Na der Aufforderung komme ich natürlich sehr gerne nach lieber ARAGORN
§ 20 - (3) Wer den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zwar in der Europäischen Union aber nicht im Bundesgebiet hat, darf eine Schusswaffe der Kategorie B darüber hinaus nur erwerben, wenn er hierfür die vorherige Einwilligung des Wohnsitzstaates nachzuweisen vermag. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht, sofern er dem Veräußerer eine schriftliche, begründete Erklärung übergibt, wonach er diese Waffe nur im Bundesgebiet zu besitzen beabsichtigt.
§ 22. (1) Eine Rechtfertigung im Sinne des § 21 Abs. 1 ist jedenfalls als gegeben anzunehmen, wenn der Betroffene glaubhaft macht, dass er
1.
die Schusswaffe der Kategorie B innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften zur Selbstverteidigung bereithalten will oder
Natürlich ist es auch ausschlaggebend welchen grund man für die beantragung der wbk glaubhaft gemacht hat.
Dazu kommt noch folgendes -
Gemäß § 1 Absatz 7 des Meldegesetzes ist unter dem Hauptwohnsitz Folgendes zu verstehen:
„Der Hauptwohnsitz eines Menschen ist an jener Unterkunft begründet, an der er sich in der erweislichen oder aus den Umständen hervorgehenden Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; trifft diese sachliche Voraussetzung bei einer Gesamtbetrachtung der beruflichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebensbeziehungen eines Menschen auf mehrere Wohnsitze zu, so hat er jenen als Hauptwohnsitz zu bezeichnen, zu dem er das überwiegende Naheverhältnis hat.“
Um einen lebensmittelpunkt zu definieren muss man 180t im jahr dort verbringen zumindest war es das einmal.
Wenn er also in bayern arbeiten würde, ist das durchaus möglich wenn man urlaube, krankenstände( jeder vernünftige unternehmer kalkuliert da 2,5 wochen ein) feiertage, wochenenden berechnet.
hm..in brasilien, was nicht zum ewr gehört, was gut 9500 km ( bitte nagle mich nicht an den genauen kilometer fest) entfernt liegt is des nimma so leicht möglich. Aber bitte korrigiere mich da gerne.
was in brasilien dazu kommt..abgesehen dass es da kompliziert wird ( steuerecht, versicherungsrecht,..ach was weiß ich noch alles) sollte man sich auch gedanken machen was das im bezug auf meine waffen heißt.
Aus diesem grund habe ich auch die frage, ( siehe vorherige posts) gestellt, was heißt das eigentlich wenn ich meine waffen für diesen zeitraum auf depot lege, was muss ich dabei beachten, wie gehe ich damit um. Ich habs halt gern im detail, so bin i halt!
Solltest du noch weitere fragen haben, so stehe ich dir sehr gerne zur verfügung AUCH sollte ich mich irren, gerne um berichtigungen...dafür ist ja ein Forum da
Edit: diese antwort bezieht sich nur auf aragorn frage und nicht auf die des Themenerstellers. Nehme nicht an, dass das beispiel ( bayern) auf ihn zutrifft.