Keine Sorge. Ich spreche aus Erfahrung.
Was bei dir (warum auch immer) nicht geklappt hat, funktionierte bei mir bzw. bei Schützenkameraden bisher ohne Probleme. Waffenbehörde: LPD Wien
Wie du bereits selbst schreibst:
Griffstücke sind frei (meines Wissens auch unter 18!! übrigens), da kein waffenrechtlich relevantes Teil. Siehe §2 Abs. 2 WaffG. Warum dir dein Büchsenmacher ein ausgeschlachtetes Griffstück nicht verkauft, ist mir nicht ganz klar.
Womit du natürlich recht hast, ist, dass wenn du Wechselsystem + freies Ersatzgriffstück verheiratest, es zu einer Platzüberschreitung kommt. Da es sich aber auch noch um ein ausgeschlachtetes Griffstück handelt, ist das aber aus meiner bescheidenen Sicht eher ein theoretisches Problem...
Eins noch:
Nur weil eine Behörde behauptet, dass etwas nicht geht, heißt es nicht, dass es tatsächlich so ist. Auch zB bei Erweiterungen lesen wir hier immer wieder leicht haarsträubende Begründungen für Ablehnungen, etc.
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Warum dir dein Büchsenmacher ein ausgeschlachtetes Griffstück nicht verkauft, ist mir nicht ganz klar.
das meinte ich nicht,ich meinte ich geh rein kaufe mir eine ganze waffe zerlege es,im laden der büxer soll mir lauf und verschluss als zubehör eintragen..und den rest freie teile nehme ich mit...das macht mein büxer nicht.
da eine vollständige waffe.
aber sonst bin ich ganz deiner meinung ...mehr habe ich auch nicht geschrieben..und auch gemeint..
ist gut das mich jemand versteht ..danke-schön
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Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?
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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?
Griffstücke sind frei (meines Wissens auch unter 18!! übrigens), da kein waffenrechtlich relevantes Teil. Siehe §2 Abs. 2 WaffG. Warum dir dein Büchsenmacher ein ausgeschlachtetes Griffstück nicht verkauft, ist mir nicht ganz klar.
Das mit dem Griffstück kann ich dir leicht erklären.
Ich hab mir auch zur G17 zwei WS gekauft.
Ein Uhl in 22LR und eine ganze G34.
Das Griffstück habe ich auch nicht bekommen vom Händler weil es zu offensichtlich ist weil da die gleiche Nummer drauf ist wie am Schlitten. Das macht kein verantwortungsvoller Händler. Wir haben dann das Griffstück gegengerechnet.
Einen Tag später hab ich dann ein ein Griffstück mit einer vollkommen anderen Nummer gekauft um so das ganze zu umgehen.
Das mit dem Griffstück kann ich dir leicht erklären.
Ich hab mir auch zur G17 zwei WS gekauft.
Ein Uhl in 22LR und eine ganze G34.
Das Griffstück habe ich auch nicht bekommen vom Händler weil es zu offensichtlich ist weil da die gleiche Nummer drauf ist wie am Schlitten. Das macht kein verantwortungsvoller Händler. Wir haben dann das Griffstück gegengerechnet.
Einen Tag später hab ich dann ein ein Griffstück mit einer vollkommen anderen Nummer gekauft um so das ganze zu umgehen.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?
danke-schön ich weis es...AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 30. Aug 2019, 09:30Griffstücke sind frei (meines Wissens auch unter 18!! übrigens), da kein waffenrechtlich relevantes Teil. Siehe §2 Abs. 2 WaffG. Warum dir dein Büchsenmacher ein ausgeschlachtetes Griffstück nicht verkauft, ist mir nicht ganz klar.
Das mit dem Griffstück kann ich dir leicht erklären.
Ich hab mir auch zur G17 zwei WS gekauft.
Ein Uhl in 22LR und eine ganze G34.
Das Griffstück habe ich auch nicht bekommen vom Händler weil es zu offensichtlich ist weil da die gleiche Nummer drauf ist wie am Schlitten. Das macht kein verantwortungsvoller Händler. Wir haben dann das Griffstück gegengerechnet.
Einen Tag später hab ich dann ein ein Griffstück mit einer vollkommen anderen Nummer gekauft um so das ganze zu umgehen.
es gibt andere die es nicht wissen..
in meinen post steht es..genau das was du schreibst..aber danke trotzdem
Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?
Warst auch nicht du gemeint454casull hat geschrieben: ↑Fr 30. Aug 2019, 09:38danke-schön ich weis es...AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 30. Aug 2019, 09:30Griffstücke sind frei (meines Wissens auch unter 18!! übrigens), da kein waffenrechtlich relevantes Teil. Siehe §2 Abs. 2 WaffG. Warum dir dein Büchsenmacher ein ausgeschlachtetes Griffstück nicht verkauft, ist mir nicht ganz klar.
Das mit dem Griffstück kann ich dir leicht erklären.
Ich hab mir auch zur G17 zwei WS gekauft.
Ein Uhl in 22LR und eine ganze G34.
Das Griffstück habe ich auch nicht bekommen vom Händler weil es zu offensichtlich ist weil da die gleiche Nummer drauf ist wie am Schlitten. Das macht kein verantwortungsvoller Händler. Wir haben dann das Griffstück gegengerechnet.
Einen Tag später hab ich dann ein ein Griffstück mit einer vollkommen anderen Nummer gekauft um so das ganze zu umgehen.
es gibt andere die es nicht wissen..
in meinen post steht es..genau das was du schreibst..aber danke trotzdem
MfG
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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?
Warst auch nicht du gemeint
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