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30er Mags erlaubt am Stand?

Verfasst: Mo 17. Jun 2019, 12:59
von haluna
Hallo

wie schaut es den aus mit den Magazinen die über 10 Schuss bei LW und 20 Schuss bei KW ? Darf ich die jz noch am stand verwenden?
Was ist wenn ich jemanden ohne WBK mitnehmen würde auf den Schießstand zum schießen dürften die dann auch mit den "Bösen" Magazinen schießen?

Danke :D

Re: 30er Mags erlaubt am Stand?

Verfasst: Mo 17. Jun 2019, 13:02
von Incite
haluna hat geschrieben:
Mo 17. Jun 2019, 12:59
Hallo

wie schaut es den aus mit den Magazinen die über 10 Schuss bei LW und 20 Schuss bei KW ? Darf ich die jz noch am stand verwenden?
Was ist wenn ich jemanden ohne WBK mitnehmen würde auf den Schießstand zum schießen dürften die dann auch mit den "Bösen" Magazinen schießen?

Danke :D
ja

ja (wenn es ein behördlich genehmigter Stand ist)

Re: 30er Mags erlaubt am Stand?

Verfasst: Mo 17. Jun 2019, 13:04
von bino71
...und das gilt bis zum 14.12.2019. Was danach ist, weiß keiner.

Re: 30er Mags erlaubt am Stand?

Verfasst: Mo 17. Jun 2019, 13:07
von AUG-andy
bino71 hat geschrieben:
Mo 17. Jun 2019, 13:04
...und das gilt bis zum 14.12.2019. Was danach ist, weiß keiner.
+2 Jahre Übergangszeit zum melden.
Vermutlich erst ab 14.12 2021 ein Thema.

Re: 30er Mags erlaubt am Stand?

Verfasst: Mo 17. Jun 2019, 13:14
von bino71
Behördlich genehmigte Waffenstand kann durchaus die 30er per 14.12.2019 verbannen. Hausrecht und so.

Re: 30er Mags erlaubt am Stand?

Verfasst: Mo 17. Jun 2019, 13:22
von AUG-andy
bino71 hat geschrieben:
Mo 17. Jun 2019, 13:14
Behördlich genehmigte Waffenstand kann durchaus die 30er per 14.12.2019 verbannen. Hausrecht und so.
Wie du richtig geschrieben hast "kann" es , muss es aber nicht so sein .
Abwarten und Tee trinken. ;)

Re: 30er Mags erlaubt am Stand?

Verfasst: Mo 17. Jun 2019, 13:42
von fast12
bino71 hat geschrieben:
Mo 17. Jun 2019, 13:14
Behördlich genehmigte Waffenstand kann durchaus die 30er per 14.12.2019 verbannen. Hausrecht und so.
Die Antwort ist ein bissi am Thema vorbei. Als Standbetreiber kann ich natürlich Regeln machen wie ich will, das steht in keinem Zusammenhang mit dem Waffenrecht.

Re: 30er Mags erlaubt am Stand?

Verfasst: Mo 17. Jun 2019, 13:45
von bino71
Nein ist es nicht, aber manche müssen es erst sehen.
Kenne zumindest einen Stand, der das Umsetzen wird, sobald das Gesetz "aktiv" gesetzt wird. Wie Andy sagt, Tee trinken und abwarten.

Re: 30er Mags erlaubt am Stand?

Verfasst: Mo 17. Jun 2019, 14:22
von Mauser98Lover
haluna hat geschrieben:
Mo 17. Jun 2019, 12:59
Hallo

wie schaut es den aus mit den Magazinen die über 10 Schuss bei LW und 20 Schuss bei KW ? Darf ich die jz noch am stand verwenden?
Was ist wenn ich jemanden ohne WBK mitnehmen würde auf den Schießstand zum schießen dürften die dann auch mit den "Bösen" Magazinen schießen?

Danke :D
aber ist jetzt nicht noch alles erlaubt bei den Magazinen bis 13.12.2019? Außerdem betrifft es nach jetzigen gesetzesstand nur halbautomatische Waffen mit zentralfeuerzündung. Dein IO Repetierer oder Ruger 10/22 kann danach auch weiterhin die Mags verwenden. Interessant wirds dann bei Fällen wo man einen Repetierer hat, der STANAGs verwendet aber keinen AR15. Aber bezüglich registrieren steht glaub ich nichts im Gesetzestext. Außerdem ist sowohl der besitz und auch das anstecken der "bösen Magazine" verboten.
Ergo müssten sie die Absätze mit dem Besitz von besagten high cap Magazinen entfernen und dann einen Absatz im §17 hinzufügen wo sinngemäß drinnenstehen müsste ,,§17 Abs 7 und 8 gilt nicht, wenn die 10+ bzw. 20+ Schuss Magazine auf einem behördlich genehmigten Schießplatz an eine Waffe angesteckt werden"
Mit der Regelung könnt ma leben, aber ich persönlich glaub, dass die das Knallhart durchsetzen werden mit denen Magazinen und man wird wohl keine dynamischen Bewerbe mit seinem AR15 schießen können, wenn man mehr als 10 Schuss pro Magazin braucht.

Bezug: WaffG. §17 Abs 7-10 Quelle: Verband Sonderausgabe 1a/19

Ich habe extra nochmal im WÖ heft nachgeblättert, dass ich micht nicht irre. Also nur, dass das nochmal klar ist reguliert sind nur die Waffen und Magazine für Halbautomatische Waffen mit Zentralfeuerzündung, KEINE REPETIERER. Das les ich nämlich 10x in jedem Fred wo das neue Gesetz erwähnt wird, dass alle Magazine betroffen sind, aber das sind sie nach jetzigem Gesetzesstand nicht

Re: 30er Mags erlaubt am Stand?

Verfasst: Mo 17. Jun 2019, 14:25
von Maddin
Trotzdem wird das mit den Magazinen auf behördlich genehmigten Schießtätten nicht gelten, weil dort die Bestimmungen zum Besitz nicht angewendet werden. Da braucht’s gar keine neue Norm...

Re: 30er Mags erlaubt am Stand?

Verfasst: Mi 19. Jun 2019, 17:16
von hasgunz
Maddin hat geschrieben:
Mo 17. Jun 2019, 14:25
Trotzdem wird das mit den Magazinen auf behördlich genehmigten Schießtätten nicht gelten, weil dort die Bestimmungen zum Besitz nicht angewendet werden. Da braucht’s gar keine neue Norm...
Yup, hier der tolle Paragraph 14:
Waffenrecht Österreich hat geschrieben:§ 14. Für die Benützung von Schußwaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten sind die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schußwaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Waffenverbote (§§ 12 und 13) gelten auf solchen Schießstätten jedoch.
Dadurch, dass zum Beispiel Schalldämpfer und zukünftig große Magazine in die Kat. A gehören, wird das Verwenden von besagtem Zeug auf einem behördlich genehmigten Schießstand (soweit nicht durch eine etweiige Hausordnung untersagt) soweit legal bleiben.

LG

Re: 30er Mags erlaubt am Stand?

Verfasst: Sa 29. Jun 2019, 22:43
von ulat
Ich habe mich jetzt durchgelesen. Sind die Magazin über 20 Kapazität ab Dez. 2019 verboten? Bislang meinte ich zu wissen, dass nur der (Neu-)Erwerb verboten wird. Betrifft das Verbot auch den bestehenden Besitz? Bezieht sich die Diskussion hier nur auf LW (à la AR15) oder auch auf FFW?

Re: 30er Mags erlaubt am Stand?

Verfasst: Sa 29. Jun 2019, 22:46
von rupi
ulat hat geschrieben:
Sa 29. Jun 2019, 22:43
Ich habe mich jetzt durchgelesen. Sind die Magazin über 20 Kapazität ab Dez. 2019 verboten? Bislang meinte ich zu wissen, dass nur der (Neu-)Erwerb verboten wird. Betrifft das Verbot auch den bestehenden Besitz? Bezieht sich die Diskussion hier nur auf LW (à la AR15) oder auch auf FFW?
der generelle Neuerwerb wird verboten

der Altbestand der vor dem Stichtag besessen wurde muss innerhalb von 2 Jahren nachgemeldet werden

Ausnahmen für Neuerwerb wird es geben

Re: 30er Mags erlaubt am Stand?

Verfasst: Sa 29. Jun 2019, 22:54
von Nuss_95
rupi hat geschrieben:
Sa 29. Jun 2019, 22:46
ulat hat geschrieben:
Sa 29. Jun 2019, 22:43
Ich habe mich jetzt durchgelesen. Sind die Magazin über 20 Kapazität ab Dez. 2019 verboten? Bislang meinte ich zu wissen, dass nur der (Neu-)Erwerb verboten wird. Betrifft das Verbot auch den bestehenden Besitz? Bezieht sich die Diskussion hier nur auf LW (à la AR15) oder auch auf FFW?
der generelle Neuerwerb wird verboten

der Altbestand der vor dem Stichtag besessen wurde muss innerhalb von 2 Jahren nachgemeldet werden

Ausnahmen für Neuerwerb wird es geben
Ich weiß, dass noch niemand weiß wie genau alles umgesetzt wird.

Aber glaubt ihr, dass wenn ich jetzt 30er Mags kaufe (ohne einen HA zu besitzen) sie innerhalb der nächsten 2 Jahre, wenn ich einen HA kaufe problemlos melden kann?

Re: 30er Mags erlaubt am Stand?

Verfasst: Sa 29. Jun 2019, 22:59
von rupi
wie sollte es sonst gehen ?