ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!
E-Gun Auktionen
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
E-Gun Auktionen
Hallo ich wollte fragen wie es rechtlich mit E-Gun Auktionen aussieht. Ich ging immer automatisch davon aus, dass Waffen im Internet zu kaufen ein großes No No im Österreichischen Gesetzbuch ist. Holt man besagte Waffen nachdem man sie ersteigert persönlich ab oder können diese geliefert werden? Liege ich komplett falsch mit allem? Bitte erleuchtet mich!
Re: E-Gun Auktionen
Wenns bei uns erlaubt ist, kannst es kaufen und entweder abholen oder zu deinem Waffengeschäft liefern lassen.
Zu dir liefern geht nicht.
Wennst aus dem Ausland kaufst brauchst den nötigen Papierkram und es fallen Gebühren an.
Einfach gesagt.
Zu dir liefern geht nicht.
Wennst aus dem Ausland kaufst brauchst den nötigen Papierkram und es fallen Gebühren an.
Einfach gesagt.
Re: E-Gun Auktionen
Wenn es ein Österreichischer Anbieter ist gibt's keinen Grund der dagegen sprechen sollte die Ware gleich zu dir nach Hause liefern zu lassen. Was sollte dagegen sprechen? (Bei nicht gewerblichen Anbietern)
Bei deutschen Anbietern ist der Import über einen Waffenhändler am einfachsten.
Bei deutschen Anbietern ist der Import über einen Waffenhändler am einfachsten.
Guns are like Potato Chips, you can't have just ONE...
Re: E-Gun Auktionen
Du kannst aus dem Ausland "alles" zu dir schicken lassen wenn
- Du dich um die Importpapiere kümmerst
- der Verkäufer zu Dir versendet
- ein Versandunternehmen das macht
oftmals ist es halt einfacher das über einen Händler abzuwickeln und wird auch von ausländischen Verkäufern immer mehr gefordert.
- Du dich um die Importpapiere kümmerst
- der Verkäufer zu Dir versendet
- ein Versandunternehmen das macht
oftmals ist es halt einfacher das über einen Händler abzuwickeln und wird auch von ausländischen Verkäufern immer mehr gefordert.
Re: E-Gun Auktionen
Verkäufer wohnt in DE? Ersteigern und über den gewo (Doubleaction) importieren lassen. Er wickelt den ganzen Papierkram für dich ab, du bekommst die Waffe dann von ihm in A ins ZWR eingetragen. Hab ich bereits mehrmals gemacht, funktioniert wunderbar ...Wiegl hat geschrieben: ↑Fr 3. Mai 2019, 17:39Hallo ich wollte fragen wie es rechtlich mit E-Gun Auktionen aussieht. Ich ging immer automatisch davon aus, dass Waffen im Internet zu kaufen ein großes No No im Österreichischen Gesetzbuch ist. Holt man besagte Waffen nachdem man sie ersteigert persönlich ab oder können diese geliefert werden? Liege ich komplett falsch mit allem? Bitte erleuchtet mich!
Musst halt den Verkäufer vorher fragen, ob für ihn OK.
Suche Waffen des L.G.K.T. und Pistolen mit Abnahme- und/oder Eigentumsstempel des Bundesheeres
Re: E-Gun Auktionen
Laut der FAQ auf der VEREX Tactical Website ist der Versand von Schusswaffen in Ö erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass sie keiner unbefugten Person in die Hände fallen.
Zitat:
Keine Ahnung, ob das zutrifft. Andererseits scheinen die das regelmäßig zu machen. Frage mich nur gerade, ob das so eine "Wo kein Kläger, da kein Richter"-Sache ist, die gutgeht, bis sie erstmals schiefgeht...
Zitat:
(https://www.verex-tactical.com/faq/)Darf eine Schusswaffe versendet werden?
Hier gelten die Gesetze des jeweiligen Landes!
In Österreich ist der Versand von (ungeladenen!) Schusswaffen erlaubt, solange sichergestellt wird, dass das Paket nicht in den falschen Händen landet.
Die Österreichische Post AG bietet hierfür die Versandoption „Wertpaket“ an, bei welcher jeder Beamte unterschreiben muss, wenn er das Paket in Empfang nimmt. Somit ist der Verbleib zu 100% nachvollziehbar. Weiters sollte das Paket als EMS gesendet werden, um ein möglichst rasches Ankommen zu gewährleisten und zu verhindern, dass das Paket eine längere Verweilzeit in einem Verteilerzentrum hat.
Der Rückversand erfolgt dann auf gleiche Weise, jedoch mit der Zusatzoption „Eigenhändig“ um sicherzustellen, dass das Paket mit der Waffe nur an die berechtigte Person abgegeben wird und nicht zB. Kindern in die Hände fällt.
Keine Ahnung, ob das zutrifft. Andererseits scheinen die das regelmäßig zu machen. Frage mich nur gerade, ob das so eine "Wo kein Kläger, da kein Richter"-Sache ist, die gutgeht, bis sie erstmals schiefgeht...
Re: E-Gun Auktionen
Ich weiß nicht, ob Verex ein gewerblicher Waffenhändler ist, oder "nur" Tuner. Der gewerbliche Versandhandel an Private ist nicht erlaubt. Ich denke,dass die hier davon ausgenommen sind.phips243 hat geschrieben: ↑Fr 3. Mai 2019, 18:51Laut der FAQ auf der VEREX Tactical Website ist der Versand von Schusswaffen in Ö erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass sie keiner unbefugten Person in die Hände fallen.
Zitat:(https://www.verex-tactical.com/faq/)Darf eine Schusswaffe versendet werden?
Hier gelten die Gesetze des jeweiligen Landes!
In Österreich ist der Versand von (ungeladenen!) Schusswaffen erlaubt, solange sichergestellt wird, dass das Paket nicht in den falschen Händen landet.
Die Österreichische Post AG bietet hierfür die Versandoption „Wertpaket“ an, bei welcher jeder Beamte unterschreiben muss, wenn er das Paket in Empfang nimmt. Somit ist der Verbleib zu 100% nachvollziehbar. Weiters sollte das Paket als EMS gesendet werden, um ein möglichst rasches Ankommen zu gewährleisten und zu verhindern, dass das Paket eine längere Verweilzeit in einem Verteilerzentrum hat.
Der Rückversand erfolgt dann auf gleiche Weise, jedoch mit der Zusatzoption „Eigenhändig“ um sicherzustellen, dass das Paket mit der Waffe nur an die berechtigte Person abgegeben wird und nicht zB. Kindern in die Hände fällt.
Keine Ahnung, ob das zutrifft. Andererseits scheinen die das regelmäßig zu machen. Frage mich nur gerade, ob das so eine "Wo kein Kläger, da kein Richter"-Sache ist, die gutgeht, bis sie erstmals schiefgeht...
.22lr, 7,65mm, .38spcl., 9mm Para, .357mag., .44mag, .45ACP, .222rem, .270win, cal.12
Re: E-Gun Auktionen
wenn er kein waffenhaendler waere dann muesstest du eine ueberlassung melden wennst es hinschickst ...Outdoor hat geschrieben: ↑Fr 3. Mai 2019, 19:42Ich weiß nicht, ob Verex ein gewerblicher Waffenhändler ist, oder "nur" Tuner. Der gewerbliche Versandhandel an Private ist nicht erlaubt. Ich denke,dass die hier davon ausgenommen sind.phips243 hat geschrieben: ↑Fr 3. Mai 2019, 18:51Laut der FAQ auf der VEREX Tactical Website ist der Versand von Schusswaffen in Ö erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass sie keiner unbefugten Person in die Hände fallen.
Zitat:(https://www.verex-tactical.com/faq/)Darf eine Schusswaffe versendet werden?
Hier gelten die Gesetze des jeweiligen Landes!
In Österreich ist der Versand von (ungeladenen!) Schusswaffen erlaubt, solange sichergestellt wird, dass das Paket nicht in den falschen Händen landet.
Die Österreichische Post AG bietet hierfür die Versandoption „Wertpaket“ an, bei welcher jeder Beamte unterschreiben muss, wenn er das Paket in Empfang nimmt. Somit ist der Verbleib zu 100% nachvollziehbar. Weiters sollte das Paket als EMS gesendet werden, um ein möglichst rasches Ankommen zu gewährleisten und zu verhindern, dass das Paket eine längere Verweilzeit in einem Verteilerzentrum hat.
Der Rückversand erfolgt dann auf gleiche Weise, jedoch mit der Zusatzoption „Eigenhändig“ um sicherzustellen, dass das Paket mit der Waffe nur an die berechtigte Person abgegeben wird und nicht zB. Kindern in die Hände fällt.
Keine Ahnung, ob das zutrifft. Andererseits scheinen die das regelmäßig zu machen. Frage mich nur gerade, ob das so eine "Wo kein Kläger, da kein Richter"-Sache ist, die gutgeht, bis sie erstmals schiefgeht...
und er braucht a zillion plaetze auf seiner privaten wbk
ich denke er hat a whl
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Re: E-Gun Auktionen
Laut GISA hat er eine Gewerbeberechtigung "Waffengewerbe (Büchsenmacher) einschließlich des Waffenhandels (mit nichtmilitärischen Waffen), eingeschränkt auf das Beschichten, Gravieren und optisches Fräsen von Waffen ohne dass in die Funktion der Waffe eingegriffen wird".
Wenn er die Waffe "tuned" und diese ihm dafür beigestellt wird, dann fällt das mE nicht unter die Verbotsbestimmungen hinsichtlich Versandhandel bei Waffen da hier nur eine aktive Veredelung und kein Besitzerwechsel stattfindet.
Wenn er die Waffe "tuned" und diese ihm dafür beigestellt wird, dann fällt das mE nicht unter die Verbotsbestimmungen hinsichtlich Versandhandel bei Waffen da hier nur eine aktive Veredelung und kein Besitzerwechsel stattfindet.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: E-Gun Auktionen
genau
hat alles seine ordnung
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.