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Verwahrung des Anschlagschaftes

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Nydorian
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Verwahrung des Anschlagschaftes

Beitrag von Nydorian » Do 29. Aug 2019, 11:36

Hallo liebe Rechtsexperten.

Ich bin mir zu 96,4% sicher dass meine Frage völlig unnötig ist, aber:

kann irgendeine Uniform in Österreich irgendein Problem damit haben wenn ich meine Pistole im Anschlagschaft verwahre, sofern diese brav neben den Gewehren im Waffenschrank wohnt?

Grundsätzlich ist das Ding ja nichts anderes als jeder andere Aufbau, nicht waffenrelevant etc. Nachdem meine Logik aber nicht zwingend Behördenlogik sein muss würde ich mich über Erfahrungsberichte freuen.

Ich freue mich natürlich auch über Antworten auf die Frage ob das nicht sowieso beknackt ist.

einen wunderbaren Tag!
Ny

und sorry, ich bin sicher die Frage hat irgendjemand schon mal beantwortet aber ich konnte wieder nichts brauchbares finden.
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panhandle
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Re: Verwahrung des Anschlagschaftes

Beitrag von panhandle » Do 29. Aug 2019, 11:51

Hi...

Also der Anschlagschaft ( mit der Pistole in seinem "Bauch") befindet sich im Waffenschrank......wo siehst Du da ein Problem?
Oder meinst Du, das eine Pistole/Kurzwaffe einen eigenen Safe benötigt?

g
Willi
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cas81
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Re: Verwahrung des Anschlagschaftes

Beitrag von cas81 » Do 29. Aug 2019, 11:51

Ob du das Ding in Einzelteile zerlegt, eingespannt im Roni, bei den anderen Pistolen oder Gewehren oder beiden oder ganz separat verwahrst, ist völlig egal, solange du die allgemeinen Vorschriften gem §16b WaffG über die Verwahrung einhältst. Mir fällt kein Szenario ein, bei dem das ein Problem werden könnte.
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Re: Verwahrung des Anschlagschaftes

Beitrag von Revierler_old » Do 29. Aug 2019, 12:53

Keine Uniform wird damit Probleme haben.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

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