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Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Balistix
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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von Balistix » Mi 20. Mär 2019, 17:59

bino71 hat geschrieben:
Mi 20. Mär 2019, 17:42
Die Frage ist: Wer will dem Händler schaden, falls das Gerät illegal ist. Ich nicht.
Der schadet sich diesfalls selbst damit, dass er eine Waffe feilbietet, die er nicht dürfte. Da brauchst ned schlecht schlafen deswegen.
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Prometheus
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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von Prometheus » Mi 20. Mär 2019, 18:49

ratpack hat geschrieben:
Mi 20. Mär 2019, 16:35
zum Eingangsthread die Frage ganz einfach formuliert:

a) wenn mir ein Fachhändler, der wohl ein noch höheres Maß an Sorgfaltspflicht anzuwenden hat, als ich, der private Waffenbesitzer (und Konsument) eine Waffe als Kategorie B verkauft und ich eine Registrierungsbescheinigung ins ZWR, wo Kategorie B draufsteht, bekomme, habe ich dann als Konsument die Einstufung dieser Waffe als B oder A oder C zu hinterfragen bzw. zu evaluieren...?

b) Werde ich als Konsument bestraft wenn mir ein Händler eine falsch kategorisierte Waffe verkauft?

wir reden hier nicht von privat an privat oder import über Händler oder selber.. sonder Kauf vom inländischen Händler.. Waffe bereits beim Händler auf Lager, also schon im Inland, vom Händler importiert/angeschafft...
Zu a)
Der Fachhändler ist verantwortlich.
Als Konsument hat man nicht die Pflicht die Einstufung von Waffen zu hinterfragen.
Wie sollte man das auch machen können? Einstufungen sind nicht öffentlich!

Zu b)
Die Waffe musst hald dann abgeben, sei es der Händler nimmt sie zurück oder sie wird zerstört aber sonst wird dir sicher nichts passieren.

Anders verhält es sich wie du schon schreibst wenn du derjenige bist der die Waffe privat importiert oder eine bestehende Waffe abändert. Da musst du als Privatperson die Verantwortung übernehmen.

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Peanut
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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von Peanut » Mi 20. Mär 2019, 19:14

Prometheus hat geschrieben:
Mi 20. Mär 2019, 18:49
ratpack hat geschrieben:
Mi 20. Mär 2019, 16:35
zum Eingangsthread die Frage ganz einfach formuliert:

a) wenn mir ein Fachhändler, der wohl ein noch höheres Maß an Sorgfaltspflicht anzuwenden hat, als ich, der private Waffenbesitzer (und Konsument) eine Waffe als Kategorie B verkauft und ich eine Registrierungsbescheinigung ins ZWR, wo Kategorie B draufsteht, bekomme, habe ich dann als Konsument die Einstufung dieser Waffe als B oder A oder C zu hinterfragen bzw. zu evaluieren...?

b) Werde ich als Konsument bestraft wenn mir ein Händler eine falsch kategorisierte Waffe verkauft?

wir reden hier nicht von privat an privat oder import über Händler oder selber.. sonder Kauf vom inländischen Händler.. Waffe bereits beim Händler auf Lager, also schon im Inland, vom Händler importiert/angeschafft...
Zu a)
Der Fachhändler ist verantwortlich.
Als Konsument hat man nicht die Pflicht die Einstufung von Waffen zu hinterfragen.
Wie sollte man das auch machen können? Einstufungen sind nicht öffentlich!

Zu b)
Die Waffe musst hald dann abgeben, sei es der Händler nimmt sie zurück oder sie wird zerstört aber sonst wird dir sicher nichts passieren.

Anders verhält es sich wie du schon schreibst wenn du derjenige bist der die Waffe privat importiert oder eine bestehende Waffe abändert. Da musst du als Privatperson die Verantwortung übernehmen.
Sehe ich auch so .!
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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von bino71 » Mi 20. Mär 2019, 20:08

Ich sehe es anders, weil ich differenziere zwischen Waffe wird im ZWR eingetragen und die Waffe ist ZWR eingetragen:

zu a.) Wenn die Waffe schon auf den Waffenbesitzer angemeldet ist und diese Waffe illegal ist, kommt der Waffenbesitzer (und nicht der Händler) zum Handkuss (natürlich muß man erst erwischt werden). Es kann im Schönen ablaufen (Brief von der BH zu klären), aber genauso mit einem Einsatzkommando (wenn der Nachbar erzählt, der WBK Besitzer schießt im Keller Dauerfeuer).
Vorläufiges Waffenverbot, Abgabe aller Waffen bis geklärt ist, woher der Besitzer diese Waffe hat.
Die Rechnung könnte gefälscht sein, im ZWR kann die Waffe unter einem anderen Namen eingetragen sein,...
Bis das geklärt ist, ist der Waffenbesitzer der Täter, Verbrecher, Beschuldigter, Terrorist (Unschuldsvermutung, bla bla bla).
Erst nach Klärung vor Gericht, kann sich Kunde höchstwahrscheinlich über die WBK und Rückgabe der Waffen freuen.

zu b.) Keine Vorstrafe, aber sehr viel ärger und hohe Anfangskosten, bis es geklärt ist. Also Ja, der Kunde wird bestraft.

Aber diese Thema ändert nichts an:
Sind Luvo und Proarms Kat B oder nicht?
Und wenn Kat B, warum, weil am Gesetz hat sich bis jetzt nichts geändert?
Der Spaß soll ja laut Glaskugel erst ab 14.12.2019 beginnen.

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Nordi
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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von Nordi » Do 21. Mär 2019, 08:16

Ok...ich werde 100% NICHT diese ProArms kaufen...für mich klingt das mehr und mehr nach einem ganz gefährlichen Spiel.

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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von Aardvark » Do 21. Mär 2019, 09:05

bino71 hat geschrieben:
Mi 20. Mär 2019, 17:42
Die Lösung ist einfach, wer das Ding haben will und sich teilweise absichern möchte:
Aus Verein: Eine absolut rechtskonforme Antwort kann ausschließlich das zuständige Bundesministerium für Landesverteidigung ausgeben. Anfragen sind an folgende Adresse zu richten: recht1@bmlv.gv.at

Die Frage ist: Wer will dem Händler schaden, falls das Gerät illegal ist. Ich nicht.
....und ich bin sicher, genau DAS werden jetzt ein par ganz Schlaue machen und damit eine Horde schlafender Hunde aufwecken.
Was glaubts, WARUM zu solchen Themen Leute die sich hier auskennen nix mehr schreiben?
Aber machts nur weiter so, irgend wann hats dann langsam echt jeder kapiert und das was man sich für nach dem 14.12. erhofft, können wir uns alle aufmalen, weil ein paar Spätpubertierer "ihre Hose nicht mehr zu lassen" können :headslap:

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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von Mjoelnir » Do 21. Mär 2019, 09:16

Aardvark hat geschrieben:
Do 21. Mär 2019, 09:05
bino71 hat geschrieben:
Mi 20. Mär 2019, 17:42
Die Lösung ist einfach, wer das Ding haben will und sich teilweise absichern möchte:
Aus Verein: Eine absolut rechtskonforme Antwort kann ausschließlich das zuständige Bundesministerium für Landesverteidigung ausgeben. Anfragen sind an folgende Adresse zu richten: recht1@bmlv.gv.at

Die Frage ist: Wer will dem Händler schaden, falls das Gerät illegal ist. Ich nicht.
....und ich bin sicher, genau DAS werden jetzt ein par ganz Schlaue machen und damit eine Horde schlafender Hunde aufwecken.
Was glaubts, WARUM zu solchen Themen Leute die sich hier auskennen nix mehr schreiben?
Aber machts nur weiter so, irgend wann hats dann langsam echt jeder kapiert und das was man sich für nach dem 14.12. erhofft, können wir uns alle aufmalen, weil ein paar Spätpubertierer "ihre Hose nicht mehr zu lassen" können :headslap:
Richtig.
Der NVFÖ tut hier den Waffenbesitzern absolut keinen Gefallen. Wieder mal.

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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von gewo » Do 21. Mär 2019, 09:33

Mjoelnir hat geschrieben:
Do 21. Mär 2019, 09:16
Aardvark hat geschrieben:
Do 21. Mär 2019, 09:05
bino71 hat geschrieben:
Mi 20. Mär 2019, 17:42
Die Lösung ist einfach, wer das Ding haben will und sich teilweise absichern möchte:
Aus Verein: Eine absolut rechtskonforme Antwort kann ausschließlich das zuständige Bundesministerium für Landesverteidigung ausgeben. Anfragen sind an folgende Adresse zu richten: recht1@bmlv.gv.at

Die Frage ist: Wer will dem Händler schaden, falls das Gerät illegal ist. Ich nicht.
....und ich bin sicher, genau DAS werden jetzt ein par ganz Schlaue machen und damit eine Horde schlafender Hunde aufwecken.
Was glaubts, WARUM zu solchen Themen Leute die sich hier auskennen nix mehr schreiben?
Aber machts nur weiter so, irgend wann hats dann langsam echt jeder kapiert und das was man sich für nach dem 14.12. erhofft, können wir uns alle aufmalen, weil ein paar Spätpubertierer "ihre Hose nicht mehr zu lassen" können :headslap:
Richtig.
Der NVFÖ tut hier den Waffenbesitzern absolut keinen Gefallen. Wieder mal.
ich bin hier sicher ziemlich unverdaechtig dass ich lobbying fuer den nvfö mache ...

aber jetzt bleibt mal bitte am boden
was sollen die euch denn sonst sagen auf anfrage

sachlich und inhaltlich ist die auskunft richtig
und es steckt diesmal nicht mal irgendein eigeninteresse dahinter

so what
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Prometheus
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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von Prometheus » Do 21. Mär 2019, 09:34

bino71 hat geschrieben:
Mi 20. Mär 2019, 20:08
Ich sehe es anders, weil ich differenziere zwischen Waffe wird im ZWR eingetragen und die Waffe ist ZWR eingetragen:

zu a.) Wenn die Waffe schon auf den Waffenbesitzer angemeldet ist und diese Waffe illegal ist, kommt der Waffenbesitzer (und nicht der Händler) zum Handkuss (natürlich muß man erst erwischt werden). Es kann im Schönen ablaufen (Brief von der BH zu klären), aber genauso mit einem Einsatzkommando (wenn der Nachbar erzählt, der WBK Besitzer schießt im Keller Dauerfeuer).
Vorläufiges Waffenverbot, Abgabe aller Waffen bis geklärt ist, woher der Besitzer diese Waffe hat.
Die Rechnung könnte gefälscht sein, im ZWR kann die Waffe unter einem anderen Namen eingetragen sein,...
Bis das geklärt ist, ist der Waffenbesitzer der Täter, Verbrecher, Beschuldigter, Terrorist (Unschuldsvermutung, bla bla bla).
Erst nach Klärung vor Gericht, kann sich Kunde höchstwahrscheinlich über die WBK und Rückgabe der Waffen freuen.

zu b.) Keine Vorstrafe, aber sehr viel ärger und hohe Anfangskosten, bis es geklärt ist. Also Ja, der Kunde wird bestraft.

Aber diese Thema ändert nichts an:
Sind Luvo und Proarms Kat B oder nicht?
Und wenn Kat B, warum, weil am Gesetz hat sich bis jetzt nichts geändert?
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Wenn du in deinem Keller Dauerfeuer schießt werden sie dir deine Waffe wegnehmen egal ob es eine Proarms oder Oberlandarms ist :?

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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von bino71 » Do 21. Mär 2019, 19:45

Prometheus hat geschrieben:
Do 21. Mär 2019, 09:34
Wenn du in deinem Keller Dauerfeuer schießt werden sie dir deine Waffe wegnehmen egal ob es eine Proarms oder Oberlandarms ist :?
Das Beispiel richtig verstehen und interpretieren ist nicht Deine Stärke.

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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von Prometheus » Do 21. Mär 2019, 21:28

bino71 hat geschrieben:
Do 21. Mär 2019, 19:45
Prometheus hat geschrieben:
Do 21. Mär 2019, 09:34
Wenn du in deinem Keller Dauerfeuer schießt werden sie dir deine Waffe wegnehmen egal ob es eine Proarms oder Oberlandarms ist :?
Das Beispiel richtig verstehen und interpretieren ist nicht Deine Stärke.
Doch doch ich habs schon verstanden aber ich wollte eigentlich nichts mehr großartig dazu schreiben weils es mir schlussendlich egal ist ob du dir so ein Ding kaufst oder nicht.

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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von Kapselpracker » Fr 22. Mär 2019, 04:46

Na das Theater sehe ich mir an wen wenn die Schlagzeile lautet: " Österreichischer Waffenhändler der nicht dazu berechtigt ist mit Kriegsmaterial zu handeln, verkauft vollautomatische Sturmgewehre die unter das Kriegsmaterialgesetz fallen an Privat Personen!"
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panhandle
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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von panhandle » Fr 22. Mär 2019, 12:45

Da hier auch die LUVO in diese Diskusion "miteingepflegt" wurde.......die ist doch "Baugleich" mit den sonst erhältlichen 9mm AR's...oder?

Hat die Oberland Arms AR in 9mm bzw. der RRA Upper in 9mm auch einen kastrierten Verschlusskopf like die 223er Versionen?

Bei der PROARMS wird auf die Systemgleichheit mit der SIG 516/716 verwiesen...... einen eigenen Einstufungsbescheid wird es nur auf ANTRAG an's BMI geben.... sofern überhaupt notwendig.
Der Feststellungsbescheid, der für die SIG 516/716 ergangen ist, wird hier wohl als Referenz anzusehen sein ( bei der PROARMS )

Das so meine Gedanken dazu bzw. so wie ich es aus der Erklärung seitens des Händler's verstanden habe....
..und nein, verkauft wurde noch nix (von der Proarms)..... in ca. 2-? Wochen "sehen" wir dann mehr.

g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von gewo » Fr 22. Mär 2019, 12:48

panhandle hat geschrieben:
Fr 22. Mär 2019, 12:45
Da hier auch die LUVO in diese Diskusion "miteingepflegt" wurde.......die ist doch "Baugleich" mit den sonst erhältlichen 9mm AR's...oder?

Hat die Oberland Arms AR in 9mm bzw. der RRA Upper in 9mm auch einen kastrierten Verschlusskopf like die 223er Versionen?
nein keine kastrierungen an diesen teilen

aber

OA 9mm
RRA 9mm
HERA 9mm
alle bauident (selbe bauteile)

OA 9mm -> legal
RRA 9mm -> legal
HERA 9mm -> Kat A

sonst noch fragen?
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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von fritzthemoose » Fr 22. Mär 2019, 13:12

Sagt mal Leute bei diesem interessanten Beitrag sind mir ein paar, höchst sensible, Fragen in den Kopf geschossen.

Hat wer eine Ahnung wie ich die Inhaltsstoffe in meinem Shampoo überprüfen kann? Wie kann ich sicher sein, dass da keine verbotenen Substanzen drinn sind? Ich hab nicht die geringste Ahnung :think: Ist es jetzt besser Seife selbst herzustellen bzw sich gar nicht zu waschen oder bei jeder Dusche so ein Risiko einzugehen? Ich meine wenn ich dann wegen Besitz von verbotenen Substanzen eingesperrt werde verlier ich ja sicher auch meine Zuverlässigkeit und damit meine Waffen. Und das alles nur weil ich unüberlegt ein Shampoo beim Spar oder so gekauft habe :o

Noch schlimmer ja bei Medikamenten. Kann mir wer sagen wie ich den Inhaltsgehalt von z.B. N-phenethyl-4-piperidone in einem Medikament überprüfen kann? Das ist ja bis zu einem gewissen %satz OK aber wenn darüber fällt es unter das Suchtgiftgesetz. Man stelle sich vor man bekommt ein Schwerzmittel verschrieben, kauft das dann in der Apotheke und landet dann wegen Drogenmissbrauch jahrelang im Knast. Die Waffen sind dann aber so was von sicher weg. Das will ich nicht und da sollte man vor Kauf sowas auf jeden Fall abklären finde ich Was meint Ihr :?:

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