Seltsam. Wie ich die KM-Vo verstehe wird die Kat. A - Eigenschaft des Untergestelles, bzw. der Lafette der jeweils zugehörigen Waffe gleichgestellt.
Was ich meine habe ich hervorgehoben. Es steht da nicht "alle Lafetten" sondern "die für lit. a und b.". Und bei lit. a werden Jagd- u. Sportwaffen eben ausgenommen. Du verstehst sicher meine Verwunderung, kann sein daß sich hier wieder ein beamteter Systemling nur prophylaktisch absichern will? Weil wenn Du das im Falle des Falles beim Vorgesetzten beeinspruchst ist ein eventueller Fehler nicht mehr sein Problem.....Salem hat geschrieben: ↑Di 13. Aug 2019, 16:27§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
b) Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen.
c) Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der lit. a und b.
d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Verein-, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.
Diese Mentalität ist mir schon öfter untergekommen.