Hallo liebe Rechtsexperten.
Ich bin mir zu 96,4% sicher dass meine Frage völlig unnötig ist, aber:
kann irgendeine Uniform in Österreich irgendein Problem damit haben wenn ich meine Pistole im Anschlagschaft verwahre, sofern diese brav neben den Gewehren im Waffenschrank wohnt?
Grundsätzlich ist das Ding ja nichts anderes als jeder andere Aufbau, nicht waffenrelevant etc. Nachdem meine Logik aber nicht zwingend Behördenlogik sein muss würde ich mich über Erfahrungsberichte freuen.
Ich freue mich natürlich auch über Antworten auf die Frage ob das nicht sowieso beknackt ist.
einen wunderbaren Tag!
Ny
und sorry, ich bin sicher die Frage hat irgendjemand schon mal beantwortet aber ich konnte wieder nichts brauchbares finden.
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Verwahrung des Anschlagschaftes
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Verwahrung des Anschlagschaftes
“There is nothing that is going to make people hate you more, and love you more, than telling the truth.”
Re: Verwahrung des Anschlagschaftes
Hi...
Also der Anschlagschaft ( mit der Pistole in seinem "Bauch") befindet sich im Waffenschrank......wo siehst Du da ein Problem?
Oder meinst Du, das eine Pistole/Kurzwaffe einen eigenen Safe benötigt?
g
Willi
Also der Anschlagschaft ( mit der Pistole in seinem "Bauch") befindet sich im Waffenschrank......wo siehst Du da ein Problem?
Oder meinst Du, das eine Pistole/Kurzwaffe einen eigenen Safe benötigt?
g
Willi
Die Wahrheit gebraucht nicht immer schöne Worte, aber schöne Worte entsprechen auch nicht immer der Wahrheit.
Re: Verwahrung des Anschlagschaftes
Ob du das Ding in Einzelteile zerlegt, eingespannt im Roni, bei den anderen Pistolen oder Gewehren oder beiden oder ganz separat verwahrst, ist völlig egal, solange du die allgemeinen Vorschriften gem §16b WaffG über die Verwahrung einhältst. Mir fällt kein Szenario ein, bei dem das ein Problem werden könnte.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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- Revierler_old
- .50 BMG
- Beiträge: 3278
- Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18
Re: Verwahrung des Anschlagschaftes
Keine Uniform wird damit Probleme haben.
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.