ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Das Österreichische Waffenrecht 1996

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
steilfeuer
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 194
Registriert: Mi 25. Jan 2012, 17:14

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Beitrag von steilfeuer » Do 7. Mär 2013, 17:03


Benutzeravatar
gipflzipfla
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1196
Registriert: Mo 6. Jun 2011, 20:52

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Beitrag von gipflzipfla » Do 7. Mär 2013, 18:05

Danke, Danke, Dankääää :clap:
"Wer Ironie sät, wird Sarkasmus ernten!"
Waidmonns Gruaß, vom gipfl
..... Bild

Benutzeravatar
joe77
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 659
Registriert: Di 1. Jun 2010, 17:21
Wohnort: nördl. OÖ

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Beitrag von joe77 » Do 7. Mär 2013, 18:15

Andere Frage:

Ist meine Annahme , das ich bei ner B-Waffen Überprüfung meine C+D Waffen nicht vorzeigen muss.


Ist bei uns Gang u. gäbe diese Praktik, das wenn die Behörde von C+D Waffen weiß ( Daten vom europ. Feuerwaffenpass) diese Waffen auf Punkt u. Beistrich mit mitkontroliert werden.
( Verwahrung, §30 Meldung, Hersteller, Seriennummer,...)

Das müsste ja doch gesondert " befohlen " werden, oder ?
Das mit der Frage nach anderen Waffen ist mir ja klar.
Da müsste aber die Antwort reichen : Ja, die sind da drin (auf den Schrank zeig) , und es sind insgesamt weniger als 19 Stück,...
mfg
Josef

Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte ;)

Benutzeravatar
Revierler_old
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3278
Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Beitrag von Revierler_old » Do 7. Mär 2013, 18:25

Sind nicht mitzukontrollieren.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

Bild

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5740
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Beitrag von yoda » Do 7. Mär 2013, 20:47

Solange es auf dem Wisch von der zuständigen Waffenbehörde nicht draufsteht!!, sinds nicht mitzukontrollieren.

Benutzeravatar
Revierler_old
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3278
Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Beitrag von Revierler_old » Fr 8. Mär 2013, 06:18

Negativ. Auf dem alten Formular war noch die Frage " sind noch andere Waffen im Haushalt", die hab ich dann zB mit "ja" oder "nein" ausgefüllt. Ist ja eine Entscheidungs- und keine Ergänzungsfrage.
Jetzt gibt es ein neues Formular und da ist die Frage nicht mehr drin.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

Bild

aug223
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 15
Registriert: Fr 13. Dez 2013, 07:28

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Beitrag von aug223 » Sa 14. Dez 2013, 17:13

Hallo allseits!
Vielleicht eine seltsame Frage, aber mir ist es nicht wirklich klar:

WaffG1996: § 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen ..... von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit G e w e h r s c h e i n w e r f e r n versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein;

http://www.eagle-impact.de/shop/main_bi ... ame=lampen

Ist das als verbotener Gewehrscheinwerfer anzusehen, weil ich den Laser-Lichtkegel von schmal auf etwas breiter (ca. 1m Durchmesser bei 20m Entfernung) aufdrehen kann? Dann ist er allerdings nicht mehr sehr hell!
Was ist mit einem Laser-Zielgerät ohne diese Funktion - ist das ein Scheinwerfer?

LG

Benutzeravatar
IT Guy
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1580
Registriert: Di 14. Aug 2012, 16:02
Wohnort: Graz
Kontaktdaten:

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Beitrag von IT Guy » Sa 14. Dez 2013, 18:52

wenn das Ziel beleuchtet wird ist es ein Scheinwerfer. Also NICHT auf einer Langwaffe montieren! Suche hier im Forum hilft!

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36528
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Beitrag von gewo » Sa 14. Dez 2013, 20:32

aug223 hat geschrieben:Jetzt habe ich mir dieses Ding auf mein Aug Z A3 montiert:
http://www.eagle-impact.de/shop/main_bi ... ame=lampen


hi

solltest du oesterreicher sein dann gibts du dir die antwort eh schon selber

in der beschreibung steht:
"..Die Funktionsweise ist dabei ähnlich einer Taschenlampe, mit dem Unterschied, dass das Zielobjekt auch noch auf mehrere hundert Meter sehr präzise und ohne zu streuen ausgeleuchtet wird. .."

ZIELOBJEKT AUSLEUCHTEN ist genau das stichwort um das es geht

alles was in der lage ist ein zielobjekt auszuleuchten ist ein scheinwerfer, egal ob die lichtquelle eine lampe oder eine laserdiode ist

daher montieren auf langwaffen verboten

und sollte auf der schachtel irgendwas in richtung gewehr (oder rifle) stehen, dann ist auch der erwerb , verkauf und besitz verboten
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

aug223
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 15
Registriert: Fr 13. Dez 2013, 07:28

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Beitrag von aug223 » So 15. Dez 2013, 02:13

O.K., das überzeugt mich.
Laut dem Werbetext ist es also ein Scheinwerfer.
Das es tatsächlich zum Ausleuchten nicht viel taugt (Laserdiode 20 mW, gibt als Leuchte nicht viel her) spielt vermutlich rechtlich keine Rolle.
LG

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36528
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Beitrag von gewo » So 15. Dez 2013, 15:07

aug223 hat geschrieben:Das es tatsächlich zum Ausleuchten nicht viel taugt ..... spielt vermutlich rechtlich keine Rolle.
LG


genau
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

aug223
9mm Para
9mm Para
Beiträge: 15
Registriert: Fr 13. Dez 2013, 07:28

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Beitrag von aug223 » So 15. Dez 2013, 22:12

Ok, dann werde ich das Ding nicht kaufen - Danke für die Info!

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2517
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Beitrag von Promo » Mo 16. Dez 2013, 08:40

Rechtlich spielt das eine Rolle als was es beworben wird, was auf der Verpackung steht. Die tatsächliche Funktion ist unerheblich.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

Senf
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1663
Registriert: Mi 29. Mai 2013, 11:26
Wohnort: Klagenfurt, Leoben, Wien

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Beitrag von Senf » Mo 31. Mär 2014, 16:19

Hallo Leute, interpretiere ich den §17 dahingehend richtig, dass ich mir eine VSRF kaufen darf wenn ich die Behörde davon überzeugen kann das ich ein "überwiegden berechtigtes Interesse an Besitz" nachweisen kann? Wie könnte man ein solches "überwiegend berechtigtes Interesse" "produzieren"? evtl. Durch Dynamisches Flintenschießen?
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!

Benutzeravatar
Kapselpracker
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1543
Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
Wohnort: Wien

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Beitrag von Kapselpracker » Mo 31. Mär 2014, 18:38

Hi!
Senf hat geschrieben:Hallo Leute, interpretiere ich den §17 dahingehend richtig, dass ich mir eine VSRF kaufen darf wenn ich die Behörde davon überzeugen kann das ich ein "überwiegden berechtigtes Interesse an Besitz" nachweisen kann? Wie könnte man ein solches "überwiegend berechtigtes Interesse" "produzieren"? evtl. Durch Dynamisches Flintenschießen?

Denke nicht:
Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und
überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen,
Ausnahmen von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen.

Die VSRF ist aber in Abs.4 beschrieben.

mfg Andi
Bild

Antworten