ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Nordi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1146
Registriert: Mo 21. Nov 2016, 13:05

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von Nordi » Do 2. Mai 2019, 13:36

hmg382 hat geschrieben:
Do 2. Mai 2019, 07:41
Nordi hat geschrieben:
Do 2. Mai 2019, 07:05
Eine kurze Rand / Nebenfrage : Man muss ja den Waffenführerschein alle paar Jahre wiederholen damit man bei der 5 Jahres Kontrolle einen gültigen hat.
--> Prinzipiell ja. Aber nicht zwingend vorauseilend. Ich zitiere aus dem WaffG-Runderlass:
"Bringt der Betroffene trotz Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist kein Beweismittel im Sinne des Abs. 2 bei, wird dies unter Bedachtnahme auf § 8 Abs.6 WaffG zu würdigen sein."
Die Thematik wurde schon oft hier auf PD beschrieben. Im Endeffekt wartet man die Kontrolle ab und bekommt dann - sofern nicht ohnehin andere Gründe den sachgemäßen Umgang belegen (Ergebnislisten, Vereinsbestätigungen etc.) - eine Frist, bis wohin man den entsprechenden Nachweis zu erbringen hat. Dann macht man beim Händler/Büxer einen Termin aus und liefert dann den Nachweis entsprechend ab.


Kann ich diesen zum Beispiel auch jetzt wiederholen 3,5 Jahre nach meinem letzten ( ersten ) oder kann / darf ich das erste machen im selben Jahr wo er quasi ausläuft, also die 5 Jahre vorbei sind?
--> Jetzt wäre Schwachsinn, da die Überprüfung nach 5 Jahren zu erwarten ist, die Schulung jedoch nur eine Gültigkeit von 6 Monaten hat. S. §5 (2) 2. WaffV

Weil sonst würde ich diesen Sommer nach wie gesagt 3,5 Jahren ihn Wiederholen, weil derzeit 2 Arbeitskollegen am WBK machen sind und eben jenen Kurs besuchen werden.
--> s. oben
AHA! Danke dir vielmals :) Ok, ich könnte also auch den Kurs einfach 1 Monat machen bevor meine WBK ihren 5. Geburtstag erlebt, quasi.

Aber ich hoffe mal das den Herren meine Ranglisten ausreichen, aber ich denke es kann nicht schaden wenn ich beides herzeigen kann. Nur um 100% sicher zu sein.

Byebye Austria

Benutzeravatar
Bourne
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 898
Registriert: Do 21. Nov 2013, 14:53
Wohnort: Gsiberg

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von Bourne » Do 2. Mai 2019, 15:40

Ich habe die WBK Mitte November bekommen, die Überprüfung (nach 5 Jahren) war aber schon Mitte September. Und die Polizei hatte die Anforderung noch früher.
9 mm Luger | .357 Magnum | .223 Remington

Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1370
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von Joewood » Do 2. Mai 2019, 16:20

phips243 hat geschrieben:
Do 2. Mai 2019, 13:27
Also meine Shadow 2 werde ich "eher nicht" in meine Hosentasche bekommen... :D
Du könntest sie aber in den Gürtel stecken... daheim darst sie ja sogar führen

Benutzeravatar
hmg382
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1577
Registriert: Di 1. Dez 2015, 08:10
Wohnort: Tirol

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von hmg382 » Do 2. Mai 2019, 16:50

Nordi hat geschrieben:
Do 2. Mai 2019, 13:36
AHA! Danke dir vielmals :) Ok, ich könnte also auch den Kurs einfach 1 Monat machen bevor meine WBK ihren 5. Geburtstag erlebt, quasi.

Aber ich hoffe mal das den Herren meine Ranglisten ausreichen, aber ich denke es kann nicht schaden wenn ich beides herzeigen kann. Nur um 100% sicher zu sein.
Kannst machen, aber in den Folgeposts ist ersichtlich, dass die Exekutive durchaus auch zu anderen Zeitpunkten kommen kann. Ich würd daher einfach deren Erscheinen abwarten und dann - sofern nötig - die WFS-Auffrischung nach"schießen". Alles andere ist m.E. Geldverschwendung.
DVC & #IamTheGunLobby

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin

CZ Shadow 2, CZ P-09

Benutzeravatar
Exitus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1145
Registriert: Mi 29. Apr 2015, 08:22
Wohnort: St. Veit/Glan

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von Exitus » Do 2. Mai 2019, 19:00

Jetzt stell ich nochmal ein Szenario in den Raum.
Ich habe meine 1911 zur Reinigung in ihre Einzelteile zerlegt, eingeölt und fein säuberlich aufgelegt.
Muss ich mir jetzt alles zusammen in eine Tupperbox schmeißen und versperren?
Reicht es den Lauf und den Verschluss zu versperren?
Oder kann ich den Haufen einfach liegen lassen, mit der Aussage das ich gerade beim putzen bin?

Greetings Oliver

bino71
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3929
Registriert: Mi 4. Jun 2014, 12:41
Wohnort: NÖ / Wiener Becken

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von bino71 » Do 2. Mai 2019, 19:25

Nicht beantwortbar:
Bist allein in der Wohnung, Haus oder nicht?
Zerlegst im Erdgeschoß mit offener Balkontür (wo Du zur Tür gehst und Dir jemand die zerlegte Waffe klaut) oder im Keller/Stock,...
....

Benutzeravatar
Steelman
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3460
Registriert: Di 12. Okt 2010, 23:28
Wohnort: Wien

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von Steelman » Do 2. Mai 2019, 19:52

Joewood hat geschrieben:
Do 2. Mai 2019, 12:44
Steelman hat geschrieben:
Do 2. Mai 2019, 00:18
Joewood hat geschrieben:
Mi 1. Mai 2019, 22:09
.......bin eh gespannt, ob die mich - ohne einen Termin auszumachen - überhaupt je erwischen werden :D )
Na wenn die beiden, äusserst schlecht aufgelegten Beamten, die letztens bei mir waren, zu dir kommen........
(weiter will ich mich nicht äussern)

aber leid tust mir dann nicht
Was bitteschön soll ich machen? Verlasse das Haus regelmäßig vor 7:00, um Kids in den Kindergarten zu bringen und danach in die Arbeit zu fahren und komme - weil ich entweder als Sporttrainer engagiert bin oder selber trainiere selten vor 20:00 nach Hause. Meine Frau kann ihnen zwar den Trosor zeigen (falls sie sich überhaupt erinnert, wo der versteckt ist) aber nicht öffnen. Nur wegen einer - sinnigerweise unangekündigten - Kontrolle werd ich nicht mein komplettes Leben auf den Kopf stellen. Also wird es wohl ein ausgemachter Termin sein müssen...
Was du machen sollst kann ich dir nicht beantworten, aber ein paar Tipps wie ich es gemacht habe

Der 1. Fall: Wegen gelegentlichen Auslandsdaufenthalt bei der (für meine Meldeadresse) zuständigen PI einige Beamte kontaktiert u. meine TelNr/Erreichbarkeit (auf einem Zettel geschrieben) hinterlegt. Hat geklappt, die Beamten haben angerufen u. wir haben einen Termin vereinbart.

Der 2. Fall: (das waren die schlecht gelaunten) Die wollten mir unbedingt den A**** aufreissen weil sie mich 3x nicht antrafen. Ich blieb gelassen u. höflich (nicht zu verwechseln mit unterwürfig) um die Situation zu deeskalieren was mir auch gelang.

LG Steelman
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen

Benutzeravatar
diver99
Supporter 7,5x55
Supporter 7,5x55
Beiträge: 2329
Registriert: Do 19. Jan 2012, 18:17
Wohnort: südl. NÖ

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von diver99 » Do 2. Mai 2019, 20:00

@Steelman: was war das Argument der Beamten im Fall 2?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!

Benjamin Franklin (1706 - 1790)

Alaskan454
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5270
Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von Alaskan454 » Do 2. Mai 2019, 20:05

Ich würde einfach alles versperren weil auf die paar Teile kommt's dann wirklich nicht an und du bist auch wenn schlecht gelaunte böse Polizisten vor der Türe stehen auf der sicheren Seite und ersparst dir Dumme Fragen und Diskussionen.

Benutzeravatar
Steelman
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3460
Registriert: Di 12. Okt 2010, 23:28
Wohnort: Wien

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von Steelman » Fr 3. Mai 2019, 00:39

diver99 hat geschrieben:
Do 2. Mai 2019, 20:00
@Steelman: was war das Argument der Beamten im Fall 2?
im Jahr 2017 war es.

Sinngemäß erklärten sie mir, das sie mich, wenn sie mich diesmal (beim 3. Besuch) nicht angetroffen hätten, sie es als VERWEIGERUNG der Überprüfung an die LPD Wien gemeldet hätten.

Auf meinen ruhig u.sachlich vorgebrachten Einwand, dass ich mich grundsätzlich nicht 7/24 in meiner Wohnung aufhalt, reagierten sie ungehalten u.erklärten mir, dass sie besseres zu tun hätten als mir nachzulaufen.

Wie im vorigen posting angeführt, blieb ich freundlich, ruhig u. sachlich was dann die Situation doch noch entspannte u. die Überprüfung zur vollsten Zufriedenheit durchgeführt wurde.

Es war ohne Zweifel ein Einzelfall, denn bei allen früheren Überprüfungen war der Umgang immer freundlich u. korrekt.

LG Steelman
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen

Calcipher
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 505
Registriert: Mo 21. Dez 2015, 21:16

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von Calcipher » Fr 3. Mai 2019, 10:01

Exitus hat geschrieben:
Do 2. Mai 2019, 19:00
Jetzt stell ich nochmal ein Szenario in den Raum.
Ich habe meine 1911 zur Reinigung in ihre Einzelteile zerlegt, eingeölt und fein säuberlich aufgelegt.
Muss ich mir jetzt alles zusammen in eine Tupperbox schmeißen und versperren?
Reicht es den Lauf und den Verschluss zu versperren?
Oder kann ich den Haufen einfach liegen lassen, mit der Aussage das ich gerade beim putzen bin?

Greetings Oliver
Es muss reichen, wenn du die waffenrechtlich relevanten Teile (Lauf und Schlitten) mitnimmst bzw. in die Hosentasche steckst.
Griffstücke, Federn Schrauben, Magazine etc. musst du nicht sicher verwahren.
No one will ban your sporting rifle. They will call it terrorists weapon first.

Benutzeravatar
Joewood
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1370
Registriert: Mo 23. Okt 2017, 11:07
Wohnort: Wien

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von Joewood » Fr 3. Mai 2019, 11:00

Steelman hat geschrieben:
Do 2. Mai 2019, 19:52
Was du machen sollst kann ich dir nicht beantworten, aber ein paar Tipps wie ich es gemacht habe

Der 1. Fall: Wegen gelegentlichen Auslandsdaufenthalt bei der (für meine Meldeadresse) zuständigen PI einige Beamte kontaktiert u. meine TelNr/Erreichbarkeit (auf einem Zettel geschrieben) hinterlegt. Hat geklappt, die Beamten haben angerufen u. wir haben einen Termin vereinbart.

Der 2. Fall: (das waren die schlecht gelaunten) Die wollten mir unbedingt den A**** aufreissen weil sie mich 3x nicht antrafen. Ich blieb gelassen u. höflich (nicht zu verwechseln mit unterwürfig) um die Situation zu deeskalieren was mir auch gelang.
ok, das hab ich in Ansätzen gespielt, als ich meine Anwesenheiten noch irgendwie Doping - kontrollrelevant war (und auch das war mit spontanen Dienstreisen schon nicht wirklich vereinbar) aber mittlerweile interessiert es mich nciht mehr, dass irgendwer im vornherein weiß, wo ich wann bin (zumal ich das oft selber nicht weiß). Ich kann aber zu fast jeder Zeit belegen, wann ich wo GEWESEN bin... mir daraus einen Strick zu drehen wegen "Verweigerung" halte ich für eine sehr haltlose Drohung, die vor keinem Gericht der Welt sinnvoll stand halten würde.
Aber bitte... schlechten Tag kann ja jeder mal haben... unfreundlich bin ich nicht mal bei unfähigen Polizisten, die meine beiden Motorräder (Wechselkenzeichen, daher zusammengeheftete Zulassung) nicht voneinander unterscheiden können, somit sollte das sowieso kein Problem sein...

Benutzeravatar
hmg382
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1577
Registriert: Di 1. Dez 2015, 08:10
Wohnort: Tirol

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von hmg382 » Fr 3. Mai 2019, 11:00

Calcipher hat geschrieben:
Fr 3. Mai 2019, 10:01
Es muss reichen, wenn du die waffenrechtlich relevanten Teile (Lauf und Schlitten) mitnimmst bzw. in die Hosentasche steckst.
Griffstücke, Federn Schrauben, Magazine etc. musst du nicht sicher verwahren.
In der derzeitigen Situation würde ich dir zustimmen und es genauso machen. Bei zerlegter Waffe kommen Lauf und Verschluss mit, der Rest fällt nicht unter §2 (2) WaffG.
DVC & #IamTheGunLobby

"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin

CZ Shadow 2, CZ P-09

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von cas81 » Fr 3. Mai 2019, 11:17

Ich hab auch ein Szenario für euch:

Du kommst vom Schießstand, putzt deine Waffen. Deine Kinder streiten mit deiner Frau, sie zickt und zuckt aus, weil du Egoist lieber deine Plastikklump putzt, anstatt sie zu unterstützen. Du hast einen nervösen Reizdarm, der jetzt gnadenlos mitzickt. Es läutet an der Tür. Was machst du?

1. Weiterputzen, denn es könnten ja die gefürchteten Kontrolleure sein und ihnen dann mit dem AR15 auf dem Tisch an- und eingeschissenerweise die Hand zur Begrüßung schütteln (wollen).

2. Schnell aufs WC rennen und beten. Die Cops sehen das AR15 auf dem Tisch, eine genervte Frau mit nervigen Kindern und einen Kerl, der sich am Klo vor seiner Familie und der Polizei versteckt.

3. Wie 2., allerdings nimmst du das AR15 mit. Die Cops sehen eine genervte Frau mit nervigen Kindern und einen Kerl, der sich am Klo vor seiner Familie und der Polizei mit einem Gewehr versteckt.

Was ist nun besser?

Natürlich kannst du nachher die Polizisten bitten, eine Geruchsprobe zu nehmen, damit sie dir Glauben schenken und ein Auge zudrücken. Blöd nur, wenn du ein unmännlicher Waffenbesitzer, also Vegetarier bist und deine Duftmarke nicht so eindringlich wirkt.

Scheisse gelaufen, die Welt ist manchmal schon sehr ungerecht. Bei all diesen Szenarien spielt jedoch immer auch der Mensch mit. Manche Cops sind lieb, andere nicht. Manche Waffenbesitzer sind lieb, andere nicht. Um das Ergebnis vorauszusehen, reicht eine einfache Addition: lieb + lieb = gut. Schlecht + schlecht = schlecht. Lieb + schlecht = gut, wenn der Cop lieb ist. Lieb + schlecht = schlecht, wenn der Cop schlecht ist. Damit ein Cop lieb ist, muss er aber nicht automatisch beide Augen zudrücken.

Ihr macht euch hier mMn Gedanken um ein Nicht- Thema.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

m_a_d
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 940
Registriert: Mo 2. Mai 2016, 01:10
Wohnort: Vindobona

Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...

Beitrag von m_a_d » Fr 3. Mai 2019, 11:23

cas81 hat geschrieben:
Fr 3. Mai 2019, 11:17
Ich hab auch ein Szenario für euch:

[Zitat gekürzt]

Ihr macht euch hier mMn Gedanken um ein Nicht- Thema.
:clap: :mrgreen:
-------------------------------------
dvc & AA
:at1:

Antworten