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Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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cas81
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von cas81 » Di 13. Aug 2019, 11:46

Klar macht Nachhilfe Sinn, immer, egal wobei. Besonders wenns um dogmatisches Zeug geht. Auch wenn Nicht- Juristen lieber bei ihrem Vorurteil bleiben und das nie verstehen werden wollen. Aber ich bin ungeeignet, weil erstens nicht wirklich qualifiziert und zweitens von der Dogmatik besessen. Den PSK für Bürgerliches hast eh, haluna? Da werden Basics so erklärt, dass es iaR auch schlüssig ist. Nicht so wie KW & Co, die sind sehr lückenhaft bezüglich Grundlegendem, bzw unnötig kompliziert formuliert. Good Luck für die Prüfung.
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haluna
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von haluna » Di 13. Aug 2019, 12:07

cas81 hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 11:46
Klar macht Nachhilfe Sinn, immer, egal wobei. Besonders wenns um dogmatisches Zeug geht. Auch wenn Nicht- Juristen lieber bei ihrem Vorurteil bleiben und das nie verstehen werden wollen. Aber ich bin ungeeignet, weil erstens nicht wirklich qualifiziert und zweitens von der Dogmatik besessen. Den PSK für Bürgerliches hast eh, haluna? Da werden Basics so erklärt, dass es iaR auch schlüssig ist. Nicht so wie KW & Co, die sind sehr lückenhaft bezüglich Grundlegendem, bzw unnötig kompliziert formuliert. Good Luck für die Prüfung.

Ja das PSK und das KW hab ich :D aber bis jz die einzigen prüfungen die ich gemacht habe in Bürgerlichem recht waren über sachen wie "Berreicherungsrecht,Schadensersatz,PHG,Gewährleistung,Irtum,Fagg, Erbrecht uns... Sachenrecht ist aber leider ned zur prüfung gekommen daher habe ich das noch ned gelernt und entnehme mein wissen aus dem Römischen sachnerecht was ich gemacht hab spirch nec vi, nec clam, nec precario :D aber Römisches Sachenrecht wird wsl eh ziemlich das gleiche sein :P

Merci :)

Alaskan454
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von Alaskan454 » Di 13. Aug 2019, 12:08

Was mich immer fasziniert ist wie schnell der Cas81 das immer wieder "hervor holt" aus dem Gedächtnis und mit welcher Genauigkeit er das ausführt.
:clap: Respekt

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cas81
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von cas81 » Di 13. Aug 2019, 12:17

Ich hab gerade heute früh bevor ich in die Arbeit bin den Besitz noch mal durchgekaut. Ist also eher Zufall. Genau ist da aber nichts gewesen, das war nur ein Mash Up der Grundsätze. Beim WaffG hab ich nachgelesen und zwar schlampig, wie Yoda bewiesen hat.
Und ja, haluna, Römisches ist im großen und ganzen dasselbe. Dazu kommen halt ein paar Abwandlungen und die ganze Rechtsprechung. Aber die Römer waren leiwand drauf bezüglich Jus. Ok, das mit den Sklaven war nicht so nett... aber juristisch pipifein gelöst.
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Papa Bär
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von Papa Bär » Di 13. Aug 2019, 12:30

Frag nur ich mich was die diskussion soll?
Es is wohl völlig wurscht obs erlaubt ist oder nicht, denn es wird zu Hause ja niemand eine Anzeige gegen mich machen, wenn ich einem Freund meine Waffe zum halten gebe?
Hab ich schoin zig mal gemacht und es ist mir aber sowas von wurscht. Steht da ein Polizist neben mir???
Machts euch bitte ned lächerlich
Bei Politikern ist es einfach zu erkennen, wenn sie lügen - Die Lippen bewegen sich.

The_Governor
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von The_Governor » Di 13. Aug 2019, 12:40

Papa Bär hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 12:30
Frag nur ich mich was die diskussion soll?
Es is wohl völlig wurscht obs erlaubt ist oder nicht, denn es wird zu Hause ja niemand eine Anzeige gegen mich machen, wenn ich einem Freund meine Waffe zum halten gebe?
Hab ich schoin zig mal gemacht und es ist mir aber sowas von wurscht. Steht da ein Polizist neben mir???
Machts euch bitte ned lächerlich
Klar, wenn's niemand sieht, darf man auf der Autobahn auch 200 fahren... :headslap:

Papa Bär
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von Papa Bär » Di 13. Aug 2019, 12:47

The_Governor hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 12:40
Papa Bär hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 12:30
Frag nur ich mich was die diskussion soll?
Es is wohl völlig wurscht obs erlaubt ist oder nicht, denn es wird zu Hause ja niemand eine Anzeige gegen mich machen, wenn ich einem Freund meine Waffe zum halten gebe?
Hab ich schoin zig mal gemacht und es ist mir aber sowas von wurscht. Steht da ein Polizist neben mir???
Machts euch bitte ned lächerlich
Klar, wenn's niemand sieht, darf man auf der Autobahn auch 200 fahren... :headslap:
Spricht Intellektuell ja echt für dich dieser Vergleich, Gratulation !
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The_Governor
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von The_Governor » Di 13. Aug 2019, 12:51

Papa Bär hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 12:47
The_Governor hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 12:40
Papa Bär hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 12:30
Frag nur ich mich was die diskussion soll?
Es is wohl völlig wurscht obs erlaubt ist oder nicht, denn es wird zu Hause ja niemand eine Anzeige gegen mich machen, wenn ich einem Freund meine Waffe zum halten gebe?
Hab ich schoin zig mal gemacht und es ist mir aber sowas von wurscht. Steht da ein Polizist neben mir???
Machts euch bitte ned lächerlich
Klar, wenn's niemand sieht, darf man auf der Autobahn auch 200 fahren... :headslap:
Spricht Intellektuell ja echt für dich dieser Vergleich, Gratulation !
Jedenfalls auch nicht weniger, als im Internet damit rumzuprahlen, dass man geltendes Gesetz nicht allzu ernst nimmt, ob sinnvoll oder nicht. :whistle:

Alaskan454
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von Alaskan454 » Di 13. Aug 2019, 12:51

Papa Bär hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 12:30

Hab ich schoin zig mal gemacht und es ist mir aber sowas von wurscht. Steht da ein Polizist neben mir???
Machts euch bitte ned lächerlich
Was jeder tut bleibt jedem selbst überlassen und es sollte jeder wissen was er macht weil alt genug dafür wären wir ja. In Zeiten von Uploads und Selfies würde ich mir sowas ganz gut überlegen.Der Michl der heute dein Freund ist kann es morgen vielleicht nimmer sein und wie in einem anderen Thread schon festgestellt wurde, vergisst das Internet leider nicht. Genauso würde ich mal ziemlich sicher davon ausgehen daß unter Umständen "andere" hier mitlesen, bzw so schnell kannst gar nicht schauen wie FB,Forumetc ausgehoben sind und darum würde ich an deiner Stelle sowas nicht öffentlich Posten noch wem öffentlich dazu raten.

Es gibt mehrere Möglichkeiten seine Verlässlichkeit zu verlieren,aber das ist eine davon.
Zuletzt geändert von Alaskan454 am Di 13. Aug 2019, 12:57, insgesamt 1-mal geändert.

Bleibeschleuniger
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von Bleibeschleuniger » Di 13. Aug 2019, 12:57

Papa Bär hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 12:30
Frag nur ich mich was die diskussion soll?
Es is wohl völlig wurscht obs erlaubt ist oder nicht, denn es wird zu Hause ja niemand eine Anzeige gegen mich machen, wenn ich einem Freund meine Waffe zum halten gebe?
Hab ich schoin zig mal gemacht und es ist mir aber sowas von wurscht. Steht da ein Polizist neben mir???
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Das problem ist halt das der "freund" das jemandem weiterzählen könnte... vielleicht einer falschen Person und dann hast a problem...

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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von gewo » Di 13. Aug 2019, 12:57

Papa Bär hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 12:30
Es is wohl völlig wurscht obs erlaubt ist oder nicht, denn es wird zu Hause ja niemand eine Anzeige gegen mich machen, wenn ich einem Freund meine Waffe zum halten gebe?
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abgesehen von grundsaetzlichen ueberlegung zum thema gesetze und deren einhaltung ...

es gibt a menge faelle wo waffendokumente entzogen wurden wegen genau dieses sachverhaltes

spaetestens wennst mal versehentlich die freundin vom freund beschlaefst und er findet des ned witzig isses nur ein kleiner schritt zu einer anzeige
auch eine scheidung waere ein schoener anlassfall
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von Ares » Di 13. Aug 2019, 13:02

Papa Bär hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 12:30
Frag nur ich mich was die diskussion soll?
Es is wohl völlig wurscht obs erlaubt ist oder nicht, denn es wird zu Hause ja niemand eine Anzeige gegen mich machen, wenn ich einem Freund meine Waffe zum halten gebe?
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Nachdem die Polizei mittlerweile ein sofortiges Waffenverbot aussprechen kann, ist daran nichts lächerlich.
Wenn der LWB seine Familie nicht auf lügen getrimmt hat (wenn diese bei der Nachschau anwesend ist und nebenbei vom Polizisten gefragt wird), wird das nicht gut gehen und ist im übrigen auch verantwortungslos.
Zuletzt geändert von Ares am Di 13. Aug 2019, 13:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von AUG-andy » Di 13. Aug 2019, 13:02

Papa Bär hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 12:30
Frag nur ich mich was die diskussion soll?
Es is wohl völlig wurscht obs erlaubt ist oder nicht, denn es wird zu Hause ja niemand eine Anzeige gegen mich machen, wenn ich einem Freund meine Waffe zum halten gebe?
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von gewo » Di 13. Aug 2019, 13:05

cas81 hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 10:59
Das mit der Verwahrungskontrolle hab ich nicht im Kopf. Aber ich glaub, das steht eh irgendwo im WaffG oder in den Verordnungen hierzu.
§ 47. (1) Dieses Bundesgesetz ist nicht anzuwenden


1.


auf die Gebietskörperschaften;

2.


auf Menschen hinsichtlich jener Waffen und Munition,

a)


die ihnen auf Grund ihres öffentlichen Amtes oder Dienstes von ihrer vorgesetzten österreichischen Behörde oder Dienststelle als Dienstwaffen zugeteilt worden sind oder

b)


die den Gegenstand ihrer öffentlichen Amtstätigkeit oder öffentlichen Dienstverrichtung bilden oder

c)


die sie auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen oder anderer gesetzlicher Bestimmungen im Bundesgebiet besitzen dürfen.
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von gynta » Di 13. Aug 2019, 13:06

Papa Bär hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 12:30
Hab ich schoin zig mal gemacht
...und ich schätze, daß ein Großteil der hier Anwesenden es bereits auch schon so gemacht hat und der allererste Kontakt genau so abläuft. Ohne social media beteiligung.
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."

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