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Frage zu deaktivierten Waffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Martin100
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Re: Frage zu deaktivierten Waffen

Beitrag von Martin100 » Mo 21. Okt 2019, 15:35

Hallo 👋 danke für die Antwort

Gruß

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Aardvark
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Re: Frage zu deaktivierten Waffen

Beitrag von Aardvark » Mo 21. Okt 2019, 17:47

Hat eigentlich schon mal jemand versucht, für die Abwrackung einer Waffe (Pistole in dem Fall) einfach den Lauf und den Verschluß bei der Polizei abzugeben?
Mir gehts ums Griffstück, das ich gerne behalten möchte und beim Büchser offiziell abwracken kostet 180€ :(

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Promo
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Re: Frage zu deaktivierten Waffen

Beitrag von Promo » Mo 21. Okt 2019, 18:05

Dafür ist nicht die Polizei sondern die Waffenbehörde zuständig.
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Re: Frage zu deaktivierten Waffen

Beitrag von gewo » Mo 21. Okt 2019, 18:14

Aardvark hat geschrieben:
Mo 21. Okt 2019, 17:47
Hat eigentlich schon mal jemand versucht, für die Abwrackung einer Waffe (Pistole in dem Fall) einfach den Lauf und den Verschluß bei der Polizei abzugeben? Mir gehts ums Griffstück, das ich gerne behalten möchte und beim Büchser offiziell abwracken kostet 180€ :(
bei uns kostet das "abwracken" von waffen im ueblichen zustand nix
einfach kommen und alle (ALLE!) waffenrelevanten teile mitbringen

wenns eine defekte waffe ist (laufsprengung, verschluss gebrochen ect..) dann zahlst die 11,- fuer die ZWR meldung
theoretisch zu mindestens
ich kann mich ned errinnern dass wir die je kassiert haetten ..
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