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Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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zeroflow
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Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von zeroflow » Do 6. Jun 2019, 17:09

Hallo liebe PDler,

Für mich stellt sich eine Frage, für die ich dazu nichts gefunden habe.

Mir geht's darum:
Um den generellen Zubehöreingang zu bekommen, ist der Vorgang normalerweise ca so - oder zumindestens hab ich das so verstanden:

1) Kaufen, Händler stellt Rechnung mit Seriennummer aus
2) Bei LPD um Erweiterung und Zubehöreintrag generell ansuchen
3) neue WBK bekommen
4) WS beim Händler abholen

Nun aber die Frage: Wie würde das laufen, wenn ich ein WS bei privat kaufe?
Habt ihr da Erfahrungen / Ideen?

Was ich mir denken kann wäre ein Kaufvertrag mit der Klausel, dass das WS bis Bezahlung+Übergabe Eigentum der Verkäufers bleibt?

MfG Thomas

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rupi
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Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von rupi » Do 6. Jun 2019, 17:14

bei deiner LPD anrufen


hast den Zubehör Vermerk hinten auf der Karte schon drauf ?
hast noch einen Platz auf der Karte frei ?

liest sich für mich als hättest beides nicht


(oder einfach kaufen und schaun was rauskommt...) -> vermutlich nicht empfehlenswert wenn dich dein Sachbearbeiter nicht kennt
member the old PD design ? oh I member

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zeroflow
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Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von zeroflow » Do 6. Jun 2019, 17:15

Hm, anrufen wäre in der Tat eine einfache gute Idee.

Platz hab ich keinen, Zubehöreintrag selbst ebenfalls noch nicht, dem wollte ich jetzt im Sommer bei meiner 2->5 bzw 2->4 Erweiterung mitnehmen

Einfach drauf los kaufen möcht ich bei der LPD Wien definitiv nicht machen.

bino71
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Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von bino71 » Do 6. Jun 2019, 19:37

Beim Privatverkauf wird es ähnlich funktionieren.
Du machst mit dem Verkäufer einen Vorvertrag und machst eine Anzahlung.
Mit dem Vertrag erledigst Deinen Zubehöreintrag und wartest so zwischen 2 und 8 Wochen.
Danach holst Dir das Ding.

Und wie oben schon erwähnt, zuerst mal beim Sachbearbeiter anrufen. Jeder Nachnamen Buchstaben SB ist da etwas anders gestrickt.

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Nuss_95
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Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von Nuss_95 » Do 6. Jun 2019, 20:19

bino71 hat geschrieben:
Do 6. Jun 2019, 19:37

Mit dem Vertrag erledigst Deinen Zubehöreintrag und wartest so zwischen 2 und 8 Wochen.
Danach holst Dir das Ding.
Und hoffst das der Privatverkäufer da mitspielt :D

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Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von zeroflow » Do 6. Jun 2019, 20:27

Nuss_95 hat geschrieben:
Do 6. Jun 2019, 20:19
bino71 hat geschrieben:
Do 6. Jun 2019, 19:37

Mit dem Vertrag erledigst Deinen Zubehöreintrag und wartest so zwischen 2 und 8 Wochen.
Danach holst Dir das Ding.
Und hoffst das der Privatverkäufer da mitspielt :D
... das natürlich mit-eingeschlossen

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Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von SSG308 » Do 6. Jun 2019, 21:07

Könnte man sich mit dem Verkäufer bei einem freundlichen Händler treffen und der freundliche Händler legt das Zubehör bis zum Zubehöreintrag auf Depot?

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Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von Balistix » Do 6. Jun 2019, 21:14

bino71 hat geschrieben:
Do 6. Jun 2019, 19:37
Beim Privatverkauf wird es ähnlich funktionieren.
Du machst mit dem Verkäufer einen Vorvertrag und machst eine Anzahlung.
Mit dem Vertrag erledigst Deinen Zubehöreintrag und wartest so zwischen 2 und 8 Wochen.
Danach holst Dir das Ding.

Und wie oben schon erwähnt, zuerst mal beim Sachbearbeiter anrufen. Jeder Nachnamen Buchstaben SB ist da etwas anders gestrickt.
Kaufvertrag, auflösend bedingt mit der Ablehnung des einzuholenden Zubehöreintrags. Kaufpreis 50% bei Vertragsabschluss, 50% bei Übergabe. So würde ich das juristisch lösen.

Wenn der Verkäufer natürlich die Grundwaffe verkauft und das Zubehör daher einen Platz einnimmt, hast ein faktisches Problem.

Insofern wäre die Idee mit Depot vmtl zu präferieren.

Edit: Typo.
Zuletzt geändert von Balistix am Fr 7. Jun 2019, 06:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Chris Mannix
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Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von Chris Mannix » Do 6. Jun 2019, 23:56

Das die Behörde a Rechnng vom Händler für den Zubehöreintrag verlangt ,empfinde ich schon länger als Schikane!
Eben wegen dem Privat/Gebraucht- kauf.

Da das ja ab Jahresende obsolet sein sollte , is ja schon mal was.

Würde auch mal anrufen und fragen ob nicht ein Bestätigungsschreiben von dem Verkäufer reicht . Wär ja im Prinzip das selbe wie a Rechnung.

Und oder mit Depot.
"Hängen muss man nur miese Bastarde. Aber miese Bastarde muss man hängen." .... John Ruth

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Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von AUG-andy » Fr 7. Jun 2019, 05:16

Chris Mannix hat geschrieben:
Do 6. Jun 2019, 23:56
Das die Behörde a Rechnng vom Händler für den Zubehöreintrag verlangt ,empfinde ich schon länger als Schikane!
Eben wegen dem Privat/Gebraucht- kauf.

Da das ja ab Jahresende obsolet sein sollte , is ja schon mal was.

Würde auch mal anrufen und fragen ob nicht ein Bestätigungsschreiben von dem Verkäufer reicht . Wär ja im Prinzip das selbe wie a Rechnung.

Und oder mit Depot.
Stimmt so nicht . Ich hab am Kommisariat Deutschmeisterplatz gleich neben
der LPD Wien 2017 um zwei Zubehörplätze eingereicht .
Habe nur gesagt dass ich eins für die Glock 17 in 9mm und eins für die Government in 0.22lr haben möchte. Ohne vorher beim Händler gewesen zu sein . Habe nur gesagt das ich noch nicht weiß wo ich kaufen werde und welche Marke es ist .
Hat genügt , Zubehörplätze wurden so genehmigt. Mann muss vorher nichts kaufen!
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76

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Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von Exitus » Fr 7. Jun 2019, 06:38

Der Zubehöreintrag ist aber platzmäßig unbeschränkt.

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Martin_Q
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Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von Martin_Q » Fr 7. Jun 2019, 07:35

Exitus hat geschrieben:
Fr 7. Jun 2019, 06:38
Der Zubehöreintrag ist aber platzmäßig unbeschränkt.
Genau!
Ich habe damals auch auf meine WBK einen Zubehöreintrag beantragt und dann eine neue WBK mit Vermerk "Zubehör" bekommen. Da hatte ich aber noch nicht vor tatsächlich Zubehör zu kaufen.
Dann, später als ich Zubehör kaufen wollte, musste ich dies nur angeben. Sprich: Jedes einzelne Teil muß man zwar schon auch beantragen, aber eben nur angeben WAS das für ein Zubehör sein wird (keine Reservierungsbestätigung, keine S/N nennen die man oft zu diesem Zeitpunkt eh noch nicht wissen kann). -Also eigentlich nicht allzu kompliziert.
So war's zumindestens bei mir in Wien. Und die sind ja nicht unbedingt bekannt dafür bei der Rechtsauslegung besonders tolerant zu sein.
Kurze Zeit später flattert dann der Genehmigungsbescheid ein (auf dem natürlich auch keine S/N steht) und man kann einkaufen gehen.

Was mich an dieser Stelle interessieren würde (was mir aber vermutlich heute noch keiner sagen kann): Ändert sich in dieser platzmäßigen Uneingeschränktheit für WBKs mit Zubehöreintrag irgendetwas ab Mitte Dez.?

Was ich bis jetzt so mitbekommen habe (korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege), hat dann jede WBK (eben auch ohne daß "Zubehör" auf ihr vermerkt ist) die doppelte Anzahl an Zubehörplätzen (also WBK mit 2 Plätzen hat automatisch 4 Zubehörplätze).
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Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von Exitus » Fr 7. Jun 2019, 07:42

Bei mir hat der Händler das Zubehör direkt in das ZWR eingegeben. Ich hatte überhaupt keinen Kontakt zur BH.
Mich würde allerdings auch interessieren ob sich bei einem bestehender Zubehöreintrag auf der WBK ab Dezember irgendetwas ändert?

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panhandle
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Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von panhandle » Fr 7. Jun 2019, 09:17

Exitus hat geschrieben:
Fr 7. Jun 2019, 07:42
Bei mir hat der Händler das Zubehör direkt in das ZWR eingegeben. Ich hatte überhaupt keinen Kontakt zur BH.
Mich würde allerdings auch interessieren ob sich bei einem bestehender Zubehöreintrag auf der WBK ab Dezember irgendetwas ändert?
Servus....

Dann hattest Du aber schon den Vermerk "Zubehör" auf Deiner WBK oder das Zubehör wurde ( so kein Vermerk Zubehör auf WBK vorhanden ) auf einen noch freien Kat B Platz - im ZWR - gemeldet. ...oder??

Zum "Dezember".... an den "Zubehörplätzen" wird sich so nix ändern..... pro KAT B Platz 2 "Zubehöre" frei ( ohne zusätzlichen Antrag aber Meldung als solches gleich ) ... der Rest - wenn die 2Stk pro B Platz aufgebraucht sind - wie gehabt, also wiederum nur wenn der Vermerk Zubehör auf der WBK vorhanden ist.

Beispiel.... ab Dezember kann Mann/Frau zumindest ihren KAT B Plätzen entsprechend sich unter Umständen das Ansuchen auf Zubehör sparen...... so die gewünschten Zubehörteile diese Grenze nicht übersteigen....bsp. 4 KAT B Plätze = 8x Zubehör.

g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.

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Re: Zubehöreintrag wenn WS von privat gekauft

Beitrag von m_a_d » Fr 7. Jun 2019, 10:01

da beinahe jede Behörde das anders handhabt, kann man nur dringend (wie bereits recht weit oben geschehen) dazu raten, sich mit dem SachbearbeiterIn in Verbindung zu setzen und das zu klären ... in meinem Fall zB kaufe ich das Zubehör und gehe dann mit der Rechnung bzw dem Überlassungsformular auf die BH bzw schicke es per email
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dvc & AA
:at1:

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