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Frage zu LVwG 2.4 verlust WBK durch terminliche Verweigerung einer unangekündigten Kontrolle

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Frage zu LVwG 2.4 verlust WBK durch terminliche Verweigerung einer unangekündigten Kontrolle

Beitrag von gewo » Di 30. Apr 2019, 15:20

Maddin hat geschrieben:
Di 30. Apr 2019, 13:14
Klassischer Fall: Die Frau liegt nackt im Schlafzimmer. "Dringender" Grund ja oder nein ?
hier wird die frage sein: welche frau, oder?
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Re: Frage zu LVwG 2.4 verlust WBK durch terminliche Verweigerung einer unangekündigten Kontrolle

Beitrag von FFWGK » Di 30. Apr 2019, 15:50

Maddin hat geschrieben:
Di 30. Apr 2019, 13:14

Wer weiß schon ob die Beamten die "dringenden" Gründe eventuell nicht akzeptiert haben ?

Klassischer Fall: Die Frau liegt nackt im Schlafzimmer. "Dringender" Grund ja oder nein ?
Wenn es die Frau des kontrollierenden Polizisten ist, würde ich versuchen zu verschieben.
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Re: Frage zu LVwG 2.4 verlust WBK durch terminliche Verweigerung einer unangekündigten Kontrolle

Beitrag von Maddin » Di 30. Apr 2019, 19:43

gewo hat geschrieben:
Di 30. Apr 2019, 15:20
Maddin hat geschrieben:
Di 30. Apr 2019, 13:14
Klassischer Fall: Die Frau liegt nackt im Schlafzimmer. "Dringender" Grund ja oder nein ?
hier wird die frage sein: welche frau, oder?
hahah ja der war gut ! ;)

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Re: Frage zu LVwG 2.4 verlust WBK durch terminliche Verweigerung einer unangekündigten Kontrolle

Beitrag von Maddin » Di 30. Apr 2019, 19:45

Alaskan454 hat geschrieben:
Di 30. Apr 2019, 13:56
Ja ich finde es immer lustig wenn ein paar glauben sie zeigen der Behörde wie es geht,aber wenn die Behörde den Spieß dann umdreht kommt immer das gesudere wie böse und gemein die nicht sind.
Aber das hat man davon wenn man glaubt man muss den Beamten erklären wie sie ihren Job zu machen hätten,ganz abgesehen davon das wie vorher schon geschrieben wurde die Kontrolle kürzer gedauert hätte als die Diskussion.
Das haben wir davon, wenn wir die Kontrollen weiter über uns ergehen lassen. :lol:

Spaß beiseite, ich hoffe wirklich, dass die Kontrollen wieder mal gestrichen werden. Früher hat das auch niemanden interessiert wer wieviele Waffen hatte und wo und wie diese verwahrt sind...

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Re: Frage zu LVwG 2.4 verlust WBK durch terminliche Verweigerung einer unangekündigten Kontrolle

Beitrag von Alaskan454 » Di 30. Apr 2019, 19:59

Lieber Maddin.
In einem aktuellen anderen Thread fragt wer ob er sein Ar auf der Terrasse liegen lassen kann wenn er anläutet und er die Türe aufmacht obwohl Kinder im Haus sind.
Wenn das wer von der Behörde liest musst du froh sein das die nicht 2 Mal pro Woche kommen.
Lg

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Re: Frage zu LVwG 2.4 verlust WBK durch terminliche Verweigerung einer unangekündigten Kontrolle

Beitrag von Aardvark » Di 30. Apr 2019, 20:26

Gibt halt Leute, die stellen sich in einem Gespräch mit einem Beamten automatisch quer. Das Ergebnis ist dann meistens nicht so lustig (wie in diesem Fall)
Also, freundlich sein, vielleicht mal bitte sagen oder Danke und alles geht locker.

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Re: Frage zu LVwG 2.4 verlust WBK durch terminliche Verweigerung einer unangekündigten Kontrolle

Beitrag von Alaskan454 » Di 30. Apr 2019, 20:43

Aardvark hat geschrieben:
Di 30. Apr 2019, 20:26
Gibt halt Leute, die stellen sich in einem Gespräch mit einem Beamten automatisch quer. Das Ergebnis ist dann meistens nicht so lustig (wie in diesem Fall)
Also, freundlich sein, vielleicht mal bitte sagen oder Danke und alles geht locker.
Bitte und Danke darf man heute noch verlangen???
Vielleicht auch noch guten Tag und auf Wiedersehen????? :o
Lg

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Re: Frage zu LVwG 2.4 verlust WBK durch terminliche Verweigerung einer unangekündigten Kontrolle

Beitrag von Norander » Di 30. Apr 2019, 20:54

Guten Tag sagt man in Teutschland.
Hier heißt es Grüß Gott und Wiederschaun :at1:
If the freedom of speech is taken away then dumb and silent we may be led, like sheep to the slaughter.

George Washington :flags-waveusa:

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Re: Frage zu LVwG 2.4 verlust WBK durch terminliche Verweigerung einer unangekündigten Kontrolle

Beitrag von Alaskan454 » Di 30. Apr 2019, 21:01

Wenn man keine Kirchensteuer zahlt,weil man ausgetreten ist,reicht guten Tag auch. :mrgreen:
Lg

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Re: Frage zu LVwG 2.4 verlust WBK durch terminliche Verweigerung einer unangekündigten Kontrolle

Beitrag von GixxsaW » Fr 3. Mai 2019, 01:12

Wenn du ausgetreten bist, heißt das, dass du nicht an die/se Religion glaubst,
allerdings nicht zwangsläufig, dass du auch Atheist bist :whistle:

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Re: Frage zu LVwG 2.4 verlust WBK durch terminliche Verweigerung einer unangekündigten Kontrolle

Beitrag von spareribs » Fr 3. Mai 2019, 05:35

Hare Krishna geht dann auch ....
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder :-)
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind ! :mrgreen:

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Re: Frage zu LVwG 2.4 verlust WBK durch terminliche Verweigerung einer unangekündigten Kontrolle

Beitrag von m_a_d » Fr 3. Mai 2019, 11:18

FlorianW hat geschrieben:
Mo 29. Apr 2019, 21:00
BigBen hat geschrieben:
Mo 29. Apr 2019, 14:47
Einfach nur behaupten, dass man einen wichtigen Termin hat, ohne den Beamten mitzuteilen was für ein Termin das ist, reicht halt nicht immer. Wobei es mich auch nicht wundern würde wenn das Urteil von der nächsten Instanz nicht bestätigt wird...sofern denn wirklich ein wichtiger und dringender Termin existiert hat...
Ist das denn nicht Privatsache? ICh mein man wurde auch nicht gefragt ob man Zeit hat und was man in der Freizeit macht geht doch keinen was an, oder versteh ich da was falsch?
Du musst natürlich grundsätzlich nicht sagen was Du in der Freizeit machst im Zuge einer Überprüfung, aber wenn Du diese - per Gesetz/Verordnung* aus gutem Grund zuerst immer ungeplante & somit "überraschend" angesetzte Überprüfung - nicht zu dem Zeitpunkt an dem die Beamten vor der Türe stehen machen lassen willst, dann obliegt Dir schon die Pflicht, die Beamten von Deinem triftigen Grund für die Verschiebung in Kenntnis zu setzen und sie am besten auch davon zu überzeugen.

Denn gelingt Dir es Dir es zu ihnen erklären und sie zu überzeugen (zB "Kindergeburtstagsfeier und die Tresore stehen im Sichtbereich der feiernden Kinder", "Vorraum des Tresorraumes wurde soeben neu verfliest und kann nicht betreten werden" - könnte ich mir vorstellen, dass als Motivation verstanden wird), werden sie ev einen Blick machen um sich zu überzeugen und dann werdet ihr einfach einen neuen Termin vereinbaren und alles ist ok.

Glauben sie Dir den Grund nicht (zB "Boden ist grad frisch gewischt und muss trocknen, geht erst morgen wieder", "passt mir grad nicht, hab was wichtigeres vor", etc), dann kann es aus meiner Sicht durchaus nachvollziehbar zu diesem Problem mit dem Entzug der Verlässlichkeit kommen. Ob der vorgebrachte Grund für einen Aufschub nun ein ausreichender Grund ist, obliegt einem Gericht zu entscheiden. In obigem Fall wurde entschieden, dass eine Familienfeier (zu der man dann eine Viertel- oder halbe Stunde zu spät kommt) nicht als Grund ausreicht.

* bin kein Jurist, kann daher nicht exakt sagen, was nun genau wo in einem Gesetz / Verordnung / etc steht ;-)
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Re: Frage zu LVwG 2.4 verlust WBK durch terminliche Verweigerung einer unangekündigten Kontrolle

Beitrag von FlorianW » Fr 3. Mai 2019, 11:35

m_a_d hat geschrieben:
Fr 3. Mai 2019, 11:18
FlorianW hat geschrieben:
Mo 29. Apr 2019, 21:00
BigBen hat geschrieben:
Mo 29. Apr 2019, 14:47
Einfach nur behaupten, dass man einen wichtigen Termin hat, ohne den Beamten mitzuteilen was für ein Termin das ist, reicht halt nicht immer. Wobei es mich auch nicht wundern würde wenn das Urteil von der nächsten Instanz nicht bestätigt wird...sofern denn wirklich ein wichtiger und dringender Termin existiert hat...
Ist das denn nicht Privatsache? ICh mein man wurde auch nicht gefragt ob man Zeit hat und was man in der Freizeit macht geht doch keinen was an, oder versteh ich da was falsch?
Du musst natürlich grundsätzlich nicht sagen was Du in der Freizeit machst im Zuge einer Überprüfung, aber wenn Du diese - per Gesetz/Verordnung* aus gutem Grund zuerst immer ungeplante & somit "überraschend" angesetzte Überprüfung - nicht zu dem Zeitpunkt an dem die Beamten vor der Türe stehen machen lassen willst, dann obliegt Dir schon die Pflicht, die Beamten von Deinem triftigen Grund für die Verschiebung in Kenntnis zu setzen und sie am besten auch davon zu überzeugen.

Denn gelingt Dir es Dir es zu ihnen erklären und sie zu überzeugen (zB "Kindergeburtstagsfeier und die Tresore stehen im Sichtbereich der feiernden Kinder", "Vorraum des Tresorraumes wurde soeben neu verfliest und kann nicht betreten werden" - könnte ich mir vorstellen, dass als Motivation verstanden wird), werden sie ev einen Blick machen um sich zu überzeugen und dann werdet ihr einfach einen neuen Termin vereinbaren und alles ist ok.

Glauben sie Dir den Grund nicht (zB "Boden ist grad frisch gewischt und muss trocknen, geht erst morgen wieder", "passt mir grad nicht, hab was wichtigeres vor", etc), dann kann es aus meiner Sicht durchaus nachvollziehbar zu diesem Problem mit dem Entzug der Verlässlichkeit kommen. Ob der vorgebrachte Grund für einen Aufschub nun ein ausreichender Grund ist, obliegt einem Gericht zu entscheiden. In obigem Fall wurde entschieden, dass eine Familienfeier (zu der man dann eine Viertel- oder halbe Stunde zu spät kommt) nicht als Grund ausreicht.

* bin kein Jurist, kann daher nicht exakt sagen, was nun genau wo in einem Gesetz / Verordnung / etc steht ;-)
danke für die Hilfe.

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