Das Urteil gilt nur für die SIG 516/716. Ob ein Vergleichsgutachten ausreichend/unzureichend/besser als nichts ist, wird seit mehreren Seiten diskutiert. Der Gedankengang ist nachvollziehbar, rechtlich abgesichert scheint es trotzdem nicht zu sein.Karin_Colt hat geschrieben: ↑Do 11. Jul 2019, 11:51Ich möchte mir gerne so ein Teil zulegen, ein Bekannter von mir hat schon eines und ist von der Qualität schwerst beeindruckt.bino71 hat geschrieben: ↑Do 11. Jul 2019, 10:38Weil sie (Sachbearbeiter, BH Beamte ...) die ARGE Zivile Sicherheit Newsletter auch wohl lesen werden und um sich schadlos zu halten, proaktiv die Besitzer anschreiben.
Keiner will, daß in der oe24 steht, Bezirkshauptmannschaft XY erlaubt Kriegsmaterial.
Ich verfolge diesen Thread ja schon länger, aber war da nicht von einem höchstgerichtlichen Urteil die Rede? Davon steht im Schreiben der Arge gar nichts, oder ist das das selbe wie ein verwaltungsbehördlicher Feststellungsbescheid?
Übrigens sind alle Inserate auf waffengebraucht.at verschwunden.