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WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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klausg73
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Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von klausg73 » Mi 17. Jul 2019, 16:31

woolf hat geschrieben:
Mi 17. Jul 2019, 16:26
So wie das klingt, wäre für dich wirklich eine Erweiterung nach § 23 (2b) das Einfachste.
Geht halt nur von 5 auf 7 und auch nur wenn die letzte Erweiterung min. 5 Jahre her ist, aber es hat doch keinen Sinn auf Biegen und Brechen was über die Sportschiene zu argumentieren wenn du das Schießen eben nicht annähernd so betreibst in der Realität.
ich habe ja nachgefragt auf der BH, der sagt von 5 auf 10 soll ich ansuchen

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Weissi
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Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von Weissi » Mi 17. Jul 2019, 16:41

Beispielsweise könnte eventuell unter Umständen und nur vielleicht ein Ansuchen so aussehen:
Eingangs möchte ich mich für Ihre rasche und detaillierte Rückinformation herzlich bedanken.

Als einzige für mich in Frage kommende Rechtfertigung steht das "Sportschießen" im Raum, was auch nachvollziehbar ist, da ich (WBK seit XX.XX.XXXX) seit XX.XX.XXXX bei einem Schützenverein ordentliches Mitglied bin und seither XX Bewerbe mitgeschossen habe. Jedoch will ich in Zukunft zusätzlich auch andere Bewerbe in mehreren unterschiedlichen Kalibern mitschiessen. Die bis jetzt XX Ergebnisse sende ich Ihnen eingescannt als Anhang.

Somit bitte ich Sie, dieses E-Mail/diesen Brief als Antrag auf Erweiterung meiner Waffenbesitzkarte Nr. A-XXXXXX, ausgestellt am XX.XX.XXXX von fünf (5) auf zehn (10) Plätze zu betrachten.

Die oben erwähnte Ergebnislisten, Urkunden und die Besätigung des Schützenvereins finden Sie als Anhang.

Bitte um kurze Information oder Bestätigung ob das reicht, oder ob ich noch etwas für die positive Erledigung tun kann und stehe Ihnen jederzeit auch gerne telefonisch unter 0000/0000000 zur Verfügung.
Grüße,

Weissi

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Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von Balistix » Mi 17. Jul 2019, 18:50

Weissi hat geschrieben:
Mi 17. Jul 2019, 16:41
Beispielsweise könnte eventuell unter Umständen und nur vielleicht ein Ansuchen so aussehen:
Eingangs möchte ich mich für Ihre rasche und detaillierte Rückinformation herzlich bedanken.

Als einzige für mich in Frage kommende Rechtfertigung steht das "Sportschießen" im Raum, was auch nachvollziehbar ist, da ich (WBK seit XX.XX.XXXX) seit XX.XX.XXXX bei einem Schützenverein ordentliches Mitglied bin und seither XX Bewerbe mitgeschossen habe. Jedoch will ich in Zukunft zusätzlich auch andere Bewerbe in mehreren unterschiedlichen Kalibern mitschiessen. Die bis jetzt XX Ergebnisse sende ich Ihnen eingescannt als Anhang.

Somit bitte ich Sie, dieses E-Mail/diesen Brief als Antrag auf Erweiterung meiner Waffenbesitzkarte Nr. A-XXXXXX, ausgestellt am XX.XX.XXXX von fünf (5) auf zehn (10) Plätze zu betrachten.

Die oben erwähnte Ergebnislisten, Urkunden und die Besätigung des Schützenvereins finden Sie als Anhang.

Bitte um kurze Information oder Bestätigung ob das reicht, oder ob ich noch etwas für die positive Erledigung tun kann und stehe Ihnen jederzeit auch gerne telefonisch unter 0000/0000000 zur Verfügung.
Grüße,

Weissi
Scheinbar bin ich der einzige Depp, der 10 Seiten Schriftsatz schreibt. :lol:

In der Sache, die Verband hat auch irgendwo Muster rumkugeln. Einfach mal googlen.

Edit: da zB -> https://iwoe.at/service/wbk-erweiterung/
ASL - Verein - SSC Stetten

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Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von tschi » Mi 17. Jul 2019, 22:29

Balistix hat geschrieben:
Mi 17. Jul 2019, 18:50

Scheinbar bin ich der einzige Depp, der 10 Seiten Schriftsatz schreibt. :lol:
Nein bist du nicht :whistle: :D

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Prof_Enfield
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Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von Prof_Enfield » Do 18. Jul 2019, 08:02

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann steht die BH Deinem Ansuchen anscheinend eh wohlwollend gegenüber und Du sollst halt nur (kurz) etwas schreiben.

Wie wär's z.B. damit?

Sehr geehrte/-r…

Da sich meine schießsportlichen Interessen in den vergangenen Jahren verbreitert haben und ich mit meinen derzeitigen fünf WBK-Plätzen nicht mehr das Auslangen finden werde, ersuche ich Sie gem. §… WaffG um eine Erweiterung auf zehn Plätze.

Ich möchte folgenden Bewerbsarten schießen und benötige dafür in absehbarer Zeit eine entsprechende Ausrüstung sowie einen weiteren Platz für Leihwaffen, um auch mittelfristig weitere Bewerbsarten ausprobieren zu können.

Nr.: Verwendungszweck/Bewerbsart: Mögliche Sportgeräte:
1. Dienstpistole Glock 17
2. SGKP Smith & Wesson 686
3. ...
4.
5.

Derzeit habe ich folgende Kategorie B-Waffe für folgende Bewerbe bzw. Disziplinen vorgesehen:

Nr.: Waffe Verwendungszweck/Bewerbsart
1.
2.
3.
4.
5. weiterer Platz für eine etwaige Leihwaffe

Ergebnislisten (u.a. auch von Runden- und Landesmeisterschaften) kann ich bei Bedarf jederzeit gerne vorlegen/finden Sie beigelegt.

Die sichere Verwahrung sowie der Schutz vor unberechtigter Aneignung sind durch die versperrte Aufbewahrung von Waffen und Munition in massiven Stahlschränken gewährleistet.

In der Hoffnung, dass Sie mein Ersuchen wohlwollend behandeln, verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen
Suche israelisch gestempelte (siehe Avatar) Kat. B- und Kat. C-Waffen.
https://www.waffengebraucht.at/waffen/m ... en--547618

klausg73
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Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von klausg73 » Sa 20. Jul 2019, 18:33

Prof_Enfield hat geschrieben:
Do 18. Jul 2019, 08:02
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann steht die BH Deinem Ansuchen anscheinend eh wohlwollend gegenüber und Du sollst halt nur (kurz) etwas schreiben.

Wie wär's z.B. damit?

Sehr geehrte/-r…

Da sich meine schießsportlichen Interessen in den vergangenen Jahren verbreitert haben und ich mit meinen derzeitigen fünf WBK-Plätzen nicht mehr das Auslangen finden werde, ersuche ich Sie gem. §… WaffG um eine Erweiterung auf zehn Plätze.

Ich möchte folgenden Bewerbsarten schießen und benötige dafür in absehbarer Zeit eine entsprechende Ausrüstung sowie einen weiteren Platz für Leihwaffen, um auch mittelfristig weitere Bewerbsarten ausprobieren zu können.

Nr.: Verwendungszweck/Bewerbsart: Mögliche Sportgeräte:
1. Dienstpistole Glock 17
2. SGKP Smith & Wesson 686
3. ...
4.
5.

Derzeit habe ich folgende Kategorie B-Waffe für folgende Bewerbe bzw. Disziplinen vorgesehen:

Nr.: Waffe Verwendungszweck/Bewerbsart
1.
2.
3.
4.
5. weiterer Platz für eine etwaige Leihwaffe

Ergebnislisten (u.a. auch von Runden- und Landesmeisterschaften) kann ich bei Bedarf jederzeit gerne vorlegen/finden Sie beigelegt.

Die sichere Verwahrung sowie der Schutz vor unberechtigter Aneignung sind durch die versperrte Aufbewahrung von Waffen und Munition in massiven Stahlschränken gewährleistet.

In der Hoffnung, dass Sie mein Ersuchen wohlwollend behandeln, verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen
Danke,werde ich so mal versuchen........soll ich mich auf den §23 2b WaffG berufen ? oder auch §11 ist das nodwendig im ansuchen?

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Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von SSG308 » Sa 20. Jul 2019, 21:03

"§ 23 Absatz 2 dritter und vierter Satz in Verbindung mit § 11b"

nix 2b und nix 11

klausg73
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Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von klausg73 » Sa 20. Jul 2019, 22:51

SSG308 hat geschrieben:
Sa 20. Jul 2019, 21:03
"§ 23 Absatz 2 dritter und vierter Satz in Verbindung mit § 11b"

nix 2b und nix 11

Also so im satz anführen
, ersuche ich Sie gem. §23 Absatz 2 WaffG um eine Erweiterung auf zehn Plätze

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Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von Mauser98Lover » Sa 20. Jul 2019, 22:55

Glock1768 hat geschrieben:
Mi 17. Jul 2019, 13:33
hast du jetzt 5 oder 6 plätze auf deiner WBK? irgendwie kenn i mi net aus?!?

auch eine Erweiterung aufgrund von Sammelitis wird "einfach nur so" (vermutlich) nicht gelingen ... Sportschützenerweiterung, warum und welche Waffen und höchstwahrscheinlich auf Bewerbe, die mit solchen Leihwaffen geschossen worden sind wie du sie nach der Erweiterung kaufen wollen würdest ...

sonst wird es vermutlich nichts werden
warum wirds mit der Begründung ,,Sammler" nicht funktionieren, es gibt doch einen Grund warum die Option besteht, der Pessimismus hier ist nicht auszuhalten. Solange man beweisen kann, dass man nicht einfach nur mehr FFWs im Schrank zum ,,rumballern" liegen haben will, dann wird wohl nichts gegen die Erweiterung sprechen. Ich würde Literatur sammeln, möglichst viel z.b. zum Thema Revolver auf Englisch und Deutsch. Wenn man dann eine kurze wissenschaftliche Arbeit (60.000 Zeichen reichen fix) über das Thema verfasst hat (Geschichte, modelle, technik, relevanz in der Waffenbranche, etc.) und die Infos alle hat, dann wird es sicher gehen. Mehr als das kann man wohl nicht machen, nur gleich aufzugeben, nur weil die Möglichkeit besteht, dass die BH doch nicht zustimmt beim Sammeln ist glaub ich der falsche Zugang.
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Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von klausg73 » Sa 20. Jul 2019, 23:27

Mauser98Lover hat geschrieben:
Sa 20. Jul 2019, 22:55
Glock1768 hat geschrieben:
Mi 17. Jul 2019, 13:33
hast du jetzt 5 oder 6 plätze auf deiner WBK? irgendwie kenn i mi net aus?!?

auch eine Erweiterung aufgrund von Sammelitis wird "einfach nur so" (vermutlich) nicht gelingen ... Sportschützenerweiterung, warum und welche Waffen und höchstwahrscheinlich auf Bewerbe, die mit solchen Leihwaffen geschossen worden sind wie du sie nach der Erweiterung kaufen wollen würdest ...

sonst wird es vermutlich nichts werden
warum wirds mit der Begründung ,,Sammler" nicht funktionieren, es gibt doch einen Grund warum die Option besteht, der Pessimismus hier ist nicht auszuhalten. Solange man beweisen kann, dass man nicht einfach nur mehr FFWs im Schrank zum ,,rumballern" liegen haben will, dann wird wohl nichts gegen die Erweiterung sprechen. Ich würde Literatur sammeln, möglichst viel z.b. zum Thema Revolver auf Englisch und Deutsch. Wenn man dann eine kurze wissenschaftliche Arbeit (60.000 Zeichen reichen fix) über das Thema verfasst hat (Geschichte, modelle, technik, relevanz in der Waffenbranche, etc.) und die Infos alle hat, dann wird es sicher gehen. Mehr als das kann man wohl nicht machen, nur gleich aufzugeben, nur weil die Möglichkeit besteht, dass die BH doch nicht zustimmt beim Sammeln ist glaub ich der falsche Zugang.
Mehrere aus meinen verein haben sammler schon versucht, und kamen nicht mal zum nachweisgespräch der oder die verantwortlichen dort sind nicht so einfach wie wo anders. In anderen bezirken ist es leichter bei uns leider nicht......mein vater hat 100 auf seiner karte, waren auch andere zeiten und er ist jäger da gehts gleich noch viel leichter ........Vitamin b

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Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von Mauser98Lover » Sa 20. Jul 2019, 23:37

klausg73 hat geschrieben:
Sa 20. Jul 2019, 23:27
Mauser98Lover hat geschrieben:
Sa 20. Jul 2019, 22:55
Glock1768 hat geschrieben:
Mi 17. Jul 2019, 13:33
hast du jetzt 5 oder 6 plätze auf deiner WBK? irgendwie kenn i mi net aus?!?

auch eine Erweiterung aufgrund von Sammelitis wird "einfach nur so" (vermutlich) nicht gelingen ... Sportschützenerweiterung, warum und welche Waffen und höchstwahrscheinlich auf Bewerbe, die mit solchen Leihwaffen geschossen worden sind wie du sie nach der Erweiterung kaufen wollen würdest ...

sonst wird es vermutlich nichts werden
warum wirds mit der Begründung ,,Sammler" nicht funktionieren, es gibt doch einen Grund warum die Option besteht, der Pessimismus hier ist nicht auszuhalten. Solange man beweisen kann, dass man nicht einfach nur mehr FFWs im Schrank zum ,,rumballern" liegen haben will, dann wird wohl nichts gegen die Erweiterung sprechen. Ich würde Literatur sammeln, möglichst viel z.b. zum Thema Revolver auf Englisch und Deutsch. Wenn man dann eine kurze wissenschaftliche Arbeit (60.000 Zeichen reichen fix) über das Thema verfasst hat (Geschichte, modelle, technik, relevanz in der Waffenbranche, etc.) und die Infos alle hat, dann wird es sicher gehen. Mehr als das kann man wohl nicht machen, nur gleich aufzugeben, nur weil die Möglichkeit besteht, dass die BH doch nicht zustimmt beim Sammeln ist glaub ich der falsche Zugang.
Mehrere aus meinen verein haben sammler schon versucht, und kamen nicht mal zum nachweisgespräch der oder die verantwortlichen dort sind nicht so einfach wie wo anders. In anderen bezirken ist es leichter bei uns leider nicht......mein vater hat 100 auf seiner karte, waren auch andere zeiten und er ist jäger da gehts gleich noch viel leichter ........Vitamin b
dann lässt man sich ein paar Exemplare der wissenschaftlichen Arbeit in einer professionellen Druckerei ausdrucken, z.b. solche bei der Uni, die auf sowas spezialisiert sind, und gibt die gleich bei der BH ab und sagt denen, dass sie sich ruhig melden können wenn ein Gutachter das überprüfen soll....und wenn man am Ende der Arbeit - wie es sich gehört - die Quellen angibt, dann braucht man auch nicht zehntausend Bücher mitschleppen. Danach haben die 6 Monate Zeit - wenn ich mich nicht irre - den Antrag zu bearbeiten, also da muss spätestens eine Entscheidung gefallen sein, wenn sie dann den Antrag ablehnen, dann geh ich einfach in Revision und die nächste Instanz (evtl is das der LVWG) muss sowieso genauer hinschauen als die BH und wird dann garantiert in deinem Sinne eine Entscheidung fällen. Das ist natürlich nicht die beste Lösung auf der Welt, nur wenn man unbedingt berechtigterweise solche extra Schusswaffen braucht, dann führt sowieso kein Weg daran vorbei
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Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von AUG-andy » So 21. Jul 2019, 07:54

Mehrere aus meinen verein haben sammler schon versucht, und kamen nicht mal zum nachweisgespräch der oder die verantwortlichen dort sind nicht so einfach wie wo anders. In anderen bezirken ist es leichter bei uns leider nicht......mein vater hat 100 auf seiner karte, waren auch andere zeiten und er ist jäger da gehts gleich noch viel leichter ........Vitamin b

Dann schauen das alle Plätze voll sind , egal mit welchem Schrott.
Das Erbrecht verschafft dir dann irgendwann sicher 100 Plätze.
Traurig dass es in Österreich nur so möglich ist seine Plätze einigermaßen aufzustocken.
MfG
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Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von SSG308 » So 21. Jul 2019, 10:29

klausg73 hat geschrieben:
Sa 20. Jul 2019, 22:51
SSG308 hat geschrieben:
Sa 20. Jul 2019, 21:03
"§ 23 Absatz 2 dritter und vierter Satz in Verbindung mit § 11b"

nix 2b und nix 11

Also so im satz anführen
, ersuche ich Sie gem. §23 Absatz 2 WaffG um eine Erweiterung auf zehn Plätze
Ja, so kann man das schreiben.
Ich würde den § 11b auch erwähnen, um gleich klarzustellen, dass Du nicht Sammeln oder Jagd meinst.

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Re: WBK-Erweiterung von 5 auf 10 Waffen

Beitrag von Maddin » So 21. Jul 2019, 11:39

AUG-andy hat geschrieben:
So 21. Jul 2019, 07:54
Mehrere aus meinen verein haben sammler schon versucht, und kamen nicht mal zum nachweisgespräch der oder die verantwortlichen dort sind nicht so einfach wie wo anders. In anderen bezirken ist es leichter bei uns leider nicht......mein vater hat 100 auf seiner karte, waren auch andere zeiten und er ist jäger da gehts gleich noch viel leichter ........Vitamin b

Dann schauen das alle Plätze voll sind , egal mit welchem Schrott.
Das Erbrecht verschafft dir dann irgendwann sicher 100 Plätze.
Traurig dass es in Österreich nur so möglich ist seine Plätze einigermaßen aufzustocken.
Ich frag mich wie man da überhaupt noch eine Erweiterung nachweisen möchte, oder ob die einem bei so vielen Waffen eh "einfach so" erteilt wird.

Ich komm bei mir irgendwie schon ins Schwitzen, auch wenn sich das für die Routinierten unter eucht jetzt vielleicht lachhaft anhört. Bei der übernächsten Erweiterung werden wahrscheinlich Sportschützennachweise mit mehr als 5 Waffen verlangt (ich mache als nächstes die Erweiterung auf 5 Plätze nach der neuen Rechtslage). Keine Ahnung wie man das mit der bisherigen "Sportschützenregelung", also der "Erweiterung alt" seriös nachweisen und darlegen möchte. Mir ist unklar wie man das mit einigen (Sammler-)Waffen bei uns machen soll, schließlich gibts bei uns jetzt schon kaum bzw. gar keine Bewerbe dafür. Bleibt nur zu hoffen, dass sich da bei den Vereinen und öffentlichen Schießplätzen ab 14.12.19 auch was tut...

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