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Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Weissi bringt es auf den Punkt. Volle Zustimmung und ich habe nichts hinzuzufügen.
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Was „nur bla bla?“ ?Karin_Colt hat geschrieben: ↑Do 11. Jul 2019, 15:20Hallo Nuss, ich bin zwar blond aber das kann ich sogar aus dem Gesetzestext herauslesen, dass das eine kann Bestimmung ist, hab nirgends gelesen das ein Antrag gestellt werden muss. Also keine Fakten, nachvollziehbare Tatsachen, nur bla bla?Nuss_95 hat geschrieben: ↑Do 11. Jul 2019, 13:59Und hat er es mit irgendwelchen Texten belegt? Nein. Das kann ich beim besten Willen aus §44 Waffg. nicht herauslesen.Karin_Colt hat geschrieben: ↑Do 11. Jul 2019, 13:35Weil Colonel Erran Morad hat ja erklärt, dass das aufgrund des Gesetzes Paragraph 44 gar nicht zwingend notwendig wäre.
Das ProArms ist nicht eingestuft. Fakt.
Aber es liegt ein Vergleichsgutachten zu einer zugelassenen Waffe vor, ob dir das im Ernstfall hilft kann dir keiner sagen.
Nur ein Beispiel: der RRA Upper wurde als Kat B eingestuft. Das in den waffenrechtlich relevanten Bauteilen zum RRA Upper völlig identische HERA 9x19mm AR wurde als Kat A eingestuft.
Daraus kannst du dir eigentlich ableiten, dass ein Vergleichsgutachten wertlos sein müsste und eine eigene Einstufung erforderlich ist, damit das ProArms wirklich Kat B ist.
Was willst denn hören? Das Teil ist nicht eingestuft, weder A noch B.
Wenn du glauben willst, dass dich das Vergleichsgutachten herausreißt dann kauf dir halt ein ProArms.
Es wäre halt nicht die erste Waffe die Kat A wird obwohl eine nahezu baugleiche Waffe Kat B ist.
Dann musst halt hoffen, dass Importeur, Händler oder Produzent für euch paar Käufer vor Gericht zieht, oder selbst Einspruch erheben und Gericht+Sachverständige bezahlen.
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Sehr gerne und recht einfach: KriegsmaterialverordnungKarin_Colt hat geschrieben: ↑Do 11. Jul 2019, 13:35Kann mir jetzt jemand stichhaltige Fakten nennen warum die ProArms Kriegsmaterial seien, da sie ja angeblich technisch baugleich sind? Na warum? Fakten? Tatsachen?
Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
so seh ich das auch... da wärs eh leicht, dann wären alle AR15 in Österreich Kat. B weil ja baugleiche(OA, Hera, Schmeisser) schon eingestuft sind!?
tja nur so spielts es aber nicht! leider!
Es geht halt so lange gut bis jemand oder eine behörde draufkommt dass es eine Kat. A Waffe ist und dann wirds zum weinen weil man ein (vorläufiges)waffenverbot und eine ordentliche geldstrafe bekommt! Aber es kann ja jeder machen wie er meint, mir wärs das nicht wert.
tja nur so spielts es aber nicht! leider!
Es geht halt so lange gut bis jemand oder eine behörde draufkommt dass es eine Kat. A Waffe ist und dann wirds zum weinen weil man ein (vorläufiges)waffenverbot und eine ordentliche geldstrafe bekommt! Aber es kann ja jeder machen wie er meint, mir wärs das nicht wert.
- Colonel Erran Morad
- .357 Magnum
- Beiträge: 94
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 18:12
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Das Zitat ist korrekt, aber die Hervorhebung ist irreführend: Ausgenommen sind nämlich Jagd- und Sportgewehre.bino71 hat geschrieben: ↑Do 11. Jul 2019, 16:53Sehr gerne und recht einfach: Kriegsmaterialverordnung
Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
Es sind daher nicht schlechthin alle halbautomatischen Karabiner und Gewehre Kriegsmaterial, sondern nur solche, die nicht Jagd- und Sportgewehre sind.
Die SIGs sind Sportgewehre und daher kein Kriegsmaterial.
Und was die PARs betrifft, halten ein namhafter Händler und ein gerichtlich beeideter Sachverständiger aus dem Fachgebiet "Schusswaffen, Munition" ihre Köpfe dafür hin, dass diese Waffen ebenfalls Sportgewehre sind.
Ich persönlich bin der Ansicht, dass diese zwei Herren das nicht leichtfertig tun, aber klar, auch hier kann man anderer Meinung sein.
"Yalla! Let go!"
-
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- Beiträge: 6
- Registriert: Do 11. Jul 2019, 11:24
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Ach Männer, also keine Tatsachen, nur dummes Geschwätz, nur von M4 und M5 welche mal eingestuft worden sind, von Rock River Arms und anderen Teilen wo es Probleme gegeben haben soll, aber keine nachvollziehbare FAKTEN warum dieses ProArms Kriegsmaterial sein sollte, also ich will FAKTEN von euch hören warum das ProArms Kriegsmaterial sein sollte, und Bino71 es handelt sich um ein Sportgewehr. Warum sollte es kein Sportgewehr sein? Dafür will ich FAKTEN von euch hören, kann man das auf Vollauto umbauen oder gibt es andere Gründe?bino71 hat geschrieben: ↑Do 11. Jul 2019, 16:53Sehr gerne und recht einfach: KriegsmaterialverordnungKarin_Colt hat geschrieben: ↑Do 11. Jul 2019, 13:35Kann mir jetzt jemand stichhaltige Fakten nennen warum die ProArms Kriegsmaterial seien, da sie ja angeblich technisch baugleich sind? Na warum? Fakten? Tatsachen?
Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
Und alfa15533 du hast ja wirklich gar keine Ahnung, ich würde 100€ dafür bezahlen um für einen Augenblick die Welt mit deinem Gehirn Betrachten zu können.
Liebe Grüße, eure Karin
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Ich denke das Thema ist durch.
Es wurden alle bekannten Fakten auf den Tisch gelegt und die verschiedenen Rechtsmeinungen wurden erläutert. Jeder Interessent kann sich jetzt seine eigene Meinung bilden und entscheiden was er tun möchte.
Wenn jetzt nicht jemand neue Informationen zu dem Thema hat die noch nicht diskutiert wurden, schlage ich vor wir beenden die Diskussion hier.
Es wurden alle bekannten Fakten auf den Tisch gelegt und die verschiedenen Rechtsmeinungen wurden erläutert. Jeder Interessent kann sich jetzt seine eigene Meinung bilden und entscheiden was er tun möchte.
Wenn jetzt nicht jemand neue Informationen zu dem Thema hat die noch nicht diskutiert wurden, schlage ich vor wir beenden die Diskussion hier.
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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Interessant ist, dass der Colonel Erran Morad sachlich genau das gleiche schreibt, wie die skeptischen User, er es aber aus einer anderen Blickrichung berachtet. D.h. wir sind uns im Konsens einig und es hängt lediglich davon ab, welchen dieser beiden Blickwinkel die Behörde nun teilen würde. Somit gibt es eigentlich nicht mehr viel zu diskutieren.
Die liebe Karin fällt leider wiedermal in das gleiche Schema wie die meisten anderen "Helden", die sich hier seit der Öffnung angemeldet haben. Tät mich interessieren, wessen Doppelaccount das diesmal wieder ist.
Die liebe Karin fällt leider wiedermal in das gleiche Schema wie die meisten anderen "Helden", die sich hier seit der Öffnung angemeldet haben. Tät mich interessieren, wessen Doppelaccount das diesmal wieder ist.
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Vielleicht sollte jemand der guten Dame erklären, durch welchen Verwaltungsakt Kriegsmaterial zum Sportgerät wird. Ich hab aber das Gefühl, das weißt sie sowieso schon und ist in Wahrheit nur ein weiterer Respawn.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
uhhhh... da kennt sich aber wer aus!Karin_Colt hat geschrieben: ↑Do 11. Jul 2019, 17:30Ach Männer, also keine Tatsachen, nur dummes Geschwätz, nur von M4 und M5 welche mal eingestuft worden sind, von Rock River Arms und anderen Teilen wo es Probleme gegeben haben soll, aber keine nachvollziehbare FAKTEN warum dieses ProArms Kriegsmaterial sein sollte, also ich will FAKTEN von euch hören warum das ProArms Kriegsmaterial sein sollte, und Bino71 es handelt sich um ein Sportgewehr. Warum sollte es kein Sportgewehr sein? Dafür will ich FAKTEN von euch hören, kann man das auf Vollauto umbauen oder gibt es andere Gründe?bino71 hat geschrieben: ↑Do 11. Jul 2019, 16:53Sehr gerne und recht einfach: KriegsmaterialverordnungKarin_Colt hat geschrieben: ↑Do 11. Jul 2019, 13:35Kann mir jetzt jemand stichhaltige Fakten nennen warum die ProArms Kriegsmaterial seien, da sie ja angeblich technisch baugleich sind? Na warum? Fakten? Tatsachen?
Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
Und alfa15533 du hast ja wirklich gar keine Ahnung, ich würde 100€ dafür bezahlen um für einen Augenblick die Welt mit deinem Gehirn Betrachten zu können.
Liebe Grüße, eure Karin
Von Gesetzen und Verordnungen willst nicht viel hören oder? kannst aber alles kostenlos im RIS nachlesen, heisser tipp §50 und §51.
Kriegsmaterialverordnung
Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
da frag ich dich jetzt was ist den die ProArms? richtig... ein halbautomatischer Karabiner!
ich hab doch schon gesagt ich wär damit einfach vorsichtig wennst nicht gerade eine Kat. A ausnahmegenehmigung hast! wie es der zufall aber will hab ich eine Kat. A ausnahmegenehmigung und mir kanns völlig egal sein!
Also kauf dir einfach eine!
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Tippe mal drauf des es der kollge ist der heute oder gestern gesperrt würde. dem anmeldedatum nach zu urteilen. don't feed the troll der provoziert sowieso nur geziehlt hierThe_Governor hat geschrieben: ↑Do 11. Jul 2019, 17:40Tät mich interessieren, wessen Doppelaccount das diesmal wieder ist.
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Wenn sich das Forum bezüglich der Rechtslage schließlich einig wird, ist dies dann rechtlich bindend?
Frage für einen Freund
Frage für einen Freund
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Bei der Karin ist es ja so eindeutig, das es trolliger nicht mehr geht.
Beim Rezesnef:
PS: alles nach dem Do 11. Jul 2019, 17:27 kann eigentlich gelöscht und der Thread geschlossen werden, da kommt ja doch nichts mehr...
Beim Rezesnef:
PS: alles nach dem Do 11. Jul 2019, 17:27 kann eigentlich gelöscht und der Thread geschlossen werden, da kommt ja doch nichts mehr...
Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?
Nö, Rezesnef, aber die Info von ARGE Zivile Sicherheit hat etwas mehr Gewicht.