Hm?Schreckschusswaffen, die am oder nach dem 14. September 2018 in
der Europäischen Union hergestellt oder in diese eingeführt werden und
nicht dem Durchführungsrechtsakt der Europäischen Union gemäß Art.
10a Abs. 3 der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des
Erwerbs und des Besitzes von Waffen, ABl. Nr. L 179 vom 8.7.2008 S. 5,
entsprechen, gelten als Schusswaffe der entsprechenden Kategorie.
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Führen von PAK bzw. Luftdruck erlaubt oder nicht?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Führen von PAK bzw. Luftdruck erlaubt oder nicht?
- Revierler_old
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- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Führen von PAK bzw. Luftdruck erlaubt oder nicht?
Ja, Wahnsinn. Das stellt den Begriff Schusswaffe ja komplett auf den Kopf.
Dabei geht es aber nur um rückgebaute scharfe Waffen, IIRC - Filmwaffen?
(3) Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, um technische Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen festzulegen, die am oder nach dem 14. September 2018 in der Union hergestellt oder in die Union eingeführt werden, damit sichergestellt ist, dass diese nicht so umgebaut werden können, dass damit Schrot, Kugeln oder Geschosse mittels einer Treibladung abgefeuert werden können. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 13b Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen. Die Kommission erlässt den ersten dieser Durchführungsrechtsakte bis zum 14. September 2018.
Normale Schreckschusswaffen fallen da nicht drunter (Zinkdruckguss etc.), nur solche, die "scharf gemacht werden können".
Insofern war meine Aussage nicht falsch.
Dabei geht es aber nur um rückgebaute scharfe Waffen, IIRC - Filmwaffen?
(3) Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, um technische Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen festzulegen, die am oder nach dem 14. September 2018 in der Union hergestellt oder in die Union eingeführt werden, damit sichergestellt ist, dass diese nicht so umgebaut werden können, dass damit Schrot, Kugeln oder Geschosse mittels einer Treibladung abgefeuert werden können. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 13b Absatz 2 genannten Prüfverfahren erlassen. Die Kommission erlässt den ersten dieser Durchführungsrechtsakte bis zum 14. September 2018.
Normale Schreckschusswaffen fallen da nicht drunter (Zinkdruckguss etc.), nur solche, die "scharf gemacht werden können".
Insofern war meine Aussage nicht falsch.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
Re: Führen von PAK bzw. Luftdruck erlaubt oder nicht?
Wo hast du den Text gefunden? Wie gesagt, ich hab mir das Dokument angesehen (zumindest denke ich, dass es das ist - vorhin verlinkt) und nichtmal einen Artikel 10a gefunden....
Re: Führen von PAK bzw. Luftdruck erlaubt oder nicht?
RICHTLINIE (EU) 2017/853 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 17. Mai 2017
zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Le ... 53:DE:HTML
vom 17. Mai 2017
zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen
https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Le ... 53:DE:HTML
Re: Führen von PAK bzw. Luftdruck erlaubt oder nicht?
auch schon egal, oder
nachdem ja seit der novelle auch „magazine“ ploetzlich schusswaffen sind
und auch „schalldaempfer“
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- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Führen von PAK bzw. Luftdruck erlaubt oder nicht?
Naja Schalldämpfer waren immer erfasst.
Magazine.... Dank an die Brüsseler Junta!
Magazine.... Dank an die Brüsseler Junta!
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
Re: Führen von PAK bzw. Luftdruck erlaubt oder nicht?
nein
Schalldämpfer waren bisher "verbotene vorrichtungen" und nicht "verbotene schusswaffen was ja komplett bloedsinnig ist
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- Revierler_old
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- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Führen von PAK bzw. Luftdruck erlaubt oder nicht?
Stimmt, Gewo. Aber sie waren schon verboten und damit ändert sich nicht viel, außer dem terminus technicus
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.
Re: Führen von PAK bzw. Luftdruck erlaubt oder nicht?
Also da Zaun macht glaub ich keinen Unterschied, wenn mir ein großes leeres Grundstück gehört, dann wird es wohl möglich sein, dass ich eine kleine Mauer als Zielscheibe aufstell und dort mit der 7,5Jer schieß, oder nicht?gewo hat geschrieben: ↑Do 11. Apr 2019, 11:18Wald!cas81 hat geschrieben: ↑Do 11. Apr 2019, 11:17Ich bin gerade etwas schockiert wegen der LuPi im Garten, ehrlich gesagt. So hab ich mir das gar nicht überlegt. So richtig kann ich aber nicht daran glauben. Ich glaube und hoffe, wir übersehen da etwas. Bzw Schießen auf dem eigenen Grunstück unter der Prämisse, dass das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann, Kugelfang, etc vielleicht? Wo steht denn das nun wieder, finde es nicht
nicht garten
in der eingefriedeten Liegenschaft (garten) ist es kein führen wenn Zustimmung durch den grundstueckseigentuemer
wenn aber kein zaun da ist ....
Re: Führen von PAK bzw. Luftdruck erlaubt oder nicht?
Was ist der Unterschied zwischen einem Deko-Schalldämpfer und einem richtigen, also durch welches feature ist erkennbar, dass er ein Deko Schalli is?
Re: Führen von PAK bzw. Luftdruck erlaubt oder nicht?
jeder gegenstand der den muendungsknall zu mindern imstande ist gilt als verbotene vorrichtungFlorianW hat geschrieben: ↑Mo 29. Apr 2019, 21:16Was ist der Unterschied zwischen einem Deko-Schalldämpfer und einem richtigen, also durch welches feature ist erkennbar, dass er ein Deko Schalli is?
und bitte kommts ma jetzt ned mit oelfiltern und PET flaschen
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Re: Führen von PAK bzw. Luftdruck erlaubt oder nicht?
Das Wörtchen "eingefriedet" hätte gern ein Wörtchen mitzureden... und das ist auch nachvollziehbar.FlorianW hat geschrieben: ↑Mo 29. Apr 2019, 21:14Also da Zaun macht glaub ich keinen Unterschied, wenn mir ein großes leeres Grundstück gehört, dann wird es wohl möglich sein, dass ich eine kleine Mauer als Zielscheibe aufstell und dort mit der 7,5Jer schieß, oder nicht?gewo hat geschrieben: ↑Do 11. Apr 2019, 11:18Wald!cas81 hat geschrieben: ↑Do 11. Apr 2019, 11:17Ich bin gerade etwas schockiert wegen der LuPi im Garten, ehrlich gesagt. So hab ich mir das gar nicht überlegt. So richtig kann ich aber nicht daran glauben. Ich glaube und hoffe, wir übersehen da etwas. Bzw Schießen auf dem eigenen Grunstück unter der Prämisse, dass das Geschoss das Grundstück nicht verlassen kann, Kugelfang, etc vielleicht? Wo steht denn das nun wieder, finde es nicht
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wenn aber kein zaun da ist ....
Eine Einfriedung ist ua ein Betretungshindernis für Unbefugte, die sich ansonsten auf dein Grundstück verirren könnten, wo du schießt. Und damit ist sie gleichzeitig eine (im WaffG vorgesehene) Sicherungsmaßnahme.
ASL - Verein - SSC Stetten
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Führen von PAK bzw. Luftdruck erlaubt oder nicht?
einspruch euer ehrenBalistix hat geschrieben: ↑Mo 29. Apr 2019, 21:31Das Wörtchen "eingefriedet" hätte gern ein Wörtchen mitzureden... und das ist auch nachvollziehbar.
Eine Einfriedung ist ua ein Betretungshindernis für Unbefugte, die sich ansonsten auf dein Grundstück verirren könnten, wo du schießt. Und damit ist sie gleichzeitig eine im WaffG vorgesehene Sicherungsmaßnahme.
es geht simpel darum dass fuer den unbeeinflusster beobachter deutlich erkennbar ist dass es sich nicht um ein schiessen in der oeffentlichkeit sondern im privaten bereich handelt
es geht um die erkennbarkeit der NICHTöffentlichkeit des ortes
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Re: Führen von PAK bzw. Luftdruck erlaubt oder nicht?
Als kann ich um das Grundstück herum theoretisch Schilder aufstellen auf denen "Sie betreten privaten Grund" und die Sache hat sich erledigt?gewo hat geschrieben: ↑Mo 29. Apr 2019, 21:34einspruch euer ehrenBalistix hat geschrieben: ↑Mo 29. Apr 2019, 21:31Das Wörtchen "eingefriedet" hätte gern ein Wörtchen mitzureden... und das ist auch nachvollziehbar.
Eine Einfriedung ist ua ein Betretungshindernis für Unbefugte, die sich ansonsten auf dein Grundstück verirren könnten, wo du schießt. Und damit ist sie gleichzeitig eine im WaffG vorgesehene Sicherungsmaßnahme.
es geht simpel darum dass fuer den unbeeinflusster beobachter deutlich erkennbar ist dass es sich nicht um ein schiessen in der oeffentlichkeit sondern im privaten bereich handelt
es geht um die erkennbarkeit der NICHTöffentlichkeit des ortes
Re: Führen von PAK bzw. Luftdruck erlaubt oder nicht?
vermutlich neinFlorianW hat geschrieben: ↑Mo 29. Apr 2019, 21:54Als kann ich um das Grundstück herum theoretisch Schilder aufstellen auf denen "Sie betreten privaten Grund" und die Sache hat sich erledigt?gewo hat geschrieben: ↑Mo 29. Apr 2019, 21:34einspruch euer ehrenBalistix hat geschrieben: ↑Mo 29. Apr 2019, 21:31
Das Wörtchen "eingefriedet" hätte gern ein Wörtchen mitzureden... und das ist auch nachvollziehbar.
Eine Einfriedung ist ua ein Betretungshindernis für Unbefugte, die sich ansonsten auf dein Grundstück verirren könnten, wo du schießt. Und damit ist sie gleichzeitig eine im WaffG vorgesehene Sicherungsmaßnahme.
es geht simpel darum dass fuer den unbeeinflusster beobachter deutlich erkennbar ist dass es sich nicht um ein schiessen in der oeffentlichkeit sondern im privaten bereich handelt
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aber die einfriedung muss zb nicht vollstaendig sein
da gibt es ja eh urteile dazu
fakt ist jedenfalls
ohne einfriedung laeuft nix
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