Ich habs jetzt ned grossartig zu ende gedacht .. daher bitte einmal fuer die bloeden .... warum sollte jemand der eine bestimmte stueckzahl magazine im altbesitz - aber keine WBK / WP - hat nicht genauso bei defekt welche nachkaufen duerfen?mastercrash hat geschrieben: ↑Mo 9. Sep 2019, 18:47Das Problem hat man bei "nur Mag-Besitzern" ja nicht. Diese dürfen dann eh keine neuen großen Magazine mehr kaufen.
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51/2 Monate warten wegen Zubehöreintrag?
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Re: 51/2 Monate warten wegen Zubehöreintrag?
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Re: 51/2 Monate warten wegen Zubehöreintrag?
In Österreich ist Ausweispflicht also kann man sich auch beim Waffenhändler ausweisen. Mir ist lieber ein Bescheid wie eine neue WBK oder WP oder wer zahlt die neue Karte ich sicher nicht lieber gebe ich die 30er Mag ab und kauf mir um 117 Euro 10. Mag.mastercrash hat geschrieben: ↑Mo 9. Sep 2019, 18:47Ohne neue WBK wäre es dann für Händler aber schwierig zu prüfen, ob jemand große Magazine erwerben darf.
Mit neuer WBK genügt ein Blick auf die Rückseite. Sonst müsste man immer einen Bescheid in Papierform mitnehmen und weil dieser kein Lichtbildausweis sein kann hat man dann noch Probleme mit der Feststellung wen der Händler da vor sich hat (ob es tatsächlich der Bescheidinhaber ist).
Das Problem hat man bei "nur Mag-Besitzern" ja nicht. Diese dürfen dann eh keine neuen großen Magazine mehr kaufen.
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Re: 51/2 Monate warten wegen Zubehöreintrag?
Das kann man jetzt sehen wie man will... Verfassungsrechtlich ist es natürlich nicht erforderlich, "nachkaufen" zu dürfen.gewo hat geschrieben: ↑Mo 9. Sep 2019, 19:02Ich habs jetzt ned grossartig zu ende gedacht .. daher bitte einmal fuer die bloeden .... warum sollte jemand der eine bestimmte stueckzahl magazine im altbesitz - aber keine WBK / WP - hat nicht genauso bei defekt welche nachkaufen duerfen?mastercrash hat geschrieben: ↑Mo 9. Sep 2019, 18:47Das Problem hat man bei "nur Mag-Besitzern" ja nicht. Diese dürfen dann eh keine neuen großen Magazine mehr kaufen.
Reparatur sollte dem genügen.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes hätte ich gesagt, du hast recht, nach dem Wortlaut der Erläuterungen zum Gesetz hätte ich gesagt ich habe recht:
Die Ziffern 9 und 10, was ja die Mag-only Inhaber sind, sind hier explizit ausgenommen. Diese haben ja nur eine Bewilligung für diese Z 9 und Z 10 die hier in der Aufzählung fehlen... Darauf habe ich mich bezogen. Eine gesonderte Regelung für den Nachkauf finde ich auch nicht. Scheint für mich so, wenn kaputt dann kaputt und die Bewilligung kannst dann rauchen.Aus Praktikabilitätsgründen soll Inhabern einer Bewilligung für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 die Möglichkeit eröffnet werden, für ihre konkret besessenen Schusswaffen weitere Magazine, die mehr als 10 oder 20 Patronen aufnehmen können (Z 9 und 10), ohne gesonderte Bewilligung zu erwerben. Diesfalls ist keine Meldung an die Behörde erforderlich.
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Re: 51/2 Monate warten wegen Zubehöreintrag?
Das kann man doch aber auch so verstehen dass die inhaber von dazu passenden schusswaffen jederzeit magazine DAZUkaufen koennen ( also die anzahl erhoehen)mastercrash hat geschrieben: ↑Mo 9. Sep 2019, 19:15Das kann man jetzt sehen wie man will... Verfassungsrechtlich ist es natürlich nicht erforderlich, "nachkaufen" zu dürfen.gewo hat geschrieben: ↑Mo 9. Sep 2019, 19:02Ich habs jetzt ned grossartig zu ende gedacht .. daher bitte einmal fuer die bloeden .... warum sollte jemand der eine bestimmte stueckzahl magazine im altbesitz - aber keine WBK / WP - hat nicht genauso bei defekt welche nachkaufen duerfen?mastercrash hat geschrieben: ↑Mo 9. Sep 2019, 18:47Das Problem hat man bei "nur Mag-Besitzern" ja nicht. Diese dürfen dann eh keine neuen großen Magazine mehr kaufen.
Reparatur sollte dem genügen.
Nach dem Wortlaut des Gesetzes hätte ich gesagt, du hast recht, nach dem Wortlaut der Erläuterungen zum Gesetz hätte ich gesagt ich habe recht:Die Ziffern 9 und 10, was ja die Mag-only Inhaber sind, sind hier explizit ausgenommen. Diese haben ja nur eine Bewilligung für diese Z 9 und Z 10 die hier in der Aufzählung fehlen... Darauf habe ich mich bezogen.Aus Praktikabilitätsgründen soll Inhabern einer Bewilligung für Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 die Möglichkeit eröffnet werden, für ihre konkret besessenen Schusswaffen weitere Magazine, die mehr als 10 oder 20 Patronen aufnehmen können (Z 9 und 10), ohne gesonderte Bewilligung zu erwerben. Diesfalls ist keine Meldung an die Behörde erforderlich.
Das will man denen ohne schusswaffen dazu nicht zubilligen, diese duerfen immer nur die im altbesitz befindliche STÜCKZAHL besitzen und nicht mehr
Stueckzahl heisst aber doch nicht teileidentität.
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Sie muessen nur drauf achten dass sie die stueckzahl nicht ueberschreiten
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Re: 51/2 Monate warten wegen Zubehöreintrag?
kurtk hat geschrieben: ↑Mo 9. Sep 2019, 19:06In Österreich ist Ausweispflicht also kann man sich auch beim Waffenhändler ausweisen. Mir ist lieber ein Bescheid wie eine neue WBK oder WP oder wer zahlt die neue Karte ich sicher nicht lieber gebe ich die 30er Mag ab und kauf mir um 117 Euro 10. Mag.mastercrash hat geschrieben: ↑Mo 9. Sep 2019, 18:47Ohne neue WBK wäre es dann für Händler aber schwierig zu prüfen, ob jemand große Magazine erwerben darf.
Mit neuer WBK genügt ein Blick auf die Rückseite. Sonst müsste man immer einen Bescheid in Papierform mitnehmen und weil dieser kein Lichtbildausweis sein kann hat man dann noch Probleme mit der Feststellung wen der Händler da vor sich hat (ob es tatsächlich der Bescheidinhaber ist).
Das Problem hat man bei "nur Mag-Besitzern" ja nicht. Diese dürfen dann eh keine neuen großen Magazine mehr kaufen.
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Re: 51/2 Monate warten wegen Zubehöreintrag?
Ja kann man glaube ich sehen wie man will... Das könnte man auch so lesen wie du meinst.gewo hat geschrieben: ↑Mo 9. Sep 2019, 19:23Das kann man doch aber auch so verstehen dass die inhaber von dazu passenden schusswaffen jederzeit magazine DAZUkaufen koennen ( also die anzahl erhoehen)
Das will man denen ohne schusswaffen dazu nicht zubilligen, diese duerfen immer nur die im altbesitz befindliche STÜCKZAHL besitzen und nicht mehr
Stueckzahl heisst aber doch nicht teileidentität.
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Ich habs so gelesen, dass man da nichts nachkaufen kann, wenns kaputt ist, weil ich im Hinterkopf hatte, dass dieser Altbesitz von Magazinen nur deswegen genehmigt wird, damit es verfassungsrechtlich keine Enteignung ist. Sonst wäre das Gesetz vielleicht schneller aufgehoben als es erlassen wurde.
Um verfassungsrechtlich (iSv Eigentumsfreiheit) wasserdicht zu sein muss ein Nachkauf aber nicht gestattet werden. Hätte ich nicht im Hinterkopf, dass die Regierung es nur verfassungskonform umsetzen wollte würde ich es wahrscheinlich auch so verstehen wie du.
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Re: 51/2 Monate warten wegen Zubehöreintrag?
Das ist lediglich ein erhöhter Aufwand und täte verfassungsrechtlichen Erfordernissen genüge. IdS könnte ja, wer will, immer noch eine neue WBK beantragen. Theoretisch. Bräuchte halt eine Rechtsgrundlage dafür. Aber wer es nicht schafft, einen Bescheid mit der WBK vorzulegen, weil er sich den Aufwand nicht antun will... Also DAS kann bitte kein Grund für einen Eingriff sein, der die Mehrheit beschwert und ggf eine Grundrechtsverletzung darstellt.mastercrash hat geschrieben: ↑Mo 9. Sep 2019, 18:47Ohne neue WBK wäre es dann für Händler aber schwierig zu prüfen, ob jemand große Magazine erwerben darf.
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: 51/2 Monate warten wegen Zubehöreintrag?
Sorry, dass ich dich nochmals kurz zitiere, habe noch was in den Erläuterungen gefunden:
Daraus würde ich aber auch herauslesen, dass zwar der Besitz mit Bewilligung weiterhin gestattet ist, der Erwerb von großen Magazinen aber nur mit bewilligter Waffe... Zuletzt sprechen sie auch nur von "Besitz" und nicht von "Erwerb und Besitz von Magazinen", wobei sie im Satz davor bei den Waffen beides nennen...Auch der Erwerb von Magazinen darf gemäß Art. 10 Abs. 1 iVm Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 91/477/EWG nur jenen Personen gestattet werden, denen hierfür eine Ausnahmebewilligung für diese verbotene Waffe erteilt wurde.
Vor diesem Hintergrund sollen diese Waffen mit eingebauten oder eingesetzten großen Magazinen im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2017/853 gemäß Z 7 und 8 als Kategorie A Waffen eingestuft und als verbotene Waffen iSd § 17 Abs. 1 nur aufgrund einer Ausnahmebewilligung nach § 17 Abs. 3 erworben und besessen werden dürfen. Der alleinige Besitz von Magazinen gemäß Z 9 und 10 soll Betroffenen nicht gestattet sein, sofern diese über keine entsprechende Bewilligung verfügen.
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Re: 51/2 Monate warten wegen Zubehöreintrag?
Naja, es steht nirgends, dass man zwingend die ganze Waffe als Kat A eintragen lassen muss. Kann ich jedenfalls aktuell nirgends herauslesen. Theoretisch so wie ich es sehe könnte man auch trotz Waffe eine (nach dem Gebührengesetz wie mir scheint kostenlose) Bewilligung nach Z 9 oder Z 10 beantragen. Dann dürftest die großen Magazine bei den Kat B aber nur noch auf behördlich genehmigten Schießstätten anstecken und du dürftest keine weiteren mehr kaufen, und (siehe aktuelle Diskussion), vielleicht noch nicht einmal kaputte ersetzen...
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Re: 51/2 Monate warten wegen Zubehöreintrag?
Es wird Zeit den HA zu verkaufen.......... so wie Sie es ja haben wollen...... die Sch... will ich nicht mitmachen. Wenn ich das Gewusst hätte wärs statt einer OA eine Tikka worden
Re: 51/2 Monate warten wegen Zubehöreintrag?
Ich möchte trotzdem für jedes nicht gemeldete HighCap Magazin einen Euro haben. Dann müsste ich nicht mehr Arbeiten gehen.
Je schwieriger das Melden wird , um so mehr Leute werden darauf verzichten und die Magazine gut versteckt aufbewahren. So ähnlich wie mit den Pumpguns.
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MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: 51/2 Monate warten wegen Zubehöreintrag?
Ich glaube auf das wollten sie letztendlich hinaus:
Der Halbautomat sollte so unattraktiv wie möglich werden ohne ihn von der Politik zu verbieten,das sich viele erst gar keinen kaufen.
Re: 51/2 Monate warten wegen Zubehöreintrag?
Jup genau so, und mein HA ist dann nix mehr wert somit Verkaufen wird man das Teil auch nicht wollenAlaskan454 hat geschrieben: ↑Mo 9. Sep 2019, 22:22Ich glaube auf das wollten sie letztendlich hinaus:
Der Halbautomat sollte so unattraktiv wie möglich werden ohne ihn von der Politik zu verbieten,das sich viele erst gar keinen kaufen.
Re: 51/2 Monate warten wegen Zubehöreintrag?
Beim Vortrag der ARGE Zivilen Sicherheit, Anfang des Jahres in Linz, hatte der Vortragende gemeint das nur ein Magazin registriert werden muss.
Wie viel Magazine sich dann in dem Besitz einer Person befinden ist egal.
Wie viel Magazine sich dann in dem Besitz einer Person befinden ist egal.
Re: 51/2 Monate warten wegen Zubehöreintrag?
bist du dir sicher?
ich kann mich an die Aussage nimma erinnern
member the old PD design ? oh I member