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einfachere Einstufung v. Halbautomaten mit neuem Waffenrecht?

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FlorianW
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einfachere Einstufung v. Halbautomaten mit neuem Waffenrecht?

Beitrag von FlorianW » So 5. Mai 2019, 13:46

Guten Tag!
ICh wollte nur kurz nachfragen ob es wirklich so ist, dass mit dem vollen in Kraft treten des neuen WaffG Ende des Jahres es nun endlich möglich sein wird einen normalen Halbautomaten als Kat.§B einzustufen? Falls dem so sein wird, wäre es dann auch möglich AR15 System im Einstiegssegment aus den USA zu importieren? Dort gibt es viele (auch gute Ausführungen) die weit unter 1000$ kosten, also wäre es dann auch für normal sterbliche Möglich einen Halbautomaten in .223Rem zu besitzen? Weiß vlt. der gewo oder ein anderer Händler und Experte hier etwas genaues?
Wahrscheinlich wurde hier schon oft über das Thema diskutiert nur ich würd halt gerne wissen, was da dann praktisch möglich sein wird in der Realität.

mfG,
Florian

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rupi
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Re: einfachere Einstufung v. Halbautomaten mit neuem Waffenrecht?

Beitrag von rupi » So 5. Mai 2019, 13:49

soweit bekannt bleiben bei fraglichen Halbautomaten wo irgendwas mit Vollautomaten zampassen könnte weiterhin die Ö-Abänderungen und die Ö-Einstufungen


also nicht zu früh freun
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Incite
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Re: einfachere Einstufung v. Halbautomaten mit neuem Waffenrecht?

Beitrag von Incite » So 5. Mai 2019, 15:37

rupi hat geschrieben:
So 5. Mai 2019, 13:49
soweit bekannt bleiben bei fraglichen Halbautomaten wo irgendwas mit Vollautomaten zampassen könnte weiterhin die Ö-Abänderungen und die Ö-Einstufungen


also nicht zu früh freun
Aber angeblich soll das ganze transparenter werden. Das wäre ja auch schon mal ein Anfang ;)

lg
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gewo
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Re: einfachere Einstufung v. Halbautomaten mit neuem Waffenrecht?

Beitrag von gewo » So 5. Mai 2019, 15:45

Incite hat geschrieben:
So 5. Mai 2019, 15:37
rupi hat geschrieben:
So 5. Mai 2019, 13:49
soweit bekannt bleiben bei fraglichen Halbautomaten wo irgendwas mit Vollautomaten zampassen könnte weiterhin die Ö-Abänderungen und die Ö-Einstufungen


also nicht zu früh freun
Aber angeblich soll das ganze transparenter werden. Das wäre ja auch schon mal ein Anfang ;)

lg
Sieht nicht so aus

Der Großhandel tut was er kann um das ganze weiterhin so diffus zu halten dass kein Händler sich traut selber um 1/3 billiger im Ausland zu bestellen

Das scheint auch im Interesse der Behörden zu liegen

Es ist leichter fünf persönlich im Amt bekannte Importeure im Blick zu behalten als zweihundert einzelne Händler

Ist halt schade drum, die Preise könnten um gut 20% niedriger sein bei vergleichbaren Rahmenbedingungen; wie zb in DE
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Re: einfachere Einstufung v. Halbautomaten mit neuem Waffenrecht?

Beitrag von FlorianW » Mo 6. Mai 2019, 12:12

gewo hat geschrieben:
So 5. Mai 2019, 15:45
Incite hat geschrieben:
So 5. Mai 2019, 15:37
rupi hat geschrieben:
So 5. Mai 2019, 13:49
soweit bekannt bleiben bei fraglichen Halbautomaten wo irgendwas mit Vollautomaten zampassen könnte weiterhin die Ö-Abänderungen und die Ö-Einstufungen


also nicht zu früh freun
Aber angeblich soll das ganze transparenter werden. Das wäre ja auch schon mal ein Anfang ;)

lg
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Das scheint auch im Interesse der Behörden zu liegen

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Ist halt schade drum, die Preise könnten um gut 20% niedriger sein bei vergleichbaren Rahmenbedingungen; wie zb in DE
Also ändert sich im Endeffekt nichts? Mir is bewusst, dass gute hardware auch seinen PReis hat, aber als Hackler oder Student kann man sich einen .223 HA derzeit nicht so leicht leisten :/ Ich dachte jedenfalls, dass jetzt jedes Gewehr, dass als HA gebaut wurde dann auch Kat B wird ohne irgendeine Einstufung, nur wenns vorher Vollauto war, bleibts Kat A.

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Re: einfachere Einstufung v. Halbautomaten mit neuem Waffenrecht?

Beitrag von gewo » Mo 6. Mai 2019, 12:39

FlorianW hat geschrieben:
Mo 6. Mai 2019, 12:12
gewo hat geschrieben:
So 5. Mai 2019, 15:45
Incite hat geschrieben:
So 5. Mai 2019, 15:37


Aber angeblich soll das ganze transparenter werden. Das wäre ja auch schon mal ein Anfang ;)

lg
Sieht nicht so aus

Der Großhandel tut was er kann um das ganze weiterhin so diffus zu halten dass kein Händler sich traut selber um 1/3 billiger im Ausland zu bestellen

Das scheint auch im Interesse der Behörden zu liegen

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Ist halt schade drum, die Preise könnten um gut 20% niedriger sein bei vergleichbaren Rahmenbedingungen; wie zb in DE
Also ändert sich im Endeffekt nichts? Mir is bewusst, dass gute hardware auch seinen PReis hat, aber als Hackler oder Student kann man sich einen .223 HA derzeit nicht so leicht leisten :/ Ich dachte jedenfalls, dass jetzt jedes Gewehr, dass als HA gebaut wurde dann auch Kat B wird ohne irgendeine Einstufung, nur wenns vorher Vollauto war, bleibts Kat A.
es gibt seitens Ministerium - zumindest dem "einfachen" haendler gegenüber dazu keine weiteren Erläuterungen
es sollen auch keine weiteren kommen (die Verordnung im Herbst soll sich nur mit der Verwahrung beschäftigen)

es kommt daher auf die Risikofreude der einzelnen haendler an ob sie und welche waffen sie in welche Kategorie verkaufen

so wie bisher
auskunft der behoerde "wenn sie nicht sicher sind dann verkaufen sie nicht"

die gesetzlich geschaffene möglichkeit Einstufungen online zu stellen ist nur eine Möglichkeit fuer die behoerde aber keine Verpflichtung
diese möglichkeit wird bis auf weiters - was man so hört - nicht genützt werden

an der nicht vorhandenen Rechtssicherheit der haendler wird sich daher offenbar nichts ändern
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Re: einfachere Einstufung v. Halbautomaten mit neuem Waffenrecht?

Beitrag von yoda » Mo 6. Mai 2019, 13:09

Wenn die kleinen Waffenhändler ein bisschen zusammenhalten, und die Behörden mit Anfragen zusch****en würden, wären die Einstufungen wahrscheinlich recht schnell online. Bei der Anfrage sollte man denke ich immer ein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen beilegen, der sagt dass es sich um Kat. B handelt, damit es nicht so einfach gemäß §44 ans BMLVS weitergegeben werden kann.

gewo
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Re: einfachere Einstufung v. Halbautomaten mit neuem Waffenrecht?

Beitrag von gewo » Mo 6. Mai 2019, 13:15

yoda hat geschrieben:
Mo 6. Mai 2019, 13:09
Wenn die kleinen Waffenhändler ein bisschen zusammenhalten, und die Behörden mit Anfragen zusch****en würden, wären die Einstufungen wahrscheinlich recht schnell online. Bei der Anfrage sollte man denke ich immer ein Gutachten eines gerichtlich beeideten Sachverständigen beilegen, der sagt dass es sich um Kat. B handelt, damit es nicht so einfach gemäß §44 ans BMLVS weitergegeben werden kann.
es gibt defacto keine "kleinen" Waffenhändler

und auf jede anfrage beim BMI bekommst du die Antwort dass die entsprechend Waffe dzt seitens BMI noch nicht eingestuft ist und laut einem Gerichtsurteil (dass dann auch beiliegt) die anfrage ans BMLV zu richten ist.

auf die anfrage bei BMLV gibts dann keine Antwort mehr weil fuer solche einstufungsverfahren keine fristen festgelegt sind

da kannst a million anfragen schicken
du kriegst nur Standardantwort

was du machen kannst ist zu deiner eigenen Waffenbehörde Dackeln, hoffen dass die sch nicht auskennt und deine anfrage NICHT ans BMI weiterleitet sondern in eigener Verantwortung einen bescheid ausstellt dass die Waffe kat B ist

der gilt dann zwar nur fuer diesen haendler selber und nicht fuer die anderen haendler oder waffenkaeufer
aber wen interessiert das schon viel ...
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Re: einfachere Einstufung v. Halbautomaten mit neuem Waffenrecht?

Beitrag von Bourne » Mo 6. Mai 2019, 13:24

gewo hat geschrieben:
Mo 6. Mai 2019, 12:39
... (die Verordnung im Herbst soll sich nur mit der Verwahrung beschäftigen) ...
Weiß man dazu schon was?
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Re: einfachere Einstufung v. Halbautomaten mit neuem Waffenrecht?

Beitrag von yoda » Mo 6. Mai 2019, 13:30

@gewo
Laut §73 AVG haben Behörden in einem Verwaltungsverfahren Entscheidungspflicht binnen 6 Monaten, wenn keine längere Frist festgelegt ist, also da kommt man schon irgendwann weiter. Säumnisbeschwerde etc. es dauert halt ewig. Die Zeit bzw. das Geld das durchzuziehen investiert aber leider kaum jemand. Ein Freund versucht es gerade, man wird sehen wie es ausgeht, die von dir angesprochene Standardantwort kam nicht.

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Re: einfachere Einstufung v. Halbautomaten mit neuem Waffenrecht?

Beitrag von gewo » Mo 6. Mai 2019, 13:50

yoda hat geschrieben:
Mo 6. Mai 2019, 13:30
@gewo
Laut §73 AVG haben Behörden in einem Verwaltungsverfahren Entscheidungspflicht binnen 6 Monaten, wenn keine längere Frist festgelegt ist, also da kommt man schon irgendwann weiter. Säumnisbeschwerde etc. es dauert halt ewig. Die Zeit bzw. das Geld das durchzuziehen investiert aber leider kaum jemand. Ein Freund versucht es gerade, man wird sehen wie es ausgeht, die von dir angesprochene Standardantwort kam nicht.
also wenn er irgendwas was aussieht wie ein Halbautomat beim BMI anfragt sollte eigentlich der verweis aufs BMLV kommen
war zumindesten vor ca 5 Wochen noch so ...
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Re: einfachere Einstufung v. Halbautomaten mit neuem Waffenrecht?

Beitrag von haunclesam » Di 7. Mai 2019, 15:22

gewo hat geschrieben:
Mo 6. Mai 2019, 13:50
yoda hat geschrieben:
Mo 6. Mai 2019, 13:30
@gewo
Laut §73 AVG haben Behörden in einem Verwaltungsverfahren Entscheidungspflicht binnen 6 Monaten, wenn keine längere Frist festgelegt ist, also da kommt man schon irgendwann weiter. Säumnisbeschwerde etc. es dauert halt ewig. Die Zeit bzw. das Geld das durchzuziehen investiert aber leider kaum jemand. Ein Freund versucht es gerade, man wird sehen wie es ausgeht, die von dir angesprochene Standardantwort kam nicht.
also wenn er irgendwas was aussieht wie ein Halbautomat beim BMI anfragt sollte eigentlich der verweis aufs BMLV kommen
war zumindesten vor ca 5 Wochen noch so ...
Gilt somit auch für Waffen die eh immer Halbautomaten waren? M1 Garand usw.?

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Re: einfachere Einstufung v. Halbautomaten mit neuem Waffenrecht?

Beitrag von gewo » Di 7. Mai 2019, 17:09

haunclesam hat geschrieben:
Di 7. Mai 2019, 15:22
gewo hat geschrieben:
Mo 6. Mai 2019, 13:50
yoda hat geschrieben:
Mo 6. Mai 2019, 13:30
@gewo
Laut §73 AVG haben Behörden in einem Verwaltungsverfahren Entscheidungspflicht binnen 6 Monaten, wenn keine längere Frist festgelegt ist, also da kommt man schon irgendwann weiter. Säumnisbeschwerde etc. es dauert halt ewig. Die Zeit bzw. das Geld das durchzuziehen investiert aber leider kaum jemand. Ein Freund versucht es gerade, man wird sehen wie es ausgeht, die von dir angesprochene Standardantwort kam nicht.
also wenn er irgendwas was aussieht wie ein Halbautomat beim BMI anfragt sollte eigentlich der verweis aufs BMLV kommen
war zumindesten vor ca 5 Wochen noch so ...
Gilt somit auch für Waffen die eh immer Halbautomaten waren? M1 Garand usw.?
bis mitte Dezember ja
dann nicht mehr soweit mir bekannt

was auch logisch waere
denn es hat sich rechtlich nichts geändert

alle Änderungen betreffend Halbautomaten gelten ab mitte Dezember 2019
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Re: einfachere Einstufung v. Halbautomaten mit neuem Waffenrecht?

Beitrag von AUG-andy » Fr 10. Mai 2019, 10:30

Ich war gestern mal wieder kurz beim Frisch in Deutsch Wagram.
Da stehen schon einige Grand M1 in der Vitrine.
Mit makellosen Schaftholz ohne Kratzer und Druckstellen .
Sind angeblich aus Italien, ausgesuchte Stücke der italienischen Leibgarde von Berlusconi. Sehen fast neuwertig aus , hatte selbst einen in der Hand .
Angeblich sind genügend auf Lager für Dezember.
Einen Platz habe ich schon eingeplant dafür :dance:
MfG
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Re: einfachere Einstufung v. Halbautomaten mit neuem Waffenrecht?

Beitrag von wetabi_old » So 12. Mai 2019, 18:37

AUG-andy hat geschrieben:
Fr 10. Mai 2019, 10:30
Ich war gestern mal wieder kurz beim Frisch in Deutsch Wagram.
Da stehen schon einige Grand M1 in der Vitrine.
Mit makellosen Schaftholz ohne Kratzer und Druckstellen .
Sind angeblich aus Italien, ausgesuchte Stücke der italienischen Leibgarde von Berlusconi. Sehen fast neuwertig aus , hatte selbst einen in der Hand .
Angeblich sind genügend auf Lager für Dezember.
Einen Platz habe ich schon eingeplant dafür :dance:
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