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Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?
Ich habe da mal ne Frage... was muss man eigentlich tun, um sein waffenrechtliches Dokument zu verlieren? Also dass es von der Behörde abgenommen wird?
Und zwar abgesehen von "gegen das Waffenrecht verstoßen".
Gibt es da was? Irgendwo habe ich mal gehört, dass wenn man betrunken Auto fährt oder sowas, dass man dann nimmer zuverlässig ist..? Kann das sein?
Nein, es betrifft mich nicht - ich frage nicht mal für einen Freund... bin einfach nur neugierig
Und zwar abgesehen von "gegen das Waffenrecht verstoßen".
Gibt es da was? Irgendwo habe ich mal gehört, dass wenn man betrunken Auto fährt oder sowas, dass man dann nimmer zuverlässig ist..? Kann das sein?
Nein, es betrifft mich nicht - ich frage nicht mal für einen Freund... bin einfach nur neugierig
Re: Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?
Das steht im WaffG, auch das mit der Trunkenheit am Steuer -> §8 (5). Die im §8 (2) angeführten Tatbestandsmerkmale zum Verlust der Verlässlichkeit sind demonstrativ ("keinesfalls"), dh ist jedes Verhalten in die Beurteilung der Verlässlichkeit miteinzubeziehen, welches dazu geeignet ist, dass die Behörde Grund zur gerechtfertigten Annahme hat, dass die mit der Bewilligung (bzw deren Aufrechterhaltung) auferlegten Pflichten nicht (mehr) vollumfänglich erfüllt werden (relative Verlässlichkeit). Das beschreibt §12 WaffG an sich sehr schön:
Wenn du auf "was wäre wenn" aus bist, dann ufert das in einem nichtssagenden Plauderthread aus (der typisch schwarz- weiss in Anarchie vs Totalitarismus endet). Dafür sind in der Praxis die Behörden zuständig, da es auf unzählige Umstände und deren Wechselwirkung ankommt. Kann (und mMn soll) man nicht pauschalisieren.
§13 WaffG sagt dasselbe, nur bezogen auf ein vorläufiges Waffenverbot.§ 12. (1) Die Behörde hat einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten (Waffenverbot), wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dieser Mensch durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte.
Wenn du auf "was wäre wenn" aus bist, dann ufert das in einem nichtssagenden Plauderthread aus (der typisch schwarz- weiss in Anarchie vs Totalitarismus endet). Dafür sind in der Praxis die Behörden zuständig, da es auf unzählige Umstände und deren Wechselwirkung ankommt. Kann (und mMn soll) man nicht pauschalisieren.
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?
Danke, das hab ich gesucht. würde das heißen, dass bei 3-maliger Führerscheinabnahme wegen Trunkenheitcas81 hat geschrieben: ↑Fr 26. Apr 2019, 16:03Das steht im WaffG, auch das mit der Trunkenheit am Steuer -> §8 (5). Die im §8 (2) angeführten Tatbestandsmerkmale zum Verlust der Verlässlichkeit sind demonstrativ ("keinesfalls"), dh ist jedes Verhalten in die Beurteilung der Verlässlichkeit miteinzubeziehen, welches dazu geeignet ist, dass die Behörde Grund zur gerechtfertigten Annahme hat, dass die mit der Bewilligung (bzw deren Aufrechterhaltung) auferlegten Pflichten nicht (mehr) vollumfänglich erfüllt werden (relative Verlässlichkeit). Das beschreibt §12 WaffG an sich sehr schön:
... wäre Sense mit einer WBK bzw. WP? Korrekt?Weiters gilt ein Mensch als nicht verlässlich, der öfter als zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen schwerwiegenden Verwaltungsübertretung bestraft worden ist, sofern keine dieser Bestrafungen getilgt ist.
Bekommt man die WBK dann wieder zurück, wenn die Strafe getilgt worden ist? (wie tilgt man sowas überhaupt?)
Re: Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?
es muessen nicht drei mal seinJoewood hat geschrieben: ↑Fr 26. Apr 2019, 16:14Danke, das hab ich gesucht. würde das heißen, dass bei 3-maliger Führerscheinabnahme wegen Trunkenheitcas81 hat geschrieben: ↑Fr 26. Apr 2019, 16:03Das steht im WaffG, auch das mit der Trunkenheit am Steuer -> §8 (5). Die im §8 (2) angeführten Tatbestandsmerkmale zum Verlust der Verlässlichkeit sind demonstrativ ("keinesfalls"), dh ist jedes Verhalten in die Beurteilung der Verlässlichkeit miteinzubeziehen, welches dazu geeignet ist, dass die Behörde Grund zur gerechtfertigten Annahme hat, dass die mit der Bewilligung (bzw deren Aufrechterhaltung) auferlegten Pflichten nicht (mehr) vollumfänglich erfüllt werden (relative Verlässlichkeit). Das beschreibt §12 WaffG an sich sehr schön:... wäre Sense mit einer WBK bzw. WP? Korrekt?Weiters gilt ein Mensch als nicht verlässlich, der öfter als zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen schwerwiegenden Verwaltungsübertretung bestraft worden ist, sofern keine dieser Bestrafungen getilgt ist.
Bekommt man die WBK dann wieder zurück, wenn die Strafe getilgt worden ist? (wie tilgt man sowas überhaupt?)
schon bei einmal koennen sie dich - ermessensache - zum amtsarzt schicken ... und wer weiss was da rauskommt
noch schwieriger ist das mit dem aufheben des waffenverbotes
denn auch hier bist du voll dem "ermessen" der behoerde ausgesetz
ich kenne persoenlich wen der seit ueber 10 jahren die aufhebung ned hinbekommt ... begruendung der behoerde ist dass er zu viele anonymverfuegungen betreffend parkvergehen und geschwindigkeitsuberschreitungen hat und das darauf hindeutet dass er gesetze grundsaetzlich nicht zu respektieren bereit ist.
da war es aber eine waffenrechtlich begruendete aussprechnung des waffenverbotes
reine formsachen bei der aufhebung nach ca 5 - 7 jahren sind nur die klassiker wie zb "irrtuemliche schussabgabe mit verletzung (eigene verletzung) zb bei der waffenpflege
sowas wird recht formlos wieder aufgehoben auf antrag
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?
Getilgt heißt "verbüßt", "abgeleistet", u. dgl. Mindestens bis dahin ist die WBK weg. Das mit dem dreimaligen drink & drive ist zwar extra angeführt, aber in Anbetracht dessen, was ich unter "relative Verlässlichkeit" geschrieben habe, nach unten hin offen.
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Re: Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?
Mhm... verstehe... angenommen, eine WBK ist aufgrund eines nicht waffenrechtlich basierenden Grundes weg... was ist dann mit den Langwaffen? Auch weg?
Re: Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?
Ok, soweit klar... das heißt - wenn man die relative Verlässlichkeit mal ausklammert - man den FS für ein - sagen wir - Jahr los ist, dann wäre auch die WBK für diesen Zeitraum weg und man bekäme sie frühestens gemeinsam mit dem FS wieder? Wie gesagt... relative Verlässlichtkeit mal ausgeklammert. Korrekt?cas81 hat geschrieben: ↑Fr 26. Apr 2019, 16:25Getilgt heißt "verbüßt", "abgeleistet", u. dgl. Mindestens bis dahin ist die WBK weg. Das mit dem dreimaligen drink & drive ist zwar extra angeführt, aber in Anbetracht dessen, was ich unter "relative Verlässlichkeit" geschrieben habe, nach unten hin offen.
Re: Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?
(Vorläufiges) Waffenverbot §§12, 13: alles weg
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?
Realtive Verlässlichkeit ist nie vollständig auszuklammern, weil sie erstens latent immer mitschwingt und zweitens gerade deshalb die Basis für konkrete Tatbestände bildet.
Ob die Waffen weg sind, nur weil der FS weg ist, weiß ich nicht. Ich gehe davon aus, es wird auf den Grund abbestellt, weshalb der FS entzogen wird. Immerhin ist Trunkenheit ein Zustand, der Wahrnehmung und Bewusstsein ändert. Das in Verbindung mit dem Lenken eines KfZ ist schon schwerer Tobak, der besonders bei wiederholtem Aufkommen einiges über die Verlässlichkeit aussagt. Wir landen idR letztendlich wieder bei der relativen Verlässlichkeit. Und da kommt dann die Beurteilung des Einzelfalls der Behörde ins Spiel. Grundsätzlich sind alle Umstände relevant. 100% weiß ich es aber nicht ad hoc.
Ob die Waffen weg sind, nur weil der FS weg ist, weiß ich nicht. Ich gehe davon aus, es wird auf den Grund abbestellt, weshalb der FS entzogen wird. Immerhin ist Trunkenheit ein Zustand, der Wahrnehmung und Bewusstsein ändert. Das in Verbindung mit dem Lenken eines KfZ ist schon schwerer Tobak, der besonders bei wiederholtem Aufkommen einiges über die Verlässlichkeit aussagt. Wir landen idR letztendlich wieder bei der relativen Verlässlichkeit. Und da kommt dann die Beurteilung des Einzelfalls der Behörde ins Spiel. Grundsätzlich sind alle Umstände relevant. 100% weiß ich es aber nicht ad hoc.
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Re: Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?
zB bei der Überprüfung die Herren abschasseln, weil man keinen Bock hat:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 01_2019_00
-
- .50 BMG
- Beiträge: 5270
- Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57
Re: Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?
Mit gefährlicher Drohung oder einer Verurteilung wegen Körperverletzung wirst ziemlich sicher auch alles abgeben "dürfen".
Inwieweit Nötigung in Betracht kommt kann ich nicht sagen aber einem ehemaligen Arbeitskollegen wurde als Lkw-Fahrer der C-Schein abgenommen weil er jemanden der ihn geschnitten hat auf die Raststation nach gefahren ist und den jenigen dort verbal ziemlich unter Druck gesetzt hat.
Inwieweit Nötigung in Betracht kommt kann ich nicht sagen aber einem ehemaligen Arbeitskollegen wurde als Lkw-Fahrer der C-Schein abgenommen weil er jemanden der ihn geschnitten hat auf die Raststation nach gefahren ist und den jenigen dort verbal ziemlich unter Druck gesetzt hat.