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Frage zu deaktivierten Waffen
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Registriert: Do 30. Mai 2019, 13:59
Frage zu deaktivierten Waffen
Hallo,
ich bin neu hier und hätte eine Frage zu deaktivierten Waffen. Ich entschuldige mich, falls diese Frage hier schon mal wo beantwortet wurde.
Im § 30 steht folgendes:
§30.Schusswaffen der KategorieC sind alle Schusswaffen, die nicht der Kategorie A oder B angehören, sowie alle Schusswaffen, die nach dem 8.April 2016 gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden, ABl.Nr.L333 vom 19.12.2015 S.62, deaktiviert worden sind.
Sind also alle vor dem 8. April 2016 deaktivierten Waffen keine Kat. C und somit nicht registrierungspflichtig? Wenn ich mir jetzt eine Waffe, die vor dem 8. April 2016 deaktiviert wurde kaufe, muss ich diese dann registrieren lassen bzw. neu deaktivieren lassen?
ich bin neu hier und hätte eine Frage zu deaktivierten Waffen. Ich entschuldige mich, falls diese Frage hier schon mal wo beantwortet wurde.
Im § 30 steht folgendes:
§30.Schusswaffen der KategorieC sind alle Schusswaffen, die nicht der Kategorie A oder B angehören, sowie alle Schusswaffen, die nach dem 8.April 2016 gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden, ABl.Nr.L333 vom 19.12.2015 S.62, deaktiviert worden sind.
Sind also alle vor dem 8. April 2016 deaktivierten Waffen keine Kat. C und somit nicht registrierungspflichtig? Wenn ich mir jetzt eine Waffe, die vor dem 8. April 2016 deaktiviert wurde kaufe, muss ich diese dann registrieren lassen bzw. neu deaktivieren lassen?
Re: Frage zu deaktivierten Waffen
Vor einer Antwort wäre eine kurze Vorstellung nett .wfsml81561 hat geschrieben: ↑Do 30. Mai 2019, 14:09Hallo,
ich bin neu hier und hätte eine Frage zu deaktivierten Waffen. Ich entschuldige mich, falls diese Frage hier schon mal wo beantwortet wurde.
Im § 30 steht folgendes:
§30.Schusswaffen der KategorieC sind alle Schusswaffen, die nicht der Kategorie A oder B angehören, sowie alle Schusswaffen, die nach dem 8.April 2016 gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden, ABl.Nr.L333 vom 19.12.2015 S.62, deaktiviert worden sind.
Sind also alle vor dem 8. April 2016 deaktivierten Waffen keine Kat. C und somit nicht registrierungspflichtig? Wenn ich mir jetzt eine Waffe, die vor dem 8. April 2016 deaktiviert wurde kaufe, muss ich diese dann registrieren lassen bzw. neu deaktivieren lassen?
Sonst wird es nicht viele Antworten geben.
Dürfte nicht mehr in Mode sein sich als Neuer vorzustellen ........
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Frage zu deaktivierten Waffen
Ich bin 19 Jahre alt und komme aus Oberösterreich. Ich habe mich schon seit meiner Kindheit für Waffen begeistern können. Da mein Vater vor kurzem gestorben ist komme ich in den Besitz von mehreren Kat. C und B Waffen. Anscheinend werde ich die Kat. B Waffen aber bei einem Waffenhändler verwahren müssen, da mir die BH noch keine WBK ausstellen will. Ich habe mich hier registriert um mehr über Waffen bzw. die Rechtslage in Österreich zu lernen.
Re: Frage zu deaktivierten Waffen
Dann erstmal Willkommen im Forum .
Mit der Vorstellung nehmen es die alten " Dinos " hier sehr genau .
Die sind da gleich ziemlich empfindlich.
Wenn ich da mal kurz zitieren dürfte :
Nö, Pflicht ist es nicht. Lediglich eine Frage der Höflichkeit gegenüber den Alteingesessenen.
Man braucht auch nicht persönliche (oder gar intime) Dinge schreiben.
Kurze Vorstellung zum Hobby, das machen viele. Die werden freunlich aufgenommen u. bekomme viele Antworten auf ihre Fragen.
Andere wieder sind sich zu gut dafür. u. werden eher links liegen gelassen.
LG Steelman
Ich hoffe du bekommst jetzt ein paar Antworten von den Profis .
Bei Dekowaffen kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Mit der Vorstellung nehmen es die alten " Dinos " hier sehr genau .
Die sind da gleich ziemlich empfindlich.
Wenn ich da mal kurz zitieren dürfte :
Nö, Pflicht ist es nicht. Lediglich eine Frage der Höflichkeit gegenüber den Alteingesessenen.
Man braucht auch nicht persönliche (oder gar intime) Dinge schreiben.
Kurze Vorstellung zum Hobby, das machen viele. Die werden freunlich aufgenommen u. bekomme viele Antworten auf ihre Fragen.
Andere wieder sind sich zu gut dafür. u. werden eher links liegen gelassen.
LG Steelman
Ich hoffe du bekommst jetzt ein paar Antworten von den Profis .
Bei Dekowaffen kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
MfG
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Re: Frage zu deaktivierten Waffen
AUG-andy hat geschrieben: ↑Do 30. Mai 2019, 18:29Dann erstmal Willkommen im Forum .
Mit der Vorstellung nehmen es die alten " Dinos " hier sehr genau .
Die sind da gleich ziemlich empfindlich.
Wenn ich da mal kurz zitieren dürfte :
Nö, Pflicht ist es nicht. Lediglich eine Frage der Höflichkeit gegenüber den Alteingesessenen.
Man braucht auch nicht persönliche (oder gar intime) Dinge schreiben.
Kurze Vorstellung zum Hobby, das machen viele. Die werden freunlich aufgenommen u. bekomme viele Antworten auf ihre Fragen.
Andere wieder sind sich zu gut dafür. u. werden eher links liegen gelassen.
LG Steelman
Ich hoffe du bekommst jetzt ein paar Antworten von den Profis .
Bei Dekowaffen kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
@ AUG-andy Danke für´s zitieren!
Es ist mir eine große Ehre, ein alter Dino zu sein!
Dazu ein Sprichwort aus Asien:
"Was die Augen an Schärfe verlieren, gewinnt der Verstand"
Zur Frage des TS (damit es nicht OT wird):
Leider kann ich deine Fragen nicht beantworten, da ich kein Jurist bin. Außerdem beschäftige ich micht mit Deko-Waffen.
LG Steelman
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen
Re: Frage zu deaktivierten Waffen
Hallo,wfsml81561 hat geschrieben: ↑Do 30. Mai 2019, 14:09Hallo,
ich bin neu hier und hätte eine Frage zu deaktivierten Waffen. Ich entschuldige mich, falls diese Frage hier schon mal wo beantwortet wurde.
Im § 30 steht folgendes:
§30.Schusswaffen der KategorieC sind alle Schusswaffen, die nicht der Kategorie A oder B angehören, sowie alle Schusswaffen, die nach dem 8.April 2016 gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden, ABl.Nr.L333 vom 19.12.2015 S.62, deaktiviert worden sind.
Sind also alle vor dem 8. April 2016 deaktivierten Waffen keine Kat. C und somit nicht registrierungspflichtig? Wenn ich mir jetzt eine Waffe, die vor dem 8. April 2016 deaktiviert wurde kaufe, muss ich diese dann registrieren lassen bzw. neu deaktivieren lassen?
ich beschäftige mich zwar auch nicht mit Dekowaffen, aber der Text ist doch eh recht eindeutig. Wenn vor dem 08.04.2016 (also nach dem alten Verfahren) deaktiviert wurde, ist es eine Kat. C.
Entweder nach neuem Verfahren nochmal deaktivieren oder registrieren.
Re: Frage zu deaktivierten Waffen
Es ist doch genau umgekehrt oder? Wenn nach 2016 deaktiviert ist es Kat. C, also registrierungspflichtig. Wenn vor 2016 deaktiviert ist es keine Kat. C oder? Das würde bedeuten, es ist eine frei Waffe.IT Guy hat geschrieben: ↑Fr 31. Mai 2019, 06:52Hallo,wfsml81561 hat geschrieben: ↑Do 30. Mai 2019, 14:09Hallo,
ich bin neu hier und hätte eine Frage zu deaktivierten Waffen. Ich entschuldige mich, falls diese Frage hier schon mal wo beantwortet wurde.
Im § 30 steht folgendes:
§30.Schusswaffen der KategorieC sind alle Schusswaffen, die nicht der Kategorie A oder B angehören, sowie alle Schusswaffen, die nach dem 8.April 2016 gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 zur Festlegung gemeinsamer Leitlinien über Deaktivierungsstandards und -techniken, die gewährleisten, dass Feuerwaffen bei der Deaktivierung endgültig unbrauchbar gemacht werden, ABl.Nr.L333 vom 19.12.2015 S.62, deaktiviert worden sind.
Sind also alle vor dem 8. April 2016 deaktivierten Waffen keine Kat. C und somit nicht registrierungspflichtig? Wenn ich mir jetzt eine Waffe, die vor dem 8. April 2016 deaktiviert wurde kaufe, muss ich diese dann registrieren lassen bzw. neu deaktivieren lassen?
ich beschäftige mich zwar auch nicht mit Dekowaffen, aber der Text ist doch eh recht eindeutig. Wenn vor dem 08.04.2016 (also nach dem alten Verfahren) deaktiviert wurde, ist es eine Kat. C.
Entweder nach neuem Verfahren nochmal deaktivieren oder registrieren.
Mich würde das auch interessieren.
lG
Flo
Zuletzt geändert von FloDW am Fr 31. Mai 2019, 10:30, insgesamt 1-mal geändert.
Feine Waffen aus Osteuropa
Ordonnanzgewehre
...
Re: Frage zu deaktivierten Waffen
Wenn du eine Kat. A hast, die nicht nach den aktuellen Vorschriften deaktiviert ist, dann hast du eine Kat. A. Ohne Lauf und Verschluss handelt es sich AKTUELL nur um eine waffenrechtlich nicht relevante Ansammlung von Teilen. Nächstes Jahr sind dann auch die Gehäuse relevant sofern zum Zeitpunkt der Schussabgabe gasdruckbeansprucht.
Re: Frage zu deaktivierten Waffen
Was sind denn die aktuellen Vorschriften? Meine ist nach §42b, Abs. 1 deaktiviert, dazu habe ich ein geltendes Dokument vom gewerblichen Verkäufer mit allen aufgelisteten Deaktivierungsmethoden. Das ist halt der Stand von damals, bzw. was damals gemacht werden musste.
Jetzt weiß ich auch, warum das der Hr. Türk aufgegeben hat.
Es macht doch keinen Sinn, eine schon deaktivierte Waffen noch einmal zu deaktivieren
lG
Flo
Jetzt weiß ich auch, warum das der Hr. Türk aufgegeben hat.
Es macht doch keinen Sinn, eine schon deaktivierte Waffen noch einmal zu deaktivieren
lG
Flo
Feine Waffen aus Osteuropa
Ordonnanzgewehre
...
Re: Frage zu deaktivierten Waffen
Das Problem ist dass die Fristen in den Übergangsbestimmungen des Waffengesetzes schon abgelaufen sind, wenn das also pre 2012 Dekos sind, ist man eigentlich Besitz von Kriegsmaterial lt. §18 des Waffengesetzes. Die Sinnfrage darf man sich bei solchen Dingen nicht stellen, die Gesetze bieten dafür auf der anderen Seite in sämtlichen Bereichen tolle Möglichkeiten und Grauzonen. Altdekos ohne Deaktivierungsstempel sind jedenfalls Kat. A, und im deaktivierten Zustand ab 14.12.2019 Kat. C und binnen 2 Jahren im ZWR einzutragen.
Re: Frage zu deaktivierten Waffen
Darum gleich als Tipp: "Teilesätze" kaufen statt kompletten Dekowaffen.
Hier muss nix registiert werden, nur aufpassen: der Einbau von Dekorohr & -Verschluss ist gleichsam dem Besitz einer kompletten Dekowaffe, diese müsste den aktuellen Bestimmungen entsprechen und dann auch registiert werden.
LG
Hier muss nix registiert werden, nur aufpassen: der Einbau von Dekorohr & -Verschluss ist gleichsam dem Besitz einer kompletten Dekowaffe, diese müsste den aktuellen Bestimmungen entsprechen und dann auch registiert werden.
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
Re: Frage zu deaktivierten Waffen
Hallo, ich habe eine Frage an die Experten hier und wäre sehr dankbar für eine Antwort
Sind teile Sätze von z.b mg‘s jetzt erlaubt oder nicht ???
Danke euch
Gruß Martin 100
Sind teile Sätze von z.b mg‘s jetzt erlaubt oder nicht ???
Danke euch
Gruß Martin 100
Re: Frage zu deaktivierten Waffen
Hallo, weiß niemand eine Antwort oder will mir einfach keiner was sagen ???? Gruß
Re: Frage zu deaktivierten Waffen
Momentan sind sogenannte Teilesätze ohne Lauf und Verschluss bis 14.12.2019 erwerbbar, danach werden sie meldepflichtig und fallen in die jeweilige Kategorie zurück aus der sie stammen. Sofern die bekannten Händler diese Anbieten ist es meist naheliegend, dass der Kauf noch möglich ist, was vermutlich auch der Grund für ausgebliebene Antworten sein dürfte.