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Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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-Foxford-
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Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von -Foxford- » Di 27. Aug 2019, 22:20

Hello!

Ich hätte da eine Frage zum Thema Zweitwaffe die man als Ersatzteillager nutzen möchte.
Nehmen wir an, das jemand 2 WBK Plätze hat und beide schon belegt sind.
Auf dem einen besetzen WBK Platz befindet sich eine gebrauchte Waffe die nicht mehr gebaut und für die auch keine Ersatzteile mehr hergestellt werden.
Wenn man durch Zufall dann so eine baugleiche Waffe bei einem Händler findet, wie muss man dann vorgehen das man diese Reservewaffe dann als Ersatzteillager nutzen kann ohne das man sie sich auf der WBK eintragen lassen muss?

Ich dachte mir das folgende Möglichkeiten bestehen:

Möglichkeit 1:
Ich lege eine andere, auf der WBK eingetragene Waffe zwischenzeitlich bei einem Waffenhändler auf Depot und nehme die neu erworbene baugleiche Waffe mit um sie auszuschlachten und bringe die Reste zurück zum Händler damit er sie verschrotten kann.
Danach hole ich mir die beim Händler deponierte Waffe wieder zurück.
Vorteil wäre, das man genügend Zeit hat um Zuhause in Ruhe die Teile auszubauen und an die andere baugleiche Waffe anzupassen und alles zu testen.
Nachteil wäre die Rennerei, das Deponieren der anderen WBK Waffe wo das ein und austragen aus dem Waffenregister sicher auch was kostet.

Möglichkeit 2:
Nach dem Erwerb der baugleichen Waffe, schlachte ich die benötigten Teile direkt beim Händler aus und lasse den Rest zurück zum Verschrotten.
Vorteil wäre, das ich keine Rennerei hab und auch keine andere Waffe inzwischen auf Depot legen muss, wo mich zusätzliche Kosten erwarten.
Nachteil wäre, dass ich dort beim Händler im Huschpfuschmodus alle Teile abgreife und dann Zuhause nach einiger Zeit eventuell draufkomme, dass ich noch eine Feder oder ein Schräubchen gebraucht hätte, aber leider hat der Händler die ausgeschlachtete Waffe schon verschrotten lassen.

Möglichkeit 3:
Ich lasse die erworbene baugleiche Waffe zu einem Büchsenmacher schicken und bringe dort das andere baugleiche Modell hin, wo dann der Büchsenmacher die Waffe ausschlachtet (und eventuell die Reparaturen macht) und mir die restlichen Bauteile aushändigt.
Vorteil wäre, das ich fast nichts selber machen muss.
Nachteil wäre das dieser Service und die Arbeit vom Büchsenmacher sicher nicht gratis sein werden.

Was sagts ihr dazu?
Gibts noch andere Möglichkeiten?

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AUG-andy
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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von AUG-andy » Di 27. Aug 2019, 23:07

Du kannst alles behalten außer Lauf und Schlitten.
Oder Lauf und Trommel .
Das sind Waffenrelevante Teile , die einen Platz benötigen.
Das Beste ist Möglichkeit 2 . ;)
Diese Dinge einfach zum Verschrotten beim Händler lassen und alles andere mitnehmen.
MfG
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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von gewo » Mi 28. Aug 2019, 01:26

AUG-andy hat geschrieben:
Di 27. Aug 2019, 23:07
Du kannst alles behalten außer Lauf und Schlitten.
Oder Lauf und Trommel .
Das sind Waffenrelevante Teile , die einen Platz benötigen.
Das Beste ist Möglichkeit 2 . ;)
Diese Dinge einfach zum Verschrotten beim Händler lassen und alles andere mitnehmen.
jaein
beim revolver liegt der stossboden im rahmen
der rahmen ist daher beim revolver weaffenrelevant

lauf und verschluss hast doch gleich gestrippt oder
dem haendler musst du im fall einer pistole nur die beiden dortlassen
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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von 454casull » Mi 28. Aug 2019, 06:17

es gibt auch die möglichkeit,das du das wafferl im geschäft kaufst bzw. anzahlst.. und deine waffe in ruhe zuhause zerlegst und die wbk teile lauf verschluss ..oder trommel und lauf..entsorgst auf der bh ...dann wird ein platz frei auf deiner wbk..danach in den laden waffe fertig bezahlen der händler trägt sie ins zwr... und du hast alles...

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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von Burgenlandy » Mi 28. Aug 2019, 07:16

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Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von Bergsteirer » Mi 28. Aug 2019, 07:41

Servus
Was glaubst wo die Waffen landen die eingezogen werden, auf der BH.
Da sind die Depots oft voll, wenn du einen Besitzer (der eingezogen Waffe lang oder kurz) ermitteln kannst ist es möglich die Waffe zu erwerben.
lg der Bergsteirer
Dieses schöne Land ist der Steirer Land,
ist mein liebes teures Heimatland.

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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von burner » Mi 28. Aug 2019, 08:06

Wenn du die Zweitwaffe in alle Einzelteile zerlegt, könntest Lauf und Verschluss bzw. Trommel als (ein) Zubehör melden. Nimmt keinen Platz weg und die waffenrechtlich irrelevanten Teile kannst einfach mit nach Hause nehmen.

(Wieder-)Aufbau einer zweiten Waffe aus dem Zubehör wäre eine Platzüberschreitung und daher nicht zulässig.
Will keiner hören: "Is jo eh leer..."
HPS Custom 2011 9x19 & .40SW / S&W 625 5" / Glock 17-3 / Glock 31-3 / Steyr AUG Z A3 / CZ 75 TS 9x19 / CZ 75 Sport II / Custom AR-9 & AR-15 / Caspian Custom 1911 6" .45ACP

-Foxford-
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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von -Foxford- » Mi 28. Aug 2019, 15:30

Was, das geht jetzt echt?

Ich könnte mir eine 2. baugleiche WBK Waffe kaufen, die WBK relevanten Teile bei der Behörde als Zubehör melden und das ganze dann Zuhause herum liegen haben?
Die einzige Beschränkung wäre dann das immer nur eine der auf der WBK registrierten Waffe zusammen gebaut sein darf?

Also jetzt echt und ganz ohne Gschicht'l Alarm? :liar:

Wäre echt super wenn das so funktionieren würde, dann könnte ich jede baugleiche Waffe als Teile-Reservoir heim schleppen und ausschlachten.
Ich sehe es schon als Vision in meinem Keller:
Mein Waffenschrank wo eine Erma M1 und daneben ein Voere HA steht und daneben zwei riesige Metallhaufen.
Der eine ist der Voere Haufen und der andere ist der Erma Haufen wo es dann so Aussieht wie bei den Ludolfs von dieser Schrottplatz TV Serie :D

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Burgenlandy
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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von Burgenlandy » Mi 28. Aug 2019, 16:03

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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von Incite » Mi 28. Aug 2019, 16:07

-Foxford- hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2019, 15:30
Was, das geht jetzt echt?

Ich könnte mir eine 2. baugleiche WBK Waffe kaufen, die WBK relevanten Teile bei der Behörde als Zubehör melden und das ganze dann Zuhause herum liegen haben?
Die einzige Beschränkung wäre dann das immer nur eine der auf der WBK registrierten Waffe zusammen gebaut sein darf?

Also jetzt echt und ganz ohne Gschicht'l Alarm? :liar:

Wäre echt super wenn das so funktionieren würde, dann könnte ich jede baugleiche Waffe als Teile-Reservoir heim schleppen und ausschlachten.
Ich sehe es schon als Vision in meinem Keller:
Mein Waffenschrank wo eine Erma M1 und daneben ein Voere HA steht und daneben zwei riesige Metallhaufen.
Der eine ist der Voere Haufen und der andere ist der Erma Haufen wo es dann so Aussieht wie bei den Ludolfs von dieser Schrottplatz TV Serie :D

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Wenn du das als Zubehör zugeordnet haben willst brauchst du nach jetzigem Stand eine WBK mit dem Vermerk Zubehör. Falls du das nicht hast ist eine neue WBK fällig (natürlich mit den vollen Kosten)

lg
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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von -Foxford- » Mi 28. Aug 2019, 16:51

Diese WBK mit dem Zubehörvermerk gilt dann für alle Waffen auf der WBK oder ist das speziell nur für die eine Waffe und muss ich wenn mir eine komplett andere Waffe auf WBK kaufe dann für diese wieder das Zubehör neu beantragen?

Also als Beispiel:

Auf einem WBK Platz hab ich eine Ruger Mk4 und auf dem anderen eine Voere 2115.
Die WBK hat den Zubehörvermerk, dass ich somit das mit den Reservewaffen zum Ausschlachten machen kann.
Nachdem ich das Sammeln und Basteln an den Voere Gewehren satt habe und das Gewehr und alle zerlegten Zubehör-Waffen verkauft habe und dann zum Beispiel eine Glock 17 mit einem .22lr Wechselsystem haben will, muss ich dann den Zubehörvermerk bei der BH neu beantragen oder ist das dann wurscht?

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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von mrd » Mi 28. Aug 2019, 17:23

-Foxford- hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2019, 16:51
… ist das dann wurscht?
Wurscht.

Zubehör wird einmal eingetragen und gilt dann für alle Zubehörkäufe in Folge, (derweil) Basiswaffe vorausgesetzt.
mrd[at]LetsGoShooting.at

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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von Incite » Mi 28. Aug 2019, 17:25

-Foxford- hat geschrieben:
Mi 28. Aug 2019, 16:51
Diese WBK mit dem Zubehörvermerk gilt dann für alle Waffen auf der WBK oder ist das speziell nur für die eine Waffe und muss ich wenn mir eine komplett andere Waffe auf WBK kaufe dann für diese wieder das Zubehör neu beantragen?

Also als Beispiel:

Auf einem WBK Platz hab ich eine Ruger Mk4 und auf dem anderen eine Voere 2115.
Die WBK hat den Zubehörvermerk, dass ich somit das mit den Reservewaffen zum Ausschlachten machen kann.
Nachdem ich das Sammeln und Basteln an den Voere Gewehren satt habe und das Gewehr und alle zerlegten Zubehör-Waffen verkauft habe und dann zum Beispiel eine Glock 17 mit einem .22lr Wechselsystem haben will, muss ich dann den Zubehörvermerk bei der BH neu beantragen oder ist das dann wurscht?
Das Zubehör muss im Moment noch einer konkreten Waffe zugeordent werden, das siehst du dann auch im ZWR. Darüber kriegst du von deiner Behörde einen Bescheid der ein paar € kostet. Den musst du dir dann auch für das 22 lr Wechselsystem der Glock holen. Den Zubehöreintrag auf der WBK hast du ja dann bereits schon.

lg
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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von m_a_d » Mi 28. Aug 2019, 17:25

jeden einzelnen Zubehörkauf musst Du aber bei der Behörde melden (dzt tw vorher beantragen - je nach Behörde)
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-Foxford-
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Re: Waffe als Ersatzteillager nutzen ohne WBK Eintrag?

Beitrag von -Foxford- » Mi 28. Aug 2019, 18:02

Okay, kenn mich aus.
Danke! :dance:

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