe gebrauch gemacht hat?
Mir ist klar, dass extrem viele Details noch fehlen ( waren die Einbrecher bewaffnet, etc...). Aber gehen wir einmal davon aus, die Einbrecher waren unbewaffnet.

Schafft er es ohne juristischen Beistand aus der Nummer raus zu kommen, ist genau dieser Fall ein Beispiel von SV, hätte er um....wie seht ihr das ?

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Mo 18. Feb 2019, 23:31
von hari
Wieso gehst Du davon aus dass die Einbrecher unbewaffnet waren?
Ausserdem kann Einbruchswerkzeug auch als Waffe verwendet werden. Vielleicht war einer auch gerade am Weg zum Messerblock in der Küche. Und da hier keiner eine Kristallkugel besitzt ist die ganze Fragestellung deines Posts zum jetzigen Zeitpunkt etwas sinnlos. Zum Thema SV im Allgemeinen wurde hier ja schon oft geschrieben.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 00:30
von Paddy91
Inhaltlich kann man sich festlegen: "Kommt darauf an!"
worauf? das kann man alleine hier im Forum in drölfzig Threads nachlesen
Steppenwolf hat geschrieben:
Mo 18. Feb 2019, 23:12
Schafft er es ohne juristischen Beistand aus der Nummer raus zu kommen, ist genau dieser Fall ein Beispiel von SV, hätte er um....wie seht ihr das ?
Sich auf sowas ohne Strafverteidiger (nicht der Typ der dir den Hauskauf oder die Scheidung abgewickelt hat) einzulassen halte ich für ähnlich klug wie seinen Krebs ohne Arzt selbst zu chemotherapieren. Kann gutgehen, wird einen aber eher ein paar Jährchen kosten.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 04:40
von Kapselpracker
Letztendlich wird dem Hausbesitzer gar nichts passieren.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 07:30
von Lindenwirt
Kapselpracker hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 04:40
Letztendlich wird dem Hausbesitzer gar nichts passieren.
Es gibt noch so gut wie keine Details, daher etwas mutig die Aussage.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 07:37
von Bamburi
Wie schon erwähnt wurde gibt es da noch zu viele unbekannte, und auch wenn man diese Details wüsste könnte man hier keine Antwort finden. Da gibt es glaube ich viel interpretationsspielraum und Willkür.
Ich bin aber gespannt auf das Urteil. Wobei, wenn es glimpflich ausgeht für den Hausbesitzer wird man vermutlich nicht viel erfahren.
Was sicher nicht gut ist, falls der Komplize auftaucht und die ihre Aussagen schon gut abgestimmt haben stehen 2 Aussagen gegen die vom Hausbesitzer. Waffen und Werkzeug wird man dann vermutlich nicht (mehr) finden bei denen...
Oder spielt das keine Rolle vor Gericht mit 2 Aussagen gegen eine? Das ist aber rein fiktiv, wie gesagt man kennt hier keine Details.

Was auch blöd wäre, wenn die Justiz hier ein Exampel statuieren möchte um potentielle Selbstverdeidiger etwas abzuschrecken.... :naughty:

Bin jedenfalls gespannt ob und was man hier noch erfährt.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 07:55
von Maddin
Bamburi hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 07:37
Wie schon erwähnt wurde gibt es da noch zu viele unbekannte, und auch wenn man diese Details wüsste könnte man hier keine Antwort finden. Da gibt es glaube ich viel interpretationsspielraum und Willkür.
Ich bin aber gespannt auf das Urteil. Wobei, wenn es glimpflich ausgeht für den Hausbesitzer wird man vermutlich nicht viel erfahren.
Was sicher nicht gut ist, falls der Komplize auftaucht und die ihre Aussagen schon gut abgestimmt haben stehen 2 Aussagen gegen die vom Hausbesitzer. Waffen und Werkzeug wird man dann vermutlich nicht (mehr) finden bei denen...
Oder spielt das keine Rolle vor Gericht mit 2 Aussagen gegen eine? Das ist aber rein fiktiv, wie gesagt man kennt hier keine Details.

Was auch blöd wäre, wenn die Justiz hier ein Exampel statuieren möchte um potentielle Selbstverdeidiger etwas abzuschrecken.... :naughty:

Bin jedenfalls gespannt ob und was man hier noch erfährt.
Für das Gericht gilt die freie Beweiswürdigung. Selbst wenn 99 Zeugen die gleiche Aussage machen können die Richter dem einzigen Zeugen der anders aussagt glauben. Aber glaub mir, für jemanden der gegen eine Notwehrsituation argumentiert schaut’s mit oder ohne Anwalt einfach nur schlecht aus. Da muss der Beweis schon wirklich durch objektive Beweismittel (zB. Gutachten) gelingen.

Aktuell ist vieles unklar. Wieso wurde geschossen ? War die Notwehrsituation noch aufrecht ? Sind die Täter vielleicht mit Beute geflüchtet ? Musste der Schütze um sein Leben fürchten ?

Weitere Details soll es im Lauf des Tages geben.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 08:12
von Mindfreeq
Paddy91 hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 00:30
Inhaltlich kann man sich festlegen: "Kommt darauf an!"
worauf? das kann man alleine hier im Forum in drölfzig Threads nachlesen
Steppenwolf hat geschrieben:
Mo 18. Feb 2019, 23:12
Schafft er es ohne juristischen Beistand aus der Nummer raus zu kommen, ist genau dieser Fall ein Beispiel von SV, hätte er um....wie seht ihr das ?
Sich auf sowas ohne Strafverteidiger (nicht der Typ der dir den Hauskauf oder die Scheidung abgewickelt hat) einzulassen halte ich für ähnlich klug wie seinen Krebs ohne Arzt selbst zu chemotherapieren. Kann gutgehen, wird einen aber eher ein paar Jährchen kosten.
Welcher Anwalt/Strafverteidiger wäre denn da rein interessenhalber zu empfehlen? Vielleicht jemand der auch mit einer Rechtsschutzversicherung zusammen arbeitet. Ich habe gute Erfahrungen (in einem anderen Fall) mit der Kanzlei Böhmdorfer und Schender gemacht jene arbeiten aber nicht mit Versicherungen zusammen.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 08:18
von Balistix
Mindfreeq hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 08:12
Paddy91 hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 00:30
Inhaltlich kann man sich festlegen: "Kommt darauf an!"
worauf? das kann man alleine hier im Forum in drölfzig Threads nachlesen
Steppenwolf hat geschrieben:
Mo 18. Feb 2019, 23:12
Schafft er es ohne juristischen Beistand aus der Nummer raus zu kommen, ist genau dieser Fall ein Beispiel von SV, hätte er um....wie seht ihr das ?
Sich auf sowas ohne Strafverteidiger (nicht der Typ der dir den Hauskauf oder die Scheidung abgewickelt hat) einzulassen halte ich für ähnlich klug wie seinen Krebs ohne Arzt selbst zu chemotherapieren. Kann gutgehen, wird einen aber eher ein paar Jährchen kosten.
Welcher Anwalt/Strafverteidiger wäre denn da rein interessenhalber zu empfehlen? Vielleicht jemand der auch mit einer Rechtsschutzversicherung zusammen arbeitet. Ich habe gute Erfahrungen (in einem anderen Fall) mit der Kanzlei Böhmdorfer und Schender gemacht jene arbeiten aber nicht mit Versicherungen zusammen.
Die wirklich guten Anwälte rechnen wohl nicht nach RATG ab...

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 08:29
von yoda
Das Problem ist, dass lebende Täter sprechen können und dann wahrscheinlich kaum zugeben, dass sie den Hausbesitzer angreifen wollten. Wenn es dann noch keine Beute gibt und die ersten Aussagen des Hausbesitzers ohne Anwalt erfolgen, ist die Chance sehr hoch dass eine Notwehrüberschreitung festgestellt wird.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 08:50
von Aardvark
Wenn der Richter auf Grund der vorliegenden Spuren zum Entschluß kommt, dass die Notwehr gerechtfertigt war, dann wirds passen. Wenn nicht, dann wirds eine Notwehrüberschreitung.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 09:01
von silverstar
Zitat in der OE24
griff dabei auch noch zur Pistole. Als sie die Flucht ergriffen, drückte der Mann zweimal ab!!!!
Sch..e schaut ned guat aus !

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 09:09
von Balistix
Waffe war angeblich illegal (lt Polizeisprecher kein waffenrechtliches Dokument vorhanden).

https://derstandard.at/2000098197448/Ma ... geschossen
https://kurier.at/chronik/niederoesterr ... /400411265
silverstar hat geschrieben:
Di 19. Feb 2019, 09:01
Zitat in der OE24
griff dabei auch noch zur Pistole. Als sie die Flucht ergriffen, drückte der Mann zweimal ab!!!!
Sch..e schaut ned guat aus !
Auf das würd ich jetzt mal nicht allzu viel geben, OE24 (und Co) schreiben bewusst "flüssig" und reißerisch.

Hier klingt das schon wieder deutlich anders: https://www.kleinezeitung.at/oesterreic ... sst-ihn-an

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 09:14
von Ares
Die Verbrecher hätten ja Verstärkung holen- Waffen holen- Anlauf nehmen, können, oder, oder, oder .....
Die APA, Polizei oder Rechtsberatung war ja wohl nicht zugegen, um den Überfallenen im gegenständlichen Fall über mögliche Konsequenzen zu beraten.

Re: Hausbesitzer schießt auf Einbrecher, wie sieht der Fall juristisch aus ?

Verfasst: Di 19. Feb 2019, 09:37
von haluna
So jz gebe ich nochmal mein Halbwissen dazu. Nach kürzlich abgelegter Strafrechtprüfung auf der Uni.


Was das Gericht auf jeden Fall Prüfen wird:

Notwehrsituation, unmittelbarer drohender, gegenwertiger Angriff, objektiv nach ex Ante betrachtet auf ein Notwehrfähiges geschütztes Rechtsgut, hier körperliche Unversehrtheit/Leben.... Dann kann man schon die Nächste Hypothese reinhauen, was ist wenn der Angreifer eine Spielzeugwaffe hatte? Ja dann liegt kein objektiver Angriff auf Leib und Leben vor, Sprich die Notwehr würde eigentlich schon Wegfallen, Hier zu prüfen dann auf Putativnotwehr und falls vorhanden Verurteilung aufgrund des Fahrlässigkeit Delikts.

Notwehr Handlung Das eingesetzte Mittel muss den Angriff auf jeden Fall abwehren mit möglichster Schonung des Angreifers, Das einzige zur Verfügung stehende Mittel ist IMMER das schonendste und ja es macht sehr wohl einen unterschied aus, ob ein 1,50 großer oder ein 2 Meter Großer Mensch eine Waffe gegen einen Einbrecher Benutzt. Bei Handlungen mit Waffen sollen immer vorher, falls noch möglichst Warnschüsse oder sonstige "Warnungen" dem Aggressor überbracht werden.

Subjektives Rechtfertigungselement Hier muss der Hausbesitzer sich einfach bewusst gewesen sein das er in einer Notwehrsituation war und dementsprechend gehandelt hat. Das wird hier natürlich zu vermuten sein.



Interessanter Fakt: Polizisten dürfen nicht auf Flüchtende Diebe/Räuber schießen, sie dürfen lediglich ihre Waffe zum Schutz von Leib und Leben verwenden, nicht aber für den Schutz von Eigentum.
Privatpersonen ist es aber NICHT Verboten auf Flüchtende Diebe/Räuber zu schießen, Solang die Notwehrsituation noch andauert und sonstige Vorraussetzungen stimmen.

So zum Abschluss, das hier ist sehr sehr sehhhrrr oberflächlich und es gibt so viele ausgelassene Sachen z.b Asthenische Effekte.... Was sind die genauen Definitionen.... Bsp: Frau schmeist dir eine Kaffetasse, weil sie wütend ist an den Kopf, ist das ein gegenwärtiger oder unmittelbar drohender Angriff?.....Denken......Denken....Hier Kommt die Antwort..... Es ist kein unmittelbar drohender oder gegenwertiger Angriff mehr. Mit dem Wurf der Tasse ist der Angriff abgeschlossen, es braucht hier keine Notwehrhandlung mehr! Haut ihr zurück kann sie gegebenfals Notwehr ausüben an euch und ihr macht euch strafbar.

Also bitte lieber noch selber informieren oder Bücher kaufen, des Weiteren gibt es oft unterschiede was im Gesetz steht und was am Schluss wirklich vom Gericht entschieden wird #RichterRecht. Daher bitte NICHT auf den flüchtenden Einbrecher schießen der einen DVD Player geklaut hat und wegläuft.

Meines Erachtens sollte sich jeder Waffenbesitzer ein „Lehrbuch“ für Strafrecht/ Notwehr kaufen, hier meine ich nicht diese stark vereinfachten schmierblätter oder zwei stündige Notwehrkurse die darauf abzielen Leuten die keine Ahnung von Notwehr haben auf ein Niveau zu bringen wo sie glauben sie wissen alles und dann erst recht fett in Knast fahren, Weil sie glauben sie sind nach 2 Stunden Chuck Norris Star Anwalt.... sondern wirklich die Sachen die man braucht um die Prüfungen auf der Uni zum Anwalt zu schaffen, hier bezogen nur auf das Thema Notwehr. Sitzt man halt seine Woche daran und lernt das auswendig, lieber eine Woche lernen als 20 Jahre in den Knast gehen. Ein Anwalt kann dann nur mehr Schadensbegrenzung machen...