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FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?
Mal eine Frage an die Rechtsexperten hier:
Wäre dieses FoldAR System https://www.foldar.com/ (wenn man es kriegen würde) bei uns legal - egal bei welcher Gesamtlänge?
Ich behaupte mal laienhaft: "Ja, weil zusammengeklappt das Teil nicht mehr schußfähig ist."
Gibt es Einwände?
Wäre dieses FoldAR System https://www.foldar.com/ (wenn man es kriegen würde) bei uns legal - egal bei welcher Gesamtlänge?
Ich behaupte mal laienhaft: "Ja, weil zusammengeklappt das Teil nicht mehr schußfähig ist."
Gibt es Einwände?
Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?
§17 (1) 2. Waffg:
von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;
Sollte imo Kat A sein
von Schußwaffen, die über das für Jagd- und Sportzwecke übliche Maß hinaus zum Zusammenklappen, Zusammenschieben, Verkürzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind;
Sollte imo Kat A sein
Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?
Wenn ich die Gesetzeslage halbwegs richtig verstanden habe, geht's ja nicht darum, dass die dinger zusammengeklappt nicht mehr schussfähig sind, sondern dass man sie leichter und versteckt transportieren kann und dann ganz schnell schussbereit hat …Martin_Q hat geschrieben: ↑Do 11. Apr 2019, 08:11Mal eine Frage an die Rechtsexperten hier:
Wäre dieses FoldAR System https://www.foldar.com/ (wenn man es kriegen würde) bei uns legal - egal bei welcher Gesamtlänge?
Ich behaupte mal laienhaft: "Ja, weil zusammengeklappt das Teil nicht mehr schußfähig ist."
Gibt es Einwände?
… also würde ich davon ausgehen, dass es verboten ist. <- Ist aber jetzt eine reine Vermutung meinerseits …
Steyr L9-A1, Manurhin MR 88 .38 Sp. & Ruger Mark IV 22/45 Lite
Anfänger & Mitglied im Verein, Verein & LSVNOE, PDSV & Verein.
Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
Die werden alle von einer geheimen Regierungsbehörde in Umlauf gebracht …
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Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?
Wenn du nur den hinteren Adapter meinst:Martin_Q hat geschrieben: ↑Do 11. Apr 2019, 08:11Mal eine Frage an die Rechtsexperten hier:
Wäre dieses FoldAR System https://www.foldar.com/ (wenn man es kriegen würde) bei uns legal - egal bei welcher Gesamtlänge?
Ich behaupte mal laienhaft: "Ja, weil zusammengeklappt das Teil nicht mehr schußfähig ist."
Gibt es Einwände?
Es kommt auf die Länge des Restsystems an. Die Waffe ist auch nach dem Falten noch schussfähig - für zumindest einen Schuss wenn vorher geladen wurde. Einige Hersteller von Folding Stock Adapter werden sogar damit, dass es für Notfälle geht.
Ich habe so einen Adapter auf einem 20" AR - das gibt's keine Probleme.
Und beim vorderen das selbe: schnell faltbar - das AUG wäre ohne Lauf auch nicht Schussbereit - der Schnellwechsel ist dort sogar explizit im Bescheid aufgeführt
Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?
Kat A aus 2 Gründen:
HA
Takedown, schnell zerlegbar
Schußfähig muß es nicht sein, da verwechselt was mit den 60 cm LW (aus Verband):
Weiters werden zu Kategorie A-Waffen alle halbautomatischen Langwaffen die einen Klapp- oder Teleskopschaft oder einen ohne Werkzeug abnehmbaren Schaft besitzen, wenn die Länge durch diese Vorrichtungen unter 60 cm gekürzt werden kann.
Edit: Als Bsp: Chiappa die "LITTLE BADGER Single Shot rifle cal. .22LR" Kat A, weil schnell zerlegbar.
HA
Takedown, schnell zerlegbar
Schußfähig muß es nicht sein, da verwechselt was mit den 60 cm LW (aus Verband):
Weiters werden zu Kategorie A-Waffen alle halbautomatischen Langwaffen die einen Klapp- oder Teleskopschaft oder einen ohne Werkzeug abnehmbaren Schaft besitzen, wenn die Länge durch diese Vorrichtungen unter 60 cm gekürzt werden kann.
Edit: Als Bsp: Chiappa die "LITTLE BADGER Single Shot rifle cal. .22LR" Kat A, weil schnell zerlegbar.
Zuletzt geändert von bino71 am Do 11. Apr 2019, 09:33, insgesamt 2-mal geändert.
Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?
Bei dem Ding wird ja der komplette Lauf mit Patronenlager "weggeschwenk".... was soll da noch Schussfähig sein?
Und ja, dem Gesetzgeber geht's hierbei nicht um die Schussfähigkeit im eingeklappten Zustand...
ZITAT Dobi:>>>Wenn ich die Gesetzeslage halbwegs richtig verstanden habe, geht's ja nicht darum, dass die dinger zusammengeklappt nicht mehr schussfähig sind, sondern dass man sie leichter und versteckt transportieren kann und dann ganz schnell schussbereit hat <<<
Das war/ist die Intention.
g
willi
Und ja, dem Gesetzgeber geht's hierbei nicht um die Schussfähigkeit im eingeklappten Zustand...
ZITAT Dobi:>>>Wenn ich die Gesetzeslage halbwegs richtig verstanden habe, geht's ja nicht darum, dass die dinger zusammengeklappt nicht mehr schussfähig sind, sondern dass man sie leichter und versteckt transportieren kann und dann ganz schnell schussbereit hat <<<
Das war/ist die Intention.
g
willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?
es gibt weder im Gesetz noch in Verordnungen oder Erlässen eine einschraenkung auf Schussfähigkeit oder auf 60cmMartin_Q hat geschrieben: ↑Do 11. Apr 2019, 08:11Mal eine Frage an die Rechtsexperten hier:
Wäre dieses FoldAR System https://www.foldar.com/ (wenn man es kriegen würde) bei uns legal - egal bei welcher Gesamtlänge?
Ich behaupte mal laienhaft: "Ja, weil zusammengeklappt das Teil nicht mehr schußfähig ist."
Gibt es Einwände?
wenn ueber das normale mass verkuerzbar -> A
bei Halbautomaten seit 2019 zusätzlich:
wenn unter 60cm verkürz oder klappbar -> A
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?
Vielen Dank für die zahlreichen und raschen Antworten.
Wäre auch zu schön gewesen.
Das heißt dann auch bei so einem klassischen folding stock adapter daß der kein Problem ist so lange der Original-upper mit 14.5" Lauf drauf ist, es aber Pfui wird wenn man ein ein kurzes Wechselsystem verwendet?! Oder is der auch schon generell verboten von wegen "übliches Maß" und so...
Wäre auch zu schön gewesen.
Das heißt dann auch bei so einem klassischen folding stock adapter daß der kein Problem ist so lange der Original-upper mit 14.5" Lauf drauf ist, es aber Pfui wird wenn man ein ein kurzes Wechselsystem verwendet?! Oder is der auch schon generell verboten von wegen "übliches Maß" und so...
Zuletzt geändert von Martin_Q am Do 11. Apr 2019, 12:24, insgesamt 1-mal geändert.
Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?
Copy/Paste:
bei Halbautomaten seit 2019 zusätzlich
wenn unter 60cm verkürz oder klappbar -> A
bei Halbautomaten seit 2019 zusätzlich
wenn unter 60cm verkürz oder klappbar -> A
Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?
Ändert aber nichts an der Antwort.
Wo siehst Du den Unterschied, wenn Du einen kurzen Upper an die Waffe schnallst und mit folded stock unter 60 cm kommst
zu einer HA mit kurzem Lauf, die eingeklappt unter 60 cm kommt?
Wo siehst Du den Unterschied, wenn Du einen kurzen Upper an die Waffe schnallst und mit folded stock unter 60 cm kommst
zu einer HA mit kurzem Lauf, die eingeklappt unter 60 cm kommt?
Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?
Ich sehe den Unterschied zwischen einem Upper mit langen Lauf gegenüber einem Upper mit kurzem Lauf darin das ersterer die Gesamtlänge zusammengeklappt eben nicht auf unter 60cm reduziert.
Wie ich aus Gewos Antwort gelernt habe, ist das aber nicht das einzige Kriterium ("übliches Maß").
Deswegen wollte ich jetzt wissen ob so ein Adapter auch ein Problem werden kann wenn ich die 60cm zamm'klappt nicht unterschreite.
Wie ich aus Gewos Antwort gelernt habe, ist das aber nicht das einzige Kriterium ("übliches Maß").
Deswegen wollte ich jetzt wissen ob so ein Adapter auch ein Problem werden kann wenn ich die 60cm zamm'klappt nicht unterschreite.
Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?
das gilt frühestens ab 14.12.2019
member the old PD design ? oh I member
Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?
Geht sich das dann bei einem 10,5“ upper mit dem LAW tactical folding adapter aus?
.22lr, .223Rem, .308Win, 7,62x54R, 8x57IS, 9mm Para, .44mag, .460S&W mag, 12/76
You think training is hard??
Try losing!!!
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Re: FoldAR: Wäre das bei uns erlaubt?
Mich stört halt der (für mich dehnbare) Begriff "übliches Maß". Was ist ein übliches Maß? Ein Schubschaft sicherlich, denn dafür wurde er ja gebaut. Ein folding Stock Adapter wurde ja auch für diesen Zweck gebaut. Aber ist der üblich?
Wenn ja/nein: wer sagt/wo steht was üblich oder unüblich ist?
Ich hoffe du verstehst worauf ich hinaus will...
Wenn ja/nein: wer sagt/wo steht was üblich oder unüblich ist?
Ich hoffe du verstehst worauf ich hinaus will...