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Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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FFWGK
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Beitrag von FFWGK » Mi 24. Jul 2019, 14:37

Na schau, Danke. Jetzt kenne ich mich aus.
Rein aus Interesse: wie würde in diesem Fall (theoretisch) eine mündliche Verkündung des Bescheides aussehen?

@Maddin
Der TE hat ja eine WBK die lediglich voll ist. Ein priv VK sieht das aber nicht. Ich glaube der Händler im ZWR auch nicht.
Ich bin mir nicht mehr sicher aber ich glaube meine erweiterter WBK hat die gleiche Nummer wie die Originale???
Von daher wäre der Deal THEORETISCH möglich innerhalb der 6 wöchigen Frist. Bis Abholung der neuen WBK (was nun dank Martin P eindeutig geklärt ist) hätte der Käufer natürlich die Plätze überzogen...
Zuletzt geändert von FFWGK am Mi 24. Jul 2019, 14:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Beitrag von IT Guy » Mi 24. Jul 2019, 14:43

FFWGK hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 13:45

...
Positive Bearbeitung impliziert eine Gebühr.
Jetzt kann man sich fragen ob die Umkehrung auch gilt...
...
Demnach hätte ich gleich nach der Abgabe meines Antrags einkaufen dürfen. Ich hab nämlich das Formular ausgefüllt und wurde dann gleich zur Kassa geschickt um die Gebühr einzuzahlen. Mit dem Zahlungsbeleg zurück und alles abgeben.
Hab damals noch mit den Kollegen gewitzelt, dass sie jetzt ja garnicht mehr ablehnen können, weil ich ja schon bezahlt habe.

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Martin P
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Beitrag von Martin P » Mi 24. Jul 2019, 14:44

FFWGK hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 14:37
Na schau, Danke. Jetzt kenne ich mich aus.
Rein aus Interesse: wie würde in diesem Fall (theoretisch) eine mündliche Verkündung des Bescheides aussehen?
Meiner Meinung nach im konkreten Fall unzulässig, da die Bewilligung durch die Ausstellung einer WBK zu erteilen ist (Wortlaut des § 20 Abs. 1 WaffG 1996).

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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Beitrag von FFWGK » Mi 24. Jul 2019, 14:46

Da hast mich falsch verstanden. Das stand zur Diskussion. Jetzt wissen wir dass „Bescheid existiert“ aber nicht rechtskräftig ist.

Hab ja Martin P jetzt nich gefragt wie eine rechtskräftige mündliche Verkündung aussehen könnte. Nur weils lustig wäre...
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Beitrag von McMonkey » Mi 24. Jul 2019, 14:49

@FFWGK
... jetzt bis gerade nochmal so aus der Nummer raus gekommen. Das hättest einfach und netter haben können. ;)
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Mit der Einstellung kommt leider auch nicht viel von dir. Ich finde es schade, denn ich meine du hast neben dem guten Treffen als Schütze auch mündlich noch mehr drauf als nur, hingeworfene Worthülsen.

Freundschaft :)

@Martin P - Danke für die Erläuterungen!
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Beitrag von gewo » Mi 24. Jul 2019, 14:52

FFWGK hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 14:37
Ich bin mir nicht mehr sicher aber ich glaube meine erweiterter WBK hat die gleiche Nummer wie die Originale???
NEIN
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Beitrag von FFWGK » Mi 24. Jul 2019, 14:54

Martin P hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 14:44
FFWGK hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 14:37
Na schau, Danke. Jetzt kenne ich mich aus.
Rein aus Interesse: wie würde in diesem Fall (theoretisch) eine mündliche Verkündung des Bescheides aussehen?
Meiner Meinung nach im konkreten Fall unzulässig, da die Bewilligung durch die Ausstellung einer WBK zu erteilen ist (Wortlaut des § 20 Abs. 1 WaffG 1996).
Klingt vernünftig. Danke.
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Beitrag von gewo » Mi 24. Jul 2019, 14:57

Promo hat geschrieben:
Di 23. Jul 2019, 17:46
Macht sich also neuerdings ein Händler strafbar, weil er (zu viele) Waffen einer Person überlässt, die zu Besitz (im derartig großen Umfang) nicht berechtigt ist?
1. betrifft das nur haendler die im ZWR mitspielen

2. nur dann wenn er mehr waffen ueberlaesst als der person genehmigt wurden, also zb jemandem 3 FFW ueeberlaesst der eine WBK fuer 2 waffen hat

wieviele waffen jeamnd aktuell im besitz hat kann der haendler im ZWR nicht sehen da es ja die sechswoechige meldefrist gibt bzw bei privatkaeufen die behoerden teilweise monate benoetigen um die privatverkaeufe einzutragen
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Beitrag von Maddin » Mi 24. Jul 2019, 15:11

FFWGK hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 14:37
Na schau, Danke. Jetzt kenne ich mich aus.
Rein aus Interesse: wie würde in diesem Fall (theoretisch) eine mündliche Verkündung des Bescheides aussehen?

@Maddin
Der TE hat ja eine WBK die lediglich voll ist. Ein priv VK sieht das aber nicht. Ich glaube der Händler im ZWR auch nicht.
Ich bin mir nicht mehr sicher aber ich glaube meine erweiterter WBK hat die gleiche Nummer wie die Originale???
Von daher wäre der Deal THEORETISCH möglich innerhalb der 6 wöchigen Frist. Bis Abholung der neuen WBK (was nun dank Martin P eindeutig geklärt ist) hätte der Käufer natürlich die Plätze überzogen...
Klar möglich ist alles. Der Privatverkäufer kann es nicht überprüfen. Auch der Händler hat nur eingeschränkte Kontrollrechte. Gewo hat es ja schön dargelegt warum.

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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Beitrag von gewo » Mi 24. Jul 2019, 15:21

AUG-andy hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 11:59
Entweder du gibst die alte Karte vorher ab und bekommst dann die Neue zugestellt oder du musst sie Abholen. Oder du tauscht vor Ort bei Abholung Alt gegen NEU.
So ist es es

immer nur entweder alt oder neu

Wenn jemand aus welchen Gründen auch immer, und sei es nur fuer kurze zeit beide WBKs inne hat (also die alte und die neue) dann hat die verwaltung einen fehler gemacht, das darf so nicht sein

ich bin zu wenig fachmann aber ich halte es sogar fuer moegkich dass fuer die zeit der innehabung beider WBKs die entsprechend addierte stueckzahl beider karten in summe innegehabt werden duerfte
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Beitrag von yoda » Mi 24. Jul 2019, 20:21

gewo hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 15:21
So ist es es

immer nur entweder alt oder neu

Wenn jemand aus welchen Gründen auch immer, und sei es nur fuer kurze zeit beide WBKs inne hat (also die alte und die neue) dann hat die verwaltung einen fehler gemacht, das darf so nicht sein

ich bin zu wenig fachmann aber ich halte es sogar fuer moegkich dass fuer die zeit der innehabung beider WBKs die entsprechend addierte stueckzahl beider karten in summe innegehabt werden duerfte
Daran haben die im Waffengesetz gedacht, das alte Dokument verliert laut Gesetz offiziell die Gültigkeit, unabhängig davon ob es abgegeben wurde oder nicht. Sonst könnte ich ja alle 2 Wochen meine WBK verlieren, und hätte nach 1 Jahr eine recht große Summe an Waffen auf meinen WBKs.

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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Beitrag von Joewood » Do 25. Jul 2019, 11:06

Das einfachste ist immer noch, bei der Behörde anzurufen...
Nachdem ich auch gerade auf meine neue WBK warte (bezahlt wurde vor ungefähr 2 Wochen), sieht es so aus:
Das Ding wird - jedenfalls in Wien gemäß Auskunft von heute Vormittag - nicht per Post verschickt, sondern man wird informiert, sobald es da ist und dann darf man es sich bei der Behörde abholen (und gegen die alte tauschen). Damit entfällt natürlich auch die Situation, dass man 2 von den Karten parallel hat.

Kleiner Nebensatz: derzeit scheint recht viel los zu sein mit vielen Anträgen und so, so dass es ein bisserl dauern kann (ich schätze mal, dass die Urlaubszeit ebenfalls das Ihre dazu tun wird, dass es derzeit nicht soo schnell geht)

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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Beitrag von Maddin » Do 25. Jul 2019, 11:33

gewo hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 15:21
AUG-andy hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 11:59
Entweder du gibst die alte Karte vorher ab und bekommst dann die Neue zugestellt oder du musst sie Abholen. Oder du tauscht vor Ort bei Abholung Alt gegen NEU.
So ist es es

immer nur entweder alt oder neu

Wenn jemand aus welchen Gründen auch immer, und sei es nur fuer kurze zeit beide WBKs inne hat (also die alte und die neue) dann hat die verwaltung einen fehler gemacht, das darf so nicht sein

ich bin zu wenig fachmann aber ich halte es sogar fuer moegkich dass fuer die zeit der innehabung beider WBKs die entsprechend addierte stueckzahl beider karten in summe innegehabt werden duerfte
Glaub ich nicht. Einmal darf ich zwei und bei der anderen fünf Waffen haben. Das schließt sich doch aus, wenn die WBK auf den selben Namen und auf die selbe Person lautet.

Die "kleinere" WBK wird von der "größeren" automatisch geschluckt. Das ist mE die logische Lösung.

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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Beitrag von cas81 » Do 25. Jul 2019, 12:08

Maddin hat geschrieben:
Do 25. Jul 2019, 11:33
Die "kleinere" WBK wird von der "größeren" automatisch geschluckt. Das ist mE die logische Lösung.
WBK posterior derogat WBK priori? :think: :lol:
Klingt vernünftig...
Wenn es anders wäre, dann würde das jedwedem Sinn (haha) und Zweck der Stückzahlbeschränkung in Bezug auf Besitz/Innehabung widersprechen. Aber sollte eh egal sein, denn in den Genuss zweier Karten gleichzeitig sollte man ja eh nicht kommen...
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Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Beitrag von gewo » Do 25. Jul 2019, 19:14

Maddin hat geschrieben:
Do 25. Jul 2019, 11:33
gewo hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 15:21
AUG-andy hat geschrieben:
Mi 24. Jul 2019, 11:59
Entweder du gibst die alte Karte vorher ab und bekommst dann die Neue zugestellt oder du musst sie Abholen. Oder du tauscht vor Ort bei Abholung Alt gegen NEU.
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Glaub ich nicht. Einmal darf ich zwei und bei der anderen fünf Waffen haben. Das schließt sich doch aus, wenn die WBK auf den selben Namen und auf die selbe Person lautet.

Die "kleinere" WBK wird von der "größeren" automatisch geschluckt. Das ist mE die logische Lösung.
Im Gesetz ist nix logisch

Und vor allem wir ganz sicher nichts is kleinere von der groesseren geschluckt

Sondern wenn schon dann höchstens die ältere von der neueren

Wobei ich dachte dass es geklärt ist die alte bei Ausstellung der neuen für ungueltig erklärt wird ...
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