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Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Mi 16. Mär 2011, 18:07
von sandman

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Mi 16. Mär 2011, 18:08
von rhodium
Dankeschön ... diese grauslige Machwerk treibt einem aber nur zur Verzweiflung ;-)

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Do 10. Mai 2012, 10:17
von Armin
Ich kann in dem Text keine Stelle finden, welche die Verwahrung von Waffen regelt. In § 41 geht es nur um "Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl von Schußwaffen." (20 und mehr). Bin ich blind, oder ist das in einem anderen Gesetz (oder Verordnung) geregelt?
Bitte um Aufklärung!
Danke im Voraus.
Armin

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Do 10. Mai 2012, 10:36
von gewo
Armin hat geschrieben:Ich kann in dem Text keine Stelle finden, welche die Verwahrung von Waffen regelt. In § 41 geht es nur um "Besondere Bestimmungen für die Verwahrung einer großen Anzahl von Schußwaffen." (20 und mehr). Bin ich blind, oder ist das in einem anderen Gesetz (oder Verordnung) geregelt?
Bitte um Aufklärung!
Danke im Voraus.
Armin



hi

es qwird an mehreren stellen auf die notwendigkeit der "sicheren" verwahrung hingewiesen
und eine unsicher verwahrung als grund fuer den verfall der waffen und einzug des dokumentes angegeben

der rest ist in verordnungen und erlaessen geregelt bzw ergibt sich aus der laufenden judikatur, wobei nur hoechstgerichtsurteile wirklich relevant sind

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Do 10. Mai 2012, 10:54
von Armin
Vielen Dank - das ist mir nicht entgangen. Ich würde allerdings gerne über etwas "Handfestes" verfügen, falls mir die Staatsschergen anläßlich der nächsten Überprüfung mit irgendwelchen blödsinnigen G´schichterln kommen sollten.

Konkret: Wo steht, wie an der Wand hängende Waffen der Kategorie C gesichert sein müssen? Muß es ein zertifiziertes Montagesystem sein oder reicht Eigenbau mit Vorhangschloß? Wie dick muß das Holz (oder das Blech) eines Schrankes sein, in dem eine Verwahrung von B-Waffen erfolgt? Welche Qualität muß das jeweilige Schloß aufweisen?

Es kann ja, wie ich hoffe, nicht sein, daß das davon abhängt, wie der jeweilige Uniformträger grad drauf ist, oder? Andererseits - bei uns auf dem Balkan... :whistle:

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Do 10. Mai 2012, 11:09
von gewo
Armin hat geschrieben:Vielen Dank - das ist mir nicht entgangen. Ich würde allerdings gerne über etwas "Handfestes" verfügen, falls mir die Staatsschergen anläßlich der nächsten Überprüfung mit irgendwelchen blödsinnigen G´schichterln kommen sollten.


hallo

in verordnungen findest du dazu nichts

dass findest du nur in der erlaessen
amtliche erlaesse sind arbeitsgrundlagen fuer behoerdenabteilungen und somit NICHT oeffentlich

an OHG urteile zu dem thema erinnere ich mich nicht

wenn der verschluss oder lauf trotz an der wand montierter waffe ohne werkzeug abnehmbar/abbaubar ist koennte es diskussionen geben ...

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Do 10. Mai 2012, 11:22
von Revierler_old
Ist doch gut, dass es keine genaue Regelung gibt. Stell dir vor, die schreiben plötzlich genau vor, was du zu kaufen hast. Viel Spaß beim Einkaufen, die nächsten paar Tausender gehen in Schränke etc. statt in Munition und Waffen.

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Do 10. Mai 2012, 11:59
von gewo
hallo

wenn du es noch "verbindlicher" haben willst:

dein SB (DEINER, auf der fuer DICH zustaendigen behoerde) muss dir auskunft geben wenn du ihn fragst

es kann zwar sein dass du eine auskunft bekommst die du so ned hoeren willst
es kann auch sein dass du eine auskunft bekommst die im gesetzt so keine deckung findet - denn SBs sind keine juristen

aber wenn es dann probleme gibt bei einer kontrolle bekommt den akt genau DEIN SB auf den tisch
und wenn er dir mal eine auskunft gegeben hat dann hat diese - wenn durch memo oder zeugen belegbar - durchaus aussagekraft im weiteren verfahren
wenn du von ihm eine definitiv falsch auskunft bekommen hast und kannst das nachweisen dann ist das jedenfalls ein strafmilderungsgrund, das steht sogar wo im gesetz oder in einer verordnung bild ich mir ein

von daher empfehle ich bei unklaren heiklen rechtslagen weder foren (keines von beiden) noch auskuenfte in waffengeschaeften (auch angestellte im waffenhandel sind keine juristen) und schon graned irgendwelches halbwissen vom schiesstand sondern immer den weg zum EIGENEN sachbearbeiter.

wem das nicht verbindlich genug ist der kann ja ein schriftliches auskunftsersuchen an seine behoerde stellen
es fallen glaub ich 13,- eingabegebuehr an
die anfrage muss beantwortet werden soweit ich weiss
die beauskunftung erfolgt schriftlich

also viel nachweislicher gehts dann nimmer

du hast aber soweit ich weiss kein recht auf eine bescheidausfertigung (erst ein "echter" bescheid waere WIRKLICH in jede richtung wasserfest) denn inhalte eines gesetzes koennen niemals inhalt eines bescheides sein ...

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Do 10. Mai 2012, 12:10
von Stickhead
Schau in der II WaffV unter § 3, Armin!

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Do 10. Mai 2012, 13:13
von Armin
Danke für die sachdienlichen Hinweise! Ich hatte mit den handelnden Personen bisher zwar noch niemals Probleme, bin aber immer gerne auf Eventualitäten gefasst - deshalb meine Frage.

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Di 24. Jul 2012, 15:41
von Pluribus
Welche feuerwaffen kann man ohne wbk erwerben?
Vielleicht hab ich das überlesen.

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Di 24. Jul 2012, 15:49
von Bud Spencer
Kat.C und D
sofern 18 und kein waffenverbot. EWR-Bürger und Wohnsitz in Österreich

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 10:58
von Schnittbrot
Frage bzgl. Aktualität: wurden mit der Waffenrechtsnovelle 2012 das WaffG1996 sowie die 1. und 2. Durchführungsverordnung allesamt umgeschrieben/erweitert, sodass man mit diesen 3 Dokumenten das gesamte neue Waffenrecht hat? Zumindest steht Fassung vom 4.1.2013 bei den drei Dokumenten.
Oder gibt's da noch eine weitere Verordnung?

Re: AW: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 11:10
von Noldi
Kriegsmaterialgesetz plus die Verordnung dazu


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Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Fr 4. Jan 2013, 11:56
von Noldi
Waffengesetz 1996 https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... ffengesetz
1. Waffengesetz-Verordnung https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... ffengesetz
2. Waffengesetz-Verordnung https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... ffengesetz
Kriegsmaterialgesetz https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... gsmaterial
Kriegsmaterialverordnung https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... gsmaterial
Kriegsmaterial Deaktivierungsverordnung https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... gsmaterial

Waffenrecht Runderlass 5.11.2012 http://www.iwoe.at/img/Waffenrecht_Runderlass.pdf
Erlass zum Waffenpass 14.06.2012 http://www.iwoe.at/img/Waffenpass_14.06.2012.pdf

Verbot eine geladene Waffe trotz Waffenpass im Zug zu führen: (fraglich ob das Ministerium die Befugnis dazu hat!)
Eisenbahnschutzvorschriften http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?A ... rschriften
Eisenbahngesetz 1957 https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe? ... bahngesetz

Arbeitsrichtlinien für den Zoll:
VB-0401 Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial
VB-0402 Arbeitsrichtlinie Schieß- und Sprengmittel
VB-0403 Arbeitsrichtlinie Beschussvorschriften
VB-0404 Arbeitsrichtlinie Pyrotechnische Gegenstände
https://findok.bmf.gv.at/findok/showGes ... E92989F0CF

Zu den Ris-Links: auf "gesamte Rechtsvorschrift zum heutigen Tag anzeigen" klicken und man hat das aktuelle Gesetz. Auf "gesamte Rechtsvorschrift zu einem Stichtag anzeigen" und man kann sich anschauen wie das Gesetz zu einem bestimmten Tag gegolten hat.