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Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Do 14. Mär 2019, 20:32
von doorman
Hallo,

Habe für meine P09 (Standard 19 Schuss Magazin) eine Magazinerweiterung (Magazinboden länger) um +2.

Nun passen 21 Murmeln rein, also 1 mehr als im neuen Waffengesetz ab Ende des Jahres erlaubt sein werden.

Melde ich nun „irgendwann“ das Magazin somit auch die Waffe und sie wird Kat A?

Oder gilt dies nur für fixe Magazine mit nicht mehr als 20 Schuss? Ich könnte ja jederzeit die Plus 2 Erweiterung runter nehmen, oder eben wieder montieren?

Wie läuft das dann mit den Magazinerweiterungen (+2), werden die dann auch Kat A, oder gibts nicht mehr zu kaufen? Könnte ja auch eins auf die Glockmagazine drauf machen, bleibe aber unter 20 Schuss?

Weiß da schon jemand was dazu oder ist das bis Ende des Jahres nur Rätselraten?

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Do 14. Mär 2019, 21:14
von Glock1768
Kapazität ab 20 Schuss wird mit 14.12. bei Kurzwaffen böse ... Also mit dem Boden ist das
Magazin böse und ohne nicht ... Warum sollen diese +Böden verboten werden? Viele Sportschützen werden diese ja weiterhin kaufen dürfen und wollen ...

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Do 14. Mär 2019, 21:16
von cas81
WaffG ab 14.12.2019 hat geschrieben:§17 Z9: von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können
Erläuterungen Änderung des WaffG hat geschrieben: zu §17:
Gemäß den Vorgaben der umzusetzenden Richtlinie (EU) 2017/853 soll der zivile Gebrauch von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung mit hoher Magazinkapazität weitestgehend hintangehalten werden. Vor diesem Hintergrund sollen diese Waffen mit eingebauten oder eingesetzten großen Magazinen im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2017/853 gemäß Z 7 und 8 als Kategorie A Waffen eingestuft und als verbotene Waffen iSd § 17 Abs. 1 nur aufgrund einer Ausnahmebewilligung nach § 17 Abs. 3 erworben und besessen werden dürfen. Der alleinige Besitz von Magazinen gemäß Z 9 und 10 soll Betroffenen nicht gestattet sein, sofern diese über keine entsprechende Bewilligung verfügen.
Da also der Gebrauch von Schusswaffen mit hoher Magazinkapazität hintangehalten werden soll, läuft es amS ziemlich eindeutig darauf hinaus, dass eine Vorrichtung, die genau das Ermöglicht indem sie Bestandteil des Magazins werden kann (und soll), ebenfalls erfasst ist, sobald sie installiert wird. Ob diese Vorrichtung alleine auch meldungspflichtig ist, bezweifle ich. Doch sobald du sie installierst, müsstest du nmE das Magazin melden.

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Do 14. Mär 2019, 21:36
von Burgenlandy
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Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Do 14. Mär 2019, 21:50
von Tine
doorman hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 20:32
Weiß da schon jemand was dazu oder ist das bis Ende des Jahres nur Rätselraten?
Genau: Oder.

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Do 14. Mär 2019, 22:53
von doorman
Dachte ich mir fast dass man bis es soweit ist nix weiß und nach dem Stichtag vermutlich auch nicht.
Denn es ist in Ö ja üblich, dass jeder der was zu sagen hat oder auch nicht, seine eigene Meinung als die Richtige ansieht.
Also wird’s bis zum ersten Fall wo’s wenn aufblättert keine eindeutige Regelung geben.

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Fr 15. Mär 2019, 00:12
von burner
Rätselraten - Meine Glaskugel sagt:
So ein Mag ist meldepflichtig. Ich würd sogar behaupten, dass es meldepflichtig ist, auch wenns momentan nicht montiert ist, aber schnell und einfach montiert werden kann.

Natürlich, wo kein Kläger da kein Richter, aber ich würds jedenfalls innerhalb der 2-Jahresfrist melden.

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Fr 15. Mär 2019, 08:09
von Aardvark
Jetzt mal abgesehen vom Gesetz...was bringt mir ein +2 Adapter bei einem Mag mit eh schon 19 Schuss wirklich?
Gehts da nicht eigentlich eher nur ums Prinzip?
Außerdem (ich sprech jetzt von mir) ich hab erst ein map mein 19er voll geladen, aber da brichst dir ja die Finger, warum sollte man sich das antun?
Bei Bewerben bist doch ech limitiert (außer open wahrscheinlich) also wozu?

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Fr 15. Mär 2019, 08:13
von Peanut
IPSC? Denke ich mal :) aber ist bei mir reinraten ins Blaue



Würde es auch melden Kat A Waffen eingetragen zu haben schadet ja nicht 😈😈😈

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Fr 15. Mär 2019, 08:45
von Glock1768
Aardvark hat geschrieben:
Fr 15. Mär 2019, 08:09
Jetzt mal abgesehen vom Gesetz...was bringt mir ein +2 Adapter bei einem Mag mit eh schon 19 Schuss wirklich?
Gehts da nicht eigentlich eher nur ums Prinzip?
Außerdem (ich sprech jetzt von mir) ich hab erst ein map mein 19er voll geladen, aber da brichst dir ja die Finger, warum sollte man sich das antun?
Bei Bewerben bist doch ech limitiert (außer open wahrscheinlich) also wozu?
nein, es geht nicht ums Prinzip, aber bitte auch über den eigenen Tellerrand schauen ...

meine absoluten Llieblingsmagazine sind 21 Schuss Magazine von PMAG für meine Glocks ... ich brauche die Kapazität nicht ... zu 95% sind da nur 5 Schuss drinnen und es waren glaube ich noch nie mehr als 15 geladen.

Warum aber diese Magazine? Weil sie aus der Glock unten ca 3cm rausschauen und beim vorallem dynamischen Training(Magazinwechsel) absolut praktisch sind da schneller und besser zu greifen (sowohl aus Waffe als auch aus Holster)

Da diese Magazine leider ab 14.12 böse werden habe ich mir ALU-Böden (zwar auch eine leichte Kapazitätserhöhung, aber unter 20 Schuss und damit nicht böse) für ein paar originale 17er Magazine besorgt, die das leere Magazin unten (leider nur etwas) länger, aber auch schwerer machen und damit den Wechsel und das Greifen etwas gegenüber Standardmagazinen verbessern

nicht wegen der Kapazität ... und nicht aus Prinzip, sondern es hat praktische Gründe ... deswegen hoffe ich, dass Magazinbegrenzer erlaubt werden

aber dies gilt nur für mich ... nur weil es für einen keinen Sinn/Grund ergibt BITTE NICHT GLEICH WENIGER UNTERSTÜTZEN ... so sind wir leicht "angreifbar" im Sinne von in kleine Gruppen zu teilen und weiteren Verboten/Verschärfungen fast schutzlos ausgesetzt ... und wenn ich heute wieder Zeitung lese was in Neuseeland los war mit Halbautomatischen Waffen will ich nicht wissen, was die EU und AWN gleich wieder planen

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Fr 15. Mär 2019, 08:58
von Aardvark
Ich hab das ja jetzt nicht geschrieben, weil ich dagegen bin, sondern weil ichs echt gern verstehen würde....was ich jetzt Dank deines Posts, auch mache. reload-smile

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Fr 15. Mär 2019, 09:32
von Lindenwirt
Glock1768 hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 21:14
Kapazität ab 20 Schuss wird mit 14.12. bei Kurzwaffen böse ... Also mit dem Boden ist das
Magazin böse und ohne nicht ... Warum sollen diese +Böden verboten werden? Viele Sportschützen werden diese ja weiterhin kaufen dürfen und wollen ...
Kapazität ÜBER 20 Schuss.

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Fr 15. Mär 2019, 09:36
von Glock1768
Lindenwirt hat geschrieben:
Fr 15. Mär 2019, 09:32
Glock1768 hat geschrieben:
Do 14. Mär 2019, 21:14
Kapazität ab 20 Schuss wird mit 14.12. bei Kurzwaffen böse ... Also mit dem Boden ist das
Magazin böse und ohne nicht ... Warum sollen diese +Böden verboten werden? Viele Sportschützen werden diese ja weiterhin kaufen dürfen und wollen ...
Kapazität ÜBER 20 Schuss.
ja, hast Recht ... Korrekt :headslap:

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Sa 16. Mär 2019, 04:02
von m_w
Peanut hat geschrieben:
Fr 15. Mär 2019, 08:13
IPSC? Denke ich mal :)
Richtig.
Auch in der Standard Division gibt es keine Mag. Beschränkung.

Die Waffe muss MIT Magazin in die Box passen.;)

Re: Neues Waffenrecht +2 Magazinerweiterung

Verfasst: Sa 16. Mär 2019, 08:02
von Burgenlandy
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