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Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Di 23. Jul 2019, 02:26
von wetabi_old
Meine Erweiterung ist durch, Geld überwiesen, neue Karte aber noch nicht abholbereit, kann ich trotzdem schon von Privat eine Pistole kaufen??
Gruß

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Di 23. Jul 2019, 02:33
von mrd
neue Karte, neuer Nummer ... zumindest hier in LL.

Folglich wirst Dir beim Ausfüllen der Überlassung schwer tun, könnte ich mir vorstellen.

Abgesehen davon, was sagst/zeigst dem Überlasser?

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Di 23. Jul 2019, 03:16
von wetabi_old
mrd hat geschrieben:
Di 23. Jul 2019, 02:33
neue Karte, neuer Nummer ... zumindest hier in LL.

Folglich wirst Dir beim Ausfüllen der Überlassung schwer tun, könnte ich mir vorstellen.

Abgesehen davon, was sagst/zeigst dem Überlasser?
Dem überlasser zeig ich natürlich meine bisherige WBK, die habe ich ja noch, gebe ich ja erst bei Abholung der neuen ab. Das mit der neuen WBK Nummer hast du Recht, ob das aber so ausschlaggebend ist? Vielleicht warte ich doch noch die paar Tage ab bis ich die neue Karte in Händen habe.
Gruß

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Di 23. Jul 2019, 03:55
von Philipp1
wetabi hat geschrieben:
Di 23. Jul 2019, 03:16
Das mit der neuen WBK Nummer hast du Recht, ob das aber so ausschlaggebend ist? Vielleicht warte ich doch noch die paar Tage ab bis ich die neue Karte in Händen habe.
Gruß
Ich würde es (und habe es auch) abwarten.

Auf dem Übertragungsformular tragen beide (Erwerber, Überlasser) ihre WBK/WP Nummer ein, zusammen mit Anschrift und dergleichen, unterferkeln das, und da willst Du nicht der Behörde einen Grund zum Suche-den-Fehler liefern. Und während Du vielleicht zu Deinem Waffenreferenten einen guten Draht hast, so muß das nicht für die andere Behörde auch gelten...

lg

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Di 23. Jul 2019, 08:26
von Glock1768
Ich würde dem Verkäufer einfach die Karten auf den Tisch legen. Wenn Ihr beide Vertrauenswürdig seid, dann legt er dir die Waffe auf die Seite und wartet bis Du die Karte hast. Vielleicht auch eine Option?

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Di 23. Jul 2019, 09:17
von tousibaer
wetabi hat geschrieben:
Di 23. Jul 2019, 02:26
Meine Erweiterung ist durch, Geld überwiesen, neue Karte aber noch nicht abholbereit, kann ich trotzdem schon von Privat eine Pistole kaufen??
Gruß
Woher hast die Information???
Nur auf eine telefonische (?) Auskunft hin tät ich nichts übereilen und warten bis ich was schriftliches in der Hand habe.
Die paar Tage Zeit wird´s wohl haben.

Grüße

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Di 23. Jul 2019, 09:19
von Glock1768
tousibaer hat geschrieben:
Di 23. Jul 2019, 09:17
wetabi hat geschrieben:
Di 23. Jul 2019, 02:26
Meine Erweiterung ist durch, Geld überwiesen, neue Karte aber noch nicht abholbereit, kann ich trotzdem schon von Privat eine Pistole kaufen??
Gruß
Woher hast die Information???
Nur auf eine telefonische (?) Auskunft hin tät ich nichts übereilen und warten bis ich was schriftliches in der Hand habe.
Die paar Tage Zeit wird´s wohl haben.

Grüße
vermutlich von der bh?!?!?

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Di 23. Jul 2019, 09:20
von yoda
Die WBK ist die Berechtigung, keine WBK für die Anzahl an Plätzen = keine Berechtigung. Allein dass man auf die Idee kommt...

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Di 23. Jul 2019, 09:22
von Promo
Kannst ja zahlen und Abholung in einer oder zwei Wochen ausmachen ....

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Di 23. Jul 2019, 10:23
von AUG-andy
Falls der Verkäufer dringend den Platz braucht dann einfach Waffe bezahlen und er soll sie auf Depot legen und dem Händler die Sache erklären . Wenn du deine neue Karte hast mit dem Kaufvertrag auf dich melden. Die Meldung macht dann der Händler um wenig Geld und du hast keine Arbeit .
Ganz easy :dance:

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Di 23. Jul 2019, 10:24
von wetabi_old
Promo hat geschrieben:
Di 23. Jul 2019, 09:22
Kannst ja zahlen und Abholung in einer oder zwei Wochen ausmachen ....
Genau so wirds gemacht.
Danke für die Tipps
Gruss

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Di 23. Jul 2019, 11:58
von tousibaer
Glock1768 hat geschrieben:
Di 23. Jul 2019, 09:19
tousibaer hat geschrieben:
Di 23. Jul 2019, 09:17
wetabi hat geschrieben:
Di 23. Jul 2019, 02:26
Meine Erweiterung ist durch, Geld überwiesen, neue Karte aber noch nicht abholbereit, kann ich trotzdem schon von Privat eine Pistole kaufen??
Gruß
Woher hast die Information???
Nur auf eine telefonische (?) Auskunft hin tät ich nichts übereilen und warten bis ich was schriftliches in der Hand habe.
Die paar Tage Zeit wird´s wohl haben.

Grüße
vermutlich von der bh?!?!?
oder von der Kronen Zeitung...
Solange es nur eine mündliche Auskunft ist würd ich nicht gleich losziehen und einkaufen...

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Di 23. Jul 2019, 17:08
von Joewood
yoda hat geschrieben:
Di 23. Jul 2019, 09:20
Die WBK ist die Berechtigung, keine WBK für die Anzahl an Plätzen = keine Berechtigung. Allein dass man auf die Idee kommt...
Nö, die WBK ist das replizierbare Dokument (kann man je verlieren/gestohlen werden und muss seine Waffen ja trotzdem nicht gleich abgeben, bis man ein neues bkeommt), dass die Berechtigung bezeugt. Die Berechtigung selber ist irgendwo in einem System hinterlegt. Von daher finde ich die Überlegung nicht so verkehrt.
Aber ich habe dieselbe Frage an meine Sachbearbeiterin gestellt und die hat gemeint, der Händler weiß ja nix von der neuen WBK (dachte, das wäre im ZWR, auf das der Händler ja Zugriff hat, einsehbar), von daher hat sie gemeint, besser warten, bis ich die Scheckkarte in Händen halte...

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Di 23. Jul 2019, 17:46
von Promo
Der Händler weiß natürlich nichts von der neuen WBK. Er sieht im ZWR ja auch nicht, dass Herr Max Mustermann 5 Kat.B Waffen besitzen darf und davon schon 4 Plätze belegt hat. Im ZWR sieht der Händler nur, welche waffenrechtlichen Dokumente (WBK, WP) der Inhaber hat und die eingetragenen Waffen.

Persönlich habe ich dann auch schon mal überlegt, dass es ja gut wäre, wenn der Händler angezeigt bekommt, dass Max Mustermann noch 1 Platz frei hat. Andererseits, wenn er gerade am gleichen Tag eine Waffe privat verkauft hat und im Anschluss beim Händler zwei Waffen einkaufen will, wird es dem Händler falsch angezeigt weil es eben üblicherweise nicht so schnell geht. So wird selbst wenn der Händler nachzählt er nicht die zwei freien Plätze finden. Und vor dem ZWR wusste der Händler ja nicht mal, welche Waffe auf welche Person gemeldet war sondern hat einfach nur der Behörde eine Meldung gesendet. Macht sich also neuerdings ein Händler strafbar, weil er (zu viele) Waffen einer Person überlässt, die zu Besitz (im derartig großen Umfang) nicht berechtigt ist?

Re: Erweiterung genehmigt, Karte noch nicht abholbereit, trotzdem schon einkaufen?

Verfasst: Di 23. Jul 2019, 18:02
von Martin P
Joewood hat geschrieben:
Di 23. Jul 2019, 17:08
yoda hat geschrieben:
Di 23. Jul 2019, 09:20
Die WBK ist die Berechtigung, keine WBK für die Anzahl an Plätzen = keine Berechtigung. Allein dass man auf die Idee kommt...
Nö, die WBK ist das replizierbare Dokument (kann man je verlieren/gestohlen werden und muss seine Waffen ja trotzdem nicht gleich abgeben, bis man ein neues bkeommt), dass die Berechtigung bezeugt. Die Berechtigung selber ist irgendwo in einem System hinterlegt. Von daher finde ich die Überlegung nicht so verkehrt.
Aber ich habe dieselbe Frage an meine Sachbearbeiterin gestellt und die hat gemeint, der Händler weiß ja nix von der neuen WBK (dachte, das wäre im ZWR, auf das der Händler ja Zugriff hat, einsehbar), von daher hat sie gemeint, besser warten, bis ich die Scheckkarte in Händen halte...
Stimmt nicht. Die Behörde entscheidet über Anträge üblicherweise mit Bescheid, in bestimmten Fällen durch die Ausstellung eines Dokuments, das an die Stelle des positiven Bescheides tritt - so z. B. bei der WBK, beim Führerschein etc..

Ein Bescheid und damit auch die Karte entfaltet Rechtswirkungen mit der Zustellung. Vereinfacht gesagt, bevor du die WBK nicht übernommen hast, besitzt du die Berechtigung (noch) nicht.