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Erwerb von Einsteckläufen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Manekineko
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Erwerb von Einsteckläufen

Beitrag von Manekineko » Di 23. Jul 2019, 20:27

Hallo!

Es gibt zwar ein paar Threads, zum Thema Einsteckläufe, aber meine Frage ist etwas spezieller, weshalb ich, der Einfachheit halber, ein neues Thema erstellt habe.(Hoffe, dass das o.k. ist)

Und zwar:

Soweit ich weiß, sind Einsteckläufe bis zu einem gewissen Kaliber nicht registrierungspflichtig, oder?

Jetzt habe ich gesehen, dass immer mehr Leute, ihre Einsteckläufe -wie .22 hornet oder .22wm- registriert haben.

Wie verhält es sich bei Kauf bzw. Verkauf, wenn das Teil im ZWR war?
Oder hat sich was geändert?

Viele Grüße

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Promo
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Re: Erwerb von Einsteckläufen

Beitrag von Promo » Mi 24. Jul 2019, 11:32

Wenn du einen nicht meldepflichtigen Einstecklauf erwirbst, dann musst du ihn auch nicht im ZWR registrieren lassen. Wenn der Vorbesitzer ihn trotzdem eintragen hat lassen, dann kann er die Löschung bei seiner Behörde beantragen mit der Begründung, dass dieser nicht meldepflichtig ist.
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Re: Erwerb von Einsteckläufen

Beitrag von Manekineko » Mi 24. Jul 2019, 22:53

Hallo!

Danke für die Info.

Ist ja recht unkompliziert.

Beste Grüße

Manekineko
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Re: Erwerb von Einsteckläufen

Beitrag von Manekineko » Fr 9. Aug 2019, 21:24

Hallo Leute!

Nachdem meine Frage, in einem anderen, viel älteren, Thread, untergegangen sein muss :violin: , habe ich mir gedacht, ich frage einfach hier, kurz um Hilfe.

Könnte mir jemand sagen, wie folgende Teile rechtlich einzustufen sind, und was man beim Import beachten muss bzw. was auf einen zukommt?

1.

https://www.ebay.com/itm/12GA-to-357-Ma ... 3306608357

2.

https://www.ebay.com/itm/12GA-to-9MM-RI ... 3553992330

3.

https://www.ebay.com/itm/12GA-to-22LR-2 ... 3424999372

4.

https://www.ebay.com/itm/12GA-to-22LR-2 ... 3013831858

5.

https://www.ebay.com/itm/12GA-to-17-Hor ... 3858583331

6.

https://www.gunadapters.com/12-gauge-to ... er-series/

7.

https://www.gunadapters.com/12-gauge-to ... er-series/



Wäre schön, wenn jemand wüsste, wie es sich verhält bzw., wo ich eine Textstelle finde, die mir beim Beantworten, meiner Fragen, hilft.

Viele Grüße

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Hane
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Re: Erwerb von Einsteckläufen

Beitrag von Hane » Fr 9. Aug 2019, 21:29

Ich würde sagen, wenn 5,7mm und größer mit Zügen, dann ist es wie ein entsprechender Einstecklauf zu melden.
Unter 5,7mm ist frei ab 18.

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Re: Erwerb von Einsteckläufen

Beitrag von Manekineko » Sa 10. Aug 2019, 00:16

Hallo!

Super, danke, für die Antwort.

Bedeutet das also, dass ich die glatten Reduzierteile, egal ob jetzt 12ga auf 36ga, oder 12ga auf 9mm glatt, einfach bestellen kann, ebenso, wie die geriffelten solange unter 5,7mm?
Bedeutet das weiter, dass das Patronenlager, ohne gezogenen Lauf, in einem Metallrohr, ohne "restliche" Waffe rundherum, unbedeutend ist?

Gibt es bei der Einfuhr etwas zu beachten, z.B.: eine Art Verbringungsdokument?
Muss dann ein Beschuss stattfinden?
Gelten die üblichen Wertgrenzen, für Waren, also ab 22 Euro, die EUST, und ab 150 Euro, zusätzlich Zoll? Wenn ja, wie hoch ist er in diesem Fall?
Hat jemand schonmal bestellt, der seine Erfahrung teilen möchte/kann?


Fragen über Fragen, ich weiß. Trotzdem würde es mich freuen, wenn jemand was dazu beitragen könnte.

Vielleicht hat ja auch jemand Interesse an einer Sammelbestellung.

Beste Grüße

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Re: Erwerb von Einsteckläufen

Beitrag von Hane » Sa 10. Aug 2019, 08:52

Ich habe mir vor 2-3 Jahren so etwas bei meinem Händler gekauft. War aber nur von 12ga auf .22lr

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Re: Erwerb von Einsteckläufen

Beitrag von Promo » Sa 10. Aug 2019, 12:19

Man kann eine Reduzierhülse - auch wenn er kein Feld-Zug Profil aufweist - als verwendungsfähigen Lauf betrachten und angesichts dessen entsprechend waffenrechtlich einstufen. Zumindest würde ich es so sehen. Würde dir daher empfehlen diese Frage zusätzlich bei deiner Waffenbehörde zu platzieren, diese wird beim BMI rückfragen und du bekommst eine schriftliche Auskunft.
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Re: Erwerb von Einsteckläufen

Beitrag von gewo » Sa 10. Aug 2019, 16:26

Allgemeine Anfragen dazu werden übrigens nur mit dem Gesetzestext beantwortez

Man möchte in dieser Sache im bmi nur konkrete Fragen zu konkreten Modellen beantworten ...
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Re: Erwerb von Einsteckläufen

Beitrag von Manekineko » Sa 10. Aug 2019, 22:35

Hallo!

Danke, für Eure Beiträge.

Gut, also bezüglich der über 5,7mm liegenden Teile, beim Amt nachfragen, verstanden.

Wie ist das jetzt aber mit den Teilen, die unter 5,7mm liegen?
Darf man die (weil relativ günstig), egal ob, glatt oder gezogen, aus den U.S. bestellen, wie z.B. Schraubendreher, Socken, Spielkarten etc., oder kommen da irgendwelche Zusatzforderungen hinzu, wie Im/Exportpapiere, Beschuss etc?

Viele Grüße

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Re: Erwerb von Einsteckläufen

Beitrag von Balistix » Sa 10. Aug 2019, 22:37

Beschuss könnte ich mir vorstellen.

Aber vorher noch das Problem mit ITAR, sollten diese Teile drunter fallen.
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

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Re: Erwerb von Einsteckläufen

Beitrag von Manekineko » Mo 12. Aug 2019, 06:45

Guten Morgen!

Danke erstmal, für die Antworten.
Ich glaube, dass sich der Aufwand, aufgrund der vielen Dinge, die es zu beachten/erkundigen gibt, nicht lohnt..... Zumindest für eine Privatperson. (oder für mich speziell).

Trotzdem....Immerhin was über das Gesetz gelernt.

Falls, trotzdem, noch jemand seine Erfahrungen/Wissen teilen möchte, danke, würde es gerne lesen.

Viele Grüße

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