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Luftdruck Waffe nach Deutschland verkaufen.....

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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gewo
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Re: Luftdruck Waffe nach Deutschland verkaufen.....

Beitrag von gewo » Di 26. Mär 2019, 00:42

irgendwer hat geschrieben:
Di 26. Mär 2019, 00:36
gewo hat geschrieben:
Di 26. Mär 2019, 00:27
also ein holländer darf dir dann auch haschisch schicken
weil in holland ist es ja erlaubt
nach H. recht ist er dann konform ...

:doh:
passt zwar überhaupt nicht hier her, aber bevor du irgendwelche unqualifizierten aussagen tätigst würde ich mich mal zumindest mit den basics informieren, denn sogar die scheinen dir zu fehlen ;)
haschisch ist in holland auch nur begrenzt legal. geh mal auf die straße und rauch es dort, mal sehen wie lange du dann rauchst bevors dich einsacken...
die coffeshops haben alle eine lizenz um das zu verchecken... und weiter, versenden darfst das als privater dort auch nicht. ich denke theoretisch nicht mal besitzen.
ja sorry
suchtmittel sind abgesehen von koffein nicht so mein ding

der lage gemeinsam ist dass du auch waffen nicht ohne genehmigung verbringen darfst
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Re: Luftdruck Waffe nach Deutschland verkaufen.....

Beitrag von irgendwer » Di 26. Mär 2019, 01:09

*edit... löschen wär cool
Zuletzt geändert von irgendwer am Di 3. Mär 2020, 19:10, insgesamt 1-mal geändert.

gewo
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Re: Luftdruck Waffe nach Deutschland verkaufen.....

Beitrag von gewo » Di 26. Mär 2019, 01:18

irgendwer hat geschrieben:
Di 26. Mär 2019, 01:09
Hm ja ich weiß für Feuerwaffen gibts da so ein formular für EU internen verkauf - darauf bin ich mal gestoßen als ich mir ein Anschütz KK Matchgewehr aus DE angesehen habe.
Aber dass dass das auch für LGs gilt war mir nicht bekannt.

Ich habe schon mehrmals LGs aus dem ausland gekauft - spanien, portugal, tschechien, polen, slowenien... ja hab eine kleine sammlung :) und da brauchte ich nie eine spezielle genehmigung die habm alle einfach so geschickt. nur für ein richtiges gewehr war beim slowenen wo ich mal gefragt habe auch die selbe genehmigung notwendig nur wbk hat nicht gereicht.

wie gesagt meine aussage von davor ist nicht 100%ig rechtlich belegt. ich würde es so sehn dass der deutsche sich darum kümmern muss dass das konform ablauft, denn LGs sind in Ö. ja frei. bekommt ma mittlerweile auch schon in sportgeschäften.
1,) verbringung NACH oesterreich ist ein komplett anderes thema als
2,) verbringung AUS oesterreich
unterschiedliche behoerdenzustaendigkeiten
unterschiedliche genehmigungen
unterschiedliche transportnoeglichkeiten

des weiteres habe ich NICHT gesagt dass er es nicht darf
ich habe nur die verallgemeinerung fuer nicht passend empfunden

ich glaube dass es fuer minderwirksame ein freistellung gibt
aber weiss ich nicht sicher
hab damit nichts zu tun
wir haben hauptsaechlich waffen fuer erwachsene ;-)

mit der post unter verletzung der AGB ist jedenfalls nicht die beste idee
alleine zb im fall eines paketverlustes
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Re: Luftdruck Waffe nach Deutschland verkaufen.....

Beitrag von Evilcannibal79 » Di 26. Mär 2019, 10:12

Man kann auch aus allem eine Wissenschaft machen.....
Solange das F im Fünfeck gestempelt ist musst dir nur einen Altersnachweis zeigen lassen.
Mindestalter in D für solche "Waffen" 18 Jahre.
Ansonsten bedarf es keiner weiteren Schritte da ja auch in Österreich ab 18 frei verkäuflich.

Auch wie ein Kollege vorhin schon geschrieben hat, hier gilt das Österreichische Recht (Gerichtsstand beim Verkäufer)
ob er das in D wirklich haben darf ist nicht dein Problem solange er 18 ist.

Versenden würd ich mit der Post, mit ausschließlich persönlicher Übergabe.
Hab auch schon LGs aus Deutschland mit der Post bekommen, wo ist das Problem?
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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Re: Luftdruck Waffe nach Deutschland verkaufen.....

Beitrag von Promo » Di 26. Mär 2019, 14:11

Vielleicht hast du gegen deutsches Gesetz ebenfalls verstoßen, wenn du ohne entsprechende Einfuhrgenehmigung einfach hin sendest ... aber wie du meinst, wenn du dich dem Risiko aussetzen willst. Genauso seltsam wie deine Empfehlung DPD zu verwenden, die gleichsam internationalen Waffentransport in ihren AGBs ausschließen.
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Re: Luftdruck Waffe nach Deutschland verkaufen.....

Beitrag von gewo » Di 26. Mär 2019, 16:07

Promo hat geschrieben:
Di 26. Mär 2019, 14:11
Vielleicht hast du gegen deutsches Gesetz ebenfalls verstoßen, wenn du ohne entsprechende Einfuhrgenehmigung einfach hin sendest ...
und ggf gegen oesterreichisches wirtschaftsrecht, ausfuhrbestimmungen, ect ect ect (falls es fuer minderwirksame keine freistellung gibt .,.. aber wie gesagt ich glaub da gibts was dazu ..)

aber was solls
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Re: Luftdruck Waffe nach Deutschland verkaufen.....

Beitrag von Evilcannibal79 » Di 26. Mär 2019, 16:55

Promo hat geschrieben:
Di 26. Mär 2019, 14:11
DPD zu verwenden, die gleichsam internationalen Waffentransport in ihren AGBs ausschließen.
Ich hab nix von DPD geschrieben aber egal
hab grad in den AGBs der Post beim Internationalen Versand geschaut.
Habts recht, ist nicht erlaubt.....
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Re: Luftdruck Waffe nach Deutschland verkaufen.....

Beitrag von Promo » Di 26. Mär 2019, 17:00

Evilcannibal79 hat geschrieben:
Di 26. Mär 2019, 16:55
Ich hab nix von DPD geschrieben aber egal
hab grad in den AGBs der Post beim Internationalen Versand geschaut.
Habts recht, ist nicht erlaubt.....
Habe auch nicht dich angesprochen, sondern
irgendwer hat geschrieben:
Di 26. Mär 2019, 00:16
DPD transportiert am Landweg. Damit sollte es kein Problem sein. Habe damit schon LGs nach Portugal und Deutschland versendet
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Re: Luftdruck Waffe nach Deutschland verkaufen.....

Beitrag von Evilcannibal79 » Di 26. Mär 2019, 17:01

Naja, wo kein Kläger......
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Re: Luftdruck Waffe nach Deutschland verkaufen.....

Beitrag von irgendwer » Mo 1. Apr 2019, 14:36

*edit... löschen wär cool
Zuletzt geändert von irgendwer am Di 3. Mär 2020, 19:11, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Luftdruck Waffe nach Deutschland verkaufen.....

Beitrag von Promo » Di 2. Apr 2019, 16:55

Ist doch ganz klar, wie sie zu verkaufen sind. Wenn das Kaliber unter 6mm ist, dann nur eine Verteidigungsgüter-Ausfuhrgenehmigung. Wenn das Kaliber 6mm oder darüber ist, dann Kat.C + Verteidigungsgüter-Ausfuhrgenehmigung. Der Versand ist dem Gesetzgeber egal, dafür hast du selbst zu sorgen. Und wenn DPD etwas zustellt, weil sie nicht rein geschaut haben, dann mag das vorkommen. Abgedeckt durch deren AGB's ist es trotzdem nicht.
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Re: Luftdruck Waffe nach Deutschland verkaufen.....

Beitrag von spareribs » Di 2. Apr 2019, 18:25

Verkaufs in Österreich oder schmeiß es weg ...sonst liest das ein Vollkoffer in Brüssel und das wird auch noch verboten ....
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
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Re: Luftdruck Waffe nach Deutschland verkaufen.....

Beitrag von FlorianW » Fr 5. Apr 2019, 15:26

irgendwer hat geschrieben:
Di 26. Mär 2019, 00:16
Hi, hatte ich selbst schon.
Mit der Post würde ich nicht versenden, das geht meist via Luftfracht und wird in Schwechat geröngt. Dann wirds dir zurückgeschickt mit der Anmerkung "Verbotener Inhalt" ;)
(hast übrigens bei allen Transporteuren die via Luftfracht versenden da bei Lufttransport generell Waffen ausgeschlossen sind, dafür brachst du eine Sondergenehmigung oder so)

DPD transportiert am Landweg. Damit sollte es kein Problem sein. Habe damit schon LGs nach Portugal und Deutschland versendet.

Das ist jetzt keine rechtlich 100% hinterlegte Aussage aber ich denke es ist egal was du privat für ein LG nach DE versendest da Österreichisches Recht angewendet wird. Also muss der Typ nur über 18 sein. Ob das ein F hat oder nicht ist seine Sache aka ob er eine WBK dafür hat und dass entsprechend dort registrieren lässt. Ist ja nicht so dass LGs ohne F in Deutschland verboten sind. Die sind dort halt als "normale" Waffen geführt. Kannst ja nicht die ganze Gesetzgebung der EU kennen, und mit Ö. Recht bist du Konform wenn er dir ein Ausweisfoto schickt.

Mfg
Ich dachte man kann einfach mit nem europäischen Feuerwaffenpass eine FFW für Wettwerbe bei der Reise per Flugzeug mittransportieren in einem Geschlossenen BEhältniss

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Re: Luftdruck Waffe nach Deutschland verkaufen.....

Beitrag von Promo » Sa 6. Apr 2019, 01:17

Wie hängt denn bitte ein Verkauf mit Versand als Paket ins Ausland mit dem EU-FWP zusammen? Wenn Leute über Fahrräder diskutieren, dann sprichst du doch auch nicht darüber wie viel Kubik die neue Ducati hat ...
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Re: Luftdruck Waffe nach Deutschland verkaufen.....

Beitrag von gewo » Sa 6. Apr 2019, 10:13

FlorianW hat geschrieben:
Fr 5. Apr 2019, 15:26
irgendwer hat geschrieben:
Di 26. Mär 2019, 00:16
Hi, hatte ich selbst schon.
Mit der Post würde ich nicht versenden, das geht meist via Luftfracht und wird in Schwechat geröngt. Dann wirds dir zurückgeschickt mit der Anmerkung "Verbotener Inhalt" ;)
(hast übrigens bei allen Transporteuren die via Luftfracht versenden da bei Lufttransport generell Waffen ausgeschlossen sind, dafür brachst du eine Sondergenehmigung oder so)

DPD transportiert am Landweg. Damit sollte es kein Problem sein. Habe damit schon LGs nach Portugal und Deutschland versendet.

Das ist jetzt keine rechtlich 100% hinterlegte Aussage aber ich denke es ist egal was du privat für ein LG nach DE versendest da Österreichisches Recht angewendet wird. Also muss der Typ nur über 18 sein. Ob das ein F hat oder nicht ist seine Sache aka ob er eine WBK dafür hat und dass entsprechend dort registrieren lässt. Ist ja nicht so dass LGs ohne F in Deutschland verboten sind. Die sind dort halt als "normale" Waffen geführt. Kannst ja nicht die ganze Gesetzgebung der EU kennen, und mit Ö. Recht bist du Konform wenn er dir ein Ausweisfoto schickt.

Mfg
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kann man
hin UND retour

wenn du mit dem EUFWP die Waffe fuer einen Bewerb ueber die grenze bringst ist das legal
wenn du sie dort dann jemand ueberlaesst ist das dann unzulässig wenn fuer die dauerhafte verbringung dieser waffe ins Ausland und Überlassung dort eigentlich Genehmigungen erforderlich sind.

von da her eigentlich off topic, ja

wie gesagt
es geht ja wohl NICHT darum wie kann ich an der grenze nicht erwischt werden
sondern was muss ich tun um so eine Überlassung ohne gesetzsverstoesso durchzuführen

wenns nur um nicht erwischt werden geht gibt es billiger Lösungen als den EUFWP
da holst dir einfach eine Durchfuhrerlaubnis beim Ordnungsamt in Bayern die kostet 25,- oder so
dann kann dir an der grenze nix passieren
und drueben gibst sie auf die post zum Weiterversand zum Endempfänger in DE

aber die frage sollte ja sein wie mache och es dem Gesetz entsprechend
und da gibt es soweit mir bekannt eine Ausnahmeregelung fuer luftwaffen
zumindestens waffenrechtlich
ob du die Meldungen ans Wirtschaftsministerium trotzdem machen musst oder nicht weiss ich nicht
aber des san drei zetteln die nix kosten
a bisserl Hirnschmalz brauchst fürs ausfuellen
aber vermutlich ists eh egal was draufsteht
ich bezweifle dass sich das jemals wer wo anschaut
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