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Kat. B Waffe als Ersatzteilager

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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obi_G19
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Kat. B Waffe als Ersatzteilager

Beitrag von obi_G19 » Di 1. Mär 2011, 11:42

Hallo,

meine 4 Plätze auf der WBK sind belegt. Einer davon durch eine Steyr M12. Nun habe ich eine schönere M12 gefunden und möchte die neue durch die alte ersetzen. Nachdem ich die alte als Ersatzteillager verwenden möchte, würde ich gerne wissen, welche Teile ich behalten darf und was mache ich mit den Teilen die ich nicht behalten darf.

Danke für Infos!

Obi_G19

buckshot

Re: Kat. B Waffe als Ersatzteilager

Beitrag von buckshot » Di 1. Mär 2011, 11:57

"behalten" darfst alle teile; platz nehmen dir lauf bzw. verschluss nur weg, wenn du sie als waffe gemeldet hast - hier müsste man sich um einen zusatzeintrag bei seiner zuständigen bh bemühen . also soz. als "wechselsystem" - aber achtung , da gibt es wieder unterschiedlichste ansichten: wenn die waffe im waffenbuch als solche eingetragen ist, könnte es u.u. ein problem geben wenn man zb den lauf als wechsellauf führt aber grundsätzlich theoretisch eine 2. waffe daheim hat - andere sagen: solange der verschluss/lauf nicht mit dem griffstück verbunden ist, nimmt das sytem keinen platz weg bzw gilt nicht als waffe (soferne das ws auch eingetragen/gemeldet ist...

also im zweifelsfall mit der zuständigen behörde direkt klären!

obi_G19
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Re: Kat. B Waffe als Ersatzteilager

Beitrag von obi_G19 » Di 1. Mär 2011, 12:28

Danke Buckshot,

dann werde ich mal das Wiener Registrierungsbüro bemühen. Wäre cool wenn ich die alten behalten darf.

lg
Obi_G19

Schnittbrot
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Re: Kat. B Waffe als Ersatzteilager

Beitrag von Schnittbrot » Di 1. Mär 2011, 13:49

hmm... Wechselsystem mit einem Lauf desselben Kalibers? Ist das möglich?
Ich hätte gesagt (ohne Gewähr): Lauf und Verschluss müssen zum Büxer zwecks Verschrottung (=> Eintrag auf der WBK entfernen). Dann sollte es eigentlich auch möglich sein, die restlichen Teile zu behalten.

buckshot

Re: Kat. B Waffe als Ersatzteilager

Beitrag von buckshot » Di 1. Mär 2011, 14:04

Schnittbrot hat geschrieben:hmm... Wechselsystem mit einem Lauf desselben Kalibers? Ist das möglich?
Ich hätte gesagt (ohne Gewähr): Lauf und Verschluss müssen zum Büxer zwecks Verschrottung (=> Eintrag auf der WBK entfernen). Dann sollte es eigentlich auch möglich sein, die restlichen Teile zu behalten.


ich hab zb einen lauf bzw. ein WS des selben kalibers...(unterschiedliche lauflänge...) - das ist nicht das thema;
theoretisch kann man auch mehrer griffstücke haben solange man nicht eine zusammengebaute waffe hat und dadurch die anzahl der genehmigten waffen überschreitet!

aber wie gesagt: es gibt unterschiedliche aussagen unterschiedlicher büxer: zb wenn man sich ein WS (gleiches oder anderes kaliber ist egal) kaufen will =>> übliches prozedere mit voreintrag eines WS auf der wbk.
der büxer könnte dir auch ein system/lauf einer bestehenden waffe ohne das griffstück verkaufen, das griffstück kann er dann an wen auch immer extra verkaufen... - erfahrungsgemäß sind ersatzteile gesondert immer teurer als eine ganze knarre - also wäre es praktisch sich gleich beides zu reservieren...(nur gleichzeitig erwerben wäre wieder eine waffe...)

und genau da hakt es bzw. sollte man zur sicherheit bei der behörde fragen: denn einige büxer sagen: kein problem, sie verkaufen ggf. auch nur den verschluss... andere haben gesagt: steht als ganze waffe im waffenbuch, daher njet!

keine ahnung was nun wirklich stimmt, daher nicht bei dem büxer einfach kaufen weil er es macht sondern besser offiziell absegnen lassen bevor man stress kriegt!
(kann ggf. wieder je nach bezirk bzw. sachbearbeiter bzw. fall anders gesehen werden...
sollte jemand dazu entspr. judikatur haben - bitte her damit, danke.

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