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WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Armin
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WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Armin » Di 30. Apr 2019, 08:10

WBK ade!
Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Stellen Sie sich vor, Sie sind Kunde eines international tätigen Unternehmens und haben eine Produktreklamation. Sie wenden sich an den Kundendienst des Unternehmens, der die Sache an die Rechtsabteilung weitergibt. Die lehnt Ihr Vorbringen als unbegründet ab. Sie wenden sich daraufhin an die internationale Zentrale, die die Entscheidung der lokalen Niederlassung bestätigt. Weitere Rechtsmittel sind nicht vorgesehen. Sie bleiben auf Ihrem reklamierten Produkt und auf dem Schaden sitzen.

Das ist natürlich kompletter Unsinn. Streitsachen haben, auf dem Boden eines Rechtssystems, das diesen Namen verdient, von einer neutralen Institution verhandelt und entschieden zu werden. Es liegt auf der Hand, dass eine Institution, die selbst in eine Streitsache als Partei involviert ist, keine neutralen Entscheidungen zu treffen vermag und daher aus gutem Grund auch nicht darf. Wirklich keine?

Szenenwechsel. Sie liegen als Bürger mit einer staatlichen Behörde im Streit. Um die Sache etwas weniger abstrakt zu machen, legen wir eine wahre Begebenheit zugrunde, die sich soeben Im „Rechtsstaat“ Österreich, konkret: in Wien zugetragen hat.
Ein unbescholtener, in einem angesehenen Beruf tätiger Bürger, ist Waffenbesitzer. Er verfügt über eine von der zuständigen Wiener Behörde ausgestellte Waffenbesitzkarte, die ihn zum Besitz von zwei Waffen der Kategorie B berechtigt. Wie es sich gehört, hat er seine Waffen gesetzeskonform im autorisierten Fachhandel erworben und registriert.

Der Mann platziert auf seiner Facebook-Seite mehrere Einträge, in denen er sich kritisch mit dem Islam auseinandersetzt. Keiner dieser Beiträge ist strafrechtlich relevant, weshalb zwei gegen ihn angestrengte Verfahren wegen Verhetzung (nach § 283 StGB) ergebnislos eingestellt werden. Dessen ungeachtet, befindet die für Waffenrechtsangelegenheiten zuständige Wiener Behörde es für angebracht, die WBK des unbescholtenen Bürgers mit der Begründung einzuziehen, dass seine waffenrechtliche Verlässlichkeit nicht mehr gegeben sei, und befürchtet werden müsse, dass er seine Waffen zu Angriffen auf Muslime missbrauchen könnte.

Gegen diesen hanebüchenen Bescheid legt der Bürger Beschwerde ein, über die beim Verwaltungsgericht Wien in öffentlicher Sitzung verhandelt wird. Das Vorbringen des von einem in Waffenrechtsangelegenheiten erfahrenen Anwalt vertretenen Beschwerdeführers besteht einerseits darin, seine am Islam formulierte Kritik zu erläutern und zu begründen, und andererseits darin, klarzustellen, dass seine in einem der Beiträge geäußerte, schwerlich missinterpretierbare Forderung, es müsse „militärisch“ gegen den Islam vorgegangen werden, keinesfalls den Schluss zulasse, dass er jemals beabsichtigt habe, als Privatperson Gewalt gegen Muslime üben zu wollen. Das habe er zu keiner Zeit jemals vorgehabt und plane er auch jetzt und in der Zukunft nicht. Angesichts der bislang untadeligen Lebensführung des Beschwerdeführers, seines Alters, seiner Bildung und seiner gehobenen beruflichen Funktion, besteht für den neutralen Prozessbeobachter nicht der geringste Anlass, die Billigkeit des Vorbringens des Beschwerdeführers anzuzweifeln.

Der Volksmund weiß: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. Fachleute wissen: Bei Gericht gibt es ein Urteil, keine Gerechtigkeit. So auch in der vorliegenden Angelegenheit. Das von einer jungen Richterin im Namen der Republik formulierte Erkenntnis, lautet auf Abweisung der Beschwerde (d. h. eine Bestätigung des Bescheides der Erstinstanz) und enthält die Belehrung, dass eine Revision durch den Verwaltungsgerichtshof unzulässig ist. Die groteske Begründung für diese Entscheidung ist ein wahres Gustostück, wie es sich weder Roda Roda, noch die Monty-Python-Truppe origineller hätte ausdenken können.

Nach einer ermüdenden Wiederholung des Bescheides der Erstinstanz, des Wortlauts der dagegen vorgebrachten Beschwerde, Zitaten aus verschiedenen im Internet abgesetzten Kommentaren des Beschwerdeführers und Textpassagen aus dem Waffengesetz, weist die Richterin explizit darauf hin, dass
„…der Verwaltungsgerichtshof bei einer Verurteilung wegen Verhetzung nach § 283 StGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 120 Tagessätzen von mangelnder Verlässlichkeit gem. § 8 Abs. 1 Z 3 Waffengesetz („Angriff gegen den öffentlichen Frieden“) ausgeht (VwGH 21. 9. 2000, 97/20/0752)."

Eine solche Verurteilung des Beschwerdeführers liegt aber, wie weiter oben bereits ausgeführt, nicht vor. Daher bedarf es an dieser Stelle einer gedanklichen Kapriole, um den Bürger dennoch entrechten zu können. Die lautet im vorliegenden Erkenntnis wie folgt:
„…ist anzumerken, dass gemäß § 8 Abs. 1 Z 3 Waffengesetz nur im Falle einer Verurteilung (im gesetzlich vorgesehenen Ausmaß) ex lege mangelnde Verlässlichkeit anzunehmen ist. Wird das gerichtliche Strafverfahren eingestellt oder diversionell erledigt, kann das zugrundeliegende Verhalten nichtsdestotrotz eine mangelnde Verlässlichkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 3 Waffengesetz begründen."

Weiter kann die Tür zur nackten Justizwillkür unmöglich aufgestoßen werden: Was auch immer der unbotmäßige Nonkonformist tut oder lässt, kann und wird bei Bedarf gegen ihn verwendet werden. Um dem Unrecht den Spott hinzuzufügen, heißt es im Erkenntnis weiter unten:
"§ 8 Abs. 1 Z 3 Waffengesetz verlangt eine Prognose über das künftige Verhalten des zu Beurteilenden auf Basis des Wissenstandes der Gegenwart. Es ist dabei von Tatsachen auf das zukünftige Verhalten eines Menschen zu schließen. Als Tatsache kommt jede Verhaltensweise oder Charaktereigenschaft in Betracht, die nach den Denkgesetzen und der Erfahrung den Schluss auf das künftige Verhalten im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 1 bis 3 Waffengesetz zulässt (vgl. Keplinger/Löff, Waffengesetz 1996, 43ff)."

Da die Lebensführung, das bislang gezeigte Verhalten und der Charakter des Beschwerdeführers gemäß des zitierten Sermons nur den einzig logischen Schluss zulässt, dass auch künftig mit keinem rechtswidrigen Verhalten zu rechnen ist, hätte das Erkenntnis „nach den Denkgesetzen und der Erfahrung“ (sic!) nicht anders lauten können, als seiner Beschwerde stattzugeben und den bekämpften Bescheid aufzuheben. Das genaue Gegenteil ist geschehen.

Anders, als mit dem unbedingten Wunsch, dem Beschwerdeführer (und aufgrund der zu erwartenden generalpräventiven Wirkung dieses sagenghaften „Rechtsspruches“, auch jedem anderen Dissidenten) klarzumachen, dass er seine Meinung künftig gefälligst für sich behalten möge, andernfalls er schwerwiegende Repressalien zu gewärtigen habe, ist das vorliegende Erkenntnis wohl nicht zu erklären. Schon Mao Tse-tung wußte: Bestrafe einen, erziehe hundert.

Abgesehen von der grotesken Anmaßung von Verwaltungs- und Justizbehörden, das amtsbekannt untadelige Verhalten eines Menschen zum Anlass zu nehmen, ihm die Planung und Durchführung von Straftaten zu unterstellen und deshalb die Waffenbesitzkarte zu entziehen, ist allein der offenkundig bestehende Ermessensspielraum des Richters ein Skandal der Extraklasse. Immerhin sind die im Gesetz vorgesehenen Gründe für den Verlust der waffenrechtlichen Verlässlichkeit im vorliegenden Fall ja ausdrücklich nicht geben! Wie kann es also sein, dass eine Richterin sich - selbstverständlich ohne dafür zur Verantwortung gezogen werden zu können - über die glasklar formulierten Buchstaben des Gesetzes hinwegsetzt?

Fazit: Das „Betriebssystem“ von Verwaltung und Justiz hört, nach dem erfolgreichen Marsch der 68er durch die die Institutionen, offensichtlich auf den Namen Behördenwillkür. Es arbeitet ausschließlich zum Nutz und Frommen des fest in deren Hand befindlichen „Deep State“. Selten dagegen im Interesse der dem Gutdünken selbstherrlicher Amtspersonen ausgelieferten Untertanen und Steuersklaven.
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Irwin J. Finster » Di 30. Apr 2019, 08:46

Es entzetzt mich zwar einerseits, wunder tut es mich andererseits aber nicht.
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Nordi » Di 30. Apr 2019, 09:03

Tja...selbst einfachste und simple Kritik am Islam ist inzwischen ein Grund wie ein Terrorist behandelt zu werden...

Aber wenn besagte "Gruppe von Neubürgern" etwas handfestes anstellt ( wir wissen alle was ich meine ) dann gibts fast nie ein hartes Urteil...

Naja...noch ein Grund warum ich mein FB Konto gelöscht habe.

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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Aardvark » Di 30. Apr 2019, 09:12

Hat man wirklich geglaubt den politisch eingesessenen Gedanken in den Amtsstuben und Gerichten durch die Wahl einer pol. anderen Richtung von einem Tag auf den anderen auszuräumen?
Das wird noch Jahrzehnte dauern, da ein Umdenken zu erreichen.

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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Trijikon » Di 30. Apr 2019, 09:17

Natürlich fehlen da wichtige Infos speziell in Bezug auf den genauen Ausgang des Verfahrens wegen Verhetzung.
Es dürfte sich dabei nicht um einen Freispruch gehandelt haben andernfalls wäre die Begründung der Richterin :

Wird das gerichtliche Strafverfahren eingestellt oder diversionell erledigt, kann das zugrundeliegende Verhalten nichtsdestotrotz eine mangelnde Verlässlichkeit im Sinne des § 8 Abs. 1 Z 3 Waffengesetz begründen."

fehlerhaft und problemlos angreifbar.

Das in Österreich allerdings generell weder Rede noch Meinungsfreiheit existiert ist ja hinlänglich bekannt.

LG Wolfgang
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von FlorianW » Di 30. Apr 2019, 09:36

Nordi hat geschrieben:
Di 30. Apr 2019, 09:03
Tja...selbst einfachste und simple Kritik am Islam ist inzwischen ein Grund wie ein Terrorist behandelt zu werden...

Aber wenn besagte "Gruppe von Neubürgern" etwas handfestes anstellt ( wir wissen alle was ich meine ) dann gibts fast nie ein hartes Urteil...

Naja...noch ein Grund warum ich mein FB Konto gelöscht habe.
Man sollte als Waffenbesitzer am besten erst garnicht Gebrauch von der Meinungsfreiheit machen - zumindest in der Öffentlichkeit und unter seinem Namen im Netz - das ist zu riskant.

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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von yoda » Di 30. Apr 2019, 09:41

Wie da Opa immer gsagt hat, "Pappn haltn gschiecht da nix", ein gscheiter Mensch der Opa.

Housedog
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Housedog » Di 30. Apr 2019, 09:59

Armin hat geschrieben:
Di 30. Apr 2019, 08:10
„…der Verwaltungsgerichtshof bei einer Verurteilung wegen Verhetzung nach § 283 StGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 120 Tagessätzen von mangelnder Verlässlichkeit gem. § 8 Abs. 1 Z 3 Waffengesetz („Angriff gegen den öffentlichen Frieden“) ausgeht (VwGH 21. 9. 2000, 97/20/0752)."
Wenn der Abschnitt der Tatsache entspricht gibt es ein rechtsgültiges Urteil wegen Verhetzung ...

UND wer ist der Meinung das gegen eine anerkannte Religion im eigenen Land militärisch vorgegangen werden sollte ... :doh:

Wo zieht man hier die Grenze ... :think:

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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von gewo » Di 30. Apr 2019, 10:17

man kann regeln (Gesetze) nicht mögen

es gibt eine menge regeln die ich nicht mag
eine unvorstellbar grosse menge

trotzdem halte ich mich an sie (verwaltungsstrafen im strassenverkehr lassen wir mal aussen vor)
denn ich muss sonst mit konsequenzen rechnen

die einzige möglichkeit in einem demokratischen rechtsstaat etwas gegen bloede regeln zu tun ist alle vier oder fünf jahre bei den wahlen das kreuzerl an die richtige stelle zu machen

sich ueber regeln hinweg zum setzen - vor allem wenn diese aus der strafrechtlichen ecke kommen
ist weder tapfer noch mutig noch besonders patriotisch

es ist meiner Meinung nach schlichtweg dumm
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Armin » Di 30. Apr 2019, 10:26

Wer sinnerfassend lesen kann, ist klar im Vorteil. Ihre Suada geht völlig ins Leere. Im gegenständlichen Fall wurde ja eben gegen keine Regel verstoßen. Gegen den Beschwerdeführer wurde trotz eines klar anders lautenden Wortlauts der geltenden Regel entschieden. Was fällt Ihnen jetzt noch ein, um den Staat gegen den Bürger in Schutz zu nehmen?
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Steelman » Di 30. Apr 2019, 10:33

gewo hat geschrieben:
Di 30. Apr 2019, 10:17
man kann regeln (Gesetze) nicht mögen

es gibt eine menge regeln die ich nicht mag
eine unvorstellbar grosse menge

trotzdem halte ich mich an sie (verwaltungsstrafen im strassenverkehr lassen wir mal aussen vor)
denn ich muss sonst mit konsequenzen rechnen

die einzige möglichkeit in einem demokratischen rechtsstaat etwas gegen bloede regeln zu tun ist alle vier oder fünf jahre bei den wahlen das kreuzerl an die richtige stelle zu machen

sich ueber regeln hinweg zum setzen - vor allem wenn diese aus der strafrechtlichen ecke kommen
ist weder tapfer noch mutig noch besonders patriotisch

es ist meiner Meinung nach schlichtweg dumm
Genau so ist es!

Nur s´Kreuzerl beim nächsten Mal an der richtigen Stelle zu machen wird´s leider auch nicht bringen.
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von BigBen » Di 30. Apr 2019, 10:43

Armin hat geschrieben:
Di 30. Apr 2019, 10:26
Wer sinnerfassend lesen kann, ist klar im Vorteil. Ihre Suada geht völlig ins Leere. Im gegenständlichen Fall wurde ja eben gegen keine Regel verstoßen. Gegen den Beschwerdeführer wurde trotz eines klar anders lautenden Wortlauts der geltenden Regel entschieden. Was fällt Ihnen jetzt noch ein, um den Staat gegen den Bürger in Schutz zu nehmen?
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Armin » Di 30. Apr 2019, 10:55

Ich habe den Sachverhalt exakt so dargestellt, wie er ist. Nichts wurde hinzugefügt, nichts weggelassen. Es wurde wortwörtlich aus dem Erkenntnis zitiert. Ich sehe da - anders als die Richterin - keinerlei Spielraum. Insofern ist meine Darstellung sehr wohl objektiv. Dass ich es grundsätzlich für unerträglich halte, dass eine Organisation in einer Sache "Recht" spricht, in die sie selbst als beklagte Partei involviert ist, steht auf einem anderen Blatt. Übrigens meine ich, dass jeder, der auch nur eine Sekunde lang nachdenkt was das faktisch bedeutet, meine Kritik an einer derartigen Praxis teilen wird.

Aber natürlich wäre es ein Wunder gewesen, wenn BigBen nicht sofort wieder ein Haar in einer von mir servierten Suppe gefunden hätte. Deshalb koche ich hier ja eh nur noch alle heiligen Zeiten ;-).
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von gewo » Di 30. Apr 2019, 11:13

man kann Fakten mögen oder nicht

Tatsache ist aber - und ich sag jetzt ausdrücklich weder "leider" noch "zum Glück" sondern bleibe dazu voellig neutral - dass in praktisch der ganzen welt mit ausnahme der USA der Besitz von Schusswaffen fuer Privatpersonen ein - mehr oder weniger - restriktiv ausgeübtes privileg ist.

die regeln dazu in oesterreich sind moderat
wir haben nicht das strengste waffenrecht europas
aber bei weitem auch nicht das liberalste
in beide Richtungen waere Luft

ein aussenstehender unbeteiligter wuerde wohl beiden Seiten (dem Gesetzgeber genauso wie den Interessengruppen) ein "well done" aussprechen


basis ist in praktisch allen fragen eine Ermessensspielraum in allen ebenen

der Waffenrechts sachbearbeiter an der behoerde hat ein - wie manche meinen unerträglich - weit gefastes ermessen wenn es zb um Erweiterungen geht

jeder einschreitende beamte hat - gerade mit der eben neu beschlossenen Fassung ein extrem weit gefasstes recht ein vorläufiges waffenverbot auszusprechen (es muss dazu seit 1.1. nicht mal eine Waffe - geschweige denn Schusswaffe involviert sein, es reicht der abstrakte Ansatz)

und ein gericht kann - so wie in allen Rechtsthemen - auch im waffenrecht etwas "zu recht erkennen"
auch wenn in Wirklichkeit genau das Gegenteil der fall ist

was genau ist also in diesen fall daran neu?

ehrlich .... der Kollege der seit ueber 10 jahren sein waffenverbot ned wegbekommt weil andere (nicht mal er selber) mit seinem auto anonymverfuegungen bekommen und diese einfach einbezahlt werden weil es billiger ist mit Lenkererhebungen rumzugurken .... fuer den hab ich mehr Verständnis als fuer jemand der sich vorsätzlich aus gründen die mir ned ganz klar sind permanent und laufend an den schmalen Grat zwischen legal und strafbar begibt .... und dann halt mal in die falsche Richtung runterkippt
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Re: WBK ade! Ein klarer Fall von Gesinnungsjustiz

Beitrag von Martin P » Di 30. Apr 2019, 11:30

Falls wir von dieser Entscheidung sprechen, fehlt im ersten Post aber ein bisschen was vom Sachverhalt.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... 0190315L00

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