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Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Alaskan454
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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von Alaskan454 » Di 30. Apr 2019, 23:22

Ja ausser der Nachbar ruft an und sagt du hast auf der Terrasse ein Gewehr unbeaufsichtigt liegen und deine Kinder spielen daneben im Garten,dann wird das mit dem Zeitfenster nicht stimmen wenn's gleich kommen.

Paddy91
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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von Paddy91 » Mi 1. Mai 2019, 00:09

C) "Geht bitte wer zur TÜR???"

D) Ich nehm die Waffe mit und halte sie in der Hand hinter der Tür. Ists der Postbote sag ich moment bitte und stells dahinter ab, ists ein Bekannter bekommt der sowieso keine Panik, ob der Kontrollkieberer es besonders cool fände weiß ich nicht. Wenn man den Sachverhalt dann zügig aber ruhig aufklärt ists wohl sinnvoller als darauf zu vertrauen dass der Nachwuchs sicher nicht irgendwo her ne Patrone hat und im Wohnzimmer den worst case verrichtet. Ne KW kommt halt in die Hosentasche, Desert Eagle hab ich noch keine ;-)

bino71
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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von bino71 » Mi 1. Mai 2019, 00:44

Joewood hat geschrieben:
Di 30. Apr 2019, 23:00
1) wieso? Ist WBK Besitz Grundbedingung für die Mitgliedschaft hier? :D
2) wie kommt man zu so einem Wissen über ein potentielles Zeitfenster?
zu 1
Hast das Thema überhaupt gelesen?
Meine Interpretation: Nö, aber um die Erfahrung zu teilen, braucht man wohl oder übel eine WBK (Thema ist Verwahrungskontrolle). Dann kommt aber der Stolz. Keiner würde zugeben die WBK durch so etwas oder ähnliches oder durch andere Missgeschicke "verloren" zu haben. Daher ist derjenige eher passiv/nicht mehr im Forum.

zu 2
Erfahrungen der anderen User im Forum. Unangekündigt kommens immer vor Ablauf der 5 Jahre.
Bei mir in den kommenden 14 Tagen.

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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von Joewood » Mi 1. Mai 2019, 22:09

Ad 1) Keine Ahnung... gibt ja Leute, denen sowas wurscht ist und die trotzdem weiter posten. Und ein Langgwaffenbesitzer ohne WBK kann durchaus Stories aus dem Bekanntenkreis oder Schützenkollegenkreis kennen. Ich selber habe jahrelang ohne WBK geschossen und meine eigene erst seit ein paar Jahren. Und damit kommen wir zu
2) noch warte ich auf die Überprüfung... aber wenn um das Datum der Ausstellung ein Richtzeitpunkt ist, dann werden's nicht viel Glück haben... da bin ich selten daheim (zu typischen Geschäftszeiten, wann die angeblich andackeln bin ich sowieso praktisch nie daheim... bin eh gespannt, ob die mich - ohne einen Termin auszumachen - überhaupt je erwischen werden :D )

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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von Steelman » Do 2. Mai 2019, 00:18

Joewood hat geschrieben:
Mi 1. Mai 2019, 22:09
.......bin eh gespannt, ob die mich - ohne einen Termin auszumachen - überhaupt je erwischen werden :D )
Na wenn die beiden, äusserst schlecht aufgelegten Beamten, die letztens bei mir waren, zu dir kommen........
(weiter will ich mich nicht äussern)

aber leid tust mir dann nicht
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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von Nordi » Do 2. Mai 2019, 07:05

Eine kurze Rand / Nebenfrage : Man muss ja den Waffenführerschein alle paar Jahre wiederholen damit man bei der 5 Jahres Kontrolle einen gültigen hat. Kann ich diesen zum Beispiel auch jetzt wiederholen 3,5 Jahre nach meinem letzten ( ersten ) oder kann / darf ich das erste machen im selben Jahr wo er quasi ausläuft, also die 5 Jahre vorbei sind?

Weil sonst würde ich diesen Sommer nach wie gesagt 3,5 Jahren ihn Wiederholen, weil derzeit 2 Arbeitskollegen am WBK machen sind und eben jenen Kurs besuchen werden.

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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von Aardvark » Do 2. Mai 2019, 07:14

Der Auffrischungskurs is der selbe wie der, den Neulinge machen?
Unterschriebene Schiessstandsprotokolle reichen nicht?
Wäre doch absurd, wenn alle 2 Wochen am Schiessstand 5 Jahre lang weniger wert wäre wie ein depperter 30 minütiger Theoriekurs 1x

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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von Martin_Q » Do 2. Mai 2019, 07:19

Aardvark hat geschrieben:
Do 2. Mai 2019, 07:14
Unterschriebene Schiessstandsprotokolle reichen nicht?
Keine Ahnung. Allerdings: Bei mir hat eine einigermaßen aktuelle Ergebnisliste gereicht.
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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von Dobi » Do 2. Mai 2019, 07:21

Aardvark hat geschrieben:
Do 2. Mai 2019, 07:14
Der Auffrischungskurs is der selbe wie der, den Neulinge machen?
Unterschriebene Schiessstandsprotokolle reichen nicht?
Wäre doch absurd, wenn alle 2 Wochen am Schiessstand 5 Jahre lang weniger wert wäre wie ein depperter 30 minütiger Theoriekurs 1x
Den Auffrischungskurs muss man nur dann machen, wenn man nicht mit Schießbuch und/oder Bewerben nachweisen kann, dass mal laufend bzw. regelmäßig geschossen hat …
… und wenn man das nicht nachweisen kann und bei der Kontrolle keinen Auffrischungskurs des Waffenführerscheins nachweisen kann, bekommt man eine Nachfrist, in der man ihn nachreichen kann.

Zumindest wurde uns das so beim Waffenführerschein Mitte 2018 erklärt.
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Ich glaube keine Verschwörungstheorien!
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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von hmg382 » Do 2. Mai 2019, 07:41

Nordi hat geschrieben:
Do 2. Mai 2019, 07:05
Eine kurze Rand / Nebenfrage : Man muss ja den Waffenführerschein alle paar Jahre wiederholen damit man bei der 5 Jahres Kontrolle einen gültigen hat.
--> Prinzipiell ja. Aber nicht zwingend vorauseilend. Ich zitiere aus dem WaffG-Runderlass:
"Bringt der Betroffene trotz Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist kein Beweismittel im Sinne des Abs. 2 bei, wird dies unter Bedachtnahme auf § 8 Abs.6 WaffG zu würdigen sein."
Die Thematik wurde schon oft hier auf PD beschrieben. Im Endeffekt wartet man die Kontrolle ab und bekommt dann - sofern nicht ohnehin andere Gründe den sachgemäßen Umgang belegen (Ergebnislisten, Vereinsbestätigungen etc.) - eine Frist, bis wohin man den entsprechenden Nachweis zu erbringen hat. Dann macht man beim Händler/Büxer einen Termin aus und liefert dann den Nachweis entsprechend ab.


Kann ich diesen zum Beispiel auch jetzt wiederholen 3,5 Jahre nach meinem letzten ( ersten ) oder kann / darf ich das erste machen im selben Jahr wo er quasi ausläuft, also die 5 Jahre vorbei sind?
--> Jetzt wäre Schwachsinn, da die Überprüfung nach 5 Jahren zu erwarten ist, die Schulung jedoch nur eine Gültigkeit von 6 Monaten hat. S. §5 (2) 2. WaffV

Weil sonst würde ich diesen Sommer nach wie gesagt 3,5 Jahren ihn Wiederholen, weil derzeit 2 Arbeitskollegen am WBK machen sind und eben jenen Kurs besuchen werden.
--> s. oben
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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von sauersigi » Do 2. Mai 2019, 08:28

Ich finde auf die schnelle den Text nicht: der letzte Sachkundenachweis darf zum Zeitpunkt der Verwahrungskontrolle nicht älter als 6 Monate sein.
Da kann eine Ergebnisliste sein, möglicherweise ein Schiessbuch, das dann eben in Auszügen kopiert werden muss oder eben ein waffenführerschein...
Diese drei Varianten hatten wir im Verein schon.
Bei der Variante Ergebnisliste schaute die Behörde sehr genau auf den Zeitraum ( 6Monate) und stellte fest das der Kollege wenige Tage überzogen hatte weil er auch einen Vereins Bewerb verpasst hatte. Folge: Verwahrungskontrolle kein Problem, die Ergebnisliste mitgegeben, die BH ist dann aktiv geworden und hat zwei Möglichkeiten angeboten.
Waffenführerschein innerhalb 14 Tagen bringen oder die Waffen...
In dem Fall hilft dann ein Bewerb auch nimmer, weils eben den Waffenführerschein sehen wollten.
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von Ares » Do 2. Mai 2019, 08:45

Ein Kollege von mir hatte für ein knappes Jahr keine Eintragung im Schießbuch (Bewerbe macht er nicht). Es nützte ihm nicht, dass er danach die letzten beiden Jahre regelmäßig alle 1-2Monate am Stand war und im Buch eintragen hat lassen. Den Kurs musste er wiederholen. Ärgerlich, ein wenig, sinnvoll ja. Er hat dann gleich einen Auszug der neuen gesetzlichen Bestimmungen auf Hochglanzpaper bekommen.
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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von Joewood » Do 2. Mai 2019, 12:44

Steelman hat geschrieben:
Do 2. Mai 2019, 00:18
Joewood hat geschrieben:
Mi 1. Mai 2019, 22:09
.......bin eh gespannt, ob die mich - ohne einen Termin auszumachen - überhaupt je erwischen werden :D )
Na wenn die beiden, äusserst schlecht aufgelegten Beamten, die letztens bei mir waren, zu dir kommen........
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aber leid tust mir dann nicht
Was bitteschön soll ich machen? Verlasse das Haus regelmäßig vor 7:00, um Kids in den Kindergarten zu bringen und danach in die Arbeit zu fahren und komme - weil ich entweder als Sporttrainer engagiert bin oder selber trainiere selten vor 20:00 nach Hause. Meine Frau kann ihnen zwar den Trosor zeigen (falls sie sich überhaupt erinnert, wo der versteckt ist) aber nicht öffnen. Nur wegen einer - sinnigerweise unangekündigten - Kontrolle werd ich nicht mein komplettes Leben auf den Kopf stellen. Also wird es wohl ein ausgemachter Termin sein müssen...

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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von phips243 » Do 2. Mai 2019, 13:18

Ich verstehe die Frage nicht ganz. Eigentlich ist es doch das absolute Negativbeispiel, was die Verlässlichkeit des Waffenbesitzers angeht. Man geht zur Tür und lässt die Knarre offen herumliegen, während die Kinder da sind. Da muss eben der Gast vor der Tür kurz warten, bis man die Knarre wieder weggesperrt hat. (OK, könnte etwas blöd mit der Verwahrung werden, wenn die Optik gerade "halb montiert" ist und die Gefahr besteht, dass sie bei der Verwahrung Schaden nimmt, weil sie noch nicht fest sitzt...)

Würde ich auch machen, obwohl ich alleine in meiner Wohnung bin. Da kann es ja wirklich vorkommen, dass ich z.B. gerade Trockentraining mit dem MantisX mache. Aber dann lege ich die Knarre sicher zurück in den Safe, bevor ich die Tür öffne. Schon deshalb, weil es "schräg" wirken dürfte, wenn ein Besuch reinkommt und die Kanrre herumliegen sieht. In meinem Fall muss auch nur die (mit Finger-Print-Schloss versehene) Tresortür schließen, damit der Tresor versperrt ist.

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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von phips243 » Do 2. Mai 2019, 13:27

Paddy91 hat geschrieben:
Mi 1. Mai 2019, 00:09
C) "Geht bitte wer zur TÜR???"

D) Ich nehm die Waffe mit und halte sie in der Hand hinter der Tür. Ists der Postbote sag ich moment bitte und stells dahinter ab, ists ein Bekannter bekommt der sowieso keine Panik, ob der Kontrollkieberer es besonders cool fände weiß ich nicht. Wenn man den Sachverhalt dann zügig aber ruhig aufklärt ists wohl sinnvoller als darauf zu vertrauen dass der Nachwuchs sicher nicht irgendwo her ne Patrone hat und im Wohnzimmer den worst case verrichtet. Ne KW kommt halt in die Hosentasche, Desert Eagle hab ich noch keine ;-)
Also meine Shadow 2 werde ich "eher nicht" in meine Hosentasche bekommen... :D

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