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FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Martin_Q
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FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?

Beitrag von Martin_Q » Do 11. Apr 2019, 08:11

Mal eine Frage an die Rechtsexperten hier:
Wäre dieses FoldAR System https://www.foldar.com/ (wenn man es kriegen würde) bei uns legal - egal bei welcher Gesamtlänge?
Ich behaupte mal laienhaft: "Ja, weil zusammengeklappt das Teil nicht mehr schußfähig ist."
Gibt es Einwände?
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Halvar
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Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?

Beitrag von Halvar » Do 11. Apr 2019, 08:22

§17 (1) 2. Waffg:

von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;


Sollte imo Kat A sein

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Dobi
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Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?

Beitrag von Dobi » Do 11. Apr 2019, 08:56

Martin_Q hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 08:11
Mal eine Frage an die Rechtsexperten hier:
Wäre dieses FoldAR System https://www.foldar.com/ (wenn man es kriegen würde) bei uns legal - egal bei welcher Gesamtlänge?
Ich behaupte mal laienhaft: "Ja, weil zusammengeklappt das Teil nicht mehr schußfähig ist."
Gibt es Einwände?
Wenn ich die Gesetzeslage halbwegs richtig verstanden habe, geht's ja nicht darum, dass die dinger zusammengeklappt nicht mehr schussfähig sind, sondern dass man sie leichter und versteckt transportieren kann und dann ganz schnell schussbereit hat …
… also würde ich davon ausgehen, dass es verboten ist. <- Ist aber jetzt eine reine Vermutung meinerseits …
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Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?

Beitrag von kuni » Do 11. Apr 2019, 09:15

Martin_Q hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 08:11
Mal eine Frage an die Rechtsexperten hier:
Wäre dieses FoldAR System https://www.foldar.com/ (wenn man es kriegen würde) bei uns legal - egal bei welcher Gesamtlänge?
Ich behaupte mal laienhaft: "Ja, weil zusammengeklappt das Teil nicht mehr schußfähig ist."
Gibt es Einwände?
Wenn du nur den hinteren Adapter meinst:

Es kommt auf die Länge des Restsystems an. Die Waffe ist auch nach dem Falten noch schussfähig - für zumindest einen Schuss wenn vorher geladen wurde. Einige Hersteller von Folding Stock Adapter werden sogar damit, dass es für Notfälle geht.

Ich habe so einen Adapter auf einem 20" AR - das gibt's keine Probleme.


Und beim vorderen das selbe: schnell faltbar - das AUG wäre ohne Lauf auch nicht Schussbereit - der Schnellwechsel ist dort sogar explizit im Bescheid aufgeführt

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Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?

Beitrag von bino71 » Do 11. Apr 2019, 09:25

Kat A aus 2 Gründen:
HA
Takedown, schnell zerlegbar

Schußfähig muß es nicht sein, da verwechselt was mit den 60 cm LW (aus Verband):
Weiters werden zu Kategorie A-Waffen alle halbautomatischen Langwaffen die einen Klapp- oder Teleskopschaft oder einen ohne Werkzeug abnehmbaren Schaft besitzen, wenn die Länge durch diese Vorrichtungen unter 60 cm gekürzt werden kann.

Edit: Als Bsp: Chiappa die "LITTLE BADGER Single Shot rifle cal. .22LR" Kat A, weil schnell zerlegbar.
Zuletzt geändert von bino71 am Do 11. Apr 2019, 09:33, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?

Beitrag von panhandle » Do 11. Apr 2019, 09:26

Bei dem Ding wird ja der komplette Lauf mit Patronenlager "weggeschwenk".... was soll da noch Schussfähig sein?

Und ja, dem Gesetzgeber geht's hierbei nicht um die Schussfähigkeit im eingeklappten Zustand...

ZITAT Dobi:>>>Wenn ich die Gesetzeslage halbwegs richtig verstanden habe, geht's ja nicht darum, dass die dinger zusammengeklappt nicht mehr schussfähig sind, sondern dass man sie leichter und versteckt transportieren kann und dann ganz schnell schussbereit hat <<<

Das war/ist die Intention.

g
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Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?

Beitrag von gewo » Do 11. Apr 2019, 10:52

Martin_Q hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 08:11
Mal eine Frage an die Rechtsexperten hier:
Wäre dieses FoldAR System https://www.foldar.com/ (wenn man es kriegen würde) bei uns legal - egal bei welcher Gesamtlänge?
Ich behaupte mal laienhaft: "Ja, weil zusammengeklappt das Teil nicht mehr schußfähig ist."
Gibt es Einwände?
es gibt weder im Gesetz noch in Verordnungen oder Erlässen eine einschraenkung auf Schussfähigkeit oder auf 60cm
wenn ueber das normale mass verkuerzbar -> A

bei Halbautomaten seit 2019 zusätzlich:
wenn unter 60cm verkürz oder klappbar -> A
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?

Beitrag von Martin_Q » Do 11. Apr 2019, 12:19

Vielen Dank für die zahlreichen und raschen Antworten.
Wäre auch zu schön gewesen.
Das heißt dann auch bei so einem klassischen folding stock adapter daß der kein Problem ist so lange der Original-upper mit 14.5" Lauf drauf ist, es aber Pfui wird wenn man ein ein kurzes Wechselsystem verwendet?! Oder is der auch schon generell verboten von wegen "übliches Maß" und so...
Zuletzt geändert von Martin_Q am Do 11. Apr 2019, 12:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?

Beitrag von bino71 » Do 11. Apr 2019, 12:23

Copy/Paste:
bei Halbautomaten seit 2019 zusätzlich
wenn unter 60cm verkürz oder klappbar -> A

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Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?

Beitrag von Martin_Q » Do 11. Apr 2019, 12:26

bino71 hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 12:23
Copy/Paste:
bei Halbautomaten seit 2019 zusätzlich
wenn unter 60cm verkürz oder klappbar -> A
Deine Antwort kam zu schnell...
Nämlich vor dem Editieren bei dem erst raus kam worauf ich raus will (letzter Satz)
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Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?

Beitrag von bino71 » Do 11. Apr 2019, 12:42

Ändert aber nichts an der Antwort.
Wo siehst Du den Unterschied, wenn Du einen kurzen Upper an die Waffe schnallst und mit folded stock unter 60 cm kommst
zu einer HA mit kurzem Lauf, die eingeklappt unter 60 cm kommt?

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Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?

Beitrag von Martin_Q » Do 11. Apr 2019, 13:00

Ich sehe den Unterschied zwischen einem Upper mit langen Lauf gegenüber einem Upper mit kurzem Lauf darin das ersterer die Gesamtlänge zusammengeklappt eben nicht auf unter 60cm reduziert.

Wie ich aus Gewos Antwort gelernt habe, ist das aber nicht das einzige Kriterium ("übliches Maß").
Deswegen wollte ich jetzt wissen ob so ein Adapter auch ein Problem werden kann wenn ich die 60cm zamm'klappt nicht unterschreite.
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Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?

Beitrag von rupi » Do 11. Apr 2019, 13:17

bino71 hat geschrieben:
Do 11. Apr 2019, 12:23
Copy/Paste:
bei Halbautomaten seit 2019 zusätzlich
wenn unter 60cm verkürz oder klappbar -> A
das gilt frühestens ab 14.12.2019
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Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?

Beitrag von Raider » Do 11. Apr 2019, 13:34

Geht sich das dann bei einem 10,5“ upper mit dem LAW tactical folding adapter aus?
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Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?

Beitrag von Martin_Q » Do 11. Apr 2019, 13:42

Mich stört halt der (für mich dehnbare) Begriff "übliches Maß". Was ist ein übliches Maß? Ein Schubschaft sicherlich, denn dafür wurde er ja gebaut. Ein folding Stock Adapter wurde ja auch für diesen Zweck gebaut. Aber ist der üblich?
Wenn ja/nein: wer sagt/wo steht was üblich oder unüblich ist?
Ich hoffe du verstehst worauf ich hinaus will...
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