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Luftdruck Waffe nach Deutschland verkaufen.....

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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FlorianW
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Re: Luftdruck Waffe nach Deutschland verkaufen.....

Beitrag von FlorianW » Sa 6. Apr 2019, 14:25

gewo hat geschrieben:
Sa 6. Apr 2019, 10:13
FlorianW hat geschrieben:
Fr 5. Apr 2019, 15:26
irgendwer hat geschrieben:
Di 26. Mär 2019, 00:16
Hi, hatte ich selbst schon.
Mit der Post würde ich nicht versenden, das geht meist via Luftfracht und wird in Schwechat geröngt. Dann wirds dir zurückgeschickt mit der Anmerkung "Verbotener Inhalt" ;)
(hast übrigens bei allen Transporteuren die via Luftfracht versenden da bei Lufttransport generell Waffen ausgeschlossen sind, dafür brachst du eine Sondergenehmigung oder so)

DPD transportiert am Landweg. Damit sollte es kein Problem sein. Habe damit schon LGs nach Portugal und Deutschland versendet.

Das ist jetzt keine rechtlich 100% hinterlegte Aussage aber ich denke es ist egal was du privat für ein LG nach DE versendest da Österreichisches Recht angewendet wird. Also muss der Typ nur über 18 sein. Ob das ein F hat oder nicht ist seine Sache aka ob er eine WBK dafür hat und dass entsprechend dort registrieren lässt. Ist ja nicht so dass LGs ohne F in Deutschland verboten sind. Die sind dort halt als "normale" Waffen geführt. Kannst ja nicht die ganze Gesetzgebung der EU kennen, und mit Ö. Recht bist du Konform wenn er dir ein Ausweisfoto schickt.

Mfg
Ich dachte man kann einfach mit nem europäischen Feuerwaffenpass eine FFW für Wettwerbe bei der Reise per Flugzeug mittransportieren in einem Geschlossenen BEhältniss
kann man
hin UND retour

wenn du mit dem EUFWP die Waffe fuer einen Bewerb ueber die grenze bringst ist das legal
wenn du sie dort dann jemand ueberlaesst ist das dann unzulässig wenn fuer die dauerhafte verbringung dieser waffe ins Ausland und Überlassung dort eigentlich Genehmigungen erforderlich sind.

von da her eigentlich off topic, ja

wie gesagt
es geht ja wohl NICHT darum wie kann ich an der grenze nicht erwischt werden
sondern was muss ich tun um so eine Überlassung ohne gesetzsverstoesso durchzuführen

wenns nur um nicht erwischt werden geht gibt es billiger Lösungen als den EUFWP
da holst dir einfach eine Durchfuhrerlaubnis beim Ordnungsamt in Bayern die kostet 25,- oder so
dann kann dir an der grenze nix passieren
und drueben gibst sie auf die post zum Weiterversand zum Endempfänger in DE

aber die frage sollte ja sein wie mache och es dem Gesetz entsprechend
und da gibt es soweit mir bekannt eine Ausnahmeregelung fuer luftwaffen
zumindestens waffenrechtlich
ob du die Meldungen ans Wirtschaftsministerium trotzdem machen musst oder nicht weiss ich nicht
aber des san drei zetteln die nix kosten
a bisserl Hirnschmalz brauchst fürs ausfuellen
aber vermutlich ists eh egal was draufsteht
ich bezweifle dass sich das jemals wer wo anschaut
danke für die Infom mich hätts nur interessiert. Wie lang kann man eine FFW oder KAT.B. Waffe per Feuerwaffenpass im Ausland für WEttbewerbe haben? Muss man dann am gleichen Tag mit der FFW wieder zurückfahren ins Heimatland?

gewo
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Re: Luftdruck Waffe nach Deutschland verkaufen.....

Beitrag von gewo » Sa 6. Apr 2019, 22:50

da gibt es wohl keine frist

wenn der bewerb drei tage dauert dann sind es eben drei tage
wenn du zwei tage vorher schon hinfaehrst zum traing dann sind es halt fünf
und wennst eine lange fahrtstrevke dazu hast halt sieben


einen Verband aufenthalt wirst allerdings nur schwer erklaeren koennen
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