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Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Martino
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Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von Martino » Sa 12. Mär 2011, 16:16

Hi Leute!

Habe versucht mich durch das Internet schlau zu machen. Hab aber wenig aussagekräftiges Material gefunden.

Stimmt es, dass für das Führen einer Luftdruck-Pistole (CO²-Pistole, Kal. 4,5mm - Stahl-BB's bzw. -diabolos)
in Österreich ein sogenannter "Kleiner Waffenschein" benötigt wird (außerhalb des privaten Gründstücks)?

Oder braucht man da gleich einen (normalen) Waffenschein?

LG
Martin

Nudnik
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von Nudnik » Sa 12. Mär 2011, 16:19

Hi,

Wo hast denn des her? Was soll ein "Kleiner Waffenschein" sein? Sowas gibts im östererichischen Waffengesetz nicht.
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Martino
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von Martino » Sa 12. Mär 2011, 16:20

Gut, das gibt es anscheinend nur in Deutschland...

Wie siehts also in Österreich aus bzgl. Führen einer Luftdruckpistole?

Nudnik
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von Nudnik » Sa 12. Mär 2011, 16:33

Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen

§ 1. Waffen sind Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, (2.) bei der Jagd oder beim Schießsport zur Abgabe von Schüssen verwendet zu werden.

§ 2. (1) Schußwaffen sind Waffen, mit denen feste Körper (Geschosse) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können; es sind dies:

§ 45. Auf (3.) Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt,

sind lediglich die §§ 1, 2, 6 bis 17, 35 bis 38, 40, 44 bis 49, 50 Abs. 1 Z 2, 3, 5, Abs. 2 und 3, 51 mit Ausnahme von Abs. 1 Z 2 und 4 bis 8 sowie 52 bis 57 dieses Bundesgesetzes anzuwenden.

§ 35. (1) Das Führen meldepflichtiger oder sonstiger Schußwaffen ist Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet nur auf Grund eines hierfür von der Behörde nach dem Muster der Anlage 1 (Anm.: Anlage 1 nicht darstellbar) ausgestellten Waffenpasses gestattet.
Zuletzt geändert von Nudnik am So 13. Mär 2011, 18:22, insgesamt 3-mal geändert.
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Martino
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von Martino » Sa 12. Mär 2011, 16:38

Dankeschön :)

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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von Ticket » Sa 12. Mär 2011, 17:32

Nudnik hat geschrieben:
4. sonstige Schußwaffen (Kategorie D, § 33).

§ 33. Sonstige Schußwaffen sind alle nicht verbotenen oder genehmigungspflichtigen Schußwaffen mit glattem Lauf, die nicht Kriegsmaterial sind.


Du hast schon Recht mit deiner Ausführung bezüglich führen von Luftdruckwaffen, bloß laut §45 gilt der §33 nicht für Luftdruckwaffen, es gäbe auch sehr wenige Luftdruckpistolen oder Gewehre mit glattem Lauf.
Ticket

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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von Nudnik » Sa 12. Mär 2011, 19:03

Ticket hat geschrieben:...es gäbe auch sehr wenige Luftdruckpistolen oder Gewehre mit glattem Lauf.
Ticket


Ich glaube nicht, dass es um eine MAtchwaffe geht sondern um die diversen FFW-Nachbauten. CP99, BF92, etc. und ich glaube die haben tatsächlich einen glatten lauf aber sicher bin ich natürlich nicht, Co2 getrieben sind sie natürlich. § 35 beisst leider trotzdem.
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von wene010676 » Sa 12. Mär 2011, 19:52

Nudnik hat geschrieben:
Ticket hat geschrieben:...es gäbe auch sehr wenige Luftdruckpistolen oder Gewehre mit glattem Lauf.
Ticket


Ich glaube nicht, dass es um eine MAtchwaffe geht sondern um die diversen FFW-Nachbauten. CP99, BF92, etc. und ich glaube die haben tatsächlich einen glatten lauf aber sicher bin ich natürlich nicht, Co2 getrieben sind sie natürlich. § 35 beisst leider trotzdem.


Die meisten Luftdruckwaffen haben einen gezogenen Lauf, vor allem Gewehre und mind.
50 % aller Federdruck- u. CO2-Pistolen - man auch sagen so ziemlich alles womit Diabolos
verschossen werden. Glatte Läufe haben eigentlich nur mehr Waffen die nur Stahl-
rundkugeln verschiessen können - meist billigere Co2-Pistolen - die sind dann auch nicht
besonders präzise.

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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von Martino » So 13. Mär 2011, 01:41

Gesetze sind mal wieder strange.

Is doch egal, ob der Lauf der CO²-Waffe glatt ist oder nicht - CO²-Waffe (Pistole) ist es und DARUM sollte es ja eigentlich gehen.

Wenns jetzt nach dem Gesetz geht sind nur "glatt-läufige" CO²-Waffen sogenannte "Sonstige Waffen" und fallen deshalb unter § 35. - alle nicht-glattläufigen CO² nicht? --> Also das ergibt keinen Sinn :P

Ist ne CO²-Waffe nun ne "sonstige"?

LG
Martin

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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von Ticket » So 13. Mär 2011, 05:57

Eine Luftdruck- oder CO2 Pistole, egal ob gezogener oder glatter Lauf, Kaliber unter 6mm ist eine "minderwirksame Schußwaffe". Die Bestimmungen über das Führen bleiben aber die gleichen wie bei Kat. B Waffen, also ohne Waffenpass = nix mit führen.
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von Martino » So 13. Mär 2011, 18:01

Verstehe!
Vielen Dank für eure Antworten =)

Nudnik
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von Nudnik » So 13. Mär 2011, 18:24

Ich möchte nochmal auf den §1 eingehen.

Im ersten Ansatz würde man davon ausgehen, dass es sich um eine Schußwaffe zur Ausübung eines Schießsportes handelt.

Gibt es denn eine Disziplin bei der mit diesen Dingern geschossen wird und fallen die überhaupt unter die Definition?

Ist beispielsweise eine CP99 überhaupt per Definition eine Waffe oder eher ein 'Spielzeug'?
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von wene010676 » So 13. Mär 2011, 19:31

Nudnik hat geschrieben:Ich möchte nochmal auf den §1 eingehen.

Im ersten Ansatz würde man davon ausgehen, dass es sich um eine Schußwaffe zur Ausübung eines Schießsportes handelt.

Gibt es denn eine Disziplin bei der mit diesen Dingern geschossen wird und fallen die überhaupt unter die Definition?

Ist beispielsweise eine CP99 überhaupt per Definition eine Waffe oder eher ein 'Spielzeug'?


Ist eine minderwirksame Schußwaffe, auf keinen Fall ein Spielzeug.

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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von Nudnik » So 13. Mär 2011, 20:08

wene010676 hat geschrieben:Ist eine minderwirksame Schußwaffe, auf keinen Fall ein Spielzeug.


Ist das Deine Meinung oder kannst Du das darlegen?

Vielen Dank
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Re: Führen einer Luftdruck-Pistole (4,5mm)

Beitrag von Abbath » So 13. Mär 2011, 21:05

sind waffen und werden auch im waffengesetz als solche erwähnt.

abschnitt §45

3. Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft (Druckluftwaffen) oder unter Verwendung von Kohlensäure entstandenen Gasdruck (CO2-Waffen) angetrieben werden, sofern das Kaliber nicht 6 mm oder mehr beträgt




immer sorgsam verwahrt transportieren - sonst kann das sehr böse enden.
bild.de: "Talibankämpfer von US Marines angel*delt."

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