Seite 1 von 6

Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Verfasst: Mi 29. Mai 2019, 18:07
von fast12
Hallo,

mal wieder etwas Spannendes von waffengebraucht.at (kein "slapstick")

https://www.waffengebraucht.at/waffen/m ... as--128753

Sehe ich das richtig, dass der Besitz dieser Reizstoffwurfkörper völlig legal ist? Natürlich kann ein Einsatz theoretisch eine Körperverletzung sein, aber prinzipiell spricht nichts gegen den Besitz - sehe ich das richtig, oder hab ich etwas übersehen?

Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Verfasst: Mi 29. Mai 2019, 18:26
von brianmcgee
Abgesehen davon das das Bundesheer seine Reizstoffwurfkörper wohl nicht an Zivilisten verkauft und Diebstahl (wenn dem so wäre) illegal ist... 😉

Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Verfasst: Mi 29. Mai 2019, 18:42
von Tagnor
Wäre denn der Besitz alleine strafbar?

Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Verfasst: Mi 29. Mai 2019, 19:39
von 9x19
Sollte das kein übler Scherz sein, oder irgendeine Softairimitation, ist das ganz sicher in vielfacher Hinsicht strafbar.
Unpackbar.

Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Verfasst: Mi 29. Mai 2019, 20:09
von fast12
9x19 hat geschrieben:
Mi 29. Mai 2019, 19:39
Sollte das kein übler Scherz sein, oder irgendeine Softairimitation, ist das ganz sicher in vielfacher Hinsicht strafbar.
Unpackbar.
Es sind offenbar Reizstoffwurfkörper aus BH Beständen.

Bitte um etwas qualifiziertere Aussagen, nur zur Erinnerung:
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern.

Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Verfasst: Mi 29. Mai 2019, 20:52
von 9x19
Jeweils stark gekürzt:

Kriegsmaterialverordnung:
Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial
StF: BGBl. Nr. 624/1977

§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:

I. Waffen, Munition und Geräte
4.c)
Munition, insbesondere Wurfgranaten, Wurfminen, Nebelwurfkörper und Flammöl, für Kriegsmaterial der lit. a sowie Handgranaten.
sowie:
7. a)
Radioaktive, biologische und chemische Kampfstoffe und -mittel.

-----
§ 50 WaffG Gerichtlich strafbare Handlungen
WaffG - Waffengesetz 1996

Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.05.2019

(1) Wer, wenn auch nur fahrlässig,
.....
4.

Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß) unbefugt erwirbt, besitzt oder führt,

Schusswaffen der Kategorie B, verbotene Waffen oder Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß) einem Menschen überläßt, der zu deren Besitz nicht befugt ist,

.......
ist vom ordentlichen Gericht in den Fällen der Z 2, 3 und 6 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen und in den Fällen der Z 1, 4 und 5 mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(1a) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren ist zu bestrafen, wer vorsätzlich eine oder mehrere der in Abs. 1 mit Strafe bedrohten Handlungen in Bezug auf eine größere Zahl von Schusswaffen oder Kriegsmaterial begeht. Ebenso ist zu bestrafen, wer die nach Abs. 1 Z 5 mit Strafe bedrohte Handlung in der Absicht begeht, sich durch die wiederkehrende Begehung der Tat eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen.

-------------
§ 18 WaffG Kriegsmaterial
WaffG - Waffengesetz 1996

Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.05.2019

(1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial sind verboten.

Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Verfasst: Mi 29. Mai 2019, 20:56
von spareribs
Der wird bald Besuch erhalten, das Bundesheer liest bei WG mit, das weiß ich aus eigener Erfahrung .....

Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Verfasst: Mi 29. Mai 2019, 21:04
von yoda
Hier hätte man vielleicht wirklich ein Problem, wobei 7a für mich unklar ist, weil es keine wirkliche Abgrenzung gibt. Pfefferspray oder Tränengas kann man als Zivilist kaufen, ist aber auch ein chemisches Kampfmittel.

Ich bezweifle, dass es sich um 4c handelt, weil es eben FÜR 4a geeignet sein muss.

Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Verfasst: Mi 29. Mai 2019, 21:07
von zeroflow
Hmm...die Frage, ob das Kriegsmaterial ist, finde ich jetzt eher interessant.

Kriegsmaterialverordnung §1 Abs 4 c) ist für mich nicht 100%ig, denn hier wird auf Granaten verwiesen, und eine Granate ist "Sprengstoff gefülltes Geschoss das aus Geschützen oder Granatwerfern abgefeuert oder von Hand (Handgranate) geworfen werden kann"
=> dieses jenes ist nicht mit Sprengstoff gefüllt => damit kann es meiner (Laien-)Meinung nach keine Granate sein

Kriegsmaterialverordnung §1 Abs 7 a) würde da zwar zutreffen, nur frage ich mich dann, wie Pfeffersprays legal sind? Denn Grundsätzlich ist ja auch Pfefferspray ein chemischer Kampfstoff bzw. Kampfmittel.

Aber warscheinlich fehlt mir da ein kleiner Hinweis warum ein Pfefferspray mit Taste legal, mit Splint aber illegal sein soll.

Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Verfasst: Mi 29. Mai 2019, 21:19
von brianmcgee
spareribs hat geschrieben:
Mi 29. Mai 2019, 20:56
Der wird bald Besuch erhalten, das Bundesheer liest bei WG mit, das weiß ich aus eigener Erfahrung .....
Jetzt bin ich aber neugierig :D Darf man fragen was du gemacht hast?

Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Verfasst: Mi 29. Mai 2019, 21:25
von Evilcannibal79
Steht zumindest mal militärisch abgekürzt drauf.
Wenn das Ding aus BH Beständen ist, wird’s wahrscheinlich als KM eingestuft sein.
Bei den Nebelgranaten hat man uns das damals zumindest so erzählt.

Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Verfasst: Mi 29. Mai 2019, 21:33
von 9x19
Meiner Ansicht nach fällt ein Reizstoffwurfkörper definitiv unter Kriegsmaterial.

Eine Granate muß nicht zwangsweise eine Sprenggranate sein!
Es gibt unterschiedliche Wirkmittel in Wurfkörpern.
Zb. Nebelgranaten, Brandgranaten...Granaten mit chemischen oder auch pyrotechnischen Wirkmitteln.

Ich meine es ist auf jeden Fall ein (verbotener) pyrotechnischer Gegenstand.

Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Verfasst: Do 30. Mai 2019, 00:21
von Tagnor
9x19 hat geschrieben:
Mi 29. Mai 2019, 21:33
Meiner Ansicht nach fällt ein Reizstoffwurfkörper definitiv unter Kriegsmaterial.

Eine Granate muß nicht zwangsweise eine Sprenggranate sein!
Es gibt unterschiedliche Wirkmittel in Wurfkörpern.
Zb. Nebelgranaten, Brandgranaten...Granaten mit chemischen oder auch pyrotechnischen Wirkmitteln.

Ich meine es ist auf jeden Fall ein (verbotener) pyrotechnischer Gegenstand.
Also rein technisch is das nix andres als ein Pfefferspray mit nem Splint den du werfen kannst.
Ich würd in der Kriegsmaterialverordnung jetzt nicht rauslesen, dass des illegal ist?

€: https://www.waffengebraucht.at/waffen/s ... her--78753
Was ist dann mit dem?

Re: Reizstoffwurfkörper (waffengebraucht.at)

Verfasst: Do 30. Mai 2019, 00:31
von r4ptor
Was auf jeden Fall kritisch ist: wie kam er/sie an die Teile.

Wie heisst es doch so schön beim Heer nach jeder Übung: Ich belehre Sie über das Zurückhalten von Munition oder Munitionsteilen. Sollten Sie solche Teile zurückhalten, machen Sie sich strafbar. Oder so(OTon keine Ahnung).

Aber darunter fallen definitv alle Arten von Raum/Blend/Reizstoffgranaten.

Also dieses Heereseigentum auf legalem Weg zu bekommen ist..."schwer"...