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Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Folgendes Szenario,
Es ist Samstag Nachmittag. Frau und Kinder sind zuhause. Mann ist grade dabei im Wohnzimmer (oder auf der Terasse etc.) auf sein AR ein Glasl zu montieren (oder zu putzen etc.).
Es läutet. Der Mann geht ohne Waffe zur Tür um zu öffnen. "Grüss' Sie, Wir waradn wegen der Waffnüberprüfung da..", entgegnen die zwei Beamten freundlich.
Jetzt steht man da..... an der Tür mit den Beamten..... die Waffe ist nicht sicher verwahrt, weil aufm Terassentisch und die Kinder bzw. Frau hätten jetzt ja Zugriff (und na, es liegt ka Munition herum).
Wie gehts weiter?
a) Die Beamten sehen die Waffe, man erklärt den Sachverhalt und alles ist gut...
b) Die Beamten sehen die Waffe, man erklärt den Sachverhalt und die Beamten nehmen zu Protokoll, dass die Waffe zum Zeitpunkt der Überprüfung NICHT sicher verwahrt war.
Gibts da Erfahrungen dazu, ob a oder b wahrscheinlich/realistisch bzw. ob b rechtlich haltbar wäre und zu einem WBK Entzug führen kann?
Danke
Es ist Samstag Nachmittag. Frau und Kinder sind zuhause. Mann ist grade dabei im Wohnzimmer (oder auf der Terasse etc.) auf sein AR ein Glasl zu montieren (oder zu putzen etc.).
Es läutet. Der Mann geht ohne Waffe zur Tür um zu öffnen. "Grüss' Sie, Wir waradn wegen der Waffnüberprüfung da..", entgegnen die zwei Beamten freundlich.
Jetzt steht man da..... an der Tür mit den Beamten..... die Waffe ist nicht sicher verwahrt, weil aufm Terassentisch und die Kinder bzw. Frau hätten jetzt ja Zugriff (und na, es liegt ka Munition herum).
Wie gehts weiter?
a) Die Beamten sehen die Waffe, man erklärt den Sachverhalt und alles ist gut...
b) Die Beamten sehen die Waffe, man erklärt den Sachverhalt und die Beamten nehmen zu Protokoll, dass die Waffe zum Zeitpunkt der Überprüfung NICHT sicher verwahrt war.
Gibts da Erfahrungen dazu, ob a oder b wahrscheinlich/realistisch bzw. ob b rechtlich haltbar wäre und zu einem WBK Entzug führen kann?
Danke
No one will ban your sporting rifle. They will call it terrorists weapon first.
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Der Jammer ist halt, auch wenn der Weihnachtsmann persönlich an der Tür klopft, der zu warten hat,
bis ich das Werkzeug meiner Wahl wieder sicher vor dem Zugriff anderer begeben habe.
Ich kann halt nicht eben Waffen liegen lassen.
Und unter uns gesagt, das geht halt gar nicht, insbesonders wenn ich Kinder habe, daß ich, egal warum,
etwas liegen lasse. Auch nur für Momente. Ich bin da vielleicht besonders penibel, aber ich hab leider auch schon
oft gesehen wie auch durchwegs Erwachsene, die sogar mit Schußwaffen vertraut sind, mit denen hantieren.
(Und echte Erlebnisse, nach dem Scharfschießen, hab ich es nicht einmal erlebt, daß da eine Patrone noch im Patronenlager ist.
Obwohl "Sicherheit" hergestellt ist. Ich könnte kotzen.)
bis ich das Werkzeug meiner Wahl wieder sicher vor dem Zugriff anderer begeben habe.
Ich kann halt nicht eben Waffen liegen lassen.
Und unter uns gesagt, das geht halt gar nicht, insbesonders wenn ich Kinder habe, daß ich, egal warum,
etwas liegen lasse. Auch nur für Momente. Ich bin da vielleicht besonders penibel, aber ich hab leider auch schon
oft gesehen wie auch durchwegs Erwachsene, die sogar mit Schußwaffen vertraut sind, mit denen hantieren.
(Und echte Erlebnisse, nach dem Scharfschießen, hab ich es nicht einmal erlebt, daß da eine Patrone noch im Patronenlager ist.
Obwohl "Sicherheit" hergestellt ist. Ich könnte kotzen.)
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Du hast dir die Frage ja e selbst beantwortet. Welche Konsequenzen sich daraus ergeben musst du selber rausfinden. Selbst daraus lässt sich dann aber keine allgemeingültige Aussage herleiten.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 5270
- Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Calcipher ich würde es im Interesse deiner Familie und deiner WBK nicht probieren sondern einfach versperren und dann zur Tür oder Sprechanlage gehen bzw deine Frau machen lassen während du deine Waffe versperrst.Somit bist auf der sicheren Seite und es kann nichts sein
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
@FFWGK
Nein ich habe die Frage nicht beantwortet. Meine Frage lautet immer noch, "Gibts da Erfahrungen dazu, ob a oder b wahrscheinlich/realistisch bzw. ob b rechtlich haltbar wäre und zu einem WBK Entzug führen kann?".
Dass man keine allgemeine Gültigkeit herleiten kann, ist mir schon klar. Mir gings darum, ob jemand schon diesbezüglich Erfahrungen gemacht hat oder das aufgrund seines juristischen Backgrounds besser einschätzen kann als ich juristischen Nackerbatzl.
Wenn das tatsächlich bei einer Überprüfung ein Problem sein kann, dann hilft wohl nur, mit der Knarre in der Hand Türe aufmachen, weil die Wenigsten werden nach dem Leuten 5 Minuten warten, bis du das Ding verstaut hast. Speziell Packerltrager haben eine extrem kurze Halbwertszeit an der Tür.
@Alaskan454
Ich geh jetzt mal davon aus, dass frei nach Murphy, die Frau nicht in Rufweite ist, sonst hätt's eh die Tür aufgemacht und Gegensprechanlage gibts keine und klar, wenn ich sage, des Szenario gibts ned, weil ich sperrs eh vorher weg, dann erübrigt sich meine Frage.
Nein ich habe die Frage nicht beantwortet. Meine Frage lautet immer noch, "Gibts da Erfahrungen dazu, ob a oder b wahrscheinlich/realistisch bzw. ob b rechtlich haltbar wäre und zu einem WBK Entzug führen kann?".
Dass man keine allgemeine Gültigkeit herleiten kann, ist mir schon klar. Mir gings darum, ob jemand schon diesbezüglich Erfahrungen gemacht hat oder das aufgrund seines juristischen Backgrounds besser einschätzen kann als ich juristischen Nackerbatzl.
Wenn das tatsächlich bei einer Überprüfung ein Problem sein kann, dann hilft wohl nur, mit der Knarre in der Hand Türe aufmachen, weil die Wenigsten werden nach dem Leuten 5 Minuten warten, bis du das Ding verstaut hast. Speziell Packerltrager haben eine extrem kurze Halbwertszeit an der Tür.
@Alaskan454
Ich geh jetzt mal davon aus, dass frei nach Murphy, die Frau nicht in Rufweite ist, sonst hätt's eh die Tür aufgemacht und Gegensprechanlage gibts keine und klar, wenn ich sage, des Szenario gibts ned, weil ich sperrs eh vorher weg, dann erübrigt sich meine Frage.
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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Ok lassen wir alles außer acht und gehen dezidiert auf deinen geschilderten Fall ein.
Ich würde Antwort C sagen. Die lautet das du ihnen sagst das du jetzt zur Arbeit musst aber sie sich gerne einen Termin mit dir ausmachen können.
Ich würde Antwort C sagen. Die lautet das du ihnen sagst das du jetzt zur Arbeit musst aber sie sich gerne einen Termin mit dir ausmachen können.
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Wenn ich Beamter wäre, eindeutig B. Wenn Personen ohne WBK anwesend sind, ist die Waffe sicher zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Damit ist alles gesagt. Unbefugte dürfen nicht alleine mit Waffen, die ein Waffenrechtliches Dokument voraussetzen, sein, zu keinem Zeitpunkt! Wenn dir deine WBK lieb ist, spekuliere nicht damitAlaskan454 hat geschrieben: ↑Di 30. Apr 2019, 16:35Calcipher ich würde es im Interesse deiner Familie und deiner WBK nicht probieren sondern einfach versperren und dann zur Tür oder Sprechanlage gehen bzw deine Frau machen lassen während du deine Waffe versperrst.Somit bist auf der sicheren Seite und es kann nichts sein
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
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- Registriert: Mi 13. Feb 2019, 11:57
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
@ Calcipher Ich glaube wenn du dem Paketboten mit der "Knarre" in der Hand öffnest wird er dir das Paket auch nicht geben sondern davon laufen
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Die Erfahrung wird keiner Teilen können, weil derjenige nicht im Forum ist, weil er keine WBK mehr hat.
Wie die Vorredner schon geschrieben haben: Waffe "allein" lassen, wenn Familie, vor allem Kinder im Haus/Wohnung sind, ist ein NoGo.
Man muß auch bedenken: Die Möglichkeit, daß sowas passiert, ist wie so oft, gering.
In einem Zeitfenster von sagen wir 3 Wochen, indem die Überprüfung stattfinden kann, sollte man doch etwas vorsichtiger sein, heißt aber nicht, daß man ansonst unvorsichtiger sein sollte. Sagen wir besonders aufmerksam.
Wie die Vorredner schon geschrieben haben: Waffe "allein" lassen, wenn Familie, vor allem Kinder im Haus/Wohnung sind, ist ein NoGo.
Man muß auch bedenken: Die Möglichkeit, daß sowas passiert, ist wie so oft, gering.
In einem Zeitfenster von sagen wir 3 Wochen, indem die Überprüfung stattfinden kann, sollte man doch etwas vorsichtiger sein, heißt aber nicht, daß man ansonst unvorsichtiger sein sollte. Sagen wir besonders aufmerksam.
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Ich bin kein Jurist, aber §3 (1) 2.WaffV ist relativ eindeutig.
Unbeaufsichtigt liegenlassen geht mE nicht.
Unbeaufsichtigt liegenlassen geht mE nicht.
DVC & #IamTheGunLobby
"Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren." - Benjamin Franklin
CZ Shadow 2, CZ P-09
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Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Hallo,
Als jurist kann ich Dir sagen, dass die Zuverlässigkeit damit dahin wäre.
Als jurist kann ich Dir sagen, dass die Zuverlässigkeit damit dahin wäre.
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
1) wieso? Ist WBK Besitz Grundbedingung für die Mitgliedschaft hier?bino71 hat geschrieben: ↑Di 30. Apr 2019, 18:06Die Erfahrung wird keiner Teilen können, weil derjenige nicht im Forum ist, weil er keine WBK mehr hat.
Man muß auch bedenken: Die Möglichkeit, daß sowas passiert, ist wie so oft, gering.
In einem Zeitfenster von sagen wir 3 Wochen, indem die Überprüfung stattfinden kann, sollte man doch etwas vorsichtiger sein, heißt aber nicht, daß man ansonst unvorsichtiger sein sollte. Sagen wir besonders aufmerksam.
2) wie kommt man zu so einem Wissen über ein potentielles Zeitfenster?
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
Die Überprüfungen finden ziemlich oft um das Ausstellungsdatum der jeweiligen WBK statt, plus minus ein paar Tage/Wochen je nach Auslastung der Beamten. Bei mir war die erste Überprüfung sogar auf den Tag genau 5 Jahre nach der Erstaustellung.
Re: Frage zur Verwahrungskontrolle, ein Szenario...
waffenueberpruefung fast immer auf die woche genau alle fuenf jahre
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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