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9mm Gatling

Verfasst: Di 13. Aug 2019, 14:48
von Nydorian
Grüße liebe Rechtsinformierte!

Eine kurze Suche hat keine Resultate geliefert, wenn es schon einmal besprochen wurde, freue ich mich über den entsprechenden Link

Meine Frage ist absolut theoretischer Natur: wie müsste der Staat das folgende Ding einordnen?
https://www.youtube.com/watch?v=VYoPovsM-GM&t=213s
Es handelt sich hier im Wesentlichen um einen Nachbau einer Gatling Kanone in 9mm. Betrieben wird sie durch einen Hebel, also Muskelkraft.

Die Kadenz ist natürlich beeindruckend, aber am Ende des Tages ist das Ding nicht im Ansatz automatisch.
Kategorie C-Waffen werden auch als "Büchsen" bezeichnet. Das sind Gewehre mit mindestens einem gezogenen Lauf, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen.
Die Definition von KatC trifft doch auch auf dieses Ding zu, oder?

Nydorian

Re: 9mm Gatling

Verfasst: Di 13. Aug 2019, 14:52
von Radetz
Aus meiner Sicht Kat A siehe § 1 Z 1 der Kriegsmaterialverordnung

Re: 9mm Gatling

Verfasst: Di 13. Aug 2019, 15:18
von yoda
Bitte die Suche benutzen, gibt viele Threads dazu.

Re: 9mm Gatling

Verfasst: Di 13. Aug 2019, 15:31
von Nydorian
yoda hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 15:18
Bitte die Suche benutzen, gibt viele Threads dazu.
gern. welche suchbegriffe helfen?

Re: 9mm Gatling

Verfasst: Di 13. Aug 2019, 16:27
von Salem
Radetz hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 14:52
Aus meiner Sicht Kat A siehe § 1 Z 1 der Kriegsmaterialverordnung
§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.
b) Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre oder ähnliche Panzerabwehrwaffen.
c) Läufe, Verschlüsse und Lafetten für Kriegsmaterial der lit. a und b.
d) Gewehrpatronen mit Vollmantelspitz- oder Vollmantelhalbspitzgeschoß, Kaliber .308 (7,62 X 51 mm) und Kaliber .223; sonstige Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß, ausgenommen Jagd- und Sportpatronen; Munition mit Verein-, Rauch-, Markierungs-, Hartkern-, Brand- und Treibspiegelgeschoß sowie Gewehrgranaten für Kriegsmaterial der lit. a, ausgenommen Knallpatronen; Munition für Kriegsmaterial der lit. b.
Da eine von Hand betätigte Gatling durch den Kurbeltrieb nachgeladen und abgefeuert wird ist sie technisch gesehen ein Repetierer und funktioniert nach den gängigen Richtlinien (der Nachladevorgeng wird durch die freigesetzte Energie des vorangegangenen Schusses bewerkstelligt) weder halb. noch vollautomatsch. Deine Sicht ist daher im Sinne der Verordnung unrichtig, die bloße Namensgebung ist für die technische Umsetzung irrelevant. Wie es in der Praxis aussehen würde? Natürlich vorhersehbar, wenn auch sachlich falsch.

Re: 9mm Gatling

Verfasst: Di 13. Aug 2019, 16:36
von Salem
Nydorian hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 14:48
Eine kurze Suche hat keine Resultate geliefert, wenn es schon einmal besprochen wurde, freue ich mich über den entsprechenden Link
Wenn Du den Begriff "gatling" in die Forums-Suche eingibst findest Du NIX??
Wieso finde ich damit sofort alle zu diesem Thema geführten Diskussionen?
Deine "kurze Suche" hat sich wohl im bloßen Ansehen der Startseite erschöpft.
Bei sowas komme ich mir echt verarscht vor.

Re: 9mm Gatling

Verfasst: Di 13. Aug 2019, 22:45
von Norander
Die Original Gatling ist eine minderwirksame Waffe da vor 1871. Nachbauten kosten ca. $50.000 oder mehr :flags-usa:

Ansonsten würde ich die handbetriebenen Modelle als Kat C einstufen. Die Beamten im BMI und BMLV mögen das naturgemäß anders sehen.

Re: 9mm Gatling

Verfasst: Di 13. Aug 2019, 23:37
von gewo
wenn ma a bisserl nachdenken koennten wir ja vielleicht a sportordnung fuer gatlings von einem sportverband satzen lassen
ab 14.12.19 sind ja kat A fuer sportliche zwecke vorstellbar ...
:whistle:

und a gatling replica kostet ja dann auch nach §23 2a keinen platz auf der wbk oder ...
;-)

Re: 9mm Gatling

Verfasst: Mi 14. Aug 2019, 07:13
von IT Guy
Freunde, das Ding ist doch kein Gewehr. Wo wird es in der Schulter gestützt?
Das kleine Teil steht auf dem Boden, hat Räder, die Lauflange ist wohl auch mind. 20x solange wie das Kaliber (>18cm). Für mich wäre es klar das es sich dabei um eine Kanone handelt - und somit Kriegsmaterial.

Re: 9mm Gatling

Verfasst: Mi 14. Aug 2019, 08:30
von Nydorian
Salem hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 16:36
Nydorian hat geschrieben:
Di 13. Aug 2019, 14:48
Eine kurze Suche hat keine Resultate geliefert, wenn es schon einmal besprochen wurde, freue ich mich über den entsprechenden Link
Wenn Du den Begriff "gatling" in die Forums-Suche eingibst findest Du NIX??
jede menge findet man, vor allem nette videos. aber meine frage war wie es rechtlich aussieht.
ich habe dann noch weitergesucht und bin über "definition 'vollautomat'" oder sowas gestolpert wo das thema, mehr oder weniger, behandelt wurde.

und da ich ein noob bin *deutet auf meine unter 10 beiträge* habe ich die erinnerung nicht dass vor 5 und vor 3 und vor 2 jahren irgendwer die gleiche blöde noobfrage gestellt hat und mir ist natürlich auch völlig klar das foren nicht dazu da sind fragen doppelt zu stellen und sie evtl unter geänderten blickwinkel zu betrachten. foren sind lexika die von den altvorderen geschrieben wurden und besagte altvorderen haben weder die energie noch die lust sich zu wiederholen. verstehe ich.

war auch mal sowas.

in diesem sinne entschuldige ich mich unterwürfigst und bitte um gande.

dem rest: vielen dank für den aufwand. der einwand dass es sich um geschütz handelt finde ich interessant, also den ansatz dass nicht die funktionsweise das problem ist sondern, wie ich es verstehe, die völlige unbrauchbarkeit für sport und jagd?

wirft natürlich die frage auf was passiert wenn jemand die mini lafette abbaut und eine schulterstütze draufbaut.

Re: 9mm Gatling

Verfasst: Mi 14. Aug 2019, 08:57
von yoda
Ich habe hier schon mehrmals zu dem Thema gepostet, der Herr Dr. Zakrajsek hatte auch eine Einfuhrgenehmigung für eine Kat. C Gatling in .22lr. Eine handbetriebene Gatling ist ein Repetiergewehr, hat auch irgendwo mal ein gerichtlich beeideter SV festgestellt, das heisst natürlich nicht, dass es von der Behörde in jedem Fall so eingestuft werden würde. Gewissheit bringt nur ein Antrag gemäß §44 Waffengesetz, am Besten gleich ein Gutachten eines gerichtlich beeideten SV dazulegen...

Re: 9mm Gatling

Verfasst: Mi 14. Aug 2019, 09:33
von gewo
yoda hat geschrieben:
Mi 14. Aug 2019, 08:57
.... der Herr Dr. Zakrajsek hatte auch eine Einfuhrgenehmigung für eine Kat. C Gatling in .22lr. ...
du weisst aber doch genau dass das a luftnummer ist
ich kann auch eine glock 18 als kat C einfuehren am papier
was da steht ist bedeutungslos wenn es nicht der wahrheit entspricht

Re: 9mm Gatling

Verfasst: Mi 14. Aug 2019, 09:42
von yoda
gewo hat geschrieben:
Mi 14. Aug 2019, 09:33
yoda hat geschrieben:
Mi 14. Aug 2019, 08:57
.... der Herr Dr. Zakrajsek hatte auch eine Einfuhrgenehmigung für eine Kat. C Gatling in .22lr. ...
du weisst aber doch genau dass das a luftnummer ist
ich kann auch eine glock 18 als kat C einfuehren am papier
was da steht ist bedeutungslos wenn es nicht der wahrheit entspricht
Wie ich vorher gesagt habe, Gewissheit bringt nur ein Antrag nach §44.

Die Tendenz geht aber schon in die Richtung Kat. C, so viele gerichtlich beeidete Sachverständige für Waffen gibt es hier nicht, und wenn man ein Gutachten eines gerichtlich beeideten SV dem Antrag beilegt stehen die Chancen sehr gut.

Re: 9mm Gatling

Verfasst: Mi 14. Aug 2019, 10:45
von Promo
Habe ich vor vielen Jahren mit einem gerichtl. beeid. SV besprochen. Waffe selbst Kat.C Einzellader (gegenständliches Kaliber war .22 lr), Dreibein das dabei war seines Erachtens eine Lafette iSd KM-Vo.

Re: 9mm Gatling

Verfasst: Mi 14. Aug 2019, 11:26
von Salem
IT Guy hat geschrieben:
Mi 14. Aug 2019, 07:13
Freunde, das Ding ist doch kein Gewehr.
Wenn die gesetzlichen Längen- u. Kalibervorgaben eingehalten werden: Doch.
IT Guy hat geschrieben:
Mi 14. Aug 2019, 07:13
Wo wird es in der Schulter gestützt?
Im Waffengesetz wird ein Abstützen in der Schulter bei LW nicht explizit vorgeschrieben, daher: Irrelevant.
IT Guy hat geschrieben:
Mi 14. Aug 2019, 07:13
Das kleine Teil steht auf dem Boden,...
Das tut (z.B.) eine HOWA 1500 mit einem Zweibein auch wenn ich sie dort abstelle, ist es deshalb eine Kanone? Nein.
IT Guy hat geschrieben:
Mi 14. Aug 2019, 07:13
...hat Räder,...
Wenn ich auf das Zweibein der HOWA (Die wo grad am Boden steht, gell) Räder montiere: Wird sie dann zur Kanone? Nein.
IT Guy hat geschrieben:
Mi 14. Aug 2019, 07:13
die Lauflange ist wohl auch mind. 20x solange wie das Kaliber (>18cm).
Das trifft auch auf meine Pennsylvania Longrifle in .45 zu, ist es deshalb eine Kanone? Nein
Es trifft aber nicht auf eine kurze Feldhaubitze oder einen Mörser zu, sind die deshalb keine Kanone? Doch.
(Wenn Du zum Thema Kaliberlänge schon Wikipedia bemühst: Bitte sinnerfassend lesen.)
IT Guy hat geschrieben:
Mi 14. Aug 2019, 07:13
Für mich wäre es klar das es sich dabei um eine Kanone handelt - und somit Kriegsmaterial.
Kanonen sind zwar per international gültiger Definition Rohrwaffen mit einem Kaliber von 20mm und mehr, aber:
Wenn es für Dich OK ist darfst Du natürlich glauben was Du willst.


Nachtrag zum Technischen:
Ähnlich wie bei der handbetriebenen Gatling wird auch bei einem Doubleaction-Revolver durch die Betätigung des Mechanismus vor dem Schuß eine Patrone geladen, der Hahn mit dem Zündstift gespannt und dann der Schuß ausgelöst: Je nach Trommelinhalt und (Zentralfeuer-)Kaliber bis zu 8 mal. Kaum jemand würde das als Halbautomatische Pistole bezeichnen. Und wenn man solch ein Gerät jemandem wie Jerry Miculek in die flinken Finger gibt: Wird es auch nicht zu einer MP, auch wenn es sich so anhören mag. Technisch gesehen ist eine handbetriebene Gatling also Kat.C, politisch und aus der Sicht von beamteten Laien und AWN gesehen ist ein bestimmtes Urteil aber schon vorgezeichnet.

Nachtrag zum Sportlichen:
Wenn sich mehrere Leute zusammenfinden um nach einem zuvor ausgehandelten Regelwerk mit welcher legalen Waffe auch immer einen fair geführten Wettkampf abzuhalten dann ist das grundsätzlich Sportschiessen. Kein Verband (Wie etwa der "unbestechliche" IOC, ISSF, DSB, ÖSB, udgl...) oder Politheini hat daran zu rütteln, wer diesen Typen die Macht dazu gibt ist selber schuld wenn diese Macht auch ausgenützt wird. Dann wird halt NUR noch erlaubt was zuerst als Disziplin zertifiziert wurde, wo wir alle da bleiben darf sich jeder selbst ausmalen. Und wer "Macht" mit "Kompetenz" verwechselt dem ist eh nicht mehr zu helfen... Meine Meinung, dazu stehe ich.

Zu guter Letzt: Auch wenn das (Gatling-) Thema eigentlich an unserer Lebenswirklichkeit vorbei geht: Interessant wie sich die Meinungen hier oft widersprechen, je nachdem welchem Argument man geneigt ist den Vorzug zu geben... Schön.