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WBK+Jagdkarte (Waffenpass)

Verfasst: Mo 10. Jun 2019, 20:36
von Jungjäger1997
Hallo in die Runde!

Leider konnte mir noch niemand genauer bzw. detailliert erklären wie es sich nun verhält laut Gesetz!

Ich habe eine gültige Jagdkarte und eine WBK...diese ermächtigt die Waffe der KAT. B bei der tatsächlichen Jagdausübung zu führen.
Soll quasi den WP für Jäger ersetzen.

Nur ich darf die Kat. B nicht im Auto lassen wenn ich zb. auf die Toilette oder tanken muss.

Darf man die KAT. B jetzt am weg von Zuhause zur Jagd und retour bereits führen oder nicht?

Blicke da leider nicht ganz durch!

Re: WBK+Jagdkarte (Waffenpass)

Verfasst: Mo 10. Jun 2019, 21:20
von gynta
Hallo
Jungjäger1997 hat geschrieben:
Mo 10. Jun 2019, 20:36
am weg von Zuhause zur Jagd und retour
Das wäre doch ein normaler "Transport" von A nach B und nicht "führen".
Was also möchtest Du nun wissen?

Re: WBK+Jagdkarte (Waffenpass)

Verfasst: Mo 10. Jun 2019, 21:28
von Steppenwolf
So wie ich das lese ist ein Führen der Waffe Kat. B nur im Revier zulässig in Verbindung mit der Jagdkarte und der WBK.
§ 20. (1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Schusswaffen der Kategorie B ist nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung zulässig. Die Bewilligung zum Erwerb, Besitz und zum Führen dieser Waffen ist von der Behörde durch die Ausstellung eines Waffenpasses, die Bewilligung zum Erwerb und zum Besitz dieser Waffen ist von der Behörde durch die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, zu erteilen.
(1a) Eine dem Inhaber einer gültigen Jagdkarte ausgestellte Waffenbesitzkarte berechtigt während der rechtmäßigen, nach den landesrechtlichen Vorschriften zulässigen und tatsächlichen Ausübung der Jagd auch zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B.

Re: WBK+Jagdkarte (Waffenpass)

Verfasst: Mo 10. Jun 2019, 21:59
von Hane
Am Weg vom und zum Revier in einem Verschließbaren Behältnis (z.B. eine Tasche oder Rucksack) ungeladen transportieren.
Beim Tanken oder toilettieren nimmst du die Tasche mit.
Im Revier kannst du dann geladen führen.

Re: WBK+Jagdkarte (Waffenpass)

Verfasst: Mo 10. Jun 2019, 22:01
von Jungjäger1997
Super vielen DANK!

Diese Frage wurde uns nämlich von keinem richtig beantwortet, auch nicht von der Vortragenden im Kurs...

Re: WBK+Jagdkarte (Waffenpass)

Verfasst: Di 11. Jun 2019, 07:41
von Lindenwirt
Jungjäger1997 hat geschrieben:
Mo 10. Jun 2019, 20:36
Darf man die KAT. B jetzt am weg von Zuhause zur Jagd und retour bereits führen oder nicht?
Das Thema hatten wir doch schon zig Mal. Am Weg vom und zum Revier darfst du ebenfalls Führen. Steht so in den Erläuterungen zum Gesetzestext und bis was Gegenteiliges kommt handhabe ich es so.

s. auch
https://www.wko.at/site/zivile-sicherhe ... A4-LO4.pdf

Ab 1.1.2019 gilt:Eine dem Inhaber einer gültigen Jagdkarte ausgestellte Waffenbesitzkarte berechtigt während der rechtmäßigen, nach den landesrechtlichen Vorschriften zulässigen und tatsächlichen Ausübung der Jagd auch zum Führen von Schusswaffen der Kategorie B.Jäger dürfen nunmehr während der rechtmäßigen Jagdausübung Schusswaffen der Kategorie B führen,sofern sie über eine Waffenbesitzkarte verfügen. Ein Waffenpass ist diesfalls nicht erforderlich. Der Jäger darf die Schusswaffen der Kategorie B in diesem Fall auch schon auf dem Weg zur oder von der Jagd führen

Hane hat geschrieben:
Mo 10. Jun 2019, 21:59
Am Weg vom und zum Revier in einem Verschließbaren Behältnis (z.B. eine Tasche oder Rucksack) ungeladen transportieren.
Beim Tanken oder toilettieren nimmst du die Tasche mit.
Im Revier kannst du dann geladen führen.
Woher kommt das, habe ich jetzt schon ein paar Mal gehört. Ein Waffenreferent der Polizei hat bei uns zur Beginn der Jagdsaion einen Vortrag zum neuen Waffenrecht gehalten und bestätigt dass man am Weg vom und zum Revier bereits führen darf.

Re: WBK+Jagdkarte (Waffenpass)

Verfasst: Di 11. Jun 2019, 10:09
von BigBen
@Lindenwirt: Dir ist aber klar, dass das maximal eine Rechtsmeinung der ARGE SIcherheit ist und das jetzt nicht wirklich rechtlich bindend ist?

Re: WBK+Jagdkarte (Waffenpass)

Verfasst: Di 11. Jun 2019, 10:22
von Lindenwirt
BigBen hat geschrieben:
Di 11. Jun 2019, 10:09
@Lindenwirt: Dir ist aber klar, dass das maximal eine Rechtsmeinung der ARGE SIcherheit ist und das jetzt nicht wirklich rechtlich bindend ist?
Es gibt Erläuterungen zum Gesetzestext, den Link findet man auf der Seite des Parlaments, gerne nochmal hier:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml

Link direkt zum PDF:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 722366.pdf

Darin gibt es auch Erläuterungen zu §20 Abs. 1a.
Ich zitiere:
"... Der Jäger darf die Schusswaffender KategorieB in diesem Fall auch schon auf dem Weg zur oder von der Jagd führen. ..."

Bei uns hat ein Waffenreferent der Polizei gesprochen, Bezirkspostenkommandant der Polizei etc. waren anwesend.
Die vertretene Meinung war dass das Führen wie oben beschrieben erlaubt ist, auch am Weg von und zum Revier.

Es gibt die Broschüre der ARGE die in Zusammenarbeit mit dem BMI erstellt worden ist.
Es gibt die Erläuterungen zum Gesetzestext auf der Parlamentshomepage.
Beides ist eindeutig in der Formulierung, wieso bitte hält sich hier immer noch die Meinung dass das nicht simmt? Das muss ja einen Grund haben?

Re: WBK+Jagdkarte (Waffenpass)

Verfasst: Di 11. Jun 2019, 15:26
von MikeD
Man sollte sich aber die gesamte Erläuterung zum §20 Abs. 1a durchlesen:
Der Jäger darf die Schusswaffen der Kategorie B in diesem Fall auch schon auf dem Weg zur oder von der Jagd führen. Nicht als Führen gilt der Hin- und Rücktransport der Schusswaffen der Kategorie B, sofern diese gemäß § 7 Abs. 3 ungeladen in einem geschlossenen Behältnis transportiert wird. Handelt es sich um kein Transportieren im Sinne des § 7 Abs. 3, ist im Einzelfall zu beurteilen, ob dieses Führen der Schusswaffe schon oder noch der Jagdausübung zuzurechnen ist. Führt der Jäger eine Schusswaffe der Kategorie B und zugleich auch ein Jagdgewehr, ist – soweit nicht gegenteilige Anhaltspunkte anderes vermuten lassen – davon auszugehen, dass sich der Jäger auf dem Hin- oder Rückweg von oder zur Jagd befindet. Ebenso soll das zeitliche und örtliche Naheverhältnis bei der Beurteilung dieser Frage ein wesentliches Kriterium darstellen. Für den Fall, dass der Jäger sein Jagdgewehr nicht mitführt, muss jedenfalls eine nachvollziehbare Begründung ins Treffen geführt werden können, etwa, dass das Jagdgewehr noch oder nach der Jagd wieder in der Jagdhütte verwahrt wird. Auch hiebei wird das räumliche und zeitliche Naheverhältnis eine wesentliche Rolle spielen.
Hieraus folgt, dass im Einzelfall beurteilt werden muss, ob der Weg der Jagdausübung zugerechnet werden kann. Wenn der Polizist das nicht tun möchte (oder nur schlecht aufgelegt ist), nimmt er dir einmal die Waffe(n) ab und verhängt ein vorläufiges Waffenverbot.

Die Beurteilung muss dann die Waffenbehörde übernehmen und das kann dauern.
Wenn die Behörde dann meint, dass der Weg nicht der Jagdausübung zuzurechnen ist, hast du die A...Karte :-(

Somit ist es sicherer die Waffe noch im Revier zu entladen und in einem Behältnis (Futteral, Rucksack) zu verstauen. Ich mache das z.B. auch mit meinem Jagdgewehr so (obwohl ich es mit JK führen darf), Löcher in der Autotüre sind so unschön ;-)

Re: WBK+Jagdkarte (Waffenpass)

Verfasst: Di 11. Jun 2019, 15:32
von Promo
Grund für die Verunsicherung ist, dass der Jurist des BMI auf der Roadshow eine divergierende Auffassung vertreten hat. Der Gesetzgeber spricht "von der Ausübung der Jagd" - wobei eben hier hinterfragt werden kann, wo genau die Jagd beginnt. Zwar hätte er das selbst schon in den Erläuterungen festgehalten, aber das hat scheinbar jemand anderer als die Rechtsabteilung geschrieben. Jedenfalls, angesprochen darauf, dass z.B. das NÖ Landesjagdgesetz (bitte mich auf NÖ nicht festnageln, das ist aus der Erinnerung) beispielsweise die Jagd aus dem Auto duldet, vertrat er aber dann auch die Ansicht, dass dementsprechend das Führen von Waffen der Kat.B im Auto auch zulässig wäre.

Grundsätzlich teile ich die Ansicht von Lindenwirt, verstehe aber auch die Unsicherheit angesichts anderslautender und offenkundig vertretener Rechtsinterpretationen.

Edit: die Erläuterungen aus dem Gesetzwerdungsprozess genau gelesen ... im Sicherheitsfall eben zusätzlich zur geholsterten Pistole immer ein Gewehr auf der Rückbank liegen lassen und jagdliche Kleidung tragen, dann sollte es OK sein :lol: . Nein, im Ernst: dies beschreibt eben den Fall, dass jemand behauptet, er wäre gerade jagen gewesen, und hat deshalb die Kat.B dabei. Ein Exekutivorgan soll dies natürlich hinterfragen. Wenn ich aus Wien bin und behaupte in Shorts und rosa T-Shirt mit der geholsterten Desert Eagle nach Tirol zum Jagen zu fahren, wird das schwieriger begründbar sein, als wenn er mit dem Suzuki und Hund am Beifahrersitz auf Feldwegen fährt..

Re: WBK+Jagdkarte (Waffenpass)

Verfasst: Di 11. Jun 2019, 21:59
von m_a_d
Hane hat geschrieben:
Mo 10. Jun 2019, 21:59
Am Weg vom und zum Revier in einem Verschließbaren Behältnis (z.B. eine Tasche oder Rucksack) ungeladen transportieren.
ein schließbares Behältnis ist notwendig, nicht verschließbar! - sorry für die "I-Tüpfel-Reiterei", aber das macht einen großen Unterschied in meinen Augen

Re: WBK+Jagdkarte (Waffenpass)

Verfasst: Mi 12. Jun 2019, 11:54
von Oidsteira
Hallo zusammen,
auf der Verband-Seite gibts dazu einen Beitrag von Hr.Rippel, der aus meiner Sicht die diesbzgl. Rechtsunsicherheit sehr gut beschreibt.

https://iwoe.at/wie-wird-das-neue-waffe ... -gesetzes/

Ich finde, dass man den §20 (1a), wie nachfolgend von mir gekürzt, wesentlich einfacher und besser gestalten hätte können. Das war aber wohl politisch nicht durchzubringen.


Eine dem Inhaber einer gültigen Jagdkarte ausgestellte Waffenbesitzkarte berechtigt auch zum Führen von Schußwaffen der Kategorie B.


Mit dieser gekürzten Textierung hätte man politisch immer noch argumentieren können, dass Jäger keinen WP bekommen (was eh schon Schwachsinn genug ist) bzw. hätte man auf der anderen Seite eine rechtssichere Lösung gehabt. Ich meine auch, dass es nicht viele "Pistoleros" gibt, die nur wegen des Führens einer Kat.B-Waffe eine Jagdprüfung absolvieren und dann jährlich den JK-Beitrag zahlen und seien wir uns ehrlich, beim Sonntagsspaziergang mit der Holden führen wir Jäger das Westentaschengeschütz sowieso nicht (zumindest ist mir niemand bekannt). Also wovor sich der Gesetzgeber hier fürchtet ist mir unerklärlich.

Re: WBK+Jagdkarte (Waffenpass)

Verfasst: Mi 12. Jun 2019, 12:14
von FFWGK
Kleiner Scherz am Rande?