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Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Verfasst: Sa 10. Aug 2019, 15:44
von -Foxford-
Hello!
Ich hätte eine rechtliche Frage zum Einkauf von Schäften und Magazinen aus Deutschland.
Beim "ruger1022.de" Shop würde ich gerne einen Troy Schaft und ein paar BX-25er Magazine für meine Ruger 10/22 bestellen und bin mir nicht sicher ob das auch so erlaubt ist oder ob ich irgend eine Form von Importgenehmigung brauche.
Habts bei dem Shop schon mal bestellt und was muss ich rechtlich beachten?
Gibt es allgemein Waffenteile die ein absolutes No-Go bei solchen Bestellungen sind?
Schöne Grüße
Martin
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Verfasst: Sa 10. Aug 2019, 15:58
von Mindfreeq
Hast nicht in einem anderen Beitrag gerade sinngemäß geschrieben "Man soll sich nicht so anstellen" ?
Also was stellst dich so an ist ja kein Gefährdungspotential und dir als normalo WBK Besitzer wird sicher keiner ans Bein pinkeln wollen, also bestell dann wirst es eh sehen ob der Postler oder die Cobra klingelt

Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Verfasst: Sa 10. Aug 2019, 16:04
von AUG-andy
Mindfreeq hat geschrieben: ↑Sa 10. Aug 2019, 15:58
Hast nicht in einem anderen Beitrag gerade sinngemäß geschrieben "Man soll sich nicht so anstellen" ?
Also was stellst dich so an ist ja kein Gefährdungspotential und dir als normalo WBK Besitzer wird sicher keiner ans Bein pinkeln wollen, also bestell dann wirst es eh sehen ob der Postler oder die Cobra klingelt
Genau das selbe wollte ich auch schreiben.
Mit dem Datenschutz locker umgehen , und dann bei einem Holzschaft die Hose voll haben.

Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Verfasst: Sa 10. Aug 2019, 16:26
von -Foxford-
Ja und ihr seids auch voll komisch, das eine mit den Emails ist eine Bagatelle und das andere kann einen Entzug der WBK nach sich ziehen.
Und das soll also das berühmte österreichische Waffenforum sein von dem mir im Verein erzählt wurde?
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Verfasst: Sa 10. Aug 2019, 18:48
von johnbond01
-Foxford- hat geschrieben: ↑Sa 10. Aug 2019, 15:44
Hello!
Ich hätte eine rechtliche Frage zum Einkauf von Schäften und Magazinen aus Deutschland.
Beim "ruger1022.de" Shop würde ich gerne einen Troy Schaft und ein paar BX-25er Magazine für meine Ruger 10/22 bestellen und bin mir nicht sicher ob das auch so erlaubt ist oder ob ich irgend eine Form von Importgenehmigung brauche.
Habts bei dem Shop schon mal bestellt und was muss ich rechtlich beachten?
Gibt es allgemein Waffenteile die ein absolutes No-Go bei solchen Bestellungen sind?
Schöne Grüße
Martin
Natürlich gibt es Waffenteile die ein No-Go hinsichtlich Selbstbestellung im Internet sind, nämlich alle die im ZWR stehen bzw dort hineingehören. Die genannten Teile also nicht.
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Verfasst: Sa 10. Aug 2019, 18:57
von -Foxford-
Okay also Schäfte und Magazine fallen nicht darunter.
Danke für die Info!

Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Verfasst: Sa 10. Aug 2019, 21:34
von Maddin
-Foxford- hat geschrieben: ↑Sa 10. Aug 2019, 18:57
Okay also Schäfte und Magazine fallen nicht darunter.
Danke für die Info!
Noch nicht...
In Deutschland wird man demnächst aber nicht mehr bestellen brauchen (leider).
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Verfasst: Sa 10. Aug 2019, 21:36
von Balistix
Maddin hat geschrieben: ↑Sa 10. Aug 2019, 21:34
-Foxford- hat geschrieben: ↑Sa 10. Aug 2019, 18:57
Okay also Schäfte und Magazine fallen nicht darunter.
Danke für die Info!
Noch nicht...
In Deutschland wird man demnächst aber nicht mehr bestellen brauchen (leider).
Magst du das ausführen? Ich habe das Gefühl, mir ist da was entgangen.
Danke!
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Verfasst: Sa 10. Aug 2019, 21:45
von Maddin
Balistix hat geschrieben: ↑Sa 10. Aug 2019, 21:36
Maddin hat geschrieben: ↑Sa 10. Aug 2019, 21:34
-Foxford- hat geschrieben: ↑Sa 10. Aug 2019, 18:57
Okay also Schäfte und Magazine fallen nicht darunter.
Danke für die Info!
Noch nicht...
In Deutschland wird man demnächst aber nicht mehr bestellen brauchen (leider).
Magst du das ausführen? Ich habe das Gefühl, mir ist da was entgangen.
Danke!
Den Kabinetssentwurf unserer deutschen Freunde durchgelesen ?
Das Stichdatum für die ganze Magazin-Geschichte ist dort 2017 und wirkt auf alle Neukäufe zurück. Ob sie waffenrelevant werden weiß man nicht.
Keine Ahnung ob es auf uns Auswirkungen haben kann, aber ich tu mir den Spaß nicht mehr an. Zahlt sich in den meisten Fällen eh nimmer aus dort zu bestellen...
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Verfasst: Sa 10. Aug 2019, 21:54
von -Foxford-
Ich dachte das die Richtlinie die Magazine für Waffen mit Randfeuerpatronen wie die 22lr davon ausspart.
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Verfasst: Sa 10. Aug 2019, 21:56
von Balistix
Maddin hat geschrieben: ↑Sa 10. Aug 2019, 21:45
Balistix hat geschrieben: ↑Sa 10. Aug 2019, 21:36
Maddin hat geschrieben: ↑Sa 10. Aug 2019, 21:34
Noch nicht...
In Deutschland wird man demnächst aber nicht mehr bestellen brauchen (leider).
Magst du das ausführen? Ich habe das Gefühl, mir ist da was entgangen.
Danke!
Den Kabinetssentwurf unserer deutschen Freunde durchgelesen ?
Das Stichdatum für die ganze Magazin-Geschichte ist dort 2017 und wirkt auf alle Neukäufe zurück. Ob sie waffenrelevant werden weiß man nicht.
Keine Ahnung ob es auf uns Auswirkungen haben kann, aber ich tu mir den Spaß nicht mehr an. Zahlt sich in den meisten Fällen eh nimmer aus dort zu bestellen...
Nein, nicht gelesen. Nur ein, zwei Artikel und das Erklärvideo von DeutscheSchützen.
Das betrifft aber nur Magazine, oder? Also Upper Griffe, Schäfte und dgl sollten weiterhin unproblematisch sein.
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Verfasst: Sa 10. Aug 2019, 22:07
von Maddin
Deshalb sagte ich ja „noch“.
Wird sicher nicht mehr lange dauern bis der deutsche Regulierungswahn auch bei Schäften zuschlagen wird.
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Verfasst: Sa 10. Aug 2019, 22:19
von Balistix
Maddin hat geschrieben: ↑Sa 10. Aug 2019, 22:07
Deshalb sagte ich ja „noch“.
Wird sicher nicht mehr lange dauern bis der deutsche Regulierungswahn auch bei Schäften zuschlagen wird.
Danke. Also doch süffisante Schwarzmalerei. Ich dachte schon, ich hätte etwas verpasst.
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Verfasst: Mo 12. Aug 2019, 16:28
von Reverend45
Nya, dann gibts immer noch brownells.at und andere .at shops.
Re: Bestellungen im Internet, wie weit darf man gehen?
Verfasst: Mo 12. Aug 2019, 19:14
von JPS1
Balistix hat geschrieben: ↑Sa 10. Aug 2019, 21:56
Das betrifft aber nur Magazine, oder? Also Upper Griffe, Schäfte und dgl sollten weiterhin unproblematisch sein.
Upper und Verschlußträger werden ausdrücklich "wesentlich" in D (S26 / 62+63 Kabinettsentwurf 6.6.2019)