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Pistole Galvanisierbetrieb überlassen- was rechtlich beachten?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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wetabi_old
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Pistole Galvanisierbetrieb überlassen- was rechtlich beachten?

Beitrag von wetabi_old » Di 9. Jul 2019, 22:11

Servus, ich will meine Pistole vernickeln lassen in einem Galvanisierbetrieb, was muss ich wegen der Überlassung beachten? Wie rechtlich absichern?

Gruß

Tagnor
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Re: Pistole Galvanisierbetrieb überlassen- was rechtlich beachten?

Beitrag von Tagnor » Mi 10. Jul 2019, 10:00

Normalerweise solltest du eine Überlassungsbestätigung erhalten mit der Seriennummer drauf usw.
Was genau der Betrieb selbst alles benötigt kann ich dir nicht sagen. WBK mit freiem Platz wird vermutlich bei einem Ein-Mann Betrieb reichen. Im Cerakote-Thread hier im Forum wurde das schon mal diskutiert glaub ich. Lg

wetabi_old
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Re: Pistole Galvanisierbetrieb überlassen- was rechtlich beachten?

Beitrag von wetabi_old » Mi 10. Jul 2019, 10:21

Tagnor hat geschrieben:
Mi 10. Jul 2019, 10:00
Normalerweise solltest du eine Überlassungsbestätigung erhalten mit der Seriennummer drauf usw.
Was genau der Betrieb selbst alles benötigt kann ich dir nicht sagen. WBK mit freiem Platz wird vermutlich bei einem Ein-Mann Betrieb reichen. Im Cerakote-Thread hier im Forum wurde das schon mal diskutiert glaub ich. Lg
Ja, das habe ich mir geben lassen.
Gruß

mastercrash
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Re: Pistole Galvanisierbetrieb überlassen- was rechtlich beachten?

Beitrag von mastercrash » So 28. Jul 2019, 18:48

Mal ein Gedanke: Wäre es eigentlich für den Mitarbeiter eines solchen Galvanisierbetriebes der Waffen vernickelt nicht ein Bedürfnis auf dieser Grundlage mehr Kat B Plätze auf seiner WBK zu beantragen?

Immerhin verdient er damit seinen Lebensunterhalt und immer nur eine Waffe nach der anderen annehmen zu dürfen wegen der beschränkten Kat B Plätze wäre ein Eingriff in die Erwerbsfreiheit.
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine

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