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Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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The_Governor
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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von The_Governor » Do 11. Jul 2019, 12:05

Karin_Colt hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 11:51
bino71 hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 10:38
gewo hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 01:15

Warum sollten die?
Solange keiner eine anzeige bei der staatsanwaltschaft macht passiert nix
Weil sie (Sachbearbeiter, BH Beamte ...) die ARGE Zivile Sicherheit Newsletter auch wohl lesen werden und um sich schadlos zu halten, proaktiv die Besitzer anschreiben.
Keiner will, daß in der oe24 steht, Bezirkshauptmannschaft XY erlaubt Kriegsmaterial.
Ich möchte mir gerne so ein Teil zulegen, ein Bekannter von mir hat schon eines und ist von der Qualität schwerst beeindruckt.

Ich verfolge diesen Thread ja schon länger, aber war da nicht von einem höchstgerichtlichen Urteil die Rede? Davon steht im Schreiben der Arge gar nichts, oder ist das das selbe wie ein verwaltungsbehördlicher Feststellungsbescheid?
Das Urteil gilt nur für die SIG 516/716. Ob ein Vergleichsgutachten ausreichend/unzureichend/besser als nichts ist, wird seit mehreren Seiten diskutiert. Der Gedankengang ist nachvollziehbar, rechtlich abgesichert scheint es trotzdem nicht zu sein.

Übrigens sind alle Inserate auf waffengebraucht.at verschwunden.

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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von Balistix » Do 11. Jul 2019, 12:11

The_Governor hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 12:05
Übrigens sind alle Inserate auf waffengebraucht.at verschwunden.
Dazu schreibt Waffen Paar auf der eigenen Webseite, dies läge an den hohen Preisen.
ASL - Verein - SSC Stetten

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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von Karin_Colt » Do 11. Jul 2019, 12:48

The_Governor hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 12:05
Karin_Colt hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 11:51
bino71 hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 10:38

Weil sie (Sachbearbeiter, BH Beamte ...) die ARGE Zivile Sicherheit Newsletter auch wohl lesen werden und um sich schadlos zu halten, proaktiv die Besitzer anschreiben.
Keiner will, daß in der oe24 steht, Bezirkshauptmannschaft XY erlaubt Kriegsmaterial.
Ich möchte mir gerne so ein Teil zulegen, ein Bekannter von mir hat schon eines und ist von der Qualität schwerst beeindruckt.

Ich verfolge diesen Thread ja schon länger, aber war da nicht von einem höchstgerichtlichen Urteil die Rede? Davon steht im Schreiben der Arge gar nichts, oder ist das das selbe wie ein verwaltungsbehördlicher Feststellungsbescheid?
Das Urteil gilt nur für die SIG 516/716. Ob ein Vergleichsgutachten ausreichend/unzureichend/besser als nichts ist, wird seit mehreren Seiten diskutiert. Der Gedankengang ist nachvollziehbar, rechtlich abgesichert scheint es trotzdem nicht zu sein.

Übrigens sind alle Inserate auf waffengebraucht.at verschwunden.
Also ich habe erst vor kurzem den Waffenführerschein gemacht und dort hat man mir erklärt, dass ich zusammen im Familenverband alle Waffen in einem Tresor verwaren könne, dies sei höchstgerichtlich ausjudiziert, gilt das dann für mich nicht oder nur für den jenigen der das Urteil erwirkt hat, jetzt kenne ich mich bald aber wirklich nicht mehr aus.

Weiß jemand, ob ich die im Wiener Raum auch bekomme?
Paar soll ja alle Händler beliefern. Möchte nicht extra nach Graz fahren.

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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von Nuss_95 » Do 11. Jul 2019, 12:57

Karin_Colt hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 12:48
Also ich habe erst vor kurzem den Waffenführerschein gemacht und dort hat man mir erklärt, dass ich zusammen im Familenverband alle Waffen in einem Tresor verwaren könne, dies sei höchstgerichtlich ausjudiziert, gilt das dann für mich nicht oder nur für den jenigen der das Urteil erwirkt hat, jetzt kenne ich mich bald aber wirklich nicht mehr aus.
Was hat das mit dem Thema zu tun?

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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von bino71 » Do 11. Jul 2019, 13:06

Karin_Colt hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 12:48
Also ich habe erst vor kurzem den Waffenführerschein gemacht und dort hat man mir erklärt, dass ich zusammen im Familenverband alle Waffen in einem Tresor verwaren könne, dies sei höchstgerichtlich ausjudiziert, gilt das dann für mich nicht oder nur für den jenigen der das Urteil erwirkt hat, jetzt kenne ich mich bald aber wirklich nicht mehr aus.
Bringt nichts. Ein User im Forum hat von der BH trotzdem ein "njet" zur gemeinsamen Verwahrung mit Ehefrau bekommen.
Familienverband stimmt auch nicht. Es ging damals um die Ehefrau, ein Cousin kann zum Familienverband gehören, wirst aber nicht durchbringen mit der gemeinsamen Verwahrung.
Aber was hat das mit AR15 zu tun? Weil nach Deiner Logik dürften wir jede AR15 mit Piston heute kaufen. Ist aber nicht so, siehe ARGE Info.

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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von Karin_Colt » Do 11. Jul 2019, 13:35

Also ich gebe nur das wieder was ich in dieser Schulung gehört habe, insofern hat es mit dem Thema schon zu tun weil hier die ganze Zeit von höchstgerichtlichen Entscheiden die Rede ist. Kann mir jetzt jemand stichhaltige Fakten nennen warum die ProArms Kriegsmaterial seien, da sie ja angeblich technisch baugleich sind? Na warum? Fakten? Tatsachen? Aber bitte nich damit kommen, es gibt keinen Einstufungsbescheid. Weil Colonel Erran Morad hat ja erklärt, dass das aufgrund des Gesetzes Paragraph 44 gar nicht zwingend notwendig wäre.

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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von BigBen » Do 11. Jul 2019, 13:45

Wer entscheidet denn ob eine Waffe baugleich wie eine bereits eingestufte Waffe ist oder nicht?

In Deutschland entscheiden teilweise so kleine Details wie Art des Laufgewindes und ob Bajonet montierbar oder nicht (bzw eine Kombination aus diversene Kriterien) ob etwas als Kriegs- oder Sportwaffe eingestuft wird.
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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von Nuss_95 » Do 11. Jul 2019, 13:59

Karin_Colt hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 13:35
Weil Colonel Erran Morad hat ja erklärt, dass das aufgrund des Gesetzes Paragraph 44 gar nicht zwingend notwendig wäre.
Und hat er es mit irgendwelchen Texten belegt? Nein. Das kann ich beim besten Willen aus §44 Waffg. nicht herauslesen.

Das ProArms ist nicht eingestuft. Fakt.
Aber es liegt ein Vergleichsgutachten zu einer zugelassenen Waffe vor, ob dir das im Ernstfall hilft kann dir keiner sagen.

Nur ein Beispiel: der RRA Upper wurde als Kat B eingestuft. Das in den waffenrechtlich relevanten Bauteilen zum RRA Upper völlig identische HERA 9x19mm AR wurde als Kat A eingestuft.

Daraus kannst du dir eigentlich ableiten, dass ein Vergleichsgutachten wertlos sein müsste und eine eigene Einstufung erforderlich ist, damit das ProArms wirklich Kat B ist.

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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von Colonel Erran Morad » Do 11. Jul 2019, 14:05

Karin_Colt hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 11:51

Ich möchte mir gerne so ein Teil zulegen, ein Bekannter von mir hat schon eines und ist von der Qualität schwerst beeindruckt.
Auch ich finde die Qualität ausgezeichnet. Die Verarbeitung ist top, die Funktion sowieso (habe bis jetzt zirka 100 Schuss gemacht), über die Präzision kann ich noch nichts sagen weil ich bis jetzt nur mit Iron Sights geschossen habe. Ins Auge sticht der "kantige" Forward Assist - ein cooles Design-Feature.

Das einzige, was ich zu bemängeln habe, ist das dürftige Manual. Aber sonst kommt auch von mir eine klare Empfehlung.
"Yalla! Let go!" 🇮🇱

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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von The_Governor » Do 11. Jul 2019, 14:06

Nuss_95 hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 13:59
Karin_Colt hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 13:35
Weil Colonel Erran Morad hat ja erklärt, dass das aufgrund des Gesetzes Paragraph 44 gar nicht zwingend notwendig wäre.
Und hat er es mit irgendwelchen Texten belegt? Nein. Das kann ich beim besten Willen aus §44 Waffg. nicht herauslesen.

Das ProArms ist nicht eingestuft. Fakt.
Aber es liegt ein Vergleichsgutachten zu einer zugelassenen Waffe vor, ob dir das im Ernstfall hilft kann dir keiner sagen.

Nur ein Beispiel: der RRA Upper wurde als Kat B eingestuft. Das in den waffenrechtlich relevanten Bauteilen zum RRA Upper völlig identische HERA 9x19mm AR wurde als Kat A eingestuft.

Daraus kannst du dir eigentlich ableiten, dass ein Vergleichsgutachten wertlos sein müsste und eine eigene Einstufung erforderlich ist, damit das ProArms wirklich Kat B ist.
Wie sieht eigentlich diese Laufwechselfunktion im Detail aus? Die SIG hat sowas nicht und beim AUG musste es mehr oder weniger deaktiviert werden (Schraube statt Rastbolzen).

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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von The_Governor » Do 11. Jul 2019, 14:13

Colonel Erran Morad hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 14:05
Karin_Colt hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 11:51

Ich möchte mir gerne so ein Teil zulegen, ein Bekannter von mir hat schon eines und ist von der Qualität schwerst beeindruckt.
Auch ich finde die Qualität ausgezeichnet. Die Verarbeitung ist top, die Funktion sowieso (habe bis jetzt zirka 100 Schuss gemacht), über die Präzision kann ich noch nichts sagen weil ich bis jetzt nur mit Iron Sights geschossen habe. Ins Auge sticht der "kantige" Forward Assist - ein cooles Design-Feature.

Das einzige, was ich zu bemängeln habe, ist das dürftige Manual. Aber sonst kommt auch von mir eine klare Empfehlung.
Ich würde die ProArms gerne mal mit meiner SIG vergleichen, vor allem das Gassystem. Gibts da Detailfotos?

Über Zuverlässigkeit reden wir nach ein paar 1000 Schuss nochmal, meine SIG hatte nach ca. 250-300 Schuss einen einzelnen short stroke. Vermutliche Ursache war, dass bei allen drei Gasringen die Öffnungen gefluchtet haben. Seit ich sie zueinander verdreht habe, läuft sie wieder ohne Störungen.

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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von TrkA » Do 11. Jul 2019, 14:35

The_Governor hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 14:06
Nuss_95 hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 13:59
Karin_Colt hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 13:35
Weil Colonel Erran Morad hat ja erklärt, dass das aufgrund des Gesetzes Paragraph 44 gar nicht zwingend notwendig wäre.
Und hat er es mit irgendwelchen Texten belegt? Nein. Das kann ich beim besten Willen aus §44 Waffg. nicht herauslesen.

Das ProArms ist nicht eingestuft. Fakt.
Aber es liegt ein Vergleichsgutachten zu einer zugelassenen Waffe vor, ob dir das im Ernstfall hilft kann dir keiner sagen.

Nur ein Beispiel: der RRA Upper wurde als Kat B eingestuft. Das in den waffenrechtlich relevanten Bauteilen zum RRA Upper völlig identische HERA 9x19mm AR wurde als Kat A eingestuft.

Daraus kannst du dir eigentlich ableiten, dass ein Vergleichsgutachten wertlos sein müsste und eine eigene Einstufung erforderlich ist, damit das ProArms wirklich Kat B ist.
Wie sieht eigentlich diese Laufwechselfunktion im Detail aus? Die SIG hat sowas nicht und beim AUG musste es mehr oder weniger deaktiviert werden (Schraube statt Rastbolzen).
In diesem Video wirde die Laufwechselfunktion kurz gezeigt, circa ab Minute 2:37!

https://www.youtube.com/watch?v=fOTdK9u7dHE

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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von Karin_Colt » Do 11. Jul 2019, 15:20

Nuss_95 hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 13:59
Karin_Colt hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 13:35
Weil Colonel Erran Morad hat ja erklärt, dass das aufgrund des Gesetzes Paragraph 44 gar nicht zwingend notwendig wäre.
Und hat er es mit irgendwelchen Texten belegt? Nein. Das kann ich beim besten Willen aus §44 Waffg. nicht herauslesen.

Das ProArms ist nicht eingestuft. Fakt.
Aber es liegt ein Vergleichsgutachten zu einer zugelassenen Waffe vor, ob dir das im Ernstfall hilft kann dir keiner sagen.

Nur ein Beispiel: der RRA Upper wurde als Kat B eingestuft. Das in den waffenrechtlich relevanten Bauteilen zum RRA Upper völlig identische HERA 9x19mm AR wurde als Kat A eingestuft.

Daraus kannst du dir eigentlich ableiten, dass ein Vergleichsgutachten wertlos sein müsste und eine eigene Einstufung erforderlich ist, damit das ProArms wirklich Kat B ist.
Hallo Nuss, ich bin zwar blond aber das kann ich sogar aus dem Gesetzestext herauslesen, dass das eine kann Bestimmung ist, hab nirgends gelesen das ein Antrag gestellt werden muss. Also keine Fakten, nachvollziehbare Tatsachen, nur bla bla?

Ben, das mag in Deutschland schon so sein, war letztens mit meiner Freundin in Paraguay auf Urlaub, da haben sie ganz andere Waffengesetze....

Mein Bekannter hat mir erklärt, dass die Laufwechselfunktion schon seit längerem nicht mehr gebaut wird, weil unsere deutschen Nachbarn damit nicht zurecht gekommen sind. Er hat bis jetzt schon ca 950 Schuss durch, die Munition hat irgendwas mit GG geheißen, er hatte bis jetzt keine einzige Ladehemmung, funktioniert anscheinend ziemlich gut, mit hat es jedenfalls Spaß gemacht.

Angeblich gibt es ja in Deutschland einen BKA Bescheid für die ProArms, weiß aber nicht ob das tatsächlich stimmt oder ob das nur dummes Geschwätz ist.

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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von The_Governor » Do 11. Jul 2019, 15:37

Was willst du eigentlich hören? Dass es keinerlei Probleme geben kann und alles 100% rechtlich abgesichert ist? Ist es nicht. Du hast schon recht, es steht nirgends, dass man eine Einstufung braucht, es steht aber leider auch nirgends, was eine reine Kat. B Waffe darstellt.

Außer dem Vergleichsgutachten hat man nichts in der Hand, dass bestätigt, dass die ProArms nicht Kat. A ist. Kann sein, dass das akzeptiert wird, kann aber auch sein, dass die sagen, interessiert uns nicht. Ich als alter Pessimist befürchte letzteres, denn sonst werden demnächst jede Menge Vergleichgutachten angefertigt werden. Damals bekamen sogar Schmeisser M5 Besitzer Probleme, weil nur die M4 eingestuft war, wenn ich das richtig im Kopf habe und das vom selben Hersteller. Hier reden wir von zwei unterschiedlichen Herstellern.

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Re: Neue ARs von PROARMS / Verkauf rechtens?

Beitrag von Weissi » Do 11. Jul 2019, 15:43

@Karin_Colt: Nochmal zum durchlesen:
Colonel Erran Morad hat geschrieben:
Mi 10. Jul 2019, 10:13
Ja, die Entscheidung erging auf Grund der Beschaffenheit der Waffe. Deswegen ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass im Streitfall eine baugleiche Waffe (Gutachten) in einem Verfahren das gleiche Ergebnis erzielt.
Wahrscheinlichkeit. Ist das Fakt? Nein. Kann es Fakt werden? Ja. Jetzt? Nein. Apropos Fakt:
Nuss_95 hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 13:59

Das ProArms ist nicht eingestuft. Fakt.
Aber es liegt ein Vergleichsgutachten zu einer zugelassenen Waffe vor, ob dir das im Ernstfall hilft kann dir keiner sagen.

Nur ein Beispiel: der RRA Upper wurde als Kat B eingestuft. Das in den waffenrechtlich relevanten Bauteilen zum RRA Upper völlig identische HERA 9x19mm AR wurde als Kat A eingestuft.

Daraus kannst du dir eigentlich ableiten, dass ein Vergleichsgutachten wertlos sein müsste und eine eigene Einstufung erforderlich ist, damit das ProArms wirklich Kat B ist.
Colonel Erran Morad hat geschrieben:
Mi 10. Jul 2019, 10:26
Ich kann nur rechtlich zu dem Thema Stellung nehmen und nicht technisch. Ich habe das Gutachten (das ein technisches und kein rechtliches ist) zwar gesehen, kann es aber mangels Sachkenntnis natürlich nicht bewerten.

Technische Gleichheit vorausgesetzt (wozu ich wie gesagt nichts sagen kann), sollte es rechtlich keine Probleme geben weil der entscheidungswesentliche Sachverhalt dann ident wäre mit jenem, der der SIG-Entscheidung zu Grunde lag.

...
Sollte also.

Schließe mich The_Governor mit seiner ersten Frage an und gebe mit seinem diesen Zitat vollinhaltlich recht:
The_Governor hat geschrieben:
Do 11. Jul 2019, 15:37
Was willst du eigentlich hören? Dass es keinerlei Probleme geben kann und alles 100% rechtlich abgesichert ist? Ist es nicht. Du hast schon recht, es steht nirgends, dass man eine Einstufung braucht, es steht aber leider auch nirgends, was eine reine Kat. B Waffe darstellt.

Außer dem Vergleichsgutachten hat man nichts in der Hand, dass bestätigt, dass die ProArms nicht Kat. A ist.
Grüße,

Weissi

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