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Gurtzuführung für Kat B?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- haunclesam
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- Beiträge: 1554
- Registriert: So 9. Mai 2010, 19:33
- Wohnort: Wien
Gurtzuführung für Kat B?
Mal abgesehen von der Sinnhaftigkeit, oder auch bedingt der Machbarkeit, so im firstlook hätte ich Waffengesetz nix gefunden was die Gurtzuführung von Munition als KM einstuft, also müsste man sowas doch machen können bzw. dürfen oder?
Re: Gurtzuführung für Kat B?
Wortwörtlich wird die Gurtzuführung nicht erwähnt, müsste daher erlaubt sein.
ABER:
"...wie etwa..." ist keine exklusive Formulierung und es ist die Frage, ob eine Gurtzuführung als typisch militärisches Mekmal angesehen wird und Du damit nicht eine Kat B zu einer Kat A machst, in etwa so, als würdest Du auf eine H&K 770 einen MFD montieren. (Dieses Beispiel habe ich gewählt, weil die H&K 770 mit MFD dezitiert als KM gilt).
Grüße
Sandman
ABER:
VERORDNUNG BETREFFEND KRIEGSMATERIAL, BGBL. NR. 624/1977 hat geschrieben:Kein Kriegsmaterial sind u. a.:
a) halbautomatische Kleinkalibergewehre für Patronen des Kalibers .22 mit Randfeuerzündung;
b) halbautomatische Gewehre für Patronen mit Zentralfeuerzündung, sofern das Magazin einen
festen Bestandteil (nicht abnehmbar) der Waffe bildet und nicht mehr als 5 Patronen aufnehmen
kann;
c) der Remington "Wood(s)master"; das Gewehr Winchester 100; das Gewehr FN (Browning
Selbstladebüchse BAR); die Selbstladebüchsen Heckler und Koch SL6, SL7 und 770
d) halbautomatische Schrotgewehre (Flinten).
Die unter a) bis d) angeführten Schusswaffen gelten allerdings nur dann nicht als Kriegsmaterial,
wenn sie keine typisch militärischen Merkmale wie etwa Zweibein, Bajonetthaltevorrichtung, Mündungsfeuerdämpfer,
Griffstück, abnehmbaren, ausziehbaren oder klappbaren Kolben aufweisen.
"...wie etwa..." ist keine exklusive Formulierung und es ist die Frage, ob eine Gurtzuführung als typisch militärisches Mekmal angesehen wird und Du damit nicht eine Kat B zu einer Kat A machst, in etwa so, als würdest Du auf eine H&K 770 einen MFD montieren. (Dieses Beispiel habe ich gewählt, weil die H&K 770 mit MFD dezitiert als KM gilt).
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89
- haunclesam
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- Registriert: So 9. Mai 2010, 19:33
- Wohnort: Wien
Re: Gurtzuführung für Kat B?
schlüssige Erklärung - enttäuschendes Ergebnis - na werd nix riskieren wegen nem blöden Geistesblitz über eine Spielerei die wohl eh nicht funktionieren würde, danke für die Info.
Re: Gurtzuführung für Kat B?
Wie wäre es mit einer Gurtzuführung für einen Geradezug Repetierer? Nur so eine Idee.....
Grüße
Sandman
Grüße
Sandman
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