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Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Ehrlich, ich hab Google bemüht und auch die Forensuche
Ich habe aktuell 2 OA15 - einmal in der 10,5“ Variante, einmal in 14 3/4“.
Die Lange würde ich gerne verhökern aber die Kurze ist erst seit wenigen Tagen auf mich gemeldet.
Vor 2-3 Jahren gab es ja die Vermutungen um Altbestandsregelungen im Zuge der WaffG-Reform/EU-Richtlinie - in den Informationen die bisher verfügbar sind habe ich Nichts zu der Thematik finden können.
Wie ist das jetzt? Ist das vom Tisch? Oder gehört das zu den Dingen die wir bis 14.12. nicht sicher wissen werden können und ich das Gewehr (das Alte) bis dahin auch behalten soll?
Wisst Ihr Näheres?
Ich habe aktuell 2 OA15 - einmal in der 10,5“ Variante, einmal in 14 3/4“.
Die Lange würde ich gerne verhökern aber die Kurze ist erst seit wenigen Tagen auf mich gemeldet.
Vor 2-3 Jahren gab es ja die Vermutungen um Altbestandsregelungen im Zuge der WaffG-Reform/EU-Richtlinie - in den Informationen die bisher verfügbar sind habe ich Nichts zu der Thematik finden können.
Wie ist das jetzt? Ist das vom Tisch? Oder gehört das zu den Dingen die wir bis 14.12. nicht sicher wissen werden können und ich das Gewehr (das Alte) bis dahin auch behalten soll?
Wisst Ihr Näheres?
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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Dazu hat du nichts gefunden?
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National
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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Wenn du Etwas weißt, würde ich mich freuen wenn du dein Wissen mit mir teilst
Ich fand alte Threads über das ZWR und Kat C Waffen; Suchbegriff war unter Anderem „Altbestand“, „Altbestand OA15“
Edit: und dass das wohl in der BRD Thema ist
Ich fand alte Threads über das ZWR und Kat C Waffen; Suchbegriff war unter Anderem „Altbestand“, „Altbestand OA15“
Edit: und dass das wohl in der BRD Thema ist
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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Ha!
Also falls sich Jemand noch nicht sicher ist:
viewtopic.php?f=20&t=43147
Seite 1, Beitrag 1
Vielleicht findet der Nächste mit der Frage den Thread mithilfe von diesem hier
Also falls sich Jemand noch nicht sicher ist:
viewtopic.php?f=20&t=43147
Seite 1, Beitrag 1
Vielleicht findet der Nächste mit der Frage den Thread mithilfe von diesem hier
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Du stellst eigentlich keine Frage, also welche Antwort willst du haben???
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Stichtag ja, aber genaueres weiß man noch nicht?woolf hat geschrieben: ↑Fr 9. Aug 2019, 17:3014.12.2019 ist der Stichtag.voodoo-medic hat geschrieben: ↑Fr 9. Aug 2019, 15:12Wie ist das jetzt? Ist das vom Tisch? Oder gehört das zu den Dingen die wir bis 14.12. nicht sicher wissen werden können und ich das Gewehr (das Alte) bis dahin auch behalten soll?
Wisst Ihr Näheres?
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Danke euch Beiden :daumenhoch:
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Hallo!
Da ich einen Neukauf eines zusätzlichen Halbautomaten plane, beschäftigt mich die Frage nach HA-ü10-Altbestand und Ausnahmeregelung auch.
Vor Kurzem habe ich mich mit einem "Sachkundigen" darüber unterhalten und von diesem die Auskunft bekommen, dass die Ausnahmeregelung so ausschauen soll, dass man auf der WBK anstelle eines Kat.B quasi einen "offenen Kat.A-HA-ü10-Ausnahmeplatz" bekommen soll, welchen man dann immer wieder mit einer entsprechenden Waffe füllen kann.
Das klingt für mich fast ein bisserl zu schön um wahr zu sein, wäre für mich aber zufriedenstellend.
Und weil ich grade dabei bin- meine Fragen an die Runde:
Was gilt denn nun ab 14.12.2019 wirklich als Altbestand? Besitz vor dem 01.01. oder vor dem 14.12.?
Gilt die Ausnahmegenehmigung dann allgemein für Anzahl x an ü10-Magazinen und ist dann ein Nachkauf möglich oder wird die Anzahl an Magazinen mitregistriert?
Ist die Ausnahmegenehmigung einer Kurzwaffe mit ü20-Magazin gleichwertig einer für eine HA-Langwaffe mit ü10-Magazin? Denn falls ja, und der Ausnahmeplatz dann "offen" wäre, könnte dieser ja auch mit einer ü10-HA-Langwaffe belegt werden.
Ich habe deswegen auch schon der WKO geschrieben und diese um Ihre Einschätzung gebeten, aber vermutlich weiß man auch dort noch nichts 100%iges
In jedem Fall schon jetzt: vielen Dank für Eure Hilfe!
Da ich einen Neukauf eines zusätzlichen Halbautomaten plane, beschäftigt mich die Frage nach HA-ü10-Altbestand und Ausnahmeregelung auch.
Vor Kurzem habe ich mich mit einem "Sachkundigen" darüber unterhalten und von diesem die Auskunft bekommen, dass die Ausnahmeregelung so ausschauen soll, dass man auf der WBK anstelle eines Kat.B quasi einen "offenen Kat.A-HA-ü10-Ausnahmeplatz" bekommen soll, welchen man dann immer wieder mit einer entsprechenden Waffe füllen kann.
Das klingt für mich fast ein bisserl zu schön um wahr zu sein, wäre für mich aber zufriedenstellend.
Und weil ich grade dabei bin- meine Fragen an die Runde:
Was gilt denn nun ab 14.12.2019 wirklich als Altbestand? Besitz vor dem 01.01. oder vor dem 14.12.?
Gilt die Ausnahmegenehmigung dann allgemein für Anzahl x an ü10-Magazinen und ist dann ein Nachkauf möglich oder wird die Anzahl an Magazinen mitregistriert?
Ist die Ausnahmegenehmigung einer Kurzwaffe mit ü20-Magazin gleichwertig einer für eine HA-Langwaffe mit ü10-Magazin? Denn falls ja, und der Ausnahmeplatz dann "offen" wäre, könnte dieser ja auch mit einer ü10-HA-Langwaffe belegt werden.
Ich habe deswegen auch schon der WKO geschrieben und diese um Ihre Einschätzung gebeten, aber vermutlich weiß man auch dort noch nichts 100%iges
In jedem Fall schon jetzt: vielen Dank für Eure Hilfe!
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Ich würde abwarten und bis zur Information von der Behörde warten.
Was ist wenn der Antragsteller keinen freien B Platz hat, bekommt er dann bei der Meldung neue B Plätze und muss wieder 117,40 zahlen.
Was ist wenn der Antragsteller keinen freien B Platz hat, bekommt er dann bei der Meldung neue B Plätze und muss wieder 117,40 zahlen.
woolf hat geschrieben: sondern es werden für jede Ausnahmebewilligung Zug um Zug die "normalen" Kat. B Plätze verringert.
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Nichts davon beantwortbar ohne Glaskugel. Übe Dich in Geduld.
Irgendwo stand Altbestand vor dem 14.12.
Irgendwo stand Altbestand vor dem 14.12.
Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
kurtk hat geschrieben: ↑Sa 17. Aug 2019, 11:49Ich würde abwarten und bis zur Information von der Behörde warten.
Was ist wenn der Antragsteller keinen freien B Platz hat, bekommt er dann bei der Meldung neue B Plätze und muss wieder 117,40 zahlen.
woolf hat geschrieben: sondern es werden für jede Ausnahmebewilligung Zug um Zug die "normalen" Kat. B Plätze verringert.Extra Plätze bekommt niemand dazu .
Alles was dann nach Meldung zu Kat. A wird kostet einen Kat. B Platz.
Jede HA Langwaffe muss ja sowieso auf einen B Platz derzeit gemeldet sein .
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Altbestand ist vor dem 14.12
Darum werden jetzt auch vermehrt HA Langwaffen verkauft wegen der 30iger Magazine. Danach nur mehr mit der Sportschützen Regelung mit größeren Magazinen erhältlich. Aber fragt mal Gewo , der weiß es besser.
MfG
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Re: Stichtag „Besitz HA-Langwaffe“
Was weiss Gewo besser? Leider wiess der genau so viel/wenig wie wir alle...
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.