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Aufbewahrung im Büro
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Aufbewahrung im Büro
Hallo!
Der Platz in meinem Tresor wird etwas knapp. Aus diesem Grund möchte ich einen zweiten Tresor im Kasten in meinem Büro unterbringen. Die Waffen wären also gegen den Zugriff von Mitarbeitern gesichert, zusätzlich ist das Gebäude mit einer Alarmanlage mit Polizeialarmierung gesichert. Dieses Vorgehen ist OK oder? Das Büro befindet sich allerdings im Zuständigkeitsbereich einer anderen BH als meine Wohnung. Wie wird das dann mit der Kontrolle geregelt?
Der Platz in meinem Tresor wird etwas knapp. Aus diesem Grund möchte ich einen zweiten Tresor im Kasten in meinem Büro unterbringen. Die Waffen wären also gegen den Zugriff von Mitarbeitern gesichert, zusätzlich ist das Gebäude mit einer Alarmanlage mit Polizeialarmierung gesichert. Dieses Vorgehen ist OK oder? Das Büro befindet sich allerdings im Zuständigkeitsbereich einer anderen BH als meine Wohnung. Wie wird das dann mit der Kontrolle geregelt?
Re: Aufbewahrung im Büro
Meines Wissens ist das nicht erlaubt, außer Du bist der Chef und Dir gehört das Firmengelände! Ob es mit (schriftlicher) Erlaubnis des Grundstückbesitzers erlaubt ist, weiß ich nicht, aber ich halte es rein prinzipiell nicht für eine gute Idee.
Meines Wissens darfst Du Kat. B. Waffen nur an Deinen Wohnsitzen aufbewaren.
Grüße
Sandman
Meines Wissens darfst Du Kat. B. Waffen nur an Deinen Wohnsitzen aufbewaren.
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
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Re: Aufbewahrung im Büro
sandman hat geschrieben:Meines Wissens darfst Du Kat. B. Waffen nur an Deinen Wohnsitzen aufbewaren.
Das dachte ich auch und hab mal verschiedene Gesetze und Verordnungen gewälzt - aber nix dazu gefunden.
Wenn Du dazu Quellen hast, bitte ich darum!
Vorstellen kann ichs mir aber nicht ganz, sonst wäre ja die Verwahrung von Vereinswaffen (die es ja ex lege nicht gibt, weil jede Vereinswaffe auf die WBK eines Menschen geht) im Vereinsgebäude nicht zulässig, außer der Mensch mit der WBK hätte im Vereinsgebäude einen Wohnsitz.
lg
Kemira
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
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Re: Aufbewahrung im Büro
kemira hat geschrieben:sandman hat geschrieben:Meines Wissens darfst Du Kat. B. Waffen nur an Deinen Wohnsitzen aufbewaren.
Das dachte ich auch und hab mal verschiedene Gesetze und Verordnungen gewälzt - aber nix dazu gefunden.
Wenn Du dazu Quellen hast, bitte ich darum!
Sichere Verwahrung
§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem - auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten - Zugriff schützt.
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
Ticket
- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
- Beiträge: 6752
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Re: Aufbewahrung im Büro
Eben. Von Verwahrung in Wohnsitzen steht da nix. Eher im Gegenteil.
Oder mein Amtsdeutsch is schlecht, kann auch sein.
Oder mein Amtsdeutsch is schlecht, kann auch sein.
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Re: Aufbewahrung im Büro
Ich hab ein Gerichtsurteil gefunden, da ging es um jemanden der Waffen in die Wohnung seiner Freundin ausgelagert hat.
Die KAT B Waffen hatte er dort in einem Tresor verwahrt. Diese werden im Bescheid auch nicht weiter erwähnt.
Es geht im Verlauf primär um den Besitz von verbotenen Waffen, möglichem Kriegsmaterial, etc...
Bemerkenswert ist jedoch, dass das Auslagern der FFWs offenbar kein Problem darstellte.
Wer's nachlesen mag: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... ldepflicht
Die KAT B Waffen hatte er dort in einem Tresor verwahrt. Diese werden im Bescheid auch nicht weiter erwähnt.
Es geht im Verlauf primär um den Besitz von verbotenen Waffen, möglichem Kriegsmaterial, etc...
Bemerkenswert ist jedoch, dass das Auslagern der FFWs offenbar kein Problem darstellte.
Wer's nachlesen mag: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... ldepflicht
Speak softly and carry a big stick.
Wer zieht bloß den Wecker im Krokodil immer wieder auf?
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Re: Aufbewahrung im Büro
Ticket hat geschrieben:
§ 3. (1) Eine Schußwaffe ist sicher verwahrt, wenn ihr Besitzer sie in zumutbarer Weise vor unberechtigtem - auf Aneignung oder unbefugte Verwendung gerichteten - Zugriff schützt.
(2) Für die Beurteilung der Sicherheit der Verwahrung von Waffen und Munition sind insbesondere folgende Umstände maßgeblich:
1.
Verwahrung der Waffe an einem mit der Rechtfertigung oder dem Bedarf in Zusammenhang stehenden Ort, in davon nicht betroffenen Wohnräumen oder in Dritträumen (zB Banksafe);
Ticket
Wo steht das?
Danke!
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Re: Aufbewahrung im Büro
ronhan hat geschrieben:Im Waffengesetz?
Danke
Dann steht nur in meiner Ausgabe unter §3 was anderes, nämlich die Begriffsdefinition einer FFW.
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- kemira
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Re: Aufbewahrung im Büro
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Re: Aufbewahrung im Büro
zweite Durchführungsverordnung von 1998
bild.de: "Talibankämpfer von US Marines angel*delt."
Re: Aufbewahrung im Büro
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- ronhan
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Re: Aufbewahrung im Büro
Nudnik hat geschrieben:ronhan hat geschrieben:Im Waffengesetz?
Danke
Dann steht nur in meiner Ausgabe unter §3 was anderes, nämlich die Begriffsdefinition einer FFW.
Urks, war auch nicht ganz richtig...!
(So schnell konnt' ich den Beitrag gar nicht löschen... )
Grüße, Ronald
Kein Facebook, kein Instagram, kein WhatsApp... kein Navi.
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Re: Aufbewahrung im Büro
Nachdem ich gesehen habe, dass du deinen Beitrag gelöscht hast, wollte ich meinen auch löschen. Ich habe nichtmal den Button dazu gefunden
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Re: Aufbewahrung im Büro
Nudnik hat geschrieben:Ich hab ein Gerichtsurteil gefunden, da ging es um jemanden der Waffen in die Wohnung seiner Freundin ausgelagert hat.
Die KAT B Waffen hatte er dort in einem Tresor verwahrt.
Bemerkenswert ist jedoch, dass das Auslagern der FFWs offenbar kein Problem darstellte.
hi
tut es auch nicht
du kannst die knarre verwahren wo du willst
habe ich als offizielle auskunft des AB wien erhalten
einzige rahmenbedingungen:
- unberechtigte duerfen keinen zugriff haben
- der berechtigte MUSS IMMER zugriff haben (genau genommen wuerde das GEGEN die aufbewahrung im safe sprechen, ist aber offenbar trotzdem zulaessig)
was also NICHT zulaessig waere ist die verwahrung in einem safe bei der freundin, wenn der berechtigte nicht gleichzeitig auch ueber die wohnungsschluesseln der wohnung der freundinn innehat
auch die verwahrung in gartenhuetten oder holzhuetten (die frage wird bei der ueberpruefung alle fuenf jahre ausdruecklich im fragebogen abgefragt) ist NICHT grundsaetzlich untersagt, in solchen faellen wird aber die verwahrung speziell beurteilt (ich vermute: das geht dann ohne fix verschraubten ordentlichen safe nicht mehr)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Aufbewahrung im Büro
Mhm.. jetzt etwas unsicher bin..