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Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Do 7. Mär 2013, 17:03
von steilfeuer

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Do 7. Mär 2013, 18:05
von gipflzipfla
Danke, Danke, Dankääää :clap:

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Do 7. Mär 2013, 18:15
von joe77
Andere Frage:

Ist meine Annahme , das ich bei ner B-Waffen Überprüfung meine C+D Waffen nicht vorzeigen muss.


Ist bei uns Gang u. gäbe diese Praktik, das wenn die Behörde von C+D Waffen weiß ( Daten vom europ. Feuerwaffenpass) diese Waffen auf Punkt u. Beistrich mit mitkontroliert werden.
( Verwahrung, §30 Meldung, Hersteller, Seriennummer,...)

Das müsste ja doch gesondert " befohlen " werden, oder ?
Das mit der Frage nach anderen Waffen ist mir ja klar.
Da müsste aber die Antwort reichen : Ja, die sind da drin (auf den Schrank zeig) , und es sind insgesamt weniger als 19 Stück,...

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Do 7. Mär 2013, 18:25
von Revierler_old
Sind nicht mitzukontrollieren.

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Do 7. Mär 2013, 20:47
von yoda
Solange es auf dem Wisch von der zuständigen Waffenbehörde nicht draufsteht!!, sinds nicht mitzukontrollieren.

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Fr 8. Mär 2013, 06:18
von Revierler_old
Negativ. Auf dem alten Formular war noch die Frage " sind noch andere Waffen im Haushalt", die hab ich dann zB mit "ja" oder "nein" ausgefüllt. Ist ja eine Entscheidungs- und keine Ergänzungsfrage.
Jetzt gibt es ein neues Formular und da ist die Frage nicht mehr drin.

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Sa 14. Dez 2013, 17:13
von aug223
Hallo allseits!
Vielleicht eine seltsame Frage, aber mir ist es nicht wirklich klar:

WaffG1996: § 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und das Führen ..... von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des Schußknalles oder mit G e w e h r s c h e i n w e r f e r n versehen sind; das Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen allein;

http://www.eagle-impact.de/shop/main_bi ... ame=lampen

Ist das als verbotener Gewehrscheinwerfer anzusehen, weil ich den Laser-Lichtkegel von schmal auf etwas breiter (ca. 1m Durchmesser bei 20m Entfernung) aufdrehen kann? Dann ist er allerdings nicht mehr sehr hell!
Was ist mit einem Laser-Zielgerät ohne diese Funktion - ist das ein Scheinwerfer?

LG

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Sa 14. Dez 2013, 18:52
von IT Guy
wenn das Ziel beleuchtet wird ist es ein Scheinwerfer. Also NICHT auf einer Langwaffe montieren! Suche hier im Forum hilft!

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Sa 14. Dez 2013, 20:32
von gewo
aug223 hat geschrieben:Jetzt habe ich mir dieses Ding auf mein Aug Z A3 montiert:
http://www.eagle-impact.de/shop/main_bi ... ame=lampen


hi

solltest du oesterreicher sein dann gibts du dir die antwort eh schon selber

in der beschreibung steht:
"..Die Funktionsweise ist dabei ähnlich einer Taschenlampe, mit dem Unterschied, dass das Zielobjekt auch noch auf mehrere hundert Meter sehr präzise und ohne zu streuen ausgeleuchtet wird. .."

ZIELOBJEKT AUSLEUCHTEN ist genau das stichwort um das es geht

alles was in der lage ist ein zielobjekt auszuleuchten ist ein scheinwerfer, egal ob die lichtquelle eine lampe oder eine laserdiode ist

daher montieren auf langwaffen verboten

und sollte auf der schachtel irgendwas in richtung gewehr (oder rifle) stehen, dann ist auch der erwerb , verkauf und besitz verboten

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: So 15. Dez 2013, 02:13
von aug223
O.K., das überzeugt mich.
Laut dem Werbetext ist es also ein Scheinwerfer.
Das es tatsächlich zum Ausleuchten nicht viel taugt (Laserdiode 20 mW, gibt als Leuchte nicht viel her) spielt vermutlich rechtlich keine Rolle.
LG

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: So 15. Dez 2013, 15:07
von gewo
aug223 hat geschrieben:Das es tatsächlich zum Ausleuchten nicht viel taugt ..... spielt vermutlich rechtlich keine Rolle.
LG


genau

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: So 15. Dez 2013, 22:12
von aug223
Ok, dann werde ich das Ding nicht kaufen - Danke für die Info!

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Mo 16. Dez 2013, 08:40
von Promo
Rechtlich spielt das eine Rolle als was es beworben wird, was auf der Verpackung steht. Die tatsächliche Funktion ist unerheblich.

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Mo 31. Mär 2014, 16:19
von Senf
Hallo Leute, interpretiere ich den §17 dahingehend richtig, dass ich mir eine VSRF kaufen darf wenn ich die Behörde davon überzeugen kann das ich ein "überwiegden berechtigtes Interesse an Besitz" nachweisen kann? Wie könnte man ein solches "überwiegend berechtigtes Interesse" "produzieren"? evtl. Durch Dynamisches Flintenschießen?

Re: Das Österreichische Waffenrecht 1996

Verfasst: Mo 31. Mär 2014, 18:38
von Kapselpracker
Hi!
Senf hat geschrieben:Hallo Leute, interpretiere ich den §17 dahingehend richtig, dass ich mir eine VSRF kaufen darf wenn ich die Behörde davon überzeugen kann das ich ein "überwiegden berechtigtes Interesse an Besitz" nachweisen kann? Wie könnte man ein solches "überwiegend berechtigtes Interesse" "produzieren"? evtl. Durch Dynamisches Flintenschießen?

Denke nicht:
Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und
überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen,
Ausnahmen von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen.

Die VSRF ist aber in Abs.4 beschrieben.

mfg Andi