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Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Joewood
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Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?

Beitrag von Joewood » Fr 26. Apr 2019, 15:34

Ich habe da mal ne Frage... was muss man eigentlich tun, um sein waffenrechtliches Dokument zu verlieren? Also dass es von der Behörde abgenommen wird?

Und zwar abgesehen von "gegen das Waffenrecht verstoßen".

Gibt es da was? Irgendwo habe ich mal gehört, dass wenn man betrunken Auto fährt oder sowas, dass man dann nimmer zuverlässig ist..? Kann das sein?

Nein, es betrifft mich nicht - ich frage nicht mal für einen Freund... bin einfach nur neugierig

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cas81
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Re: Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?

Beitrag von cas81 » Fr 26. Apr 2019, 16:03

Das steht im WaffG, auch das mit der Trunkenheit am Steuer -> §8 (5). Die im §8 (2) angeführten Tatbestandsmerkmale zum Verlust der Verlässlichkeit sind demonstrativ ("keinesfalls"), dh ist jedes Verhalten in die Beurteilung der Verlässlichkeit miteinzubeziehen, welches dazu geeignet ist, dass die Behörde Grund zur gerechtfertigten Annahme hat, dass die mit der Bewilligung (bzw deren Aufrechterhaltung) auferlegten Pflichten nicht (mehr) vollumfänglich erfüllt werden (relative Verlässlichkeit). Das beschreibt §12 WaffG an sich sehr schön:
§ 12. (1) Die Behörde hat einem Menschen den Besitz von Waffen und Munition zu verbieten (Waffenverbot), wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß dieser Mensch durch mißbräuchliches Verwenden von Waffen Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte.
§13 WaffG sagt dasselbe, nur bezogen auf ein vorläufiges Waffenverbot.

Wenn du auf "was wäre wenn" aus bist, dann ufert das in einem nichtssagenden Plauderthread aus (der typisch schwarz- weiss in Anarchie vs Totalitarismus endet). Dafür sind in der Praxis die Behörden zuständig, da es auf unzählige Umstände und deren Wechselwirkung ankommt. Kann (und mMn soll) man nicht pauschalisieren.
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Re: Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?

Beitrag von Joewood » Fr 26. Apr 2019, 16:14

cas81 hat geschrieben:
Fr 26. Apr 2019, 16:03
Das steht im WaffG, auch das mit der Trunkenheit am Steuer -> §8 (5). Die im §8 (2) angeführten Tatbestandsmerkmale zum Verlust der Verlässlichkeit sind demonstrativ ("keinesfalls"), dh ist jedes Verhalten in die Beurteilung der Verlässlichkeit miteinzubeziehen, welches dazu geeignet ist, dass die Behörde Grund zur gerechtfertigten Annahme hat, dass die mit der Bewilligung (bzw deren Aufrechterhaltung) auferlegten Pflichten nicht (mehr) vollumfänglich erfüllt werden (relative Verlässlichkeit). Das beschreibt §12 WaffG an sich sehr schön:
Danke, das hab ich gesucht. würde das heißen, dass bei 3-maliger Führerscheinabnahme wegen Trunkenheit
Weiters gilt ein Mensch als nicht verlässlich, der öfter als zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen schwerwiegenden Verwaltungsübertretung bestraft worden ist, sofern keine dieser Bestrafungen getilgt ist.
... wäre Sense mit einer WBK bzw. WP? Korrekt?

Bekommt man die WBK dann wieder zurück, wenn die Strafe getilgt worden ist? (wie tilgt man sowas überhaupt?)

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Re: Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?

Beitrag von gewo » Fr 26. Apr 2019, 16:21

Joewood hat geschrieben:
Fr 26. Apr 2019, 16:14
cas81 hat geschrieben:
Fr 26. Apr 2019, 16:03
Das steht im WaffG, auch das mit der Trunkenheit am Steuer -> §8 (5). Die im §8 (2) angeführten Tatbestandsmerkmale zum Verlust der Verlässlichkeit sind demonstrativ ("keinesfalls"), dh ist jedes Verhalten in die Beurteilung der Verlässlichkeit miteinzubeziehen, welches dazu geeignet ist, dass die Behörde Grund zur gerechtfertigten Annahme hat, dass die mit der Bewilligung (bzw deren Aufrechterhaltung) auferlegten Pflichten nicht (mehr) vollumfänglich erfüllt werden (relative Verlässlichkeit). Das beschreibt §12 WaffG an sich sehr schön:
Danke, das hab ich gesucht. würde das heißen, dass bei 3-maliger Führerscheinabnahme wegen Trunkenheit
Weiters gilt ein Mensch als nicht verlässlich, der öfter als zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen schwerwiegenden Verwaltungsübertretung bestraft worden ist, sofern keine dieser Bestrafungen getilgt ist.
... wäre Sense mit einer WBK bzw. WP? Korrekt?

Bekommt man die WBK dann wieder zurück, wenn die Strafe getilgt worden ist? (wie tilgt man sowas überhaupt?)
es muessen nicht drei mal sein

schon bei einmal koennen sie dich - ermessensache - zum amtsarzt schicken ... und wer weiss was da rauskommt

noch schwieriger ist das mit dem aufheben des waffenverbotes
denn auch hier bist du voll dem "ermessen" der behoerde ausgesetz
ich kenne persoenlich wen der seit ueber 10 jahren die aufhebung ned hinbekommt ... begruendung der behoerde ist dass er zu viele anonymverfuegungen betreffend parkvergehen und geschwindigkeitsuberschreitungen hat und das darauf hindeutet dass er gesetze grundsaetzlich nicht zu respektieren bereit ist.
da war es aber eine waffenrechtlich begruendete aussprechnung des waffenverbotes

reine formsachen bei der aufhebung nach ca 5 - 7 jahren sind nur die klassiker wie zb "irrtuemliche schussabgabe mit verletzung (eigene verletzung) zb bei der waffenpflege
sowas wird recht formlos wieder aufgehoben auf antrag
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Re: Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?

Beitrag von cas81 » Fr 26. Apr 2019, 16:25

Getilgt heißt "verbüßt", "abgeleistet", u. dgl. Mindestens bis dahin ist die WBK weg. Das mit dem dreimaligen drink & drive ist zwar extra angeführt, aber in Anbetracht dessen, was ich unter "relative Verlässlichkeit" geschrieben habe, nach unten hin offen.
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Re: Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?

Beitrag von Joewood » Fr 26. Apr 2019, 16:30

Mhm... verstehe... angenommen, eine WBK ist aufgrund eines nicht waffenrechtlich basierenden Grundes weg... was ist dann mit den Langwaffen? Auch weg?

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Re: Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?

Beitrag von Joewood » Fr 26. Apr 2019, 16:32

cas81 hat geschrieben:
Fr 26. Apr 2019, 16:25
Getilgt heißt "verbüßt", "abgeleistet", u. dgl. Mindestens bis dahin ist die WBK weg. Das mit dem dreimaligen drink & drive ist zwar extra angeführt, aber in Anbetracht dessen, was ich unter "relative Verlässlichkeit" geschrieben habe, nach unten hin offen.
Ok, soweit klar... das heißt - wenn man die relative Verlässlichkeit mal ausklammert - man den FS für ein - sagen wir - Jahr los ist, dann wäre auch die WBK für diesen Zeitraum weg und man bekäme sie frühestens gemeinsam mit dem FS wieder? Wie gesagt... relative Verlässlichtkeit mal ausgeklammert. Korrekt?

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Re: Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?

Beitrag von cas81 » Fr 26. Apr 2019, 16:33

(Vorläufiges) Waffenverbot §§12, 13: alles weg
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Re: Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?

Beitrag von cas81 » Fr 26. Apr 2019, 16:41

Realtive Verlässlichkeit ist nie vollständig auszuklammern, weil sie erstens latent immer mitschwingt und zweitens gerade deshalb die Basis für konkrete Tatbestände bildet.
Ob die Waffen weg sind, nur weil der FS weg ist, weiß ich nicht. Ich gehe davon aus, es wird auf den Grund abbestellt, weshalb der FS entzogen wird. Immerhin ist Trunkenheit ein Zustand, der Wahrnehmung und Bewusstsein ändert. Das in Verbindung mit dem Lenken eines KfZ ist schon schwerer Tobak, der besonders bei wiederholtem Aufkommen einiges über die Verlässlichkeit aussagt. Wir landen idR letztendlich wieder bei der relativen Verlässlichkeit. Und da kommt dann die Beurteilung des Einzelfalls der Behörde ins Spiel. Grundsätzlich sind alle Umstände relevant. 100% weiß ich es aber nicht ad hoc.
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Re: Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?

Beitrag von bino71 » Sa 27. Apr 2019, 01:35

Joewood hat geschrieben:
Fr 26. Apr 2019, 15:34
Ich habe da mal ne Frage... was muss man eigentlich tun, um sein waffenrechtliches Dokument zu verlieren? Also dass es von der Behörde abgenommen wird?
zB bei der Überprüfung die Herren abschasseln, weil man keinen Bock hat:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 01_2019_00

Alaskan454
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Re: Waffenrechtliches Dokument verlieren - wie?

Beitrag von Alaskan454 » Sa 27. Apr 2019, 10:19

Mit gefährlicher Drohung oder einer Verurteilung wegen Körperverletzung wirst ziemlich sicher auch alles abgeben "dürfen".
Inwieweit Nötigung in Betracht kommt kann ich nicht sagen aber einem ehemaligen Arbeitskollegen wurde als Lkw-Fahrer der C-Schein abgenommen weil er jemanden der ihn geschnitten hat auf die Raststation nach gefahren ist und den jenigen dort verbal ziemlich unter Druck gesetzt hat.

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