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Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Alaskan454
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von Alaskan454 » Di 13. Aug 2019, 13:19

AUG-andy hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 13:02


Absolut richtig, das hat sicher schon jeder hier gemacht, und wenn es nur die eigene Frau war .
Gesetz hin oder her , wer soll das zu Hause kontrollieren?
Dafür zwei Seiten zu schreiben....... :doh:
Der Vergleich mit dem Auto ist absolut gerechtfertigt, wer hält sich zu 100% an die STVO ?
1)Der große Unterschied ist den Führerschein kriegst relativ leicht wieder bzw nehmen sie ihn dir nicht so schnell ab. ;)

2) Kann das hier jeder lesen vom AWN ueber Sachbearbeiter,Richter & Politiker der "richtigen" Fraktion und da kann man schwer vom hören sagen schreiben wenn man dies öffentlich selbst postet das man wissentlich gegen das Gesetz verstößt welches mit der Verlässlichkeit in Widerspruch steht.

Ich will damit nur sagen Andy das man sich nicht so dermaßen in die Auslage setzen soll um noch besser angreifbar zu sein als man es als LWB ohnehin schon ist.

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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von AUG-andy » Di 13. Aug 2019, 13:30

Alaskan454 hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 13:19
AUG-andy hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 13:02


Absolut richtig, das hat sicher schon jeder hier gemacht, und wenn es nur die eigene Frau war .
Gesetz hin oder her , wer soll das zu Hause kontrollieren?
Dafür zwei Seiten zu schreiben....... :doh:
Der Vergleich mit dem Auto ist absolut gerechtfertigt, wer hält sich zu 100% an die STVO ?
1)Der große Unterschied ist den Führerschein kriegst relativ leicht wieder bzw nehmen sie ihn dir nicht so schnell ab. ;)

2) Kann das hier jeder lesen vom AWN ueber Sachbearbeiter,Richter & Politiker der "richtigen" Fraktion und da kann man schwer vom hören sagen schreiben wenn man dies öffentlich selbst postet das man wissentlich gegen das Gesetz verstößt welches mit der Verlässlichkeit in Widerspruch steht.

Ich will damit nur sagen Andy das man sich nicht so dermaßen in die Auslage setzen soll um noch besser angreifbar zu sein als man es als LWB ohnehin schon ist.
Hi Markus
Ich kenne keinen WBK Besitzer der das noch nicht gemacht hat .
Seit doch alle ehrlich zu Euch selbst. Die Angst von euch möchte ich nicht durchleben müssen. Da wäre ich schon in der Klapse . :lol:
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von cas81 » Di 13. Aug 2019, 13:36

Ich finde eher die Diskussion über die faktische rechtliche Lage in Bezug auf deren Befolgung in einem öffentlichen Waffenforum in der Rubrik "Waffenrecht" zum :doh:

Jemanden anzupöbeln, weil er sich - offiziell - gesetzestreu verhalten möchte, das kanns ja wohl nicht sein. Scheißegal was Hinz und Kunz gemacht haben, haluna will zumindest wissen, was er gesetzlich darf. Oh, wie schrecklich. Meiner Meinung nach sollte selbst für chronische Pöbler hier mal Schluss sein.
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von The_Governor » Di 13. Aug 2019, 13:37

Was hat es mit Angst zu tun, wenn man in einem öffentlichen Forum nicht unbedingt seine vermeintlichen Kavaliersdelikte breit treten oder sogar noch zugeben will? :tipphead:

Fast wie in einer Selbsthilfegruppe hier. :doh:

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AUG-andy
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von AUG-andy » Di 13. Aug 2019, 13:50

cas81 hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 13:36
Ich finde eher die Diskussion über die faktische rechtliche Lage in Bezug auf deren Befolgung in einem öffentlichen Waffenforum in der Rubrik "Waffenrecht" zum :doh:

Jemanden anzupöbeln, weil er sich - offiziell - gesetzestreu verhalten möchte, das kanns ja wohl nicht sein. Scheißegal was Hinz und Kunz gemacht haben, haluna will zumindest wissen, was er gesetzlich darf. Oh, wie schrecklich. Meiner Meinung nach sollte selbst für chronische Pöbler hier mal Schluss sein.
Das hat absolut nichts mit Anpöbeln zu tun lieber cas81.
Das Gesetz ist das Eine , die Umsetzung eine andere.
Wer so was noch nie gemacht hat solle den ersten Stein werfen.
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von haluna » Di 13. Aug 2019, 14:00

cas81 hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 13:36
Ich finde eher die Diskussion über die faktische rechtliche Lage in Bezug auf deren Befolgung in einem öffentlichen Waffenforum in der Rubrik "Waffenrecht" zum :doh:

Jemanden anzupöbeln, weil er sich - offiziell - gesetzestreu verhalten möchte, das kanns ja wohl nicht sein. Scheißegal was Hinz und Kunz gemacht haben, haluna will zumindest wissen, was er gesetzlich darf. Oh, wie schrecklich. Meiner Meinung nach sollte selbst für chronische Pöbler hier mal Schluss sein.
Danke :)

Vom Waffenrechts Forum, zum Nachhilfe Forum zur Selbsthilfegruppe :D
Aber das das Thema so polarisiert hätte ich nicht gedacht. Trozdem bedanke ich mich bei ALLEN die zur Disskusion beigetragen haben und seids ned so gemein zueinander... im grunde haben wir ja alle das gleiche Hobby.

Ich geh jz wieder Sachenrecht lernen :D

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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von Lexman1 » Di 13. Aug 2019, 14:07

Könnten bitte einfach die letzten 2 Seiten gelöscht werden? Wäre in vielerlei Hinsicht besser.
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Papa Bär
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von Papa Bär » Di 13. Aug 2019, 14:09

Ares hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 13:02

Nachdem die Polizei mittlerweile ein sofortiges Waffenverbot aussprechen kann, ist daran nichts lächerlich.
Wenn der LWB seine Familie nicht auf lügen getrimmt hat (wenn diese bei der Nachschau anwesend ist und nebenbei vom Polizisten gefragt wird), wird das nicht gut gehen und ist im übrigen auch verantwortungslos.
Hast recht, gibt ja Threads genug hier, in denen die Leute sowas berichten...oh, wait.
Anscheinend gibts auch ein Waffenverbot, wenn man neben einem Polizisten furzt.. hab ich von mehreren Seiten schon gehört.
Echt...i schwör...
:tipphead:
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von The_Governor » Di 13. Aug 2019, 14:15

Papa Bär hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 14:09
Ares hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 13:02

Nachdem die Polizei mittlerweile ein sofortiges Waffenverbot aussprechen kann, ist daran nichts lächerlich.
Wenn der LWB seine Familie nicht auf lügen getrimmt hat (wenn diese bei der Nachschau anwesend ist und nebenbei vom Polizisten gefragt wird), wird das nicht gut gehen und ist im übrigen auch verantwortungslos.
Hast recht, gibt ja Threads genug hier, in denen die Leute sowas berichten...oh, wait.
Anscheinend gibts auch ein Waffenverbot, wenn man neben einem Polizisten furzt.. hab ich von mehreren Seiten schon gehört.
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von Hellprayer » Di 13. Aug 2019, 14:25

Lexman1 hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 14:07
Könnten bitte einfach die letzten 2 Seiten gelöscht werden? Wäre in vielerlei Hinsicht besser.
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von Burgenlandy » Di 13. Aug 2019, 15:19

Ich habs mir ja vorher noch gespart auch wenn dieses Auftreten a la "wer solls achon mitkriegen" gerade im Waffenrechtabereich des Forums schwierig ist ....


Gerade diese Beispiele unterstützen AWN in der Argumentation gegen dauerhafte Verwahrung am Wohnsitz .... dann nur mehr beim Händler oder in geziekten Anlagen und nur mehr zur Verwendung am Stand bzw beim. Bewerb mitnehmen dürfen.

Ich halte sie aktuelle Lage für sicher, ausreichend streng genug und halte diese daher ein.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

johnbond01
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von johnbond01 » Di 13. Aug 2019, 16:31

Offensichtlich gehen hier manche stillschweigend von Kat B und einem "Haltenden" ohne WBK aus und andere von abweichenden Voraussetzungen...

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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von FFWGK » Di 13. Aug 2019, 17:06

AUG-andy hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 13:30
Alaskan454 hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 13:19
AUG-andy hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 13:02


Absolut richtig, das hat sicher schon jeder hier gemacht, und wenn es nur die eigene Frau war .
Gesetz hin oder her , wer soll das zu Hause kontrollieren?
Dafür zwei Seiten zu schreiben....... :doh:
Der Vergleich mit dem Auto ist absolut gerechtfertigt, wer hält sich zu 100% an die STVO ?
1)Der große Unterschied ist den Führerschein kriegst relativ leicht wieder bzw nehmen sie ihn dir nicht so schnell ab. ;)

2) Kann das hier jeder lesen vom AWN ueber Sachbearbeiter,Richter & Politiker der "richtigen" Fraktion und da kann man schwer vom hören sagen schreiben wenn man dies öffentlich selbst postet das man wissentlich gegen das Gesetz verstößt welches mit der Verlässlichkeit in Widerspruch steht.

Ich will damit nur sagen Andy das man sich nicht so dermaßen in die Auslage setzen soll um noch besser angreifbar zu sein als man es als LWB ohnehin schon ist.
Hi Markus
Ich kenne keinen WBK Besitzer der das noch nicht gemacht hat .
Seit doch alle ehrlich zu Euch selbst. Die Angst von euch möchte ich nicht durchleben müssen. Da wäre ich schon in der Klapse . :lol:
Dann kennst die falschen Leute.
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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von 9x19 » Di 13. Aug 2019, 18:50

Ist euch eigentlich klar, daß hier jeder mitlesen kann und welches Licht es "mal wieder" auf den Waffenbesitzer wirft?
Anscheinend nicht.

"Hat ja jeder schon mal gemacht".
"Mit dem Auto hält man ja auch nicht die StVO ein".

Unfassbar.
Wunderts euch nicht, wenn wir dann noch strengere Gesetze haben und die noch restriktiver ausgeführt werden.
Ich hoffe inständig, daß keine Journalisten mitlesen, weil das ist wirklich Öl ins Feuer.

Und mich erstaunt wie verantwortungslos offenbar Leute umgehen und Gesetze so larifari mal auslegen unter dem Motto
"passiert ja nix - macht ja eh jeder so".
:at1:

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Re: Darf man jemanden die Waffe zum halten geben?

Beitrag von The_Governor » Di 13. Aug 2019, 19:15

9x19 hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 18:50
Ist euch eigentlich klar, daß hier jeder mitlesen kann und welches Licht es "mal wieder" auf den Waffenbesitzer wirft?
Anscheinend nicht.

"Hat ja jeder schon mal gemacht".
"Mit dem Auto hält man ja auch nicht die StVO ein".

Unfassbar.
Wunderts euch nicht, wenn wir dann noch strengere Gesetze haben und die noch restriktiver ausgeführt werden.
Ich hoffe inständig, daß keine Journalisten mitlesen, weil das ist wirklich Öl ins Feuer.

Und mich erstaunt wie verantwortungslos offenbar Leute umgehen und Gesetze so larifari mal auslegen unter dem Motto
"passiert ja nix - macht ja eh jeder so".
Ganz genau. Bei so viel Idiotie kann man sich nur noch auf den Kopf greifen. Manche posten dann noch öffentlich, dass es ihnen ohnehin völlig egal ist, weil es eh keiner kontrollieren kann und der nächste verteidigt das ganze noch. :headslap:

Wenn einer meine Kat. B Waffen anfassen will, der keine WBK hat, gehen wir zum Schießstand. Das hat auch gleich den Vorteil, dass man damit schießen darf.

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